Rechtsfahrgebot

  • Rechtsfahrgebot
     chriZ2
      schrieb am Samstag, 27. Oktober 2007
    Ärgerniss für jeden Prüfling. Mich mit eingeschlossen. *g* xD

    Das Rechtsfahrgebot soll alle schnelleren Fahrzeugen das Überholen auf den linken Fahrstreifen ermöglichen, was auch sehr sinnvoll erscheint. Vorallem auf AB wo es keine obligatorische Geschwindigkeitsbegrenzung gibt!

    Aber was ist mit Kraftfahrtstraßen auf die man eine maximale Geschwindigkeit von 120 Kmh beispielsweise nicht überschreiten darf und ich diese voll ausnutze? Rein Theoretisch dürfte mich keiner mehr überholen und somit könnte ich den Linken Fahrstreifen doch für etwas längere Zeit in Anspruch nehmen?!

    Diese Situation wurde mir in der Prüfung eben zum verhängniss. Der Fahrlehrer danach,"Nicht denken, sondern wissen.."! *g*
  • Thema
    Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Hans Wingerning
      schrieb am Samstag, 27. Oktober 2007
    Text
    >Ärgerniss für jeden Prüfling. Mich mit eingeschlossen. *g* xD
    >
    >Das Rechtsfahrgebot soll alle schnelleren Fahrzeugen das Überholen auf den linken Fahrstreifen ermöglichen, was auch sehr sinnvoll erscheint. Vorallem auf AB wo es keine obligatorische Geschwindigkeitsbegrenzung gibt!

    Hat Dir der Farlehrer nicht beigebracht, daß in Deutschland rechts gefahren wird.
    Wenn nicht, weißt Du es ab der Prüfung.
    Hans
    >
    >Aber was ist mit Kraftfahrtstraßen auf die man eine maximale Geschwindigkeit von 120 Kmh beispielsweise nicht überschreiten darf und ich diese voll ausnutze? Rein Theoretisch dürfte mich keiner mehr überholen und somit könnte ich den Linken Fahrstreifen doch für etwas längere Zeit in Anspruch nehmen?!
    >
    >Diese Situation wurde mir in der Prüfung eben zum verhängniss. Der Fahrlehrer danach,"Nicht denken, sondern wissen.."! *g*

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Werner O.
      schrieb am Samstag, 27. Oktober 2007
    Text
    >Ärgerniss für jeden Prüfling. Mich mit eingeschlossen. *g* xD
    >
    >Das Rechtsfahrgebot soll alle schnelleren Fahrzeugen das Überholen auf den linken Fahrstreifen ermöglichen, was auch sehr sinnvoll erscheint. Vorallem auf AB wo es keine obligatorische Geschwindigkeitsbegrenzung gibt!
    >
    >Aber was ist mit Kraftfahrtstraßen auf die man eine maximale Geschwindigkeit von 120 Kmh beispielsweise nicht überschreiten darf und ich diese voll ausnutze? Rein Theoretisch dürfte mich keiner mehr überholen und somit könnte ich den Linken Fahrstreifen doch für etwas längere Zeit in Anspruch nehmen?!
    >
    >Diese Situation wurde mir in der Prüfung eben zum verhängniss. Der Fahrlehrer danach,"Nicht denken, sondern wissen.."! *g*

