hi ich hätte da auch mal eine frage: ich habe jetzt meine mofa prüfbescheinigung und will mir einen roller kaufen. darf man einen 2-sitzer fahren (wenn man den roller auf 25km/h drosselt) (ab 15 jahre) wäre nett wenn ihr mir antwortet!
Thema
Re: RoLLeR
Autor
Sin_and_Saint
schrieb am Donnerstag, 7. Februar 2008
Text
>hi ich hätte da auch mal eine frage: >ich habe jetzt meine mofa prüfbescheinigung und will mir einen roller kaufen. darf man einen 2-sitzer fahren (wenn man den roller auf 25km/h drosselt) (ab 15 jahre) >wäre nett wenn ihr mir antwortet!
Soweit ich weiß nur, wenn Du die hinteren Fußrasten und die zweite Sitzmöglichkeit entfernst. Also nein, keinen 2- Sitzer
du darfst einen 2-sitze fahren, musst also nichts vorher abbauen! !ich bin mir aber nicht sicher ob du jemanden mitnehemen darfst, ich glaube ja, aber nur Leute bis zu einem bestimmten Alter
Was sind Mofas? FeV § 4 (1) einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
Habe dir mal den AUszug aus dem entsprechenden § reingestellt. Du darfst, so weit ich es beurteilen kann, keinen normalen Zweisitzer fahren. Dieser besondere Sitz für kleine Kinder ist erlaubt.
natürlich darf man einen 2-sitzer fahren, wenn keiner darufsitzt!! das man einen speziellen sitzt braucht für kleinkinder gilt nur für Mofas, weil man SONST keinen mitnehmen darf, weil in der Regel Mofas nur einen Sitzt haben, braucht man einen speziellen, gut angebrachten!! und wenn beim Frisierten Roller schon einer dabei ist, welchen man beim Mofa vorher erst anbringen muss, muss man den doch nicht abbauen(wie auch immer) sondern es ist erlaubt!!!
Was sind Mofas? FeV § 4 (1) einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor auch ohne Tretkurbeln, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, daß die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
das heißt nur: "was sind Mofas" wie sie aussehen, das bedeutet der Text.Und das man bei Mofas noch einen besonderen Sitzt anbringen darf!!! Niergenswoh steh allerdings, das man NUR so fahren darf und keinen, auf 25km/h gedrosselten Roller fahren darf!!
>liebe julia, wenn du nicht willst das der te wegen fahren ohne führerschein angezeigt wird, solltest du dich vor dem posten mal schlau machen. wie ein mofa definiert ist wurde schon beschrieben, das ist so richtig und bleibt auch so. was anderes darf dr te nicht fahren sonst ist es fof.
eine Frage habe ich nur---warum ist fast jeder, von denen die ich kannte mit nem gedrosselten Roller gefahren?? oder vielleicht habe ich das auch nur falsch gesehen...gibt es unterschiede bei Roller??
wenn die roller umgebaut werden wird eine kürzere sitzbank oder eine kleine "tasche" aufgebaut. wenn der fahrer sie nachher entfernt.... ? siehe oben. eigentlich muss auch das fernlicht abgeschaltet werden, ein 15 watt scheinwerfer eingebaut und eine klingel angebracht sein. ausserdem ist die fussrastenanlege für den sozius unbrauchbar zu machen (abzubauen, wenn es möglich ist)
>natürlich darf man einen 2-sitzer fahren, wenn keiner darufsitzt!! das man einen speziellen sitzt braucht für kleinkinder gilt nur für Mofas, weil man SONST keinen mitnehmen darf, weil in der Regel Mofas nur einen Sitzt haben, braucht man einen speziellen, gut angebrachten!! und wenn beim Frisierten Roller schon einer dabei ist, welchen man beim Mofa vorher erst anbringen muss, muss man den doch nicht abbauen(wie auch immer) sondern es ist erlaubt!!! > >liebe grüße, julia
das heißt also: ich draf einen 2-sitzer fahren mit der mofa-prüfbescheinigung, aber hinter mir darf dann niemand sitzen. oder?
>Ganz einfach: Du musst dafür sorgen, dass keiner hinten drauf sitzen kann. Steht aber auch in dem Paragraphen, der oben reingestellt wurde.
ich bin jetzt verwirrt. ich habe antworten bekommen, die mir geschrieben haben: man muss nichts abbauen und darf einfach fahren aber auch antworten bekommen, die mir geschrieben haben: fusrasten abbauen usw schreibt mir bitte eine letzte antwort!
