Rechts blinken um Überholen anzubieten?

  • Rechts blinken um Überholen anzubieten?
     Ich382479302
      schrieb am Donnerstag, 27. Oktober 2011
    Moin,

    Ich habe mal gelernt man darf/soll kurz rechts anblinken um jemandem der dicht hinter einem fährt(und offentsichtlich vorbei möchte) das Überholen anzubieten.

    Stimmt das? Ist das "gängig" und bekannt bei den Autofahrern? Oder ist es sogar verboten?

    Danke
  • Thema
    Re: Rechts blinken um Überholen anzubieten?
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 27. Oktober 2011
    Text
    Es ist nicht verboten, d.h. man kann dafür nicht bestraft werden. Das Verhalten sieht man vor allem bei LKW-Fahrern. Es ist nicht unüblich und wird von vielen Fahrern auch vestanden.

    Ich kann davon aber nur abraten - sowohl vom Signalisieren einer (vermeintlichen) Überholmöglichkeit als auch davon, sich auf solche Zeichen zu verlassen. Wer solche Zeichen gibt, kann eine Mitschuld an einem Unfall beim Überholen tragen (Garantenstellung). Ob mein Hintermann fähig ist, den Überholvorgang gefahrlos zu bewältigen, kann ich doch gar nicht beurteilen. Ich würde mich auf solche Zeichen auch nie verlassen und überhole nur auf Sicht.

    Nähert sich von hinten ein Fahrzeug mit Wegerechten, kann ich mich so verhalten, falls hier eindeutig eine Überholmöglichkeit vorliegt. Dazu gehört dann aber auch, dass ich deutlich verlangsame. Die Fahrer dieser Fahrzeuge wissen, dass sie sich nicht allein auf mein Zeichen verlassen dürfen.

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  • Thema
    Re: Rechts blinken um Überholen anzubieten?
    Autor
      Manne
      schrieb am Freitag, 28. Oktober 2011
    Text
    Wo hast du das gelernt ?

    Das wird in Polen so gemacht.
    Dort steht in der StVO, dass man sich mit demjenigen, den man überholen will, verständigen soll und dessen Einverständnis einholen soll.
    (bei uns undenkbar).
    Er gibt dann sein Einverständnis durch rechts blinken.
    In Deutschland gibt es diese Regel nicht. Ist auch nicht üblich. Könnte eher zu Mißverständnissen führen.
    Eventuell würde ich es gut finden, wenn hinter dir ein Fzg. mit Blaulicht kommt und du zeigst ihm, dass du ihn siehst und vorbeilassen wirst.
    Ansonsten hast du keinerlei Recht auf das Verhalten anderer Fahrer Einfluß zu nehmen oder ihn zu irgendetwas aufzufordern. Vielleicht will er dich gar nicht überholen. Laß ihn diese Entscheidung selbst treffen.
    Gruß Manne

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  • Thema
    Re: Re: Rechts blinken um Überholen anzubieten?
    Autor
      tobi*
      schrieb am Dienstag, 15. November 2011
    Text


    >Laß ihn diese Entscheidung selbst treffen.

    Laß doch mal einen Deutschen eine Entscheidung selbst treffen....

    >(bei uns undenkbar).

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