Rechtsfahrgebot

  • Rechtsfahrgebot
     Zack
      schrieb am Samstag, 27. Februar 2010
    Hab da mal ne Frage:
    in der Fahrschule hab ich gelernt, dass man in der Stadt den Fahrstreifen frei wählen kann.. nach der PP hat dann aber die Prüferin gemeint, ob ich nix von Rechtsfahrgebot gehört hab oder was, weil ich oft auf dem linken Fahrstreifen gefahrn bin (alles in der Stadt).
    wie is das denn jetzt??
  • Thema
    Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      BenniMSdl
      schrieb am Samstag, 27. Februar 2010
    Text
    dann hast du es wohl nicht verstanden...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Rechtsfahrgebot
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 27. Februar 2010
    Text
    Oder einige andere nicht.

    Innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es kein Rechtsfahrgebot, dieses gilt nur außerhalb geschlossener Ortschaften!

    Aber:
    es wird sowohl von FLs als auch von Prüfern sehr gern gesehen, wenn ihr eich als Anfänger eher in der rechten Spur aufhaltet.

    Nebenbei ist es für viele Anfänger leichter:
    fahr ich rechts hab ich nur eine Spur neben mir und rechts den Gehweg.

    Fahr ich links hab ich Autos recht und links von mir.

    Beim linksabbiegen (vor allem wenns 2-streifig ist) tun sich Anfänger leichter, von der rechten aus wieder in die rechte einzufädeln.

    Weil links losfahren und nach dem abbiegen rechts rauskommen ist suboptimal.

    Nächster Grund:
    linke Spur will einer links abbiegen, muss wegen Gegenverkehr warten.
    Rechts läuft der Verkehr einfach dran vorbei.

    Und noch der eine oder andere Grund mehr.

    Aber verboten und damit ein Grund für ein NICHTBESTEHEN ist linksfahren innerhalb niemals!

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Tigerlilli
      schrieb am Samstag, 27. Februar 2010
    Text
    >Oder einige andere nicht.
    >
    >Innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es kein Rechtsfahrgebot, dieses gilt nur außerhalb geschlossener Ortschaften!
    >
    >Aber:
    >es wird sowohl von FLs als auch von Prüfern sehr gern gesehen, wenn ihr eich als Anfänger eher in der rechten Spur aufhaltet.
    >
    >Nebenbei ist es für viele Anfänger leichter:
    >fahr ich rechts hab ich nur eine Spur neben mir und rechts den Gehweg.
    >
    >Fahr ich links hab ich Autos recht und links von mir.
    >
    >Beim linksabbiegen (vor allem wenns 2-streifig ist) tun sich Anfänger leichter, von der rechten aus wieder in die rechte einzufädeln.
    >
    >Weil links losfahren und nach dem abbiegen rechts rauskommen ist suboptimal.
    >
    >Nächster Grund:
    >linke Spur will einer links abbiegen, muss wegen Gegenverkehr warten.
    >Rechts läuft der Verkehr einfach dran vorbei.
    >
    >Und noch der eine oder andere Grund mehr.
    >
    >Aber verboten und damit ein Grund für ein NICHTBESTEHEN ist linksfahren innerhalb niemals!
    >
    >Wolfe


    Hallo Wolfe,

    einen kleinen Unterschied gibt es leider doch. Sind es NICHT MARKIERTE Fahrstreifen, so gilt das Rechtsfahrgebot leider auch innerorts! §7 STVO (3)

    Lg Lilli

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 27. Februar 2010
    Text
    Hi Lilli,

    >Hallo Wolfe,
    >
    > Sind es NICHT MARKIERTE Fahrstreifen,

    Jepp, recht hast!
    Aber wie oft findest du diese Straßen?

    Und: nicht den ganzen Beitrag zitieren, den Traffic braucht keiner!
    >
    >Lg Lilli

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Tigerlilli
      schrieb am Samstag, 27. Februar 2010
    Text
    >
    >>Hallo Wolfe,
    >>
    >> leider haben wir in unserer schönen Stadt ( München )
    genug davon. ;(
    Aber Spaß macht´s trotzdem.
    Wünsch Dir noch ein schönes Wochenende. :D

    Lg Lilli

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Samstag, 27. Februar 2010
    Text
    na, vielleicht ist ja was ganz anderes gemeint.
    es wird (grundsätzlich) in dem rechten fahrstreifen rechts gefahren. das würde dann heissen, dass du IN deinem fahrstreifen nicht weit genug rechts gefahren bist.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      FL-NRW
      schrieb am Samstag, 27. Februar 2010
    Text
    >Oder einige andere nicht.
    >
    >Innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es kein Rechtsfahrgebot, dieses gilt nur außerhalb geschlossener Ortschaften!

