Rausschmiss aus der Fahrschule

  • Rausschmiss aus der Fahrschule
     Andreas Becker
      schrieb am Freitag, 10. Juni 2011
    Hallo es geht um folgendes:
    Also ich habe mich letztes Jahr in der Fahrschule angemeldet zur Klasse B, habe alle Unterlagen besorgt alle Theoriestunden gemacht und am 07.02.2011 meine Theoretische Prüfung gemacht und bestanden.
    Ende Mai habe ichdann meinen Fahrlehrer der auch besitzer der Fahrschule gesagt ich würde gerne anfangen meine Fahrstunden zu machen, darauf sagte er im April sei Ostern da hätte er 2 Wochen geschlossen es könnte/würde noch etwas dauern bis er ein Termin für mich hat,er würde sich melden.Anfang Mai habe ich dann nochmal gefragt, seine Antwort es währen Motorradprüflinge ende Mai erstmal drann ich könnte Anfang Juni drann kommen er würde sich melden.
    Letzten Montag 06.06.2011 bin ich dann nochmal zu ihm und habe nicht böse oder lautstark oder frech zu ihm hin und habe ihn doch energisch gebeten mir dieses mal einen festen termin zu geben wann ich meine ersteFahrstunde nehmen kann den er hat mich mitlerweile 2,5 monate warten lassen und mir nie etwas konkretes mitgeteilt.
    Ich sagte ihm das ich mich an eine andere Fahrschule wenden würde wenn er keine zeit hätte.
    Er hat mir daraufhin einen termin für gestern gegeben, also bin ich hin und er sagte mir nur das ich gewusst hätte das andere Fahrschüler vor mir drann währen und das er gesagt hat das es dauert bis ich an der Reihe währe und er auf fahrschüler verzichten könnte die sich beschweren, ich solle mir eine andere fahrschule suchen und hat mir meine Papiere ausgehändigt.
    Ich habe sehr erstaunt und auch wütend und sauer dagestnden, dort möchte ich auch garnicht mehr weiter unterrichtet werden.
    Die Frage ist 1) Darf der das so einfach?
    2) ist ein wechsel der Fahrschule so einfach möglich?
    3) Muss ich bei der neuen fahrschule auch wieder eine Grundgebür bezahlen?
    Wie gesagt Theorieprüfung habe ich gemacht und bestanden, mir fehlen einfach alle Fahrstunden und die praxisprüfung
  • Thema
    Re: Rausschmiss aus der Fahrschule
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 10. Juni 2011
    Text
    >1) Darf der das so einfach?
    Nein, ganz so einfach ist das nicht. Die Fahrschule hat sich schließlich durch den Ausbildungsvertrag verpflichtet, dir (in angemessener Zeit) zum Führerschein zu verhelfen. Allerdings ist der Ausbildungsvertrag in der Regel auf 1 Jahr befristet. Diese Frist hat nichts mit der ebenfalls 1-jährigen Frist zu tun, innerhalb der du nach bestandener Theorieprüfung auch die praktische Prüfung erfolgreich absolvieren musst. Wenn der Vertrag bei dir abgelaufen ist, kann die Fahrschule den Abschluss eines neuen Vertrages (inkl. Gebühr) verlangen oder es ablehnen, dich weiter auszubilden. Wann hast du den Vertrag abgeschlossen?
    Wenn dein Vertrag noch gültig ist, könntest du die Fahrschule (per Anwalt oder Gericht) zwingen, dir Fahrstunden zu geben oder die Grundgebühr bei der neuen Fahrschule zu zahlen. Dafür musst du aber beweisen können oder Zeugen dafür haben, dass der Fahrschulinhaber dich tatsächlich rausgeworfen hat. Ob du diesen Aufwand betreiben willst oder ob du die Grundgebühr bei der neuen Fahrschule (siehe unten) als Lehrgeld abbuchst und allen Freunden und Bekannten von deiner alten Fahrschule abrätst, musst du selbst entscheiden.

    >2) ist ein wechsel der Fahrschule so einfach möglich?
    Ja, du kannst dich jederzeit bei einer neuen Fahrschule anmelden. In deinem Fall brauchst du auch keine Unterlagen von der alten Fahrschule, weil die Information über die bestandene Theorieprüfung bei TÜV/DEKRA vorliegt und du noch keine Sonderfahrten gemacht hast.

    >3) Muss ich bei der neuen fahrschule auch wieder eine Grundgebür bezahlen?
    Ja. Die neue Fahrschule kann ja nichts dafür, dass du Ärger mit deiner alten hast und muss ihre Kosten decken. Es ist allerdings üblich, dass Fahrschulwechsler mit bestandener Theorie nur einen Teil der Grundgebühr bezahlen müssen.

    Viele Grüße
    Kirsten

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  • Thema
    Re: Re: Rausschmiss aus der Fahrschule
    Autor
      Andreas Becker
      schrieb am Freitag, 10. Juni 2011
    Text
    Aha Kirsten vielen dank.
    Also der einjährige Ausbildungsvertrag ist sicher abgelaufen, aber nach diesen Erfahrungen möchte ich sicher auch nicht das mich meine alte Fahrschule wieder aufnimmt darum werde ich mir heute eine andere fahrschule suchen.
    Aber wie unverschämt ist das den das man so zu sagen rausgeschmissen wird nur weil man sich beschwert weil man keinen fahrtermin bekommt.Aber naja so ist das eben vieleicht bin ich bei einer anderen fahrschule besser aufgehoben. Am liebsten würde ich das bekannt machen welche Fahrschule das ist um andere fahrschüler zu warnen, aber ich kann ja nicht sagen ob der das nur bei mir gemacht hat oder ob noch mehr davon betroffen sind, ausserdem währe das Rufmord und zusätzliche Probleme will ich ja auch nicht, aber ich habe mich wirklich sehr geärgert und bin auch echt sauer.

