Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller

  • Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller
     Fahrschuellllller
      schrieb am Mittwoch, 19. August 2009
    Hallo,

    mit meinem B17-Führerschein möchte ich mir einen 50er Roller kaufen.
    Jetzt habe ich da eine Frage:
    Ist es Pflicht, mit dem Roller beim fahren am Rechten Straßenrand zu fahren, oder dürfte ich auch in der Mitte der Fahrbahn fahren??

    Mfg
  • Thema
    Re: Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Mittwoch, 19. August 2009
    Text
    Hallo,

    du sollst sogar in der Mitte deines Fahrstreifens fahren, um Autofahrer nicht zu gefährlichen Überholmanövern zu verleiten.
    Ein ganz dringender Tipp von mir: Nimm bitte ein paar Fahrstunden bevor du dich mit deinem Roller in den Straßenverkehr stürzt. Die kosten viel weniger als die Sturzschäden bei der ersten Schreck-Vollbremsung und dienen deiner eigenen Sicherheit.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller
    Autor
      Fahrschuellllller
      schrieb am Mittwoch, 19. August 2009
    Text
    aber bei der fahrstunde fahr ich ja auch alleine,
    meinst du es reicht, wenn ich einfach mal am abend auf nen leeren feldweg fahre und dort gefahrenbremsung usw. übe?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller
    Autor
      Fahrschuellllller
      schrieb am Mittwoch, 19. August 2009
    Text
    mit 50ccm darf ich ja auch überall fahren, außer autobahn oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 20. August 2009
    Text
    Hallo,

    auf Kraftfahrstraßen darfst du ebenfalls nicht fahren.

    Es ist zwar richtig, dass du in der Fahrstunde alleine auf dem Roller sitzt, aber du hast einen Fahrlehrer dabei, der dir alles erklärt. Auf dem Übungsplatz kannst du dich unter seiner Anleitung langsam an eine perfekte Gefahrbremsung herantasten und er sagt dir, wann's genug ist. Alleine schaffst du das nicht halb so gut.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller
    Autor
      Mursik
      schrieb am Donnerstag, 20. August 2009
    Text
    Wenn du mit dem Roller in der Mitte der Fahrbahn fährst, verstösst du gegen das Rechtsfahrgebot. Natürlich sollst du auch nicht durch die Kanaldeckel hüpfen. Aber auf deiner Spur leicht nach rechts versetzt ist ok.
    Ich empfehle dir auch, ein paar Fahrstunden zu nehmen, denn wenn du eine "Vollbremsung" genauso machst wie mit dem Auto, liegst du auf der Nase. Es ist nicht so einfach wie es aussieht und wie die meisten denken. Deine Sicherheit sollte dir die paar Euro wert sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller
    Autor
      Gandalph
      schrieb am Freitag, 10. Mai 2019
    Text
    >Wenn du mit dem Roller in der Mitte der Fahrbahn fährst, verstösst du gegen das Rechtsfahrgebot. Natürlich sollst du auch nicht durch die Kanaldeckel hüpfen. Aber auf deiner Spur leicht nach rechts versetzt ist ok.
    >Ich empfehle dir auch, ein paar Fahrstunden zu nehmen, denn wenn du eine \"Vollbremsung\" genauso machst wie mit dem Auto, liegst du auf der Nase. Es ist nicht so einfach wie es aussieht und wie die meisten denken. Deine Sicherheit sollte dir die paar Euro wert sein.

    So verleite man ungeduldige Autofahrer eher zu gefährlichen Überholmanövern. Wer sich also daheim oder im Urlaub auf einen Leihroller setzt, sollte besser gleich selbstbewusst mittig oder sogar eher links fahren. Unterwegs gilt es den Experten zufolge außerdem, immer den Rückspiegel im Auge zu behalten und beim Fahren immer in die Richtung zu blicken, in die man fährt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller
    Autor
      Danny001
      schrieb am Donnerstag, 20. August 2009
    Text
    >Hallo,
    >
    >du sollst sogar in der Mitte deines Fahrstreifens fahren, um Autofahrer nicht zu gefährlichen Überholmanövern zu verleiten.

