Prüfungsabsage Verunsicherung

  • Prüfungsabsage Verunsicherung
     Tomme
      schrieb am Donnerstag, 18. März 2010
    Hi Leute
    Ich erkläre euch erstmal den Sachverhalt.

    Ich bin vor ein paar Wochen wirklich sehr knapp durch die erste Prüfung durchgefallen, war sogar schon wieder an der Fahrschule, aber hat halt nicht geklappt.

    Ich hatte dann eine Zeit lang keine Fahrstunden.

    Nun hat mein Fahrlehrer mich dann vor einer Woche angerufen und gesagt, dass wir diesen Freitag die Prüfung machen können.
    Haben dann für diese Woche noch 2 Termine ausgemacht.
    Beim 1. lief alles gut, doch heute hatte ich ein paar Fehler:

    -Ganz kurzes Stoppen beim Abbiegen auf einer Kreuzung, weil plötzlich ein anderer ohne Ankündigung abbog.
    -Beim Abbiegen auf eine zweispurige Straße, in der Stadt, in die linke eingeordnet, aber keinen behindert.
    -Beim Einparken etwas zu nah an eine Wand gefahren, aber ohne, dass es gefährlich wurde.

    Dann meinte er, dass es wohl besser wäre, dass wir die Prüfung morgen nicht machen, weil ich durch jeden dieser Fehler durchfallen könnte.

    Er meinte auch noch, dass ich vor der letzten Prüfung besser gefahren bin, als heute.

    Bin jetzt natürlich verunsichert und hab so ein ähnliches Gefühl, wie nach dem ersten Durchfallen.
    Also, dass ich es erneut versaut habe und jetzt noch mehr Stunden nehmen muss, obwohl ich schon 35 habe.

    Mein FL sagte außerdem, dass er mich lieber nicht reinschicken will, denn er will mich nicht abziehen, sondern ich soll besser noch ein paar Stunden nehmen, damit ich sicherer werde.

    Hoffe mir kann jemand sagen, ob es gut war, die Prüfung abzusagen, bzw. ob mein FL richtig gehandelt hat und vielleicht hat ja schon jemand die selben Erfahrungen gemacht.
  • Thema
    Re: Prüfungsabsage Verunsicherung
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 18. März 2010
    Text
    >Hoffe mir kann jemand sagen, ob es gut war, die Prüfung abzusagen, bzw. ob mein FL richtig gehandelt hat und vielleicht hat ja schon jemand die selben Erfahrungen gemacht.

    Sorry, Glaskugel ist zur Zeit in Reparatur. Es gibt aber schon ein paar Indizien, dass du nicht prüfungsreif bist:

    >Ich hatte dann eine Zeit lang keine Fahrstunden.

    Das ist schonmal das erste: Autofahren ist Übungssache und ohne die nötige Routine wird die Prüfung nur unnötig schwer.

    >-Ganz kurzes Stoppen beim Abbiegen auf einer Kreuzung, weil plötzlich ein anderer ohne Ankündigung abbog.

    Verstehe ich zwar nicht ganz (hast du trotz eigener Vorfahrt angehalten?), klingt aber nicht gut.

    >-Beim Abbiegen auf eine zweispurige Straße, in der Stadt, in die linke eingeordnet, aber keinen behindert.

    Das kannst du dir gleich mal merken: Bei den meisten Fehlern in der Prüfung ist es völlig egal, ob jemand behindert oder gar gefährdet wird. Es reicht völlig aus, dass es hätte passieren KÖNNEN.

    Sofern der linke Streifen in dieser Situation für dich also verboten (oder: so, wie du es gemacht hast, verboten) war, ist das ein Fehler.

    >-Beim Einparken etwas zu nah an eine Wand gefahren, aber ohne, dass es gefährlich wurde.