Ich kopier hier mal was aus nem anderen Thread rein, der sich mit dem selben Thema beschäftigt:
Bei einem zweirädrigen Kraftfahrzeug (hier: umgerüsteter Roller) handelt es sich nicht um ein führerscheinfreies Mofa im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 FeV , wenn auf dem Fahrzeug wegen nicht entfernter Fußrasten problemlos ein Sozius mitgenommen werden kann. (Amtsgericht Eisenhüttenstadt 28 Ds 271 Js 13384/02, 47/02)
Nach der StVZO darf die Sitzbanklänge 45 cm nicht überschreiten, sonst ist es kein einsitziges Fahrzeug mehr.
Somit ist ein gedrosselter M-Roller auch dann ein M-Roller, wenn er über eine lange Sitzbank und Soziusfußrasten verfügt. Ein Fahren eines solchen Fahrzeug (mit nur einer Mofaprüfbescheinigung) entspricht also dem Tatvorwurf des Fahren ohne Führerschein.
Die Mitnahme von Kindern ist nur dem mind. 16jährigen Mofafahrern erlaubt. Und das gilt auch nur für Kinder unter 7 Jahren in geeigneten Kindersitzen. Das kannst du nachlesen beim Fahrlehrerverband Berlin http://www.fahrlehrerverband-berlin.de/mofa.htm
Für Dich heißt das im Klartext: Mit Mofaprüfbescheinigung darfst Du keinen mitnehmen und auch nur Mofas und Roller fahren, auf denen nur der Fahrer sitzen kann, sprich, ein Roller muss auf jeden Fall umgebaut werden! Die einzige Ausnahme sind kleine Kinder im Kindersitz. Ich hab sowas zwar noch nicht in Natura gesehen, aber ich stell mir das so ähnlich vor wie die Kindersitze, die man ans Fahrrad anbauen kann. Alles andere ist Fahren ohne Fahrerlaubnis! Ich hoffe, dass das jetzt einigermaßen verständlich war.
>Ich kopier hier mal was aus nem anderen Thread rein, der sich mit dem selben Thema beschäftigt: > >Bei einem zweirädrigen Kraftfahrzeug (hier: umgerüsteter Roller) handelt es sich nicht um ein führerscheinfreies Mofa im Sinne des § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 FeV , wenn auf dem Fahrzeug wegen nicht entfernter Fußrasten problemlos ein Sozius mitgenommen werden kann. (Amtsgericht Eisenhüttenstadt 28 Ds 271 Js 13384/02, 47/02) > >Nach der StVZO darf die Sitzbanklänge 45 cm nicht überschreiten, sonst ist es kein einsitziges Fahrzeug mehr. > >Somit ist ein gedrosselter M-Roller auch dann ein M-Roller, wenn er über eine lange Sitzbank und Soziusfußrasten verfügt. >Ein Fahren eines solchen Fahrzeug (mit nur einer Mofaprüfbescheinigung) entspricht also dem Tatvorwurf des Fahren ohne Führerschein. > >Die Mitnahme von Kindern ist nur dem mind. 16jährigen Mofafahrern erlaubt. Und das gilt auch nur für Kinder unter 7 Jahren in geeigneten Kindersitzen. >Das kannst du nachlesen beim Fahrlehrerverband Berlin >http://www.fahrlehrerverband-berlin.de/mofa.htm > > >Für Dich heißt das im Klartext: Mit Mofaprüfbescheinigung darfst Du keinen mitnehmen und auch nur Mofas und Roller fahren, auf denen nur der Fahrer sitzen kann, sprich, ein Roller muss auf jeden Fall umgebaut werden! Die einzige Ausnahme sind kleine Kinder im Kindersitz. Ich hab sowas zwar noch nicht in Natura gesehen, aber ich stell mir das so ähnlich vor wie die Kindersitze, die man ans Fahrrad anbauen kann. Alles andere ist Fahren ohne Fahrerlaubnis! Ich hoffe, dass das jetzt einigermaßen verständlich war.
Keine Ursache. Übrigens ist mir jetzt auch ein kleiner Schnitzer passiert: Wenn Du ein Kind mitnimmst, musst Du 16 sein. Steht aber in dem von mir reinkopierten Teil. Wollt es nur schnell richtigstellen.