    Das ist falsch.
    Gem § 2 Abs. 2 StVO
    "Es ist möglichst weit rechts zu fahren, nicht nur bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kruven oder bei Unübersichtlichkeit."

    Also IMMER so weit wie möglich auf der Fahrbahn rechts fahren, dabe aber den Sicherheitsabstand zu eventuell parkenden Fahrzeugen einhalten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller
    Autor
      Fahrschuellllller
      schrieb am Donnerstag, 20. August 2009
    Text
    ok, vielen Dank für eure antworten!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller
    Autor
      Joe27
      schrieb am Donnerstag, 20. August 2009
    Text
    >Also IMMER so weit wie möglich auf der Fahrbahn rechts fahren, dabe aber den Sicherheitsabstand zu eventuell parkenden Fahrzeugen einhalten.

    Den Abstand zum rechten Fahrbahnrand hat die Rechtssprechung auf mindestens 1 m festgelegt (nicht ungefähr, durchschnittlich, sondern _mindestens_) Der Abstand zählt ab Spiegelkante, nicht Reifenmitte! Befinden sich rechts der Fahrbahn Fußgänger oder Radfahrer, beträgt der Abstand mindestens 1,5 m.

    Auf normalen deutschen Straßen beträgt die Fahrstreifenbreite außerhalb von Autobahnen 3 bis 3,5 m. Man ist also bei Einhaltung der Abstände fast immer in der Fahrstreifenmitte unterwegs. Ende Diskussion.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 20. August 2009
    Text
    Hi,

    dann lernen meine Leute aber ja völlig falsch :-)

    Weil zum Überleben auf der Straße lernen die bei mir, dass sie den rückwärtigen Verkehr zdazu zwingen müssen, richtig auszuscheren, also dann wenn kein GEgenverkehr kommt und sich nicht zwischen Rollen und GEgenverkehr durchzuquetschen.

    Und dazu: Leicht rechts von der Mitte versetzt fahren!

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller
    Autor
      Thomas Starkloff
      schrieb am Sonntag, 5. Juni 2022
    Text
    Hallo zusammen!!!
    Möchte mich nur einmal ganz kurz zu der Thematik "Rechtsfahrpflicht bei 50ccm Roller'n" äußern.
    Fahre seit vielen Jahren auf zwei Rädern, 50 bis 500ccm, und kann nur jedem Rollerfahrer empfehlen diese " Rechtsfahrpflicht " einzuhalten. Bei einer Fahrbahnbreite ( Landstraße) von ca 3 Meter , bin ich bei ca 1 Meter von der
    rechten Fahrbahnmarkierungen (empfohlener Abstand) so ziemlich in
    der Fahrbahnmitte. Und dort, und wirklich nur dort gehört ein Roller 50ccm im Straßenverkehr hin. Nirgendwo anders!!!!!
    Bitte immer daran denken , Autofahrer kennen nur sich selbst und niemand anderes!!!
    Hupen , und Pöbeleien ertragen sich besser,
    als das Opfer " brutalster " Überholvorgänge auf der gleichen Fahrspur bei durchgehender Mittellinie zu werden.
    Seitenabstand außerhalb geschlossener Ortschaften ,beim Überholvorgang durch einen PKW muß man regelrecht erzwingen,
    um sicher ans Ziel zu gelangen.
    Rechts fahren mit 1 Meter Abstand zu durchgehenden Fahrbahnbegrenzung ( durchgehende weiße Linie ) sichert das Überleben!!!
    Allzeit gute Fahrt wünscht der
    Starkloff

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Donnerstag, 20. August 2009
    Text
    >du sollst sogar in der Mitte deines Fahrstreifens fahren, um Autofahrer nicht zu gefährlichen Überholmanövern zu verleiten.

