Prüfungsbescheinigung ab 17

  • Prüfungsbescheinigung ab 17
     House baby
      schrieb am Sonntag, 14. Dezember 2008
    Hallo alle zusammen..
    und zwar geht es um die Prüfbescheinigung die man als Fahranfänger mit 17 erhält.
    Ich werde am 31.08.2009 18. Auf der Prüfbescheinigung steht aber, dass ich am 30.08. zum straßenverkehrsamt dackeln kann und mir meine plastikkarte abholn kann....frage hierzu ist:
    Dürfte ich ab dem 31.08. ALLEINE auto fahren, auch wenn ich "nur" die Prüfbescheinigung habe, oder muss ich tatsächlich erst zum straßenverkehrsamt wandern?!

    Danke schonmal jetzt
  • Thema
    Re: Prüfungsbescheinigung ab 17
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Sonntag, 14. Dezember 2008
    Text
    Ab dem 31.08. darfst du 3 Monate allein fahren, allerdings nur im Inland.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Prüfungsbescheinigung ab 17
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 14. Dezember 2008
    Text
    Zum 428. Mal auch für dich, wenn ihr alle nie im Theounterricht aufpaßt und scheinbar auch nicht lesen könnt:

    steht nämlich auf deiner BF17-Bescheinigung drauf, dass du die bis zum XXXXXXX nur in Begleitung benutzen darfts.

    Danach hat das Teil noch 3 Monate gültigkeit (ja, ohne Begleitung).

    In der Zeit zu deiner Führerscheinstelle und dort gegen Plastik eintauschen.

    So lange du die BF17-BEscheinigung noch hast, darfst du damit nicht ins Ausland.

    Frohen 3. Advent noch
    Wolfe

    Sorry, wenns etwas herber rüberkommt, aber einfach mal die Suche nutzen!

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