Rechts vor Links - Rechtsabbiegen

  • Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
     Kiss87
      schrieb am Mittwoch, 6. Oktober 2010
    Hi,

    kürzlich sollte ich in einer Tempo 30-Zone mit RvL rechts abbiegen (es war eine dieser Kreuzungen, wo man erst sehr spät was sieht). Ich fahre langsam ran und werfe einen kurzen Blick nach links, bevor ich normal mit Schulterblick-rechts nach rechts abbiege.
    Mein FL hat an der Stelle stark bemängelt, dass ich überhaupt nach links geschaut habe - weil die von-links-Kommer mir ja eh Vorfahrt gewähren müssen, ich bräuchte an der Stelle nur fix mit Schulterblick abbiegen.
    Ich war der Meinung, es könnte nicht schaden, sich kurz zu versichern, ob der andere einem wirklich die Vorfahrt gewährt? Kann ja sein, er hat mich nicht gesehen oder so.
    Ist das wirklich so falsch? Er meinte auf den Prüfer wirkt das dann, als wäre mir die Vorfahrtsituation da unklar. Da soll natürlich nicht passieren!

    Schnelle Antwort wäre schön, morgen PP ;)
  • Thema
    Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 6. Oktober 2010
    Text
    >Ich war der Meinung, es könnte nicht schaden, sich kurz zu versichern, ob der andere einem wirklich die Vorfahrt gewährt?

    Schaust du auch an grünen Ampeln nach rechts und links? Und auf Vorfahrtsstraßen? An jeder Grundstückseinfahrt?


    >Er meinte auf den Prüfer wirkt das dann, als wäre mir die Vorfahrtsituation da unklar.

    Das ist richtig.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      Kiss87
      schrieb am Mittwoch, 6. Oktober 2010
    Text
    Oki, dann ist ja alles klar. Sowas in der Art dachte ich mir zwar, aber auf Nummer sicher gehen schadet ja nicht.
    Vielen Dank!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 6. Oktober 2010
    Text
    >Sowas in der Art dachte ich mir zwar, aber auf Nummer sicher gehen schadet ja nicht.

    In diesem Fall schon. Da draußen sind einige Fahrer unterwegs, die RvL wohl noch nicht so ganz verstanden haben. Wenn du so einen "falsch anschaust", fährt er/sie gerne mal los.

    Ach ja: Viel Erfolg morgen in der PP!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      McCars
      schrieb am Mittwoch, 6. Oktober 2010
    Text
    Ich finde es in kleinen unübersichtlichen Kreuzungen bei RvL wo der ruhende Verkehr einen auch noch die Sicht behindert nicht falsch nen schnellen blick nach links zu riskieren da nicht jeder die PvL-Regel beachtet !

    In der PP kann man ja scherzhaft laut denken in solchen Situationen z.B. "Ist zwar RvL aber sicher ist sicher" :-)

    LG und viel Glück bei der PP

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      kampino
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    Das Verhalten ist gar nicht falsch. Wenn Du von einer unübersichtlichen Kreuzung schreibst, dann gilt das vermutlich auch für die Sicht nach links. Das heisst, dass Du von dem von links kommenden Fahrzeug auch schlecht bis gar nicht gesehen wirst.
    In dem Fall ist es unabdingbar einen deutlichen Sicherungsblick nach links zu machen.
    Bei uns gibts ne fette Rüge vom Prüfer, im Wiederholungsfall ist das ein Durfallgrund einfach so mit Schwung rechts abzubiegen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      JannyFL
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    >Hi,
    >
    >kürzlich sollte ich in einer Tempo 30-Zone mit RvL rechts abbiegen (es war eine dieser Kreuzungen, wo man erst sehr spät was sieht). Ich fahre langsam ran und werfe einen kurzen Blick nach links, bevor ich normal mit Schulterblick-rechts nach rechts abbiege.
    >Mein FL hat an der Stelle stark bemängelt, dass ich überhaupt nach links geschaut habe - weil die von-links-Kommer mir ja eh Vorfahrt gewähren müssen, ich bräuchte an der Stelle nur fix mit Schulterblick abbiegen.
    >Ich war der Meinung, es könnte nicht schaden, sich kurz zu versichern, ob der andere einem wirklich die Vorfahrt gewährt? Kann ja sein, er hat mich nicht gesehen oder so.
    >Ist das wirklich so falsch? Er meinte auf den Prüfer wirkt das dann, als wäre mir die Vorfahrtsituation da unklar. Da soll natürlich nicht passieren!
    >
    >Schnelle Antwort wäre schön, morgen PP ;)