    Ich möchte meine Antwort korrigieren bzw. ergänzen. Sie bezog sich auf Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften und mehrspurige Straßen. Wenn du dort äußerst rechts fährst, zwängen sich viele Autofahrer zwischen dir und dem Gegenverkehr durch, auch wenn eigentlich viel zu wenig Platz dafür da ist. Deshalb ruhig etwas breiter machen, auch wenn's laut StVO eigentlich nicht erlaubt ist.
    Auf breiten Straßen und außerhalb geschlossener Ortschaften fährst du selbstverständlich weiter rechts. Aber auch dort musst du nicht fast im Straßengraben entlangfahren sondern darfst ausreichend Sicherheitsabstand halten.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Re: Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller
    Autor
      Danny001
      schrieb am Donnerstag, 20. August 2009
    Text
    >>du sollst sogar in der Mitte deines Fahrstreifens fahren, um Autofahrer nicht zu gefährlichen Überholmanövern zu verleiten.
    >
    >Ich möchte meine Antwort korrigieren bzw. ergänzen. Sie bezog sich auf Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften und mehrspurige Straßen. Wenn du dort äußerst rechts fährst, zwängen sich viele Autofahrer zwischen dir und dem Gegenverkehr durch, auch wenn eigentlich viel zu wenig Platz dafür da ist. Deshalb ruhig etwas breiter machen, auch wenn's laut StVO eigentlich nicht erlaubt ist.
    >Auf breiten Straßen und außerhalb geschlossener Ortschaften fährst du selbstverständlich weiter rechts. Aber auch dort musst du nicht fast im Straßengraben entlangfahren sondern darfst ausreichend Sicherheitsabstand halten.
    >
    >Viele Grüße
    >Kirsten

    Was man noch erwähnen sollte

    - Natürlich auf Parkplätzen immer genau auf 2 Parkplätzen parken, um nicht gefahr zu laufen, nicht mehr einsteigen zu können, falls sich jemand zu dicht ans eigene Auto stellt.

    - Selbstverständlich IMMER mit Abblendlicht und Nebelscheinwerfer und auf dem Dach montierten Flutlicht fahren, damit man alles und jeden sieht und von allem und jedem gesehen wird

    - Sich IMMER den Verkehr anpassen, auch wenn dieser 30 km/h zu schnell fährt um die Raser nicht zu behindern.

    Achtung! Es steckt eine ganze Menge Ironie über dieser Zeile.

    Jetzt mal ernsthaft: Wenn jemand Angst im Straßenverkehr hat, weil sich ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht korreckt verhält (zu wenig Platz und überholt trotzdem) sollte nicht am Verkehr teilnehmen. Gefahren gibt es dort immer und man muss mit ihnen leben. Gegen die StVO zu verstoßen, nur um im Vorteil zu sein ist nicht korreckt. Ausrechend Abstand zum Graben ist selbstverständlich, aber extra noch mehr in der Mitte zu fahren um andere Fahrer (auch in einem erlaubten Überhohlmanöver, falls kein Gegenverkehr vorhanden) mehr als nötig zu behindern, ist eine Verkehrsbehinderung.
    Falls jetzt ein Post kommt "aber beim Gegenverkehr darf ich das, weil er ja sowieso bei zu geringem Abstand nicht überholen darf" sage ich schon jetzt, "es ist trotzdem verboten"
    Es ist erlaubt z. B. in Rechtskurven nach Innen zu wechseln (nachdem man sich versichert hat, dass man niemanden behindert oder gefährdet) um sich nach rechts zu beugen, wenn Büsche oder Streucher es vom rechten Fahrbahnrand aus nicht möglich machen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller
    Autor
      Joe27
      schrieb am Donnerstag, 20. August 2009
    Text
    >Es ist erlaubt z. B. in Rechtskurven nach Innen zu wechseln (nachdem man sich versichert hat, dass man niemanden behindert oder gefährdet) um sich nach rechts zu beugen, wenn Büsche oder Streucher es vom rechten Fahrbahnrand aus nicht möglich machen.

