Restalkohol während der Probezeit

  • Restalkohol während der Probezeit
     8765432
      schrieb am Dienstag, 22. Dezember 2009
    Hallo Leute!
    Habe meinen Führerschein jetzt etwa 5 Monate und bis jetzt läuft alles wunderbar ;) Allerdings habe ich jedes Mal, wenn ich abends auch nur eine geringe Menge Alkohol (und sei es nur eine Tasse Glühwein) trinke, unglaublich Angst, mich am nächsten Morgen ins Auto zu setzen. Ich könnte ja noch 0,05 Promille Alkohol im Blut haben...
    Übertreibe ich?
    Da die Informationen im Internet alle relativ schwammig sind bzw. sich widersprechen habe ich ein paar Fragen -
    Wenn ich tatsächlich morgens mit einer geringen Menge Alkohol - sagen wir mal 0,1 kontrolliert werden sollen - was folgt dann genau?
    Laut Recherche ein Bußgeld (wie hoch ist das?) und eine Anordnung zu einem "besonderen Aufbauseminar". Was ist damit gemeint? Und wie teuer ist das? Ist das das sogenannte "NAFA Plus"? Folgt zusätzlich eine MPU? Wie läuft das alles ab?
    Kennt jemand einen zuversichtlichen und möglichst günstigen Promilletester?
    Blick' da irgendwie nicht so ganz durch...
    Und: Übertreibe ich etwas, oder geht's euch genauso? :)
    Lg und danke für jede Antwort
  • Thema
    Re: Restalkohol während der Probezeit
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Dienstag, 22. Dezember 2009
    Text
    Nach heutigem wissenschaftlichen Kenntnisstand ist erst ab einem Wert von 0,2 Promille Blutalkohol bzw. 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft bzw. einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, von einer „Wirkung“ auszugehen. Das heißt bis 0,2 Promille passiert dir gar nichts, auch nicht in der Probezeit.


    Falls du über 0,2 Promille kommst gibt es folgende Strafen:
    - 250¤ Bußgeld
    - 2 Punkte
    - keine MPU

    Außerdem musst du an einem besonderen Aufbauseminar teilnehmen und die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert. Infos zu so einem Seminar z.B. hier:
    http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_36.php


    >Kennt jemand einen zuversichtlichen und möglichst günstigen Promilletester?

    Das widerspricht sich! Es gibt keine günstigen Atemalkoholtester die relativ zuverlässig testen. Die Alkotester der Polizei (Dräger) gibts bei eBay gebraucht ab 180¤ aufwärts.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Restalkohol während der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 22. Dezember 2009
    Text
    >Wenn ich tatsächlich morgens mit einer geringen Menge Alkohol - sagen wir mal 0,1 kontrolliert werden sollen - was folgt dann genau?
    >Laut Recherche ein Bußgeld (wie hoch ist das?)

    In Ergänzung zur richtigen Antwort von Christian D.: Wenn die BAK sogar 0,5 ‰ erreicht, erhöht sich das Bußgeld auf 500 €, es gibt 4 Punkte und einen Monat Fahrverbot.

    >und eine Anordnung zu einem "besonderen Aufbauseminar". Was ist damit gemeint? Und wie teuer ist das? Ist das das sogenannte "NAFA Plus"?

    Ja, "NAFA Plus" ist so ein Seminar und kostet soweit ich weiß unter 300 €. Es gibt außer dem TÜV noch andere Anbieter.

    >Folgt zusätzlich eine MPU?

    Erst ab 1,6 ‰ obligatorisch, darunter evtl. bei hoher Alkoholisierung zu "ungewöhnlichen" Zeiten nach Ermessen der Behörde (z.B. deutlich über 1 ‰ bei einer Kontrolle um 12 Uhr mittags), außerdem bei Widerholungstätern.

    >Wie läuft das alles ab?

    Unterschiedlich, je nach Grad der Alkoholisierung und vorhandenen Ausfallerscheinungen. Bei einer "einfachen" Trunkenheitsfahrt zwischen 0,2 und 0,5 ‰ wird nur die Weiterfahrt untersagt. Alles andere kommt dann später per Post. Bei schwereren Verstößen, die zum Entzug der FE führen, wird der Führerschein gleich vor Ort einbehalten.

    >Kennt jemand einen zuversichtlichen und möglichst günstigen Promilletester?

    Schau dir mal lieber ein paar gute Promillerechner an, z.B. den "Promillator Online", und entwickle ein Gefühl dafür, welche Trinkgewohnheiten zu welchen Alkoholisierungen führen. Aber auch diese Werte sind mit Vorsicht zu genießen: Der Abbauprozess läuft bei jedem etwas anders ab!