    Hy,
    das Rechtsfahrgebot gilt auf allen Strassen außerhalb geschlossener Ortschaften.
    Auch wenn eine Höchstgeschwindigkeit ausgesprochen ist,muss man rechts fahren wenn diese ausgenutzt wird.
    Warum???
    Weil es immer Menschen gibt die etwas schneller vorwärts kommen wollen/müssen.
    Wenn Du allerdings die Überholspur blockierst,dann zwingst du andere zum verbotenen Rechts überholen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      chriZ2
      schrieb am Samstag, 27. Oktober 2007
    Text
    >>Ärgerniss für jeden Prüfling. Mich mit eingeschlossen. *g* xD
    >>
    >>Das Rechtsfahrgebot soll alle schnelleren Fahrzeugen das Überholen auf den linken Fahrstreifen ermöglichen, was auch sehr sinnvoll erscheint. Vorallem auf AB wo es keine obligatorische Geschwindigkeitsbegrenzung gibt!
    >>
    >>Aber was ist mit Kraftfahrtstraßen auf die man eine maximale Geschwindigkeit von 120 Kmh beispielsweise nicht überschreiten darf und ich diese voll ausnutze? Rein Theoretisch dürfte mich keiner mehr überholen und somit könnte ich den Linken Fahrstreifen doch für etwas längere Zeit in Anspruch nehmen?!
    >>
    >>Diese Situation wurde mir in der Prüfung eben zum verhängniss. Der Fahrlehrer danach,"Nicht denken, sondern wissen.."! *g*
    >
    >Hy,
    >das Rechtsfahrgebot gilt auf allen Strassen außerhalb geschlossener Ortschaften.
    >Auch wenn eine Höchstgeschwindigkeit ausgesprochen ist,muss man rechts fahren wenn diese ausgenutzt wird.
    >Warum???
    >Weil es immer Menschen gibt die etwas schneller vorwärts kommen wollen/müssen.
    >Wenn Du allerdings die Überholspur blockierst,dann zwingst du andere zum verbotenen Rechts überholen.
    >

    Ja..Aber diese Menschen verhalten sich nicht mehr Verkehrsgerecht sobald sie die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreiten.
    Wenn an einer roten Ampel jemand hinter mir drängelt weil er trotzdem weiter fahren will, gehe ich auch nicht zur seite damit er weiter fahren kann..

    Im prinzip geht man schon davon aus, das viele schneller als erlaubt fahren und somit indirekt "dulden"!

    Und wenn ich mir vorstelle das viele sich 3x falsch in einer einbahnstraße während der prüfung geordnet haben und danach immernoch bestanden haben. Und das obwohl sie immernoch nicht geschnallt haben wie das in einer einbahnstraße funkioniert...

    Fährt man einmal etwas länger auf der linken spur schon verkackt?! o.O nunja bisschen unfair die Welt.*g* gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      -Sina-
      schrieb am Samstag, 27. Oktober 2007
    Text

    >Und wenn ich mir vorstelle das viele sich 3x falsch in einer einbahnstraße während der prüfung geordnet haben und danach immernoch bestanden haben.


    waaas? oha also meine FLin meint, wenn man sich beim linksabbiegen in einer einbahnstraße nicht links einordnet muss man sofort rechtsranfahren.. das find ich i-wie bissl übertrieben, weil man ja niemanden gefährdet aber naja...
    wie kann es denn angehen, dass die prüfer so unterschiedlich "streng" sind? das ist ja echt ziemlich unfair

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Sin_and_Saint
      schrieb am Samstag, 27. Oktober 2007
    Text
    Das ist die Aussage, die die Polizei am häufigsten hört, wenn ständig links gefahren wurde.
    Und meistens erklären sie den Leuten dann, dass sie nicht für die Verkehrserziehung Anderer verantwortlich sind ;-)

    Viel Glück für´s nächste mal,
    Nic

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      chriZ2
      schrieb am Samstag, 27. Oktober 2007
    Text
    >Das ist die Aussage, die die Polizei am häufigsten hört, wenn ständig links gefahren wurde.
    >Und meistens erklären sie den Leuten dann, dass sie nicht für die Verkehrserziehung Anderer verantwortlich sind ;-)
    >
    >Viel Glück für´s nächste mal,
    >Nic


    Nunja wenn wir mal Sachlich bleiben. Wie schlimm wird denn eine längere Benutzung der linken Fahrspur in der Prüfung im allgemeinen bewertet? Kann es unter umständen übertrieben sein jemand da sofort durch zu lassen, oder ist das wirklich etwas schlimmeres vergehen ohne toleranz möglichkeit?

    gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Sin_and_Saint
      schrieb am Samstag, 27. Oktober 2007
    Text
    So unsachlich war die Aussage nicht...
    Soweit ich weiß, MUSS die Missachtung des Rechtsfahrgebots nicht zwingend zum Durchfallen führen. KANN aber und wenn Du deutliche Hinweise darauf überhörst, oder andere kleine Fehler dazu gekommen sind tut es das auch.
    Mal ohne Witz. Es macht keinen Sinn Verkehrsregeln zu diskutieren. Nicht in der Prüfung und auch später nicht mit der Polizei.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      chriZ2
      schrieb am Samstag, 27. Oktober 2007
    Text
    >So unsachlich war die Aussage nicht...
    >Soweit ich weiß, MUSS die Missachtung des Rechtsfahrgebots nicht zwingend zum Durchfallen führen. KANN aber und wenn Du deutliche Hinweise darauf überhörst, oder andere kleine Fehler dazu gekommen sind tut es das auch.
    >Mal ohne Witz. Es macht keinen Sinn Verkehrsregeln zu diskutieren. Nicht in der Prüfung und auch später nicht mit der Polizei.

    Ja gut, dann hatte ich wohl das pech. Die Kraftfahrtsraße kam auch ziemlich am anfang und somit eig. keine anderen fehler möglich waren. Agesehen davon das auf dem "fehlerbogen" den man mitbekommt nach der prüfung nur das als missachtung angekreuzt war.
    Aber ich glaube das lag auch daran, das es die 1. prüfung war und somit mehr perfektion abverlangt wird.. hoffe ich täusch mich nicht all zu sehr..

    gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Sin_and_Saint
      schrieb am Samstag, 27. Oktober 2007
    Text
    Perfektion in der PP hat glaub ich noch kein Prüfer erlebt *zwinker* Unter "Tips" findest Du den Punkt "Fehlerbewertung" Vielleicht hilft Dir das...
    Schönes WE

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      ThomasKay
      schrieb am Samstag, 27. Oktober 2007
    Text
    also ich hab es schon erlebt das ein prüfling durchfällt rein wegen dem verstoß gegen das rechtsfahrgebot...das allerdings mehrfach in der prüfung...es ist doch einfach so das man links fährt zum überholen aber warum sollte man links fahren wenn man niemanden überholt?dann greift das rechtsfahrgebot und sagt los rüber nach rechts....und übrigens nicht das hier falsche infos gelesen werden..auf kraftfahrstraßen is nicht generell 120 das ist es nur wenn dort 120 per schild steht,steht kein schild ist es wie auf der autobahn...aber...denkt an die richtgeschwindigkeit von 130:-)

    thomas FL

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Ludo
      schrieb am Samstag, 27. Oktober 2007
    Text
    Also mich regen auf der Autobahn vor allem notorische Mittelfahrer auf. Wenn rechts alles frei ist und ich dann auf die ganz linke Spur müsste, um den zu überholen - was mir meistens zu stressig ist, wenn da ein Mercedes, BMW usw. nach dem anderen durchrauscht - dann regt mich das schon auf. Meistens wechsle ich dann in die rechte Spur und fahre mit ihm auf einer Höhe. Meistens sieht er dann ein, dass er nach rechts muss.