    Du hast vom Moppedfahren nicht blassesten Schimmer. Von deutscher Rechtschreibung übrigens auch nicht, bist Du schon in die 3. Klasse versetzt worden?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller
    Autor
      Fahrschuellllller
      schrieb am Freitag, 21. August 2009
    Text
    >Jetzt mal ernsthaft: Wenn jemand Angst im Straßenverkehr hat, weil sich ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht korreckt verhält (zu wenig Platz und überholt trotzdem) sollte nicht am Verkehr teilnehmen.

    habe ich irgendwo erwähnt, dass ich angsthabe??

    hätte ich angst würde ich im 2 spurigen auto bleiben, un nicht auf nen einspurigen roller wechseln.

    ich wollte nur wissen ob ich immer ganz rechts fahren muss, wie man es oft sieht, oder nicht, ganz einfach im prinzip.
    Antworten habe ich mehr als ausreichend, und ich weis jetzt bescheid :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller
    Autor
      Danny001
      schrieb am Freitag, 21. August 2009
    Text
    >>Jetzt mal ernsthaft: Wenn jemand Angst im Straßenverkehr hat, weil sich ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht korreckt verhält (zu wenig Platz und überholt trotzdem) sollte nicht am Verkehr teilnehmen.
    >
    >habe ich irgendwo erwähnt, dass ich angsthabe??
    >
    >hätte ich angst würde ich im 2 spurigen auto bleiben, un nicht auf nen einspurigen roller wechseln.
    >
    >ich wollte nur wissen ob ich immer ganz rechts fahren muss, wie man es oft sieht, oder nicht, ganz einfach im prinzip.
    >Antworten habe ich mehr als ausreichend, und ich weis jetzt bescheid :)

    Schau dir bitte nochmal meinen letzten Post an. Habe ich dich zitiert? ;-)



    >Du hast vom Moppedfahren nicht blassesten Schimmer. Von deutscher Rechtschreibung übrigens auch nicht, bist Du schon in die 3. Klasse versetzt worden?

    Und du hast von der Rechtsgrundlage nicht den blassesten Schimmer. Habe im letzten Post etwas zu schnell geschrieben, deswegen entschuldige ich mich für die zahlreichen Rechtschreibfehler. Nur geht es im Straßenverkehr nicht um RechtSCHREIBUNG sondern um STRAßENVERKEHRSrecht.

    Nebenbei erwähnt: Dein Deutsch ist auch nicht gerade perfekt. Falsche Zeichensetzung, falsche Groß-Kleinschreibung und Wörter werden ausgelassen. ;-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller
    Autor
      Saylor
      schrieb am Sonntag, 3. April 2022
    Text
    >>>Jetzt mal ernsthaft: Wenn jemand Angst im Straßenverkehr hat, weil sich ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht korreckt verhält (zu wenig Platz und überholt trotzdem) sollte nicht am Verkehr teilnehmen.
    >>
    >>habe ich irgendwo erwähnt, dass ich angsthabe??
    >>
    >>hätte ich angst würde ich im 2 spurigen auto bleiben, un nicht auf nen einspurigen roller wechseln.
    >>
    >>ich wollte nur wissen ob ich immer ganz rechts fahren muss, wie man es oft sieht, oder nicht, ganz einfach im prinzip.
    >>Antworten habe ich mehr als ausreichend, und ich weis jetzt bescheid :)
    >
    >Schau dir bitte nochmal meinen letzten Post an. Habe ich dich zitiert? ;-)
    >
    >
    >
    >>Du hast vom Moppedfahren nicht blassesten Schimmer. Von deutscher Rechtschreibung übrigens auch nicht, bist Du schon in die 3. Klasse versetzt worden?
    >
    >Und du hast von der Rechtsgrundlage nicht den blassesten Schimmer. Habe im letzten Post etwas zu schnell geschrieben, deswegen entschuldige ich mich für die zahlreichen Rechtschreibfehler. Nur geht es im Straßenverkehr nicht um RechtSCHREIBUNG sondern um STRAßENVERKEHRSrecht.
    >
    >Nebenbei erwähnt: Dein Deutsch ist auch nicht gerade perfekt. Falsche Zeichensetzung, falsche Groß-Kleinschreibung und Wörter werden ausgelassen. ;-)

    Was bist du denn für ein Typ? Wer also nicht will, dass das eigene Leben von schwachsinnigen Autofahrern regelmäßig riskiert wird, sollte nicht fahren dürfen? Das ist schon wieder dieses typisch deutsche "das Gesetz ist mein Meister, egal wie sinnvoll es ist". Ich nehme gerne einen Strafzettel für den Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auf mich, wenn ich dadurch Autofahrer zwingen kann, mich nicht mit 5cm Abstand zu überholen. Ich glaube du verstehst nicht ganz, wie gefährlich das wirklich ist, für einen selbst als Rollerfahrer und für den Gegenverkehr. Und du verstehst nicht, wie oft es tatsächlich vorkommt, dass man so überholt wird. Ich fahre jeden Morgen nur 3km auf die Arbeit mit dem Roller und es kommt jeden Morgen ungelogen 10-15 mal vor, dass ein Autofahrer mich mit ein paar Zentimetern Abstand überholt, wenn ich nicht in der Mitte fahre.

