Sind aufgemalte Richtungspfeile zwingend zu beachten auch wenn die Fahrstreifen bis zur Haltelinie nur mit einer gestrichelten Linie markiert sind?
Thema
Re: Richtungspfeile zwingend?
Autor
kk145
schrieb am Mittwoch, 11. Mai 2011
Text
>Sind aufgemalte Richtungspfeile zwingend zu beachten auch wenn die Fahrstreifen bis zur Haltelinie nur mit einer gestrichelten Linie markiert sind?
Ja, natürlich. Welchen Sinn sollten sie sonst haben? Die Pfeile ordnen an:
"Ge- oder Verbot 1. Fahrzeugführer müssen der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind. 2. Fahrzeugführer dürfen auf der mit Pfeilen markierten Strecke der Fahrbahn nicht halten.
Erläuterung Pfeile empfehlen, sich rechtzeitig einzuordnen und in Fahrstreifen nebeneinander zu fahren. Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, dürfen auch rechts überholt werden."
>>Sind aufgemalte Richtungspfeile zwingend zu beachten auch wenn die Fahrstreifen bis zur Haltelinie nur mit einer gestrichelten Linie markiert sind? > >Ja, natürlich. Welchen Sinn sollten sie sonst haben? Die Pfeile ordnen an: > >"Ge- oder Verbot >1. Fahrzeugführer müssen der Fahrtrichtung auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen, wenn zwischen den Pfeilen Leitlinien (Zeichen 340) oder Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) markiert sind. >2. Fahrzeugführer dürfen auf der mit Pfeilen markierten Strecke der Fahrbahn nicht halten. > >Erläuterung >Pfeile empfehlen, sich rechtzeitig einzuordnen und in Fahrstreifen nebeneinander zu fahren. Fahrzeuge, die sich eingeordnet haben, dürfen auch rechts überholt werden."
Nochmal eine kurze Nachfrage: Ich hab gelernt, dass man den Fahrstreifen noch wechseln darf, wenn eine Leitlinie vorhanden ist, auch wenn da schon Pfeile aufgezeichnet sind. Ich weiß, dass es so in der StVO steht, wie du es aufgeschrieben hast, aber das wäre doch eigentlich ein Widerspruch zur Leitlinien-Regelung...? lg
>Nochmal eine kurze Nachfrage: Ich hab gelernt, dass man den Fahrstreifen noch wechseln darf, wenn eine Leitlinie vorhanden ist, auch wenn da schon Pfeile aufgezeichnet sind.
Richtig.
>Ich weiß, dass es so in der StVO steht, wie du es aufgeschrieben hast, aber das wäre doch eigentlich ein Widerspruch zur Leitlinien-Regelung...?
Nein, die Pfeilrichtung steht nur für das Verhalten "auf der folgenden Kreuzung oder Einmündung" - auf, nicht vor. Auch wenn du auf dem Streifen für geradeaus bist, darfst du dich noch nach links oder rechts in einen anderen Streifen einordnen.