    An den Themenverfasser:
    Das Rechtsfahrgebot ist genauso eine Verkehrsregel wie ein Tempolimit. Wenn du dagegen verstößt, bist du auch kein "besserer" Autofahrer als jemand, der 5 km/h über der zul. Höchstgeschw. fährt. Im übrigen darf man nicht vergessen, dass Tempolimits nicht eingeführt worden sind, um Leute auszubremsen, sondern um Sicherheit an Gefahrenstellen zu gewährleisten. Ob man dann geringfügig schneller fährt, bleibt jedem selbst überlassen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      Muffy
      schrieb am Sonntag, 28. Oktober 2007
    Text
    >also ich hab es schon erlebt das ein prüfling durchfällt rein wegen dem verstoß gegen das rechtsfahrgebot...das allerdings mehrfach in der prüfung...es ist doch einfach so das man links fährt zum überholen aber warum sollte man links fahren wenn man niemanden überholt?dann greift das rechtsfahrgebot und sagt los rüber nach rechts....und übrigens nicht das hier falsche infos gelesen werden..auf kraftfahrstraßen is nicht generell 120 das ist es nur wenn dort 120 per schild steht,steht kein schild ist es wie auf der autobahn...aber...denkt an die richtgeschwindigkeit von 130:-)
    >
    >thomas FL


    Übrigens, nicht daß hier falsche Infos gelesen werden :-):

    Auf Kraftfahrstraßen gilt Tempo 100 wenn nichts anderes angeordnet ist. Richtgeschwindigkeit gilt nur bei baulich getrennten Fahrbahnen oder bei mind. 2 Fahrstreifen für jede Richtung. Und auch dann, wenn es keine Kraftfahrstraße ist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      kalle (FL)
      schrieb am Sonntag, 28. Oktober 2007
    Text
    >
    >Übrigens, nicht daß hier falsche Infos gelesen werden :-):
    >
    Auf Kraftfahrstrassen gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsregeln, wenn nichts anderes durch Schilder angegeben ist!
    Also: igO 50 km/h ; agO: 100, Richtgeschwindigkeit 130 nur auf Autobahnen und ausserorts bei baulich getrennten Fahrbahnen, oder mindestens zwei markierten FStreifen für jede Richtung.
    Und hat man einen Anhänger dran ist in der Regel agO und auf der BAB bei 80 km/h das Limit erreicht.
    Einen schönen Sonntag noch

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      chriZ2
      schrieb am Sonntag, 28. Oktober 2007
    Text
    >also ich hab es schon erlebt das ein prüfling durchfällt rein wegen dem verstoß gegen das rechtsfahrgebot...das allerdings mehrfach in der prüfung...es ist doch einfach so das man links fährt zum überholen aber warum sollte man links fahren wenn man niemanden überholt?
    >thomas FL

    Nun bei mir war es nunmal so das er mich gleich zum TÜV geradewegs zurück gechickt hat! Und das beim ersten anlauf. Laut meinem FL war das schon etwas übertriebene Handlung vom Prüfer, was jedoch wenn man Pech hat durchaus vorkommen kann.
    Viele benutzen die linke spur um bisschen mehr tempo "konstant" zu geben. Ohne irgendwann ausschern oder abremsen zu müssen, da man auf dem streifen davon ausgehen kann das allgemein schneller gefahren wird!

    Und generell ist das ja eine gute sache, aber geht teilweise auch darum wie es in einer Prüfung bewertet wird. Im grunde gefährdet man nicht wirklich jemand, vorallem wenn man sowieso "Die Maximale Durchlässige Geschwindigkeit" voll ausnutzt! Rein theoretisch müsste eine erlaubte Überholung außer Kraft gesetzt sein. Muss ich mich denn in der Prüfung verantworten, weil jemand anderes schneller fahren wollte als erlaubt? Ist zwar natürlich gesetzlich geregelt aber gerade in der prüfung gibt es doch um einige schlimmere vergehen wo trotzdem trölf Augen zu gedrückt werden, und das bei wiederholung.;-)

    gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      ukas
      schrieb am Sonntag, 28. Oktober 2007
    Text
    >Nun bei mir war es nunmal so das er mich gleich zum TÜV geradewegs zurück gechickt hat! Und das beim ersten anlauf. Laut meinem FL war das schon etwas übertriebene Handlung vom Prüfer, was jedoch wenn man Pech hat durchaus vorkommen kann.
    >Viele benutzen die linke spur um bisschen mehr tempo "konstant" zu geben. Ohne irgendwann ausschern oder abremsen zu müssen, da man auf dem streifen davon ausgehen kann das allgemein schneller gefahren wird!
    >
    >Und generell ist das ja eine gute sache, aber geht teilweise auch darum wie es in einer Prüfung bewertet wird. Im grunde gefährdet man nicht wirklich jemand, vorallem wenn man sowieso "Die Maximale Durchlässige Geschwindigkeit" voll ausnutzt! Rein theoretisch müsste eine erlaubte Überholung außer Kraft gesetzt sein. Muss ich mich denn in der Prüfung verantworten, weil jemand anderes schneller fahren wollte als erlaubt? Ist zwar natürlich gesetzlich geregelt aber gerade in der prüfung gibt es doch um einige schlimmere vergehen wo trotzdem trölf Augen zu gedrückt werden, und das bei wiederholung.;-)
    >
    >gruß

    Das war gestern! Wir haben aber heute. Wer weiß was Dir margen die Stunde schlägt.
    Wünsch Dir viel Glück!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      chriZ2
      schrieb am Sonntag, 28. Oktober 2007
    Text
    >>Nun bei mir war es nunmal so das er mich gleich zum TÜV geradewegs zurück gechickt hat! Und das beim ersten anlauf. Laut meinem FL war das schon etwas übertriebene Handlung vom Prüfer, was jedoch wenn man Pech hat durchaus vorkommen kann.
    >>Viele benutzen die linke spur um bisschen mehr tempo "konstant" zu geben. Ohne irgendwann ausschern oder abremsen zu müssen, da man auf dem streifen davon ausgehen kann das allgemein schneller gefahren wird!
    >>
    >>Und generell ist das ja eine gute sache, aber geht teilweise auch darum wie es in einer Prüfung bewertet wird. Im grunde gefährdet man nicht wirklich jemand, vorallem wenn man sowieso "Die Maximale Durchlässige Geschwindigkeit" voll ausnutzt! Rein theoretisch müsste eine erlaubte Überholung außer Kraft gesetzt sein. Muss ich mich denn in der Prüfung verantworten, weil jemand anderes schneller fahren wollte als erlaubt? Ist zwar natürlich gesetzlich geregelt aber gerade in der prüfung gibt es doch um einige schlimmere vergehen wo trotzdem trölf Augen zu gedrückt werden, und das bei wiederholung.;-)
    >>
    >>gruß
    >
    >Das war gestern! Wir haben aber heute. Wer weiß was Dir margen die Stunde schlägt.
    >Wünsch Dir viel Glück!


    Danke, aber das heißt was genau?


    gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      ukas
      schrieb am Sonntag, 28. Oktober 2007
    Text
    „Viele benutzen die linke spur um bisschen mehr tempo "konstant" zu geben. Ohne irgendwann ausschern oder abremsen zu müssen, da man auf dem streifen davon ausgehen kann das allgemein schneller gefahren wird!“

    Wenn Du mit dieser Vorstellung in die Prüfung gehst und dies auch noch den Prüfer wissen läßt, bist Du gleich „unten durch“. Du sollst DICH bei der Prüfung beweisen und nicht zeigen, wie es die Allgemeinheit handhabt. (Wozu gibt es eine STVO.?) Schlechte Beispiele sollten Dir nicht als Vorbild dienen. Es wird Dir keiner die Ausrede abnehmen: „Die Anderen machen das ja auch fast alle so“


    „Im grunde gefährdet man nicht wirklich jemand, vorallem wenn man sowieso "Die Maximale Durchlässige Geschwindigkeit" voll ausnutzt“

    Auch wen Du bereits die Höchstgeschwindigkeit fährst, gibt es Dir nicht das Recht, die linke Fahrspur zu blockieren. Das wird Dir der Prüfer ankreiden.