    Du kannst ja gerne mit der StVO in der Hand und im Herzen dann im Graben verrecken, weil dich ein Autofahrer abgedrängt hat, aber der Rest von uns wird weiterhin in der Mitte des Streifens oder sogar links im Streifen fahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller
    Autor
      Lead
      schrieb am Dienstag, 3. Mai 2022
    Text
    >>>>Jetzt mal ernsthaft: Wenn jemand Angst im Straßenverkehr hat, weil sich ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht korreckt verhält (zu wenig Platz und überholt trotzdem) sollte nicht am Verkehr teilnehmen.
    >>>
    >>>habe ich irgendwo erwähnt, dass ich angsthabe??
    >>>
    >>>hätte ich angst würde ich im 2 spurigen auto bleiben, un nicht auf nen einspurigen roller wechseln.
    >>>
    >>>ich wollte nur wissen ob ich immer ganz rechts fahren muss, wie man es oft sieht, oder nicht, ganz einfach im prinzip.
    >>>Antworten habe ich mehr als ausreichend, und ich weis jetzt bescheid :)
    >>
    >>Schau dir bitte nochmal meinen letzten Post an. Habe ich dich zitiert? ;-)
    >>
    >>
    >>
    >>>Du hast vom Moppedfahren nicht blassesten Schimmer. Von deutscher Rechtschreibung übrigens auch nicht, bist Du schon in die 3. Klasse versetzt worden?
    >>
    >>Und du hast von der Rechtsgrundlage nicht den blassesten Schimmer. Habe im letzten Post etwas zu schnell geschrieben, deswegen entschuldige ich mich für die zahlreichen Rechtschreibfehler. Nur geht es im Straßenverkehr nicht um RechtSCHREIBUNG sondern um STRAßENVERKEHRSrecht.
    >>
    >>Nebenbei erwähnt: Dein Deutsch ist auch nicht gerade perfekt. Falsche Zeichensetzung, falsche Groß-Kleinschreibung und Wörter werden ausgelassen. ;-)
    >
    >Was bist du denn für ein Typ? Wer also nicht will, dass das eigene Leben von schwachsinnigen Autofahrern regelmäßig riskiert wird, sollte nicht fahren dürfen? Das ist schon wieder dieses typisch deutsche "das Gesetz ist mein Meister, egal wie sinnvoll es ist". Ich nehme gerne einen Strafzettel für den Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auf mich, wenn ich dadurch Autofahrer zwingen kann, mich nicht mit 5cm Abstand zu überholen. Ich glaube du verstehst nicht ganz, wie gefährlich das wirklich ist, für einen selbst als Rollerfahrer und für den Gegenverkehr. Und du verstehst nicht, wie oft es tatsächlich vorkommt, dass man so überholt wird. Ich fahre jeden Morgen nur 3km auf die Arbeit mit dem Roller und es kommt jeden Morgen ungelogen 10-15 mal vor, dass ein Autofahrer mich mit ein paar Zentimetern Abstand überholt, wenn ich nicht in der Mitte fahre.
    >
    >Du kannst ja gerne mit der StVO in der Hand und im Herzen dann im Graben verrecken, weil dich ein Autofahrer abgedrängt hat, aber der Rest von uns wird weiterhin in der Mitte des Streifens oder sogar links im Streifen fahren.


