Rechte der Fahrlehrer

  • Rechte der Fahrlehrer
     slashguitar
      schrieb am Montag, 28. April 2008
    Hallo, ich habe mal eine Frage.
    Darf mein Fahrlehrer die Bescheingung, dass ich die praktische Prüfung bestanden hab, einbehalten???
  • Thema
    Re: Rechte der Fahrlehrer
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Montag, 28. April 2008
    Text
    >Hallo, ich habe mal eine Frage.
    >Darf mein Fahrlehrer die Bescheingung, dass ich die praktische Prüfung bestanden hab, einbehalten???

    gibt es sowas überhaupt? wenn dann würde das doch der prüfer einbehalten?

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  • Thema
    Rechte der Fahrlehrer
    Autor
      slashguitar
      schrieb am Montag, 28. April 2008
    Text
    Hallo, ich habe mal eine Frage.
    Darf mein Fahrlehrer die Bescheingung, dass ich die praktische Prüfung bestanden hab, einbehalten???

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  • Thema
    Re: Re: Re: Rechte der Fahrlehrer
    Autor
      slashguitar
      schrieb am Montag, 28. April 2008
    Text
    Aber ich bekomme doch die Papiere, mit denen ich zu dem Verkehrsamt muss, um den Führerschein abzuholen, und er meinte, dass er die einbehalten darf...

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  • Thema
    Re: Rechte der Fahrlehrer
    Autor
      kaydee
      schrieb am Montag, 28. April 2008
    Text

    >Darf mein Fahrlehrer die Bescheingung, dass ich die praktische Prüfung bestanden hab, einbehalten???
    +++

    Warum sollte er das tun??? Oder hat da jemand Leistungen beansprucht, die er noch nicht bezahlt hat?
    Das wäre der einzige Grund, den ich mir vorstellen kann.
    Dürfen tut er aber trotzdem nicht.
    Mein Tip:
    Schnell die Schulden bezahlen und schon hast die Bescheinigung!
    Geht viel schneller, als den Anwalt das klären zu lassen...

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Rechte der Fahrlehrer
    Autor
      slashguitar
      schrieb am Montag, 28. April 2008
    Text
    Hab die Fahrschule ja schon komplett bezahlt und den Schein hab ich auch schon, doch er meinte, wenn jemand bei ihm nicht bezahlen würde, wie z.B. mein Nachbar, hat er das Recht, die Prüfungsbestätigung zu behalten...

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  • Thema
    Re: Re: Re: Rechte der Fahrlehrer
    Autor
      *reni*
      schrieb am Montag, 28. April 2008
    Text
    >Hab die Fahrschule ja schon komplett bezahlt und den Schein hab ich auch schon, doch er meinte, wenn jemand bei ihm nicht bezahlen würde, wie z.B. mein Nachbar, hat er das Recht, die Prüfungsbestätigung zu behalten...

    hat er aber nicht!

    stattdessen sollte er eher dafür sorgen, dass er das geld vor der prüfung kriegt und wenn nicht darf der schüler die prüfung halt nicht machen.
    komischerweise verwechseln manche fahrschulen sich wohl mit nem kreditinstitut^^ ich hatte nach der prüfung auch noch um die 400€ schulden bei meinem fahrlehrer..hat der kein einziges wort drüber verloren und meinen führerschein natürlich auch nicht einkassiert. man hätt ja mal ausprobieren können, wie lange man das bezahlen rauszögern kann.
    aber dafür waren mir die fahrlehrer da dann doch zu nett ;)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Rechte der Fahrlehrer
    Autor
      tobi*
      schrieb am Montag, 28. April 2008
    Text
    >Hab die Fahrschule ja schon komplett bezahlt und den Schein hab ich auch schon, doch er meinte, wenn jemand bei ihm nicht bezahlen würde, wie z.B. mein Nachbar, hat er das Recht, die Prüfungsbestätigung zu behalten...

    Wenn Dein Nachbar seinen vertragsgemässen Verpflichtungen nicht nachkommt, dann hat der Fahrlehrer sogar das Recht, die Prüfung abzulehnen. In diesem Falle gäbe es ausser Kosten für den Nachbarn nicht einmal eine Prüfungsbescheinigung, die jemand einbehalten könnte.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rechte der Fahrlehrer
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 29. April 2008
    Text
    >Wenn Dein Nachbar seinen vertragsgemässen Verpflichtungen nicht nachkommt, dann hat der Fahrlehrer sogar das Recht, die Prüfung abzulehnen.
    ......
    Das ändert nichts daran, dass der FL mit dem "Vorenthalten" gegen geltendes Recht verstößt.
    Dazu haben sich sowohl Leute vom Straßenverkehrsamt als auch Polizisten ( und unseren FL unterschlagen wir jetzt auch nicht ;o)) hier geäußert
    http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=65838
    und auch gleich Gesetzestext geliefert.

    Dass ein Nachträgliches "Anschwärzen" die Kulanzbereitschaft des Fahrschulbetreibers aber berechtigterweise mächtig schmälert, ist aber sicher nicht von der Hand zu weisen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Rechte der Fahrlehrer
    Autor
      CK1.1
      schrieb am Donnerstag, 1. Mai 2008
    Text
    Wie ich sowas liebe...
    Naja, nach bestandenem Schein sind ja auch Auto und Sprit erstmal wichtiger. Dafür müssen wir FL schon Verständnis haben.
    Spaß beiseite:
    In unserem Betrieb heißt es "Erst Kohle, dann Prüfung". Kredite vergibt nämlich die Bank.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechte der Fahrlehrer
    Autor
      Tom88
      schrieb am Donnerstag, 1. Mai 2008
    Text
    >Wie ich sowas liebe...
    >Naja, nach bestandenem Schein sind ja auch Auto und Sprit erstmal wichtiger. Dafür müssen wir FL schon Verständnis haben.
    >Spaß beiseite:
    >In unserem Betrieb heißt es "Erst Kohle, dann Prüfung". Kredite vergibt nämlich die Bank.

    Richtig. Den Führerschein darf der FL nicht einbehalten, das wäre Amtsanmaßung. In dem Fall könntest du zu eurer Behörde gehen und sagen, dass der FL unerlaubterweise den FS einbehalten hat, dann bekommt derjenige FL aber ordentlich Dampf von der Behörde... Gruß

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechte der Fahrlehrer
    Autor
      CK1.1
      schrieb am Donnerstag, 1. Mai 2008
    Text
    Ihr habt zwar alle Recht, aber warum "unterstützt" ihr denn noch mit diesen Tipps die "Nichtzahler"?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rechte der Fahrlehrer
    Autor
      GrosserFL
      schrieb am Donnerstag, 1. Mai 2008
    Text
    Das Frage ich mich auch. Aber warum sollte man für seine Arbeit auch Geld bekommen.

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