Roller + Hänger / Klasse B 50 km/h

  • Roller + Hänger / Klasse B 50 km/h
     KosMos1989
      schrieb am Donnerstag, 17. Januar 2008
    Hallo,

    darf man mit Führerschein Klasse B einen als eingetragenen 50 km/h Roller fahren oder muss ich da wirklich auf 45 km/h runter.

    Und naja 50 km/h steht drinne, aber der Zeiger erreicht bei gerader Strecke auch mal "60 km/h".
    Der roller ist ungetunt und es wurde in keinster Weise dran rumgeschraubt.Was mich wundert ist, dass der Roller mit nur 50 km/h drinne steht....


    Und wie sieht es mit Roller+Hänger aus. Muss ich damit zum Tüv oder sind die Dinger zulassungsfrei???


    mfg
  • Thema
    Re: Roller + Hänger / Klasse B 50 km/h
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 17. Januar 2008
    Text
    Hallo,

    wenn der Roller vor dem 01.01.2002 erstmals zugelassen wurde, ist eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt. Dass der Tacho mehr anzeigt und der Roller evtl. auch etwas schneller läuft ist ganz normal. Wenn am Roller nichts gebastelt wurde, ist das kein Problem.

    Ob du nach dem Anbau einer Anhängerkupplung zum TÜV musst kannst du aus den beigefügten Unterlagen (z.B. Betriebserlaubnis) ersehen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Roller + Hänger / Klasse B 50 km/h
    Autor
      KosMos1989
      schrieb am Donnerstag, 17. Januar 2008
    Text
    Also da währe das mit den 50 km/h ja geklärt

    Aber ich weiß immernoch nicht, wie das mit dem Anhänger+Kupplung ausschaut.......

    Welche Ansprüche werden an Hänger+Kupplung gestellt??

    -muss ich zum Tüv damit (abnahme)?
    -brauch ich eine zusatzversicherrung?
    -muss der Hänger (Blinker/bremse etc. haben)?
    -muss er ein zusatzkennzeichen haben, wenn ja kann ich das vom Roller einfach hinten an den Hänger schrauben??


    Oder ist das alles nicht nötig und brauch ich einfach nur ein rückstrahler und fertig?

    nochwas, der Anhänger ist ein stabiler Eigenbau


    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Roller + Hänger / Klasse B 50 km/h
    Autor
      KosMos1989
      schrieb am Donnerstag, 17. Januar 2008
    Text


    Es gibt im Netz soviele verschiedene Meinungen, ich hoffe, dass ich hier eine konkrete Antwort bekomme.
    Selbst die Typen vom Tüv und die grünen wissen das nicht so genau

    Grün = keine Ahnung
    TÜV = offiziell nicht erlaubt , achtet abér keiner drauf



    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Roller + Hänger / Klasse B 50 km/h
    Autor
      KosMos1989
      schrieb am Samstag, 19. Januar 2008
    Text
    Habe bis jetzt nur herausgefunden, dass ich die Anhängerkupplung vom Tüv eintragen lassen muss. Vom Hänger allerdings hab ich noch keine Infos


    Was ist nun richtig oder falsch?


    mfg

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