    Wenn der FL das beanstandet hat, dann heißt das, dass er knapp dran war einzugreifen. Die Prüfung wäre dann vorbei gewesen. Als Faustregel kannst du dir merken, dass du beim Einparken von allen Hindernissen einen Mindestabstand von 30 cm einhalten sollst.

    >Dann meinte er, dass es wohl besser wäre, dass wir die Prüfung morgen nicht machen, weil ich durch jeden dieser Fehler durchfallen könnte.

    Damit dürfte er Recht haben.

    >Er meinte auch noch, dass ich vor der letzten Prüfung besser gefahren bin, als heute.

    Wen wundert's, s.o.: Routine ...

    >Bin jetzt natürlich verunsichert und hab so ein ähnliches Gefühl, wie nach dem ersten Durchfallen.
    >Also, dass ich es erneut versaut habe und jetzt noch mehr Stunden nehmen muss, obwohl ich schon 35 habe.

    Egal ob in den 35 die Sonderfahrten schon dabei sind (sind sie?): Das ist keine ungewöhnlich hohe Zahl, besonders wenn man die Prüfung schon einmal nicht bestanden hat. Mit zwei Übungsstunden wird man außerdem kaum die Defizite, die in der ersten Prüfung zu Tage getreten sind beheben können.

    >Mein FL sagte außerdem, dass er mich lieber nicht reinschicken will, denn er will mich nicht abziehen, sondern ich soll besser noch ein paar Stunden nehmen, damit ich sicherer werde.

    Das ist glaubwürdig. An einer schnellen 2. Prüfung würde er ganz gut verdienen - jedenfalls besser als an weiteren Stunden. Versuche die Ausbildung jetzt zügig abzuschließen, d.h. regelmäßig in kurzer Folge Übungsfahrten absolvieren, bis du fit bist. Dann klappt es auch mit der Prüfung.

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  • Thema
    Re: Prüfungsabsage Verunsicherung
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Donnerstag, 18. März 2010
    Text
    >Dann meinte er, dass es wohl besser wäre, dass wir die Prüfung morgen nicht machen, weil ich durch jeden dieser Fehler durchfallen könnte.

    Die Generalprobe zur Pruefung kann gut laufen aber auch voellig katastrophal enden. Dennoch sagt man die Pruefung deshalb nicht ab. Also unverstaendlich

    >
    >Er meinte auch noch, dass ich vor der letzten Prüfung besser gefahren bin, als heute.

    Was damals war sollte für dich kein Thema mehr sein. Denn er hat dich ja erneut zur Pruefung angemeldet, weil ihr an den Fehlern gearbeitet habt

    >
    >Bin jetzt natürlich verunsichert und hab so ein ähnliches Gefühl, wie nach dem ersten Durchfallen.
    >Also, dass ich es erneut versaut habe und jetzt noch mehr Stunden nehmen muss, obwohl ich schon 35 habe.

    Mir jeder Fahrstunde wird man sicherer. Vorausgesetzt, dein FL unterstuetzt dich vernuenftig. Ansonsten ist das Verschwendung.

    >
    >Mein FL sagte außerdem, dass er mich lieber nicht reinschicken will, denn er will mich nicht abziehen,

    Aber na klar doch! Alle Fahrlehrer wollen doch nur das Beste fuer ihren Schueler und betruegen in keinster Weise :D

    Glaub nicht alles was gesagt und geschrieben wird. Bei deinem FL ist schon ein Ansatz von Abzocke zu sehen!

    >
    >Hoffe mir kann jemand sagen, ob es gut war, die Prüfung abzusagen, bzw. ob mein FL richtig gehandelt hat und vielleicht hat ja schon jemand die selben Erfahrungen gemacht.


    Schaetz Dich doch mal selber ein. Wie sicher fuehlst du dich ernsthaft?


