Punkte in der Probezeitverlängerung

  • Punkte in der Probezeitverlängerung
     Daniela P
      schrieb am Sonntag, 22. März 2009
    Hallo,

    ich bin doch nun sehr verunsichert. Habe meinen Führerschein vor 3,5 Jahren erhalten. Nach 1,5 Jahren wurde mir von der Polizei vorgeworfen: "Sie ermöglichten einem Bevorrechtigten nicht das Überqueren der Fahrbahn, obwohl dieser den Fußgängerüberweg erkennbar benutzen wollte". Hierzu bekam ich 4 Punkte. Dies hatte eine Nachschulung zur Folge und eine Probezeitverlängerung von 2 Jahren.
    Vor etwa 2 Wochen hatte ich auf matschiger Straße einen Autounfall. Es wurde niemand gefährdet und war auch niemand anderes außer mir an dem Unfall beteiligt. Die Polizei wirft mir nun hier vor "nicht an die Witterungsverhältnisse angepasste Geschwindigkeit". Was hat dies nun für eine Auswirkung auf meinen Führerschein?
    Muss ich diesen nun abgeben, oder darf ich diesen behalten und muss zu einem Verkehrspsychologen?
  • Thema
    Re: Punkte in der Probezeitverlängerung
    Autor
      carhol*
      schrieb am Sonntag, 22. März 2009
    Text
    behalten darfst du den führeschein (noch). du bekommst eine einladung zu einem freiwilligen gespräch. jeder weitere punktebewehrte verstoss in der pz hat den entzug der fe zur folge.

    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Punkte in der Probezeitverlängerung
    Autor
      Daniela P
      schrieb am Sonntag, 22. März 2009
    Text
    >behalten darfst du den führeschein (noch). du bekommst eine einladung zu einem freiwilligen gespräch. jeder weitere punktebewehrte verstoss in der pz hat den entzug der fe zur folge.
    >
    >mfg

    Vielen Dank für die Antwort.
    Das heißt, dass ich meinen Führerschein behalten darf, aber sobald noch ein neuer Punkt dazu kommt (in der Probezeit) ist der Führerschein weg? Hab "nur noch" bis 6. Juli 2009 Probezeit. Dann werd ich solange versuchen kein Auto mehr zu fahren. Kostet dieses freiwille Gespräch etwas? Da bin ich aber sehr beruhigt dass ich den Führerschein behalten darf, kann seither nämlich nicht mehr beruhigt schlafen. Was hat es aber mit dem A und B-Verstoß auf sich? Wie unterscheidet man dies?

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  • Thema
    Re: Re: Re: Punkte in der Probezeitverlängerung
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 22. März 2009
    Text
    Nicht zu fahren ist dusslig.

    Aber aufmerksam und sorgfältig fahren!

    Eine Auflsitung A- und B-Verstöße gibts zB hier unter dem Punkt Tipps, dort dann Nr. 15 lesen!

    Ja, das Gespräch kostet, bringt aber auch Punkterabatt. Du musst es aber nicht besuchen, du kannst es machen!

    Wolfe

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