Rechtsabbieger / Bei Rot hier halten

  • Rechtsabbieger / Bei Rot hier halten
     miss_naughty
      schrieb am Mittwoch, 27. Mai 2009
    Hallo,

    ich würde das nun mal gern wissen. :)
    Wenn ich in eine Straße nach rechts abbiegen will und hinter der Straße ist die Ampel rot und vor der Straße das Schild "bei Rot hier halten" - muss ich dann halten oder darf ich abbiegen?
    Einerseits fahre ich ja nicht über die Ampel, andererseits ist dort eine Haltelinie...
    Ich möchte auch eigentlich keien Spekulationen, sondern eine Antwort von jemandem, der es mit Sicherheit weiß. Halbwissen hab ich beim Googlen genug gefunden. ;)

    Hier noch eine aussagekräftige Zeichnung
    http://www.bilder-space.de/show.php?file=27.05ExeLW2X2uVRZLry.JPG
  • Thema
    Re: Rechtsabbieger / Bei Rot hier halten
    Autor
      miss_naughty
      schrieb am Mittwoch, 27. Mai 2009
    Text
    Hm. Bei mir funktioniert der Link nicht mehr...
    hier mal ein anderer:
    http://up.picr.de/2327340.jpg

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  • Thema
    Re: Re: Rechtsabbieger / Bei Rot hier halten
    Autor
      KaWe02
      schrieb am Mittwoch, 16. September 2020
    Text
    *hochhol*
    11 Jahre später hab ich mich genau das gefragt!
    (Der Link funzt zwar nicht mehr, aber ich denke die Frage ist auch so klar)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Rechtsabbieger / Bei Rot hier halten
    Autor
      Dean
      schrieb am Donnerstag, 17. September 2020
    Text
    >*hochhol*
    >11 Jahre später hab ich mich genau das gefragt!
    >(Der Link funzt zwar nicht mehr, aber ich denke die Frage ist auch so klar)

    Wenn dort eine Haltlinie, KEINE Wartelinie ist, muss man an der Haltlinie stehen bleiben.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rechtsabbieger / Bei Rot hier halten
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Donnerstag, 17. September 2020
    Text
    >>*hochhol*
    >>11 Jahre später hab ich mich genau das gefragt!
    >>(Der Link funzt zwar nicht mehr, aber ich denke die Frage ist auch so klar)
    >
    >Wenn dort eine Haltlinie, KEINE Wartelinie ist, muss man an der Haltlinie stehen bleiben.

    Richtig! Soll das Rechtsabbiegen an der ersten Haltelinie zugelassen werden, muss diese als Wartelinie (Z.341) ausgeführt sein (Kommentar zur StVO, R. Schurig, A. Marquardt).
    Ein Rotlichtverstoß würde aber bei Missachtung der ersten Haltelinie zum zwecke des Rechtsabbiegens nicht begangen, da man nicht in den LZA-geregelten Gefährdungsbereich der Kreuzung oder Einmündung einfährt.

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