    Da hat dein Fahrlehrer wahrscheinlich den Knall noch nicht gehört.
    Beim Rechtsabbiegen ist es zwingend erforderlich noch einen Sicherheitblick nach links zu tätigen.
    Stelle dir ein 8 Jährigen Jungen auf dem Fahrrad vor der nicht weiß was die Regel rechts vor links bedeutet und dieser dann mit viel Schwung von links kommt??? Du schaust nur nach rechts und er fährt dir in die Fahrerseite.Dann siehst du dich auf der Anklagebank wieder mit dem Tatvorwurf der Körperverletzung..Wohl kein schöner Gedanke oder.
    Hat dir dein Fahrlehrer auch mal gesagt (Glaube ich wohl kaum) das die Vorfahrtsregel kein geltendes Recht besitzt??? Du mußt immer damit rechnen das durch besondere Umstände bestimmte Personen die Vorfahrtsregeln verletzen und das wird in deinem Autofahrerleben öfters vorkommen.
    Also immer schön den Verkehr beobachten und für die Prüfung viel erfolg.
    PS:Mangelnde Verkehrsbeobachtung kann sehr schnell zu einem Durchfallen führen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      McCars
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    >Hat dir dein Fahrlehrer auch mal gesagt (Glaube ich wohl kaum) das die Vorfahrtsregel kein geltendes Recht besitzt??? Du mußt immer damit rechnen das durch besondere Umstände bestimmte Personen die Vorfahrtsregeln verletzen und das wird in deinem Autofahrerleben öfters vorkommen.
    >Also immer schön den Verkehr beobachten und für die Prüfung viel erfolg.
    >PS:Mangelnde Verkehrsbeobachtung kann sehr schnell zu einem Durchfallen führen.


    So siehts aus !

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    .. und du hast noch nichts vom vertrauensgrundsatz gehört und das 8 jährige nicht auf strassen fahren dürfen.
    als erstes muss man sich darum kümmern das man selber keinem anderen die vorfahrt nimmt. also bei rvl erst nach rechts sehen, wenn dann noch zeit ist auch nach links. alles andere ist blödsinn, dann muss ich auch vor jeder ampel anhalten, könnte ja sein das einer bei rot fährt, oder an jeder kreuzung wenn ich auf der bevorrechtigten strasse bin, könnte ja einer ein stop-schild überfahren.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      kaydee
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text

    >Beim Rechtsabbiegen ist es zwingend erforderlich noch einen Sicherheitblick nach links zu tätigen.
    >Stelle dir ein 8 Jährigen Jungen auf dem Fahrrad vor der nicht weiß was die Regel rechts vor links bedeutet und dieser dann mit viel Schwung von links kommt???
    +++
    Bei der Argumentation, musst Du dann aber auch an JEDER unübersichtlichen Kreuzung, egal ob Ampeln, Vorfahrtstrassen oder sonst was, entsprechend langsam werden und absichern....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      McCars
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    Ich sehe das anders ...

    Wir reden ja nicht von Straßen die mit Ampelanlagen gesteuert werden sondern von unübersichtlichen Straßenkreuzungen mit der RVL-REGEL und da kann es nie Schaden schnell und kurz nach links abzusichern !!

    LG

    P.S. Mir ist schon fast einer von links reingefahren weil er mir die Vorfahrt nehmen wollte

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      McCars
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    Achso ich habe vergessen zu erwähnen, daß man vorrausschauend fahren muss und das bedeutet man MUSS mit den fehlern anderer rechnen und das gehört in solchen Situationen dazu

    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      Paulemann
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    >Achso ich habe vergessen zu erwähnen, daß man vorrausschauend fahren muss und das bedeutet man MUSS mit den fehlern anderer rechnen und das gehört in solchen Situationen dazu
    >
    >LG

    Ich hab am Anfang auch immer nach links geguckt, das hat mir mein Fahrlehrer aber recht schnell abtrainiert . Sein Spruch war immer : "Rechts gucken , links zahlt die Versicherung". Dennoch schadet es nix schon ein gutes Stück vor der jeweiligen Kreuzung mal nach links zu schauen ( solange man rechts noch nichts siehst/ sehen kannst ) , so merkt man auch frühzeitig ob da einer mit nem affenzahn ankommt der einem womöglich die Vorfahrt nimmt.
    Ich hab heute bei meiner Praktischen Prüfung bei RvL auch nur nach rechts geschaut und der Prüfer hatte da nix zu meckern.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      Joe27
      schrieb am Samstag, 9. Oktober 2010
    Text
    > "Rechts gucken , links zahlt die Versicherung".