    >Und: Übertreibe ich etwas, oder geht's euch genauso? :)

    Ich finde es gut, dass du dir darüber Gedanken machst! Solange du abends nur ein Bier oder ein Glas Wein trinkst, bist du morgens aber garantiert wieder fahrtüchtig. Wie gesagt, probier den Promillator aus!

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  • Thema
    Re: Re: Restalkohol während der Probezeit
    Autor
      8765432
      schrieb am Mittwoch, 23. Dezember 2009
    Text
    Hey!
    Erst einmal danke für die ausführlichen Antworten. :)
    Diesen Promilletester kenne ich - dachte aber nicht, dass der wirklich so zuverlässig ist! Laut dieser Berechnung dürfte ich nach 2 Tassen Glühwein erst etwa 12 Stunden später wieder ans Steuer - allerdings sagt ihr ja, dass erst ab 0,2 "etwas passieren kann", (- ist das wirklich möglich? Es heißt doch überall 0,0 für Fahranfänger? ) - was ich nach etwa 7 Stunden erreicht hätte.
    Möchte mich ja wirklich nicht über das Gesetz beschweren, aber 0,0 ist schon sehr extrem. Und die Konsequenzen sind auch wirklich streng bemessen...
    Zu den Tests - also taugen die günstigen überhaupt nichts? (Mit günstigen meine ich unter 50 €, gibt es beispielsweise auf der Seite http://www.alkomat.net Einige)
    Ach, ich mach' mir wahrscheinlich viel zu viele Gedanken...
    Lg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Restalkohol während der Probezeit
    Autor
      Joe27
      schrieb am Mittwoch, 23. Dezember 2009
    Text
    >Möchte mich ja wirklich nicht über das Gesetz beschweren, aber 0,0 ist schon sehr extrem. Und die Konsequenzen sind auch wirklich streng bemessen...

    Es gibt eine Lösung: Gar nicht alkoholisch trinken oder nicht Auto fahren. Darum geht es dabei letztlich wohl.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Restalkohol während der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 24. Dezember 2009
    Text
    >Diesen Promilletester kenne ich - dachte aber nicht, dass der wirklich so zuverlässig ist!

    Er ist etwa so zuverlässig wie diese billigen Alkotester. Dir muss klar sein, dass es bestimmte Faktoren gibt, die der Promillator nicht berücksichtigt: Der Abbau wird z.B. beeinflusst von Erkrankungen, Medikamenteneinnahme, Essen, Sport, ... . Also nicht fahren, nur weil der Promillator 0,19 ‰ errechnet.

    Um ein ungefähres Gefühl zu bekommen, nach welcher Zeit du wieder fahren kannst, reicht es aber.

    >Laut dieser Berechnung dürfte ich nach 2 Tassen Glühwein erst etwa 12 Stunden später wieder ans Steuer

    Was hast du denn da für Werte eingeworfen? Da stimmt irgendwas nicht.

    >Möchte mich ja wirklich nicht über das Gesetz beschweren, aber 0,0 ist schon sehr extrem. Und die Konsequenzen sind auch wirklich streng bemessen...

    Es zeigt sich, dass die bestehende 0,3/0,5 ‰-Regel die Leute dazu animiert, sich an diese Grenze heranzutrinken - was meistens schief geht und nur mangels Kontrolldichte nicht auffällt. Ohne teure Messtechnik läßt sich nicht zuverlässig herausfinden, wieviele ‰ man momentan hat. Also wollte man lieber eine einfache Regel: Gar kein Alkohol!

    Warum das dann nur auf die U21 und Probezeitler beschränkt ist, solltest du bei nächster Gelegenheit einmal bei deinem Bundestagsabgeordneten nachfragen. Die Antwort dürfte unterhaltsam werden. Tipp: Frag ihn mal nach seinem Alter...

    >Zu den Tests - also taugen die günstigen überhaupt nichts? (Mit günstigen meine ich unter 50 €, gibt es beispielsweise auf der Seite http://www.alkomat.net Einige)