    LOL ;)

    Was sagt denn §2 der STVO?

    (1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.

    Und das gilt i.g.O wie a.g.O!

    Wann dürfen wir vom Rechtsfahrgebot abweichen?

    §7 (1) Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.

    und i.g.O.
    3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 (§7) nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

    Aber §2 bleibt unberührt!

    LG
    FL-NRW

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 27. Februar 2010
    Text
    Du bist FL?

    Dann sollte dir der unterschied zwischen Fahrstreifen und Fahrbahnen bekannt sein

    Sonst gib den Schein ab!

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      FL-NRW
      schrieb am Sonntag, 28. Februar 2010
    Text
    >Du bist FL?
    >
    >Dann sollte dir der unterschied zwischen Fahrstreifen und Fahrbahnen bekannt sein
    >
    >Sonst gib den Schein ab!
    >
    >Wolfe

    Darum geht es gar nicht, sondern um das Rechtsfahrgebot. Und das gilt nicht nur a.g.O!

    Der Unterschied zwischen Fahrbahn und Fahrstreifen ist mir sehr wohl bewusst.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 28. Februar 2010
    Text
    Dann ließ deine Angaben nochmals.

    Von 2 Fahrbahnen die rechte.

    Wenn ich Richtungsfahrbahnen hab, rechte meine.
    Innerhalb dieser mehrere Fahrstreifen, darf ich igO frei wählen

    OK?

    Oder wir heben beide unterschiedliche StVOs

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      bienchenhonig
      schrieb am Donnerstag, 4. März 2010
    Text
    das war nach meiner prüfung auch so, hab bestanden aber mein prüfer hat danach gesagt" ich würde ihnen empfehlen als anfänger immer rechts zu fahren" ... ich hatte während der prüfung nämlich ein kleines problem,. auf dem rechten fahrstreifen parkten autos. ich natürlich auf dem linken und dort weiter auf eine ampel zu gefahren.... dann meinte der prüfer "an der ampel rechts abbbiegen" dann war der linken fahrstreifen aber so voll das ich nicht mehr rein kam und dann auf dem linken fahrstreifen links abbiegen musste... aber war wohl w...einlich nicht das risen problem....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      ck1.1
      schrieb am Samstag, 6. März 2010
    Text
    Natürlich muss ich igO wie agO immer die rechte Fahrbahn nehmen, sofern mehrere Fahrbahnen vorhanden sind. Das Rechtsfahrgebot, von mehreren FAHRSTREIFEN stets den Rechten zu nehmen, gilt igO aber nur mit Ausnahmen, wie sie oben schon genannt wurden. So dürfen igO Kfz unter 3,5t den FAHRSTREIFEN frei wählen. AgO nicht.
    Wo ist das Problem?

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      rolfes
      schrieb am Dienstag, 31. August 2010
    Text
    >Natürlich muss ich igO wie agO immer die rechte Fahrbahn nehmen, sofern mehrere Fahrbahnen vorhanden sind. Das Rechtsfahrgebot, von mehreren FAHRSTREIFEN stets den Rechten zu nehmen, gilt igO aber nur mit Ausnahmen, wie sie oben schon genannt wurden. So dürfen igO Kfz unter 3,5t den FAHRSTREIFEN frei wählen. AgO nicht.
    >Wo ist das Problem?
    >
    >Chris (FL)
    Bis 3,5t igO frei wählbar.
    Ab 3,5t igO gilt Rechtsfahrgebot.
    Ich hoffe jetzt haben es alle verstanden.....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      DoctorDonna
      schrieb am Mittwoch, 1. September 2010
    Text
    Ich muss jetzt doch noch mal dumm fragen, ganz einfach auch weil mein FL mich mit dem Rechtsfahrgebot auch igO ganz rallig macht.

    Situation ist folgende: Ich habe eine Straße mit mehreren Fahrstreifen. Normalerweise ist sie so angeordnet: ganz links ist die Geradeausspur, in der Mitte die Busspur und rechts die Spur um an der nächsten Ampel rechts abzubiegen. Nun ist das Schild, das anzeigt das eben die mittlere Spur die Busspur ist wegen einer Baustelle durchgestrichen. Aufgrunddessen meinte mein Fahrlehrer, dass ich in die mittlere Spur wechseln müsse, da die Busspur ja aufgehoben sei und das Rechtsfahrgebot gilt.