    Eines Tages kommt von links ein LKW und auf seinem Grabstein steht: "Er hatte Vorfahrt!"

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    >Achso ich habe vergessen zu erwähnen, daß man vorrausschauend fahren muss und das bedeutet man MUSS mit den fehlern anderer rechnen und das gehört in solchen Situationen dazu

    sonhol hat den Begriff "Vertrauensgrundsatz" doch schon genannt: Als Verkehrsteilnehmer darf ich darauf vertrauen, dass andere Verkehrsteilnehmer sich "im Wesentlichen" an die Regeln halten. Obwohl man sich im Einzelfall natürlich streiten kann, was das bedeutet, muss jedenfalls niemand damit rechnen, dass an einer RvL-Kreuzung von links jemand einfach durchrauscht.


    Und da hier schon munter mit Gründen für n.b. hantiert wird, habe ich auch noch einen: "Langes Zögern an Kreuzungen und Einmündungen"

    Anders gesagt: Was will ich eigentlich mit dem Wissen, dass da einer von links kommt, anfangen? Warten? Das wäre ein Vorfahrtsfehler (ich schreibe bewusst nicht "Verstoß") und würde außerdem als Zögern (s.o.) ausgelegt. Also trotzdem fahren? Warum habe ich dann nach links geschaut?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      kampino
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    Den Vertrauensgrundsatz in einem Satz zusammen mit einem Kind zu verwenden ist schon ne heisse Sache, wenn wir uns noch mal ins Gedächtnis rufen wann der Vertrauensgrundsatz nicht gilt.

    Ansonsten reden wir hier nicht über eine Kreuzung die übersichtlich und mit Ampeln geregelt ist, sondern über eine unübersichtliche Rechts-vor-Links-Kreuzung. Und wenn ich im Heranfahren an diese Kreuzung bereits erkenne, dass ich nach links nichts sehen kann, dann weis ich auch, dass ich von dem von links kommenden Fahrer schlecht gesehen werde. In diesem Fall muss ich defensiv fahren, der Vertrauensgrundsatz findet keine Anwendung und ich schaue auch nach links ob dort ein Auto kommt und mich offensichtlich nicht sieht. Sobald ich Blickkontakt mit dem Fahrer habe und dieser deutlich verlangsamt, kann ich dann weiter fahren.

    Meine Meinung. Und ich hab noch nie Probleme in einer Prüfung deswegen bekommen. Eher wenn es nicht so gemacht wurde.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    >Den Vertrauensgrundsatz in einem Satz zusammen mit einem Kind zu verwenden ist schon ne heisse Sache, wenn wir uns noch mal ins Gedächtnis rufen wann der Vertrauensgrundsatz nicht gilt.
    >
    wenn der satz aus zwei aussagen besteht ist es keine heisse sache.
    folgendes szenario: rvl kreuzung, wohngebiet, links nichts zu sehen.
    ich rolle also nach links schauend in die kreuzung rein und was erwischt mich dann? ein fz von rechts, was wegen parkender fz auf seiner linken fahrbahn fahren musste. prima, dann bin ich auch noch schuld.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      eatapples
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    Hm, also mein Fl hat viel Erfahrung und mir erklärt, dass ich nicht nach links schauen soll.
    Er meint, man muss sein Vorfahrtsrecht wahrnehmen bzw. wenn man zögert kann es zu Missverständnissen kommen.
    Wenn es in der Prüfung anders verlangt wird hätte er es mir bestimmt nicht so gesagt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      Muffy
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    Der Vertrauensgrundsatz findet aber keine Anwendung, wenn der andere VT erkennbar einen Fehler macht. Das kann ich nur raubekommen, wenn ich mich beim annähern an die Kreuzung auch kurz in die anderen Richtungen orientiere. Das gehört für mich zum vorausschauenden Fahren. Ich muss ja nicht gleich ewig stehen bleiben.
    Im Zweifelsfall greift § 1: Ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
    Immer daran denken: Ihr habt nichts davon, wenn auf Eurem Grabstein steht "Er hatte Vorfahrt".


    Übrigens: Warum sollte ein 8-jähriger nicht auf der Straße fahren dürfen? Verstehe ich nicht ganz!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    wie du schon sagst:ERKENNBAR. das heisst eben nicht, dass ich aktiv nach fehlern anderer suchen muss.
    bis zur fahrradprüfung (meistens mit 10)haben kinder auf dem bürgersteig zu fahren. so lange wie die noch nicht absolviert ist, haben sie alleine im verkehr nichts zu suchen.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      Muffy
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    Und wie willst Du auf Fehler von anderen reagieren wenn Du überhaupt nicht darauf vorbereitet bist?

