Roller Außerorts/Innterorts (Seitenstreifen)

  • Roller Außerorts/Innterorts (Seitenstreifen)
     Crashday1992
      schrieb am Samstag, 14. August 2010
    Halihalo,
    ich hab da mal eine Frage zum Roller fahren und zwar geht es mir um dem Seitenstreifen. Ich besitze den Autoführerschein und kann somit auch Roller mit höchstens 45 bzw 50 km/h fahren. Aber nun meine Frage: Muss ich bzw. darf ich auf dem Seitenstreifen innerorts fahren, falls dort einer ist? Mofa-Fahrer müssen ja auf dem Seitenstreifen fahren, oder? Das gleiche giltet dann nochmal Außerorts. Wenn die Autofahrer da mit 70-100 km/h an mir vorbei fahren und das dann zu meiner eigenen Sicherheit ist, darf ich bzw. muss ich auf dem Seitenstreifen fahren? Wäre nett, wenn mir jemand das beantworten könnte.

    Crashday
  • Thema
    Re: Roller Außerorts/Innterorts (Seitenstreifen)
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 15. August 2010
    Text
    >Muss ich bzw. darf ich auf dem Seitenstreifen innerorts fahren, falls dort einer ist? Mofa-Fahrer müssen ja auf dem Seitenstreifen fahren, oder? Das gleiche giltet dann nochmal Außerorts.

    Die grobe M...richtung gibt § 2 Abs. 1 StVO vor:

    "Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn."

    Und damit hat zunächst einmal außer Fußgängern dort niemand etwas zu suchen. Und auch die dürfen den Seitenstreifen nur benutzen, wenn es keinen Gehweg gibt.


    Von diesem Grundsatz gibt es eine Reihe von Ausnahmen, z.B. (bitte "dürfen" und "müssen" beachten):

    - Fahrzeuge müssen den Seitenstreifen (statt der Fahrbahn) zum Parken benutzen.

    - Radfahrer dürfen den Seitenstreifen benutzen, wenn es keinen Radweg gibt.

    - Seitenstreifen dürfen benutzt werden, um schnelleren Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.

    Soweit gilt das alles sowohl agO als auch igO. Dann gibt es noch einen Fall nur agO:

    - "landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge" müssen den Seitenstreifen benutzen, soweit möglich.


    Warum schreibe ich dir das so ausführlich auf? Damit du siehst, dass du mit 45-50 km/h viel zu schnell für den auf Seitenstreifen üblichen Verkehr bist! Mit 25 km/h gehörst du schon zu schnellsten Fahrzeugen.


    >Wenn die Autofahrer da mit 70-100 km/h an mir vorbei fahren und das dann zu meiner eigenen Sicherheit ist, darf ich bzw. muss ich auf dem Seitenstreifen fahren?

    Du darfst dort nicht fahren. Verstöße werden mit 5 € geahndet, 10 € bei Behinderung, 20 € bei Gefährdung, 35 € bei einem Unfall. Solange kein Vorsatz unterstellt wird (also: Klappe halten, im Zweifelsfall wusstest du von nichts), gibt es also weder Punkte noch Probezeitfolgen.

    Du solltest dabei aufpassen, dass dir nicht unterstellt werden kann, du hättest den Seitenstreifen "zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens" benutzt, also z.B. um an einem Stau vorbeizufahren. Dann geht es nämlich bei 75 €, 2 Punkten und einem A-Verstoß los.

    Ich kann verstehen, dass du dich mit dem Roller unsicher fühlst. Wie du dich verhältst, musst du selbst entscheiden. Ich persönlich würde den Seitenstreifen benutzen, solange kein Berechtigter in Sicht ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Roller Außerorts/Innterorts (Seitenstreifen)
    Autor
      Crashday1992
      schrieb am Sonntag, 15. August 2010
    Text
    >>Muss ich bzw. darf ich auf dem Seitenstreifen innerorts fahren, falls dort einer ist? Mofa-Fahrer müssen ja auf dem Seitenstreifen fahren, oder? Das gleiche giltet dann nochmal Außerorts.
    >
    >Die grobe M...richtung gibt § 2 Abs. 1 StVO vor:
    >
    >"Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn."
    >
    >Und damit hat zunächst einmal außer Fußgängern dort niemand etwas zu suchen. Und auch die dürfen den Seitenstreifen nur benutzen, wenn es keinen Gehweg gibt.
    >
    >
    >Von diesem Grundsatz gibt es eine Reihe von Ausnahmen, z.B. (bitte "dürfen" und "müssen" beachten):
    >
    >- Fahrzeuge müssen den Seitenstreifen (statt der Fahrbahn) zum Parken benutzen.
    >
    >- Radfahrer dürfen den Seitenstreifen benutzen, wenn es keinen Radweg gibt.
    >
    >- Seitenstreifen dürfen benutzt werden, um schnelleren Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.
    >
    >Soweit gilt das alles sowohl agO als auch igO. Dann gibt es noch einen Fall nur agO:
    >
    >- "landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge" müssen den Seitenstreifen benutzen, soweit möglich.
    >
    >
    >Warum schreibe ich dir das so ausführlich auf? Damit du siehst, dass du mit 45-50 km/h viel zu schnell für den auf Seitenstreifen üblichen Verkehr bist! Mit 25 km/h gehörst du schon zu schnellsten Fahrzeugen.
    >
    >
    >>Wenn die Autofahrer da mit 70-100 km/h an mir vorbei fahren und das dann zu meiner eigenen Sicherheit ist, darf ich bzw. muss ich auf dem Seitenstreifen fahren?
    >
    >Du darfst dort nicht fahren. Verstöße werden mit 5 € geahndet, 10 € bei Behinderung, 20 € bei Gefährdung, 35 € bei einem Unfall. Solange kein Vorsatz unterstellt wird (also: Klappe halten, im Zweifelsfall wusstest du von nichts), gibt es also weder Punkte noch Probezeitfolgen.
    >
    >Du solltest dabei aufpassen, dass dir nicht unterstellt werden kann, du hättest den Seitenstreifen "zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens" benutzt, also z.B. um an einem Stau vorbeizufahren. Dann geht es nämlich bei 75 €, 2 Punkten und einem A-Verstoß los.
    >
    >Ich kann verstehen, dass du dich mit dem Roller unsicher fühlst. Wie du dich verhältst, musst du selbst entscheiden. Ich persönlich würde den Seitenstreifen benutzen, solange kein Berechtigter in Sicht ist.

    Okay danke für die Info :)

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