    Nein, die haben zu hohe Toleranzen. Bei diesen Geräten müsstest du spätestens ab 0,1 ‰ Ablesewert das Auto stehen lassen - und das ist schnell erreicht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Restalkohol während der Probezeit
    Autor
      katzele
      schrieb am Donnerstag, 24. Dezember 2009
    Text
    >Hallo Leute!
    >Habe meinen Führerschein jetzt etwa 5 Monate und bis jetzt läuft alles wunderbar ;) Allerdings habe ich jedes Mal, wenn ich abends auch nur eine geringe Menge Alkohol (und sei es nur eine Tasse Glühwein) trinke, unglaublich Angst, mich am nächsten Morgen ins Auto zu setzen. Ich könnte ja noch 0,05 Promille Alkohol im Blut haben...
    >Übertreibe ich?
    >Da die Informationen im Internet alle relativ schwammig sind bzw. sich widersprechen habe ich ein paar Fragen -
    >Wenn ich tatsächlich morgens mit einer geringen Menge Alkohol - sagen wir mal 0,1 kontrolliert werden sollen - was folgt dann genau?
    >Laut Recherche ein Bußgeld (wie hoch ist das?) und eine Anordnung zu einem "besonderen Aufbauseminar". Was ist damit gemeint? Und wie teuer ist das? Ist das das sogenannte "NAFA Plus"? Folgt zusätzlich eine MPU? Wie läuft das alles ab?
    >Kennt jemand einen zuversichtlichen und möglichst günstigen Promilletester?
    >Blick' da irgendwie nicht so ganz durch...
    >Und: Übertreibe ich etwas, oder geht's euch genauso? :)
    >Lg und danke für jede Antwort

    Mir gehts genauso. Hab jetzt seit 3 Tagen den Schein und krieg bei jedem Weihnachtsguzele wo "Alk" drin ist (diese gefüllten Schokoteile) nen Schreck! ^^
    In diesem Sinne: frohe Weihnachten!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Restalkohol während der Probezeit
    Autor
      Urian
      schrieb am Montag, 28. Dezember 2009
    Text
    Gar kein Alkohol wäre wohl das beste ...

    www.strassenkreuz.de
    www.strassenkreuz.com

    sind wohl die besten die Fahranfängern was bieten können .. grummel ...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Restalkohol während der Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 28. Dezember 2009
    Text
    >Gar kein Alkohol wäre wohl das beste ...
    >
    >www.strassenkreuz.de
    >www.strassenkreuz.com
    >
    >sind wohl die besten die Fahranfängern was bieten können .. grummel ...

    Sehr hilfreicher Beitrag. Hier machen sich ein paar Fahranfänger Gedanken über den Restalkohol von 2 Tassen Glühwein am Vortag und über Alkohol in Lebensmitteln und versuchen damit verantwortungsvoll umzugehen - und du kommst mit der großen Keule. Sind dir Unfälle bekannt, bei denen eine Alkoholisierung nahe an der Nachweisgrenze ursächlich war?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Restalkohol während der Probezeit
    Autor
      ester
      schrieb am Montag, 28. Dezember 2009
    Text
    darüber habe ich mir auch schon gedanken gemacht ..... ich meine gut man könnte dan ja auch sagen einfach vor dem fahren mal kein mon cheri essen im prinzip aber du hast schon recht !!!
    was mich jetzt aber auch mal interesieren würde wie ist das den jetzt mit der grenze für fahranfänger ????
    man kriegt ja in der FS immer nur gesagt 0,0 bis nach der probezeit und mindest bis 21 aber wie kommt jetzt einer meiner vorposter auf 0,2 ????
    0,0 ist und bleibt doch 0.0 oder stimmt es wirklich das man bis 0,2 darf ???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Restalkohol während der Probezeit
    Autor
      Urian
      schrieb am Dienstag, 29. Dezember 2009
    Text
    >>Gar kein Alkohol wäre wohl das beste ...
    >>
    >>www.strassenkreuz.de
    >>www.strassenkreuz.com
    >>
    >>sind wohl die besten die Fahranfängern was bieten können .. grummel ...
    >
    >Sehr hilfreicher Beitrag. Hier machen sich ein paar Fahranfänger Gedanken über den Restalkohol von 2 Tassen Glühwein am Vortag und über Alkohol in Lebensmitteln und versuchen damit verantwortungsvoll umzugehen - und du kommst mit der großen Keule. Sind dir Unfälle bekannt, bei denen eine Alkoholisierung nahe an der Nachweisgrenze ursächlich war?

    Dieser Beitrag sollte auch "hilfreich" sein ..
    Als ich meinen Schein gemacht habe gab es für alle noch die 0 Promille .. nur soviel dazu ...
    Nicht nur Fahranfänger , sondern auch die alten sollten sich Gedanken über Restalkohol und die Fahrtüchtigkeit machen ..
    Ja ich kenne Grenzfälle und ich selber habe als Jugendlicher nicht drüber nachgedacht !!
    Schau dir mal die Seiten an und geniesse auch mal die Medien damit du weisst was Jugendlicher Leichtsinn so anrichten kann ...
    In diesem Sinne .. Einen Schönen Rutsch ins neue Jahr ....

    Auf den Beitrag antworten


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