    Hier mal die StVO zum Thema Kinder auf dem Fahrrad:
    §2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
    .
    .
    .
    .

    (5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.

    Im Umkehrschluss heisst das, daß Kinder ab dem vollendeten 8. Lebensjahr auf der Straße fahren dürfen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    >Der Vertrauensgrundsatz findet aber keine Anwendung, wenn der andere VT erkennbar einen Fehler macht.

    Das ist ein Widerspruch in sich. Vertrauen kann eben höchstens an eine a-priori-Bedingung geknüpft sein, also an ein Ereignis, das eintritt BEVOR ich etwas im Vertrauen tue. Das macht ja gerade das Vertrauen aus.

    Positives Beispiel: Ich bin an einer Kreuzung innerorts wartepflichtig, Sicht in beide Richtungen mindestens 100 m. Da wir innerorts sind (Vorbedingung) darf ich darauf vertrauen, dass Fahrzeuge in der bevorrechtigten Straße sich halbwegs an zulässige Höchstgeschwindigkeit halten. Wenn mir 5 Sekunden reichen, um die Kreuzung zu passieren (entspricht 70 km/h Fahrtgeschwindigkeit auf der Vorfahrtsstraße, die Zahlen sind willkürlich gewählt), darf ich also nach normaler Verkehrsbeobachtung und ohne besondere Vorsichtsmaßnahmen wie Tastgeschwindigkeit oder Einweiser fahren.

    Negatives Beispiel: Kinder laufen auf dem Gehweg einer Straße, die ich befahre. Unter dieser Vorbedingung darf ich nicht darauf vertrauen, dass ich gefahrlos vorbeifahren kann.


    Vertrauen kann aber niemals an eine Nachbedingung geknüpft sein.

    Beispiel: Ich fahre auf eine BAB auf. Ich darf darauf vertrauen, dass es ab hier keinen Gegenverkehr mehr gibt. An diesem Vertrauen ändert sich auch dann nichts, wenn mir nun ein Falschfahrer entgegenkommt. Natürlich verpflichtet mich (u.a.) § 1 den drohenden Zusammenstoß zu verhindern, am Vertrauensgrundsatz ändert sich dadurch aber nichts.


    >Das kann ich nur raubekommen, wenn ich mich beim annähern an die Kreuzung auch kurz in die anderen Richtungen orientiere.

    Genau das ist der Widerspruch in deiner Aussage: Vertrauen darf ich nur, wenn ich mich überzeugt habe, dass von links nichts kommt? Was hat das denn noch mit Vertrauen zu tun?


    Im konkreten Fall hier (Rechtsabbiegen, mäßige Geschwindigkeit) bedeutet das: Ich darf schon darauf vertrauen, dass andere Fahrzeuge "auf Augenhöhe" meine Vorfahrt achten. Bei den sog. "schwachen" Verkehrsteilnehmern habe ich eine höhere Sorgfaltspflicht, muss aber sogar bei Kindern nicht mit jedem beliebigen Fehlverhalten rechnen. Das ergibt sich schon alleine daraus, dass ich, wenn man nur eine ausreichend hohe Geschwindigkeit des defa-Kinds annimmt (Durchfahrtzeit meines Sichtbereichs kleiner als Reaktionszeit), die Kollision sowieso nie verhindern kann.

    Unter den beschriebenen Umständen reicht die Beobachtung der eigenen Fahrbahn und angeschlossener Gehwege aus. Der Blick "um die Ecke" nach links ist nicht nötig.


    >Ich muss ja nicht gleich ewig stehen bleiben.

    Für den Fahranfänger läuft es in dieser Situation aber darauf hinaus, soll die Beobachtung der Fahrtrichtung (nach rechts herrscht Wartepflicht, also mehr als die normale Sorgfalt!) nicht leiden.


    >Übrigens: Warum sollte ein 8-jähriger nicht auf der Straße fahren dürfen? Verstehe ich nicht ganz!

    Weil er erst 7 ist :P (Ich nehme an, das war ein einfach Irrtum)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      Muffy
      schrieb am Donnerstag, 7. Oktober 2010
    Text
    >Genau das ist der Widerspruch in deiner Aussage: Vertrauen darf ich nur, wenn ich mich überzeugt habe, dass von links nichts kommt? Was hat das denn noch mit Vertrauen zu tun?