    Danke, Du hast genau das geschrieben, was ich denke!
    Ich fahre auch jeden Tag mit meinem 50er zur Arbeit, 18 KM Landstraße, es ist zu 90% nur 50 Kmh erlaubt. Mein 30 Jahre alter Roller fährt 60 Kmh, sollte also reichen.
    Es ist NIE voll auf dieser Strecke, man kann ganz geschmeidig fahren und Autofahrer können gut überholen. Ok, manchmal bei Gegenverkehr müssen sie sich etwas gedulden, logisch.
    Aber jeden Tag ist mindestens ein ... dabei, der drängeln muss, möglichst blöd rumhupen und anschließend wie ein Wahnsinniger ganz nah an mir vorbeizufahren, so dass ich locker gegen den Wagen hauen könnte. Und gleichzeitig kommt Gegenverkehr, deswegen müssen die ja auch ohne ausreichenden Abstand zu mir wieder rüber. DIE SPINNEN DOCH!!!
    Wer glaubt, dass man bei solchen Verkehrsteilnehmern auch noch die Schlaglöcher auf der rechten Seite sucht, kann mich mal getrost am Tüffel tuten. Ich fahre weit links, basta.
    Das Problem sind nicht die Mopedfahrer, sondern definitv die Autofahrer. Die glauben immer, das Recht sei auf deren Seite und sie können machen was ie wollen. Ich für meinen Teil werde eine Dashcam an meinen Roller montieren. Übrigens fahre ich auch Auto und beruflich LKW, Gliederzug, ich kenne mich also auf den Straßen aus.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller
    Autor
      Dean
      schrieb am Dienstag, 3. Mai 2022
    Text

    >>>> ich kenne mich also auf den Straßen aus.

    Anscheinend nicht und mit den Vorschriften erst recht nicht.

    a) https://bussgeldcheck.bild.de/c/rechtsfahrgebot/

    b) §5,6 "...Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. ..." Langsame Fahrzeuge = bis 60 km/h; sollte man als LKW Fahrer kennen und wissen

    c) "Roler" gehen bis 45 km/h; einzig die alte DDR Schwalbe darf 60 fahren. Ist es keine "Schwalbe" ist der Roller nicht zum Verkehr zugelassen und es steht sogar FoF (Fahren ohne Fahrerlaubnis) im Raum.

    Oben wollte jemand die anderen VT "zwingen". Zwingen ist eine Nötigung und ein Straftatbestand.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller
    Autor
      Lead
      schrieb am Mittwoch, 4. Mai 2022
    Text
    >
    >>>>> ich kenne mich also auf den Straßen aus.
    >
    >Anscheinend nicht und mit den Vorschriften erst recht nicht.
    >
    >a) https://bussgeldcheck.bild.de/c/rechtsfahrgebot/
    >
    >b) §5,6 "...Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. ..." Langsame Fahrzeuge = bis 60 km/h; sollte man als LKW Fahrer kennen und wissen
    >
    >c) "Roler" gehen bis 45 km/h; einzig die alte DDR Schwalbe darf 60 fahren. Ist es keine "Schwalbe" ist der Roller nicht zum Verkehr zugelassen und es steht sogar FoF (Fahren ohne Fahrerlaubnis) im Raum.
    >
    >Oben wollte jemand die anderen VT "zwingen". Zwingen ist eine Nötigung und ein Straftatbestand.
    >

    Also ich werde werde die STVO nicht zitieren.
    Punkt 1: Mein Roller ist wie beschrieben 30 Jahre alt, darf daher also 50 km/h fahren.
    Punkt 2: langsamere Fahrzeuge steht hier wohl nicht zur Debatte, denn es darf nur 50 km/h gefahren werden. Schafft mein Roller gut.
    Punkt 3: Roller schreibt man mit 2 L. Und das Roller bei 45 Km/h enden, würde ich direkt wieder vergessen. Das stimmt so nämlich mal gar nicht. Es gibt sie, soweit ich weiß, mit bis zu 600ccm.
    Wenn das schreib doch wenigstens von einer bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit. Und beacht dabei die 50 km/h Modelle.
    Sowie die weiteren Ausführungen, wie 50 km/h erlaubt auf der Strecke.
    Paragraphenreiten, muss ja Spaß machen.
    Egal was du schreibst, die einzigen die sich in den von mir beschriebenen Fällen falsch verhalten und sich der Nötigung strafbar machen, sind die Autofahrer. Punkt.
    Und ach ja, ich fahre gar nichts ohne Fahrerlaubnis, ich habe bis DE alles.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrpflicht bei 50ccm roller
    Autor
      Dean
      schrieb am Mittwoch, 4. Mai 2022
    Text
    >
    >Also ich werde werde die STVO nicht zitieren.