    Wenn ich jetzt eure Beiträge richtig verstanden habe, kommt in diesem Fall das Rechtsfahrgebot aber gar nicht zum tragen.

    Ich für meine Verhältnisse würde jetzt lieber auf der linken Geradeausspur bleiben, um einfach einen unnötigen Spurwechsel zu vermeiden. Unnötig wird er vor allem dadurch, dass diese Straße mit den beiden Spuren zu einem Kreisel führt und zu einer rechten Abbiegespur. Wenn ich rechts abbiegen will ist es ja noch okay schon bereits vorher die Spur zu wechseln, zur Zeit ist diese rechte Abbiegespur allerdings gesperrt was dazu führt, dass ich eh durch den Kreisel fahren muss.

    Letzten Endes müsste ich also wenn ich mich an das Rechtsfahrgebot meines Fahrlehrers halte zweimal im Prinzip unnötig die Spur wechseln. Einmal nach rechts und dann eine Kurve später wieder um auf den linken Fahrstreifen zurück zu wechseln um in den Kreisel zu kommen (nur die linke Geradeausspur führt in den Kreisel).

    Ich hoffe es versteht jetzt einer was ich damit meine *lach*

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 1. September 2010
    Text
    >Ich muss jetzt doch noch mal dumm fragen, ganz einfach auch weil mein FL mich mit dem Rechtsfahrgebot auch igO ganz rallig macht.

    Aha :)

    >Wenn ich jetzt eure Beiträge richtig verstanden habe, kommt in diesem Fall das Rechtsfahrgebot aber gar nicht zum tragen.

    Du machst Klasse A oder B? Dann hast du das richtig verstanden. Es gibt zwar schon Gründe sich nicht unnötig weit links herumzudrücken, aber bei dem von dir geschilderten weiteren Verlauf der Straße würde ich auch links bleiben.

    Es ist jedenfalls nicht verboten. Zum Nachlesen: § 7 Abs. 3 StVO

    "Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden."

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      DoctorDonna
      schrieb am Mittwoch, 1. September 2010
    Text
    >
    >Du machst Klasse A oder B? Dann hast du das richtig verstanden. Es gibt zwar schon Gründe sich nicht unnötig weit links herumzudrücken, aber bei dem von dir geschilderten weiteren Verlauf der Straße würde ich auch links bleiben.
    >

    Danke für die Antwort :-)

    Ich mache momentan B. Bei meinem FL hat es sich eben so angehört, als ob ich auch innerorts immer rechts fahren müsste, also prinzipiell hier Rechtsfahrgebot gilt. Und nachdem ja z. Zt. eh nur die linke Spur in dieser Situation weiter führt, empfinde ich es als äußerst unnötig da Spurwechsel durchzuführen.

    Hatte mich jetzt auch im Hinblick auf meine Prüfung interessiert. Kann ja sein, dass ich genau da entlang fahren muss. Möchte jetzt nicht durchfallen, weil ich mich hier nicht auf die rechte Fahrspur begeben habe.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Puschiii
      schrieb am Mittwoch, 1. September 2010
    Text
    Ich habe da auch schon die ganze Zeit überlegt, seitdem dieses Thema hier "besprochen" wird...

    Bei mir folgende Situation:

    3 Fahrstreifen Innerorts. Die linke zum links abbiegen, die mittlere zum geradeaus fahren und die ganz rechte für Rechtsabbieger und geraudeausfahrer. Sprich wenn ich geradeaus möchte könnte ich ja vom Prinzip die mittlere und die rechte wählen, denn ich befinde mich ja Innerorts. Aber mein Fahrlehrer meint immer, ich solle immer die rechte nehmen?! Aber wir sind doch unter 3,5t ;) und Innerorts?!


    Liebe Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 1. September 2010
    Text
    >3 Fahrstreifen Innerorts. Die linke zum links abbiegen, die mittlere zum geradeaus fahren und die ganz rechte für Rechtsabbieger und geraudeausfahrer. Sprich wenn ich geradeaus möchte könnte ich ja vom Prinzip die mittlere und die rechte wählen, denn ich befinde mich ja Innerorts.

    Richtig.

    >Aber mein Fahrlehrer meint immer, ich solle immer die rechte nehmen?!

    Und da sind wir bei den von mir angesprochenen anderen Gründen. Es ist nicht verboten in der Mitte zu fahren, aber ist es sinnvoll?