    Ich sehe da keinen Widerspruch. Ich schaue ja nicht um zu sehen, ob jemand kommt, sondern ob der andere VT sich richtig verhält.
    Klar bekomme ich im Falle eines Unfalles in der Regel recht. Die Scherereien mit dem beschädigten Auto und massiven Zeitverlust hab ich aber trotzdem.

    Beim annähern an die RevoLi muß ich sowieso langsam machen, was schadet also ein kurzer Blick nach links?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      McCars
      schrieb am Freitag, 8. Oktober 2010
    Text
    >Beim annähern an die RevoLi muß ich sowieso langsam machen, was schadet also ein kurzer Blick nach links?

    Nichts.....

    Niemand redet davon, dass man nach links starren soll aber nen sekundenblick sollte drin sein!

    "§11 erfasst besondere Verkehrslagen. Im Absatz 3 steht:

    "Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf der andere nur vertrauen, wenn er sich mit dem Verzichtenden verständigt hat.

    Stellen Sie sich vor, Sie kommen an eine Kreuzung, dort kommt aus jeder Straße gleichzeitig ein Auto und jedes Fahrzeug will geradeaus weiterfahren. Hier müssen sich die Fahrer verständigen, weil sonst nie einer weiterfahren kann. Oder nehmen Sie den Fall, dass an einer besonders engen Stelle der Vorfahrtberechtigte seine Vorfahrt gar nicht wahrnehmen kann, weil ein anderes Fahrzeug die Fahrbahn blockiert. Hier müssen sich die Fahrer verständigen und der Vorfahrtberechtigte auf seine Vorfahrt verzichten.

    In Städten sollte daher gegenseitige Rücksichtnahme und pragmatische Verständigung herrschen. Und für einen vorausschauenden Autofahrer gilt ohnehin, dass er seine Vorfahrt vorsichtig wahrnimmt und immer damit rechnet, dass ein unsicherer Verkehrsteilnehmer die Lage nicht überschaut oder falsch einschätzen könnte. Wer gedanklich bereits auf der Bremse steht und mit Fehlern anderer rechnet, kann Unfälle vermeiden."

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Freitag, 8. Oktober 2010
    Text
    jetzt artet es aber aus. was hat das den mit rvl zu tun?

    wenn ich mir den rest so ansehe, schlage ich vor, wir streichen einfach die ganzen vorfahrtsregeln.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      Muffy
      schrieb am Freitag, 8. Oktober 2010
    Text
    wenn ich mir den rest so ansehe, schlage ich vor, wir streichen einfach die ganzen vorfahrtsregeln.
    >
    >mfg


    So machen wirs! AMEN

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      Ck1.1
      schrieb am Freitag, 5. November 2010
    Text
    Blindes Vertrauen ist aber auch nicht mit dem Grundsatz gemeint. Das sagt uns ja schon die defensive Fahrweise. Mit Fehlern anderer rechnen. Ein kurzer sicherungsblick nach Links kann nicht falsch sein. Man muss aber nicht. Mir ist es nur wichtig, dass die Schüler 90% der Aufmerksamkeit in Fahrtrichtung legen. Danach kônnen sie gerne kurz nach Links schauen.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      Stefan33
      schrieb am Samstag, 6. November 2010
    Text
    Bei manchen FL hat man das Gefühl, das die aktive Zeit schon etwas länger her ist.
    Wenn ein FS an einer rechts vor links Kreuzung rechts abbiegen soll, dann schaut er in vier Richtungen.
    Wahrend er auf die Kreuzung zu fährt, schaut er kurz vorm blinken in den Spiegel, also nach hinten.
    Kurz vor der Kreuzung schaut er natürlich auch mal kurz nach links... dann aber versucht er in die Straße rechts zu blicken, was oft aber nicht möglich ist.
    Das ist dann aber der Moment, wo er in den ersten Gang schaltet und sich weiter nach vorne tastet... dann kommt sogar noch der Schulterblick nach rechts hinten, dann meistens noch mal links und während er dann in die Straße rechts einbiegt natürlich rechts voraus...

    Es gibt oft Straßen, wo Fzg im Kurvenbereich stehen und dann muss man auch an denen noch vorbei...
    Beobachtet doch einfach mal Euch selbst, wie oft Ihr in alle möglichen Richtungen schaut... ;-)
    LG Stefan
    Die Realität sieht anders aus, als in der STVO beschrieben...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechts vor Links - Rechtsabbiegen
    Autor
      saaaaariiiinaa
      schrieb am Sonntag, 7. November 2010
    Text
    erst rechts schaun, kurzer blick nach links und dann schulterblick und (vorsichtig) fahren :D

    so mach ichs immer. dann kannst du keinen übersehen.

    Auf den Beitrag antworten


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