Radarvideo auf Autobahn

  • Radarvideo auf Autobahn
     bobo2009
      schrieb am Mittwoch, 25. März 2009
    Hallo,
    ich bin vor etwa 3 Monaten auf eine Autobahn aufgefahren und dann allerdings in eine Baustelle geraten wo 60 km/h erlaubt waren...ja und kurz drauf waren wohl zivil Polizisten hinter mir die mich filmten und danach anhielten..sie sagten sie hätten mich nach der Baustelle gefilmt mit 175 km/h wo 120 km/h erlaubt waren..jetzt habe ich im Juni Gerichtsverhandlung und wollte mal fragen ob es schon irgendwelche Erfahrungsberichte gibt die mir sagen was auf mich zukommtoder ob ich da noch was drehen kann???!!!
  • Thema
    Re: Radarvideo auf Autobahn
    Autor
      Ck1.1
      schrieb am Mittwoch, 25. März 2009
    Text
    Was bitte willst du da drehen? Die Sache durchstehen wie ein Kerl ist angesagt. Wer Mist baut muss ihn ausbaden.

    Chris (FL)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Radarvideo auf Autobahn
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 25. März 2009
    Text
    >Was bitte willst du da drehen? Die Sache durchstehen wie ein Kerl ist angesagt. Wer Mist baut muss ihn ausbaden.
    >
    >Chris (FL)
    ------------------

    Auch wenn ich mich grundsätzlich den Worten von Chris anschließe,
    bist du mit deinem Wunsch, Schlupflöcher nach einem Geschwindigkeitsverstoß zu finden, nicht allein.

    So Gesinnte gründeten und unterhalten das -mittlerweile nicht mehr kleine-
    www.radarforum.de
    und tauschen sich dort rege aus.

    Da du aber einfach nach unseren "eigenen Erfahrungen" fragtest, empfinde ich es auch nicht verwerflich wenn ich dir einen Weg weise, zu einem Ort, an dem du Menschen mit eben "dieser Erfahrung" findest.


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Radarvideo auf Autobahn
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 25. März 2009
    Text
    Der Bußgeldrechner schmeißt übrigens dieses Regelstrafmaß aus:

    Tatvorwurf: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 55 km/h. Fahrzeugart: PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t.
    Bußgeld: 240,00 Euro
    - ggf. mit Gefährdung: 290,00 Euro
    - ggf. mit Sachbeschädigung: 350,00 Euro
    Gebühren und Auslagen: 23,50 Euro
    Punkte: 4 Punkte
    Fahrverbot: 1 Monat

    Wenn du noch in der Probezeit bist, kommt natürlich noch die Verlängerung und das Aufbauseminar dazu.

    Auf den Beitrag antworten


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