    Warum auch ? Du scheinst die StVO ja nur als unverbindlichen Anhalt zu betrachten.
    Im Begriff \"StVO\" ist das \"t\" klein, nicht groß

    >Punkt 1: Mein Roller ist wie beschrieben 30 Jahre alt, darf daher also 50 km/h fahren.
    Kommt auf den Eintrag in der Betriebserlaunis an, Darf aber immer noch keine 60 km/h schnell sein.

    >Punkt 2: langsamere Fahrzeuge steht hier wohl nicht zur Debatte, denn es darf nur 50 km/h gefahren werden. Schafft mein Roller gut.

    Immerhin sind auf 10 % der Strecke 100 km/h erlaubt, daher \"langsam fahrendes Fahrzeug\" das Patz machen muss.


    >Punkt 3: Roller schreibt man mit 2 L. Und das Roller bei 45 Km/h enden, würde ich direkt wieder vergessen. Das stimmt so nämlich mal gar nicht. Es gibt sie, soweit ich weiß, mit bis zu 600ccm.

    Also wenn du es so genau haben willst. In der StVO, in du ja nicht rein guckst, gibt es gar keine \"Roller\" (und wenn schreibt man die mit 2 kleinen l, nicht mit großem L). Ich hab mich da nur deiner Ausdrucksweise angepasst.

    \\ ..mit meinem 50er zur Arbeit, 18 KM Landstraße, es ist zu 90% nur 50 Kmh erlaubt. Mein 30 Jahre alter Roller fährt 60 Kmh,..\"
    Eine Entfernung in Kilometern ausgedrückt wird \"km\" geschrieben, nicht KM; eine Geschwindigkeit in Kilometer pro Stunde wird \"km/h\" abgekürzt, nicht Kmh.
    Eine \"50er\" kann auch eine Mofa sein, oder ein Leichtfahrzeug\" (leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug)....


    >Wenn das schreib doch wenigstens von einer bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit. Und beacht dabei die 50 km/h Modelle.
    \"bauartbedingt\" ist ein Wort,\"nie\" schreibt man nicht groß

    >Sowie die weiteren Ausführungen, wie 50 km/h erlaubt auf der Strecke.

    Es werden aber nicht mehr als 90%. der Strecke...

    Wenn man Schlaglöchern ausweichen will ist das durch die Fahrtrichtungsanzeiger bzw. Handzeichen anzukündigen (wie beim vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen). Der nachfolgende und überholende Verkehr ist zu beachten. Zur Not muss man anhalten. Das ist von der Geschwindigkeit unabhängig und gilt auch, wenn der nachfolgende Verkehr die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet.

    >Paragraphenreiten, muss ja Spaß machen.
    Solltest du auch mal machen, da wirst du ganz viele, für dich, erstaunliche Sachen entdecken...

    >Egal was du schreibst, die einzigen die sich in den von mir beschriebenen Fällen falsch verhalten und sich der Nötigung strafbar machen, sind die Autofahrer. Punkt.

    Vollkommen falsch. Überholen mit zu geringem Abstand ist eine Odnungswidrigkeit und kostet 30 bis 35 €.
    Nötigung ist eine Straftat, Geldstrafe bis in den 4 stelligen Bereich oder Freiheitsstrafe + Nebenstrafe wie Fahrverbot, Entzug der FE, Punkte.
    \"Der Tatbestand der Nötigung im Straßenverkehr kann beispielsweise dann erfüllt sein .... oder ihn grundlos bei einem Überholvorgang behindert.\"
    Letzten Punkt begehst du ja. Bei jeder Fahrt. Die Geschwindigkeit des nachfolgenden/überholendes Verkehrs ist für dich nicht maßgeblich

    >Und ach ja, ich fahre gar nichts ohne Fahrerlaubnis, ich habe bis DE alles.

    Hab ich auch nie behauptet, nur das du mit eine Fahrzeug fährst was für den Strassenverkehr nicht zugelassen ist.

    Auf den Beitrag antworten


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