    Angenommen wir sind in der Prüfung: Was könnte passieren, wenn du auf diese Kreuzung zufährst?

    - Der Prüfer sagt nichts. Du sollst also geradeaus fahren. In diesem Fall ist es egal, in welchem Fahrstreifen (mitte oder rechts) du fährst.

    - Der Prüfer lässt dich rechts abbiegen. Fährst du in der Mitte ist jetzt ein Fahrstreifenwechsel nötig. Kommt die Anweisung des Prüfers nicht besonders früh (und das ist beim Rechtsabbiegen in dieser Situation unwahrscheinlich), hast du jetzt den Stress, den Fahrstreifenwechsel noch irgendwie unterzubringen.

    - Der Prüfer lässt dich links abbiegen. Fährst du ganz rechts, wird diese Anweisung entsprechend früh kommen. Du musst dann zwar zweimal wechseln, hast dafür aber auch genug Zeit.

    Es ist eine taktische Entscheidung: Welche Verhaltensweise sorgt in der Prüfung für weniger Ärger?

    Bei parallelen Abbiegestreifen ist es das Gleiche: Dein FL hat dir bestimmt gesagt, dass du immer aus dem rechten Streifen abbiegen sollst. Das ist nicht vorgeschrieben (sonst könnte man sich die anderen Streifen ja sparen), es ist aber in der Prüfung geschickter. Die Erfahrung zeigt, dass dich der Prüfer andernfalls gleich wieder rechts abbiegen lässt - und dann hast du den Stress, das umzusetzen.

    Wenn du natürlich genau weißt, wo du hinwillst (typische Situation nach der Prüfung), oder wenn entsprechende Anweisungen vom Prüfer kommen ("links und gleich wieder links") sieht es anders aus.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Puschiii
      schrieb am Mittwoch, 1. September 2010
    Text
    >>3 Fahrstreifen Innerorts. Die linke zum links abbiegen, die mittlere zum geradeaus fahren und die ganz rechte für Rechtsabbieger und geraudeausfahrer. Sprich wenn ich geradeaus möchte könnte ich ja vom Prinzip die mittlere und die rechte wählen, denn ich befinde mich ja Innerorts.
    >
    >Richtig.
    >
    >>Aber mein Fahrlehrer meint immer, ich solle immer die rechte nehmen?!
    >
    >Und da sind wir bei den von mir angesprochenen anderen Gründen. Es ist nicht verboten in der Mitte zu fahren, aber ist es sinnvoll?
    >
    >Angenommen wir sind in der Prüfung: Was könnte passieren, wenn du auf diese Kreuzung zufährst?
    >
    >- Der Prüfer sagt nichts. Du sollst also geradeaus fahren. In diesem Fall ist es egal, in welchem Fahrstreifen (mitte oder rechts) du fährst.
    >
    >- Der Prüfer lässt dich rechts abbiegen. Fährst du in der Mitte ist jetzt ein Fahrstreifenwechsel nötig. Kommt die Anweisung des Prüfers nicht besonders früh (und das ist beim Rechtsabbiegen in dieser Situation unwahrscheinlich), hast du jetzt den Stress, den Fahrstreifenwechsel noch irgendwie unterzubringen.
    >
    >- Der Prüfer lässt dich links abbiegen. Fährst du ganz rechts, wird diese Anweisung entsprechend früh kommen. Du musst dann zwar zweimal wechseln, hast dafür aber auch genug Zeit.
    >
    >Es ist eine taktische Entscheidung: Welche Verhaltensweise sorgt in der Prüfung für weniger Ärger?
    >
    >Bei parallelen Abbiegestreifen ist es das Gleiche: Dein FL hat dir bestimmt gesagt, dass du immer aus dem rechten Streifen abbiegen sollst. Das ist nicht vorgeschrieben (sonst könnte man sich die anderen Streifen ja sparen), es ist aber in der Prüfung geschickter. Die Erfahrung zeigt, dass dich der Prüfer andernfalls gleich wieder rechts abbiegen lässt - und dann hast du den Stress, das umzusetzen.
    >
    >Wenn du natürlich genau weißt, wo du hinwillst (typische Situation nach der Prüfung), oder wenn entsprechende Anweisungen vom Prüfer kommen ("links und gleich wieder links") sieht es anders aus.
    -------------------------------------
    Super, danke, nun hab ichs kapiert :)
    Danke für deine Mühe... Sorry, machmal dauerts länger, bis es *klick* macht bei mir ;)

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