Rechtsfahrgebot

  • Rechtsfahrgebot
     ZuTollRechtsFahrer
      schrieb am Freitag, 3. April 2009
    Hallo zusammen,

    ich hatte gerade meine Fahrprüfung und habe leider nicht bestanden. Das ganze war - trotz der Tatsache, dass man natürlich immer mit was rechnen muss - total überraschend. Ich habe grade mal 20 (Übungs-)Fahrstunden gehabt und meine Fahrlehrerin war sehr von meinen 'Fahrleistungen' überzeugt.

    In der Prüfung war dann nach 20 Minuten Schluss, weil ich wohl immer zu weit rechts gefahren bin (Außenspiegel!). Komischerweise hab ich den Fehler vorher nie gemacht.. Deswegen die Frage: Wie soll man denn nun fahren? Wenn ich zu weit links fahre, Behindere ich doch den Gegenverkehr? Gibt es irgendwelche Regelungen zu Mindestabständen sowohl nach rechts als auch zum Gegenverkehr)?
  • Thema
    Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Marv
      schrieb am Freitag, 3. April 2009
    Text
    Hi.
    Erst mal. Rechtsfahrgebot bezieht sich darauf, wenn es mehrere Fahrbahnen gibt, öglichst die Rechte zu benutzen, wenn frei ist und man nicht überholen will.

    Du solltest so auf deiner Fahrspur fahren, dass du weder zu nah am Gegenverkehr bist, noch zu nah am Bordstein. So dass du niemanden und nichts gefährdest. Von genauen Abständen in Zahlen habe ich noch nichts gehört, außer du fährst am Radfahrer vorbei. Da gibts ja in den Bögen eine Frage zu.

    Gruß

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  • Thema
    Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Danny001
      schrieb am Samstag, 4. April 2009
    Text
    >Hi.
    >Erst mal. Rechtsfahrgebot bezieht sich darauf, wenn es mehrere Fahrbahnen gibt, öglichst die Rechte zu benutzen, wenn frei ist und man nicht überholen will.

    Falsch. Die StVO sagt, man soll so weit wie MÖGLICH rechts fahren. Damit ist nicht die Fahrspur gemeint, sondern die gesamte Breite der Fahrbahn.

    Es gibt allerdings auch Mindestabstände, z. B. zu parkenden Fahrzeugen. Man muss mindestens 50cm Abstand halten (normalerweise sollte dies die Fahrlererin gesagt/beigebracht haben).
    Zu Fahrradfahrern mindestens 1 Meter. Natürlich darf man nicht zu Dicht am Gehweg fahren, weil sonst Fußgänger gefährdet werden könnten.

    Eventuell hast du bei der Prüfung einen Abstand nicht genügend eingehalten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      sshh
      schrieb am Samstag, 4. April 2009
    Text
    hallo, also mein fl mein man soll auf die spuren in der fahrbahn schauen. oft ist die mitte heller, weil sie noch nicht so abgefahren ist, das lenkrad sollte direkt dadrüber sein. manchmal sind auch pfeile auf der fahrbahn, die sind immer genau mittig, da soll auch das lenkrad drüber sein.

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  • Thema
    Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Mursik
      schrieb am Sonntag, 5. April 2009
    Text
    Hallo zusammen!

    Die Angaben von Danny001 sind nicht ganz richtig.
    Zu mehrspurigen Fahrzeugen (auch wenn sie parken) muß man mindestens 1 Meter Abstand halten, zu Fahrrädern mindestens 1,50 Meter.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      elleopard
      schrieb am Freitag, 10. April 2009
    Text
    Hi,

    jetzt mal was anderes gefragt...
    Rechtsfahrgebot, gilt das auch in der City???

    Bin in der ersten Prüfung auch deswegen durchgefallen...

    Lg.: David

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Danny001
      schrieb am Freitag, 10. April 2009
    Text
    >Hi,
    >
    >jetzt mal was anderes gefragt...
    >Rechtsfahrgebot, gilt das auch in der City???
    >
    >Bin in der ersten Prüfung auch deswegen durchgefallen...
    >
    >Lg.: David

    Je nachdem. Es ist auch in der Stadt möglichst weit rechts zu fahren, allerdings ist Innerorts freie Fahrstreifenwahl (falls mehr als einer für deine Richtung vorhanden ist) Es ist aber Ratsam, trotzdem den rechten Fahrstreifen zu nutzen um die Verkehrszeichen besser zu sehen. Man stelle sich nur folgende Situation vor: Du fährst auf dem mittleren Fahrstreifen und ein LKW rechts, ihr beide habt das gleiche Tempo (50 km/h) und du hast keine Sicht auf den rechten Fahrbahnrand.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Ck1.1
      schrieb am Samstag, 11. April 2009
    Text
    >Hi,
    >
    >jetzt mal was anderes gefragt...
    >Rechtsfahrgebot, gilt das auch in der City???
    >
    >Bin in der ersten Prüfung auch deswegen durchgefallen...
    >
    >Lg.: David
    _____________________

    Du kannst nicht durchfallen, nur weil du innerorts nicht immer rechts gefahren bist. Innerorts gilt freie Fahrstreifenwahl. Geh mal in dich und schau, ob da nicht noch was anderes war.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      elleopard
      schrieb am Samstag, 11. April 2009
    Text
    Ja das war eine Sache von 2 weiteren Fehlern... *g*
    Ne, mein Fahrlehrer hat es auch nicht verstanden wieso der Prüfer dies angekreuzt hatte.
    Mein Prüfer wollte eh immer Links abbiegen, da meine ich doch lieber auf dem linken Fahrstreifen zu bleiben um Links ab zu biegen... Und wenn der mir sagt ich soll nach dem Links abbiegen die 2 Straße wieder Links abbiegen, dann fahre ich doch nicht beim 2ten abbiegen erst auf dem rechten Fahrstreifen...
    Also seh ich so... Aber ist egal...

    Nächstes mal... ^^

    Lg.: David

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Ck1.1
      schrieb am Samstag, 11. April 2009
    Text
    Nochmal: Links fahren innerorts ist KEIN Fehler. Warum fragst du oder besser dein FL nicht nach beim Prüfer?

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      elleopard
      schrieb am Dienstag, 21. April 2009
    Text
    >Nochmal: Links fahren innerorts ist KEIN Fehler. Warum fragst du oder besser dein FL nicht nach beim Prüfer?
    >
    >Chris (FL)

    Weil die Antwort von ihm war:

    Da hat der Prüfer recht...
    Na ja, mal gucken. Heut hab ich meine nächste Prüfung...

    Lg. David

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      elleopard
      schrieb am Dienstag, 21. April 2009
    Text
    JUHUUUUUUUUUUUUU!!!

    Hab mein Führerschein^^.

    Endlich :-)

    War diesmal ein ganz ganz anderer Prüfer^^.

    So, ich fahr mal weg :-))))))

    Cuuuuuuuu^^

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