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  • Thema
    Re: Rausschmiss aus der Fahrschule
    Autor
      Manne
      schrieb am Freitag, 10. Juni 2011
    Text
    Hallo,
    ob er dich rausschmeißen darf oder nicht, kann ich dir nicht sagen, da ich die Geschäftsbedingungen seiner Fahrschule nicht kenne.
    Da mußt du auf deinen Vertrag schauen. Da findest du die Geschäftsbedingungen. Diese müssen übrigens in der Fahrschule aushängen, so dass sie jeder Fahrschüler lesen kann. Wenn der Fahrlehrer die allgemeinen Geschäftsbedingungen benutzt, welche vom Fahrlehrerverband erarbeitet wurden und von den Verlagen soweit vorbereitet wurden, dass er sie nur noch aufhängen braucht, dann darf er es nicht.
    Aber,
    wenn es erst einmal zu Streitigkeiten gekommen ist und das Vertrauensverhältnis gestört ist, ist es nur ratsam den Vertrag zu lösen.
    Auf der einen Seite hast du dir viel zu viel Zeit gelassen (klarer Verstoß gegen § 2 der Fahrschülerausbildungsordnung). Wenn ich lese, dass du dich im vergangenen Jahr angemeldet hast und Ende Mai die erste Fahrstunde machen willst, würde ich mich genauso verhalten und lieber den Fahrschülern einen Fahrtermin geben, die Interesse zeigen und ihre Ausbildung zügig absolvieren.
    Die Ausbildung in Theorie und Praxis sollte parallel verlaufen. D.h. wenn du Ende Februar deine Theorieprüfung bestanden hast, kannst du im März deine praktische Prüfung absolvieren.
    Hättest ja im Dezember und Januar und Februar fleißig Fahrstunden nehmen können. Da hatte dein Fahrlehrer bestimmt keine Motorradfahrschüler.
    Ich kenne deinen Fahrlehrer natürlich nicht. Ich kenne auch seine Arbeitsweise nicht. Ich kenne auch deine Gründe nicht warum du so lange gewartet hast. Jetzt wird auch kaum etwas zu kitten sein an euerm Verhältnis.
    Ich wünsche dir viel Erfolg in der neuen Fahrschule.
    LG Manne

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  • Thema
    Re: Re: Rausschmiss aus der Fahrschule
    Autor
      Andreas Becker
      schrieb am Freitag, 10. Juni 2011
    Text
    Ja ich hab mir schon Zeit gelassen bei der Theorie ich weiss, das kam daher das ich das aber mit dem Fahrlehrer so besprochen habe und zwar habe ich gearbeitet aber nicht so viel verdient die zeit habe ich mir für das lernen genommen und um Geld für die Fahrstunden zu sparen.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Rausschmiss aus der Fahrschule
    Autor
      Andreas Becker
      schrieb am Freitag, 10. Juni 2011
    Text
    Ich habe damals 199 euro grundgebür bezhalt, da mich der Fahrschulbesitzer jetzt rausgeworfen hat, habe ich da ein Anspruch auf teilweisen ersatz also Rückzahlung des betrages?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Rausschmiss aus der Fahrschule
    Autor
      Manne
      schrieb am Freitag, 10. Juni 2011
    Text
    >Ich habe damals 199 euro grundgebür bezhalt, da mich der Fahrschulbesitzer jetzt rausgeworfen hat, habe ich da ein Anspruch auf teilweisen ersatz also Rückzahlung des betrages?<


    Nein. Der Grundbetrag beinhaltet den Theorieunterricht und die allgemeinen Aufwendungen.
    Den Theorieunterricht hast du voll in Anspruch genommen.
    Erkundige dich in der nächsten Fahrschule ob und wieviel dort Grundgebühr zu bezahlen ist, da du ja mit bereits bestandener Theorieprüfung kommst.
    LG Manne

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Rausschmiss aus der Fahrschule
    Autor
      Christian90
      schrieb am Freitag, 10. Juni 2011
    Text
    >>Ich habe damals 199 euro grundgebür bezhalt, da mich der Fahrschulbesitzer jetzt rausgeworfen hat, habe ich da ein Anspruch auf teilweisen ersatz also Rückzahlung des betrages?<
    >
    >
    >Nein. Der Grundbetrag beinhaltet den Theorieunterricht und die allgemeinen Aufwendungen.
    >Den Theorieunterricht hast du voll in Anspruch genommen.
    >Erkundige dich in der nächsten Fahrschule ob und wieviel dort Grundgebühr zu bezahlen ist, da du ja mit bereits bestandener Theorieprüfung kommst.
    >LG Manne

    meine GG war damals 50€ weil ich ja auch wie du die Theo schon hatte und nur noch ein paar stunden gebraucht habe, es sollte also güsntiger als 199 sein xD

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Rausschmiss aus der Fahrschule
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Montag, 13. Juni 2011
    Text
    Hi, aus welcher Gegend kommst du denn. Deine Fahrschule muss aber gut gehen. Fahrlehrer, welche es sich leisten können ihre Fahrschüler so schlecht zu behandeln gibt es sicher nur wenige in Deutschland. Aber man sollte immer wissen, dort wo man schwer Fahrstunden bekommt, ist ein großer Schülerandrang, in der Regel ist dann die Fahrschule auch gut. Da wo der Fahrlehrer den Schüler nachläuft ist es der Gegenteil. Ausnahmen gibt es aber immer.
    Aber die oft verbreitete Meinung, eine Fahrschule ist dann gut wenn der Fahrlehrer auf den Schüler wartet ist, glaube ich falsch.
    Falle also nicht rein, wenn du eine neue Fahrschule suchst.

    Klaus

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