    „Muss ich mich denn in der Prüfung verantworten, weil jemand anderes schneller fahren wollte als erlaubt?“

    Ja, DU hast nach Vorschrift zu fahren. Ohne wenn und aber!


    Also las das Gestern, gestern sein! Schau Dir an, wie Du Dich zu verhalten hast und argumentiere nicht mit den Worten „aber, die Anderen“! „Die Anderen“ haben ihren Führerschein schon in der Tasche und müssen selber für das gerade stehen, was sie falsch machen. Du willst ihn noch haben. Für dich trägt Dein FL noch die verantwortung und er hat Dir sicher nicht beigebracht, das Du mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit das Recht hast, die linke Fahrspur zu blockieren ( es sei denn, Du hast die Absicht bei nächstbester Gelegenheit nach links abzubiegen).

    Und dann denke daran, Deine Uhr zu stellen! Nicht das Du dann sagst, die Anderen seien unpünktlich, nur weil DU noch in der Sommerzeit lebst! ;-)

    Viele Grüße
    Ukas

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechtsfahrgebot
    Autor
      chriZ2
      schrieb am Sonntag, 28. Oktober 2007
    Text
    >„Viele benutzen die linke spur um bisschen mehr tempo "konstant" zu geben. Ohne irgendwann ausschern oder abremsen zu müssen, da man auf dem streifen davon ausgehen kann das allgemein schneller gefahren wird!“
    >
    >Wenn Du mit dieser Vorstellung in die Prüfung gehst und dies auch noch den Prüfer wissen läßt, bist Du gleich „unten durch“. Du sollst DICH bei der Prüfung beweisen und nicht zeigen, wie es die Allgemeinheit handhabt. (Wozu gibt es eine STVO.?) Schlechte Beispiele sollten Dir nicht als Vorbild dienen. Es wird Dir keiner die Ausrede abnehmen: „Die Anderen machen das ja auch fast alle so“
    >
    >
    >„Im grunde gefährdet man nicht wirklich jemand, vorallem wenn man sowieso "Die Maximale Durchlässige Geschwindigkeit" voll ausnutzt“
    >
    >Auch wen Du bereits die Höchstgeschwindigkeit fährst, gibt es Dir nicht das Recht, die linke Fahrspur zu blockieren. Das wird Dir der Prüfer ankreiden.
    >
    >
    >„Muss ich mich denn in der Prüfung verantworten, weil jemand anderes schneller fahren wollte als erlaubt?“
    >
    >Ja, DU hast nach Vorschrift zu fahren. Ohne wenn und aber!
    >
    >
    >Also las das Gestern, gestern sein! Schau Dir an, wie Du Dich zu verhalten hast und argumentiere nicht mit den Worten „aber, die Anderen“! „Die Anderen“ haben ihren Führerschein schon in der Tasche und müssen selber für das gerade stehen, was sie falsch machen. Du willst ihn noch haben. Für dich trägt Dein FL noch die verantwortung und er hat Dir sicher nicht beigebracht, das Du mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit das Recht hast, die linke Fahrspur zu blockieren ( es sei denn, Du hast die Absicht bei nächstbester Gelegenheit nach links abzubiegen).
    >
    >Und dann denke daran, Deine Uhr zu stellen! Nicht das Du dann sagst, die Anderen seien unpünktlich, nur weil DU noch in der Sommerzeit lebst! ;-)
    >
    >Viele Grüße
    >Ukas

    Ja werde ich auf jeden fall beherzigen. War auch nie meine absicht ein wenn und aber einzuführen. War lediglich nur ein zwiespalt für die Prüfung zwischen durchfallen und nochmal auge zu drücken!
    Was jetzt so gesehen nicht soo dramatisch wäre, vorallem wenn man dem Prüfer zeigt, das man schon die absicht verfolgte, die spur zu wechsel. Was mir auch angemerkt worden ist. Nur den schein gabs trotzdem nicht.

    gruß

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