Rechts vor Links bei Spielstraßen?

  • Rechts vor Links bei Spielstraßen?
     mclight77
      schrieb am Mittwoch, 19. November 2008
    Hallo,

    seit einiger Zeit frage ich mich, ob und unter welchen Voraussetzungen bei Spielstraßen doch rechts vor links gilt.
    Ich dachte eigentlich, dass wenn rechts eine Spielstraße kommt, kein rechts vor links gilt, wegen dem verkehrsberuhigten Bereich.
    Gilt das nur dann, wenn die Spielstraße direkt an die andere Straße anschließt oder auch wenn das Spielstraßenschild bspw. erst 3 oder 4 m nach der Einmündung steht.
    Vllt. kann mir das jemand genau erklären!

    Vielen Dank schon vorab und Grüße
  • Thema
    Re: Rechts vor Links bei Spielstraßen?
    Autor
      carhol
      schrieb am Mittwoch, 19. November 2008
    Text
    das "spielstrassen schild" -verkehrsberuhigter bereich- darf sogar 14m in der srasse stehen damit rvl nicht gilt.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Rechts vor Links bei Spielstraßen?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 20. November 2008
    Text
    UNd hier mal ein link zur UNterscheidung Spielstrasse und verkehrsberuhigter Bereich...

    http://www.auto-und-verkehr.de/inhalt/service/archiv-a-z/spielstrasse-verkehrsberuhigter-bereich-fussgaengerzone-tempo-30-zone.html

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rechts vor Links bei Spielstraßen?
    Autor
      Bettina
      schrieb am Donnerstag, 20. November 2008
    Text
    das "spielstrassen schild" -verkehrsberuhigter bereich- darf sogar 14m in der srasse stehen damit rvl nicht gilt.


    Hallo!

    Weißt Du zufällig, wo das dokumentiert ist??
    Wirhaben bei uns in der Stadt da auch so eine extrem interessante Ecke, wo sich die Geister und Meinungen da hinsichtlich absolut streiten.

    LG Bettina

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rechts vor Links bei Spielstraßen?
    Autor
      Danny001
      schrieb am Freitag, 21. November 2008
    Text
    § 10 StVO sagt aus, wer aus einem verkehrsberuhigten Bereich "auf die Straße fährt", hat die Vorfahrt zu gewähren.

    Sollte der Verkehrsberuhigte Bereich also vorher aufgehoben werden, beginnt die Straße früher. Trifft diese Straße dann auf andere Straße (Kreuzung) zählt RvL, wenn keine Beschilderung angebracht ist. Denn wie soll ein ortsunkundiger Fahrer wissen, dass es in der rechten Straße 50 Meter einen Verkerhsberuhigten Bereich gibt?

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