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  • Thema
    Re: Re: Prüfungsabsage Verunsicherung
    Autor
      Tomme
      schrieb am Donnerstag, 18. März 2010
    Text
    Nunja, ich denke auch, dass mir noch ein bisschen Sicherheit fehlt und vorallem eigene Entscheidungen treffen,z.B. nicht den Fahrlehrer fragen, ob ich lieber versuche durch eine engere Lücke durchzufahren, sondern selbst entscheiden.

    Gibt es eigentlich einen Trick herrauszufinden, ob man 30 oder 50 fahren darf, wenn man einmal ein Schild übersehen hat.
    Das ist mir nämlich auch in der ersten PP passiert, dass ich zu zögerlich gefahren bin.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Prüfungsabsage Verunsicherung
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Donnerstag, 18. März 2010
    Text
    >Nunja, ich denke auch, dass mir noch ein bisschen Sicherheit fehlt und vorallem eigene Entscheidungen treffen,z.B. nicht den Fahrlehrer fragen, ob ich lieber versuche durch eine engere Lücke durchzufahren, sondern selbst entscheiden.
    >
    >Gibt es eigentlich einen Trick herrauszufinden, ob man 30 oder 50 fahren darf, wenn man einmal ein Schild übersehen hat.
    >Das ist mir nämlich auch in der ersten PP passiert, dass ich zu zögerlich gefahren bin.



    Wohngebiete: Immer 30er Zone. Das erkennst du ja sofort. 50er Zonen sind breiter ausgebaut.

    Dort wo Recht-vor-Links gilt, immer 30 fahren. Ausnahme: Es gibt auch in 50er Zonen Rechts-vor-Links. Hier heisst es aber, Vorsicht Straße und Autos von rechts. Da musst du Vorfahrt gewaehren. Da gibt es aber nur die eine Strasse rechts. Links ist keine Strasse.

    In der naehe von Kindergaerten und Schulen ist auch immer 30er Zone

    Gelbes Ortschild: Heisst automatisch 50er Zone, ohne das da ein 50er Schild ist!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Prüfungsabsage Verunsicherung
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Freitag, 19. März 2010
    Text
    >Wohngebiete: Immer 30er Zone. Das erkennst du ja sofort. 50er Zonen sind breiter ausgebaut.
    Das kann so sein, muss aber nicht! Ein sicheres Kriterium außer den entsprechenden Schildern, ob 30 oder 50 erlaubt sind, gibt es leider nicht.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Prüfungsabsage Verunsicherung
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 19. März 2010
    Text
    >Wohngebiete: Immer 30er Zone. Das erkennst du ja sofort. 50er Zonen sind breiter ausgebaut.

    Nein. Es gibt sowohl offensichtliche Wohngebiete, in denen man 50 fahren darf, als auch Tempo-30-Zonen außerhalb von Wohngebieten. Auch Straßen, auf denen 50 erlaubt ist, müssen nicht besonders ausgebaut sein.

    >Dort wo Recht-vor-Links gilt, immer 30 fahren. Ausnahme: Es gibt auch in 50er Zonen Rechts-vor-Links.

    Schön, dass du dir selbst widersprichst - dann müssen es nicht immer andere tun.

    >Hier heisst es aber, Vorsicht Straße und Autos von rechts. Da musst du Vorfahrt gewaehren. Da gibt es aber nur die eine Strasse rechts. Links ist keine Strasse.

    Wieder Unsinn. RvL ist die grundsätzliche Vorfahrtregelung und bedarf keiner Beschilderung. Kommt eine "überraschende" RvL-Kreuzung, kann das natürlich durch ein Schild angekündigt sein - muss es aber nicht.

    >In der naehe von Kindergaerten und Schulen ist auch immer 30er Zone

    Zweimal nein. Erstes nein: Es gibt reichlich Kindergärten und Schulen, an denen man mit 50 vorbeifahren darf. Zweites nein: Ist dir der Unterschied zwischen einer Zonen- und einer Streckenbeschilderung bekannt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Prüfungsabsage Verunsicherung
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Freitag, 19. März 2010
    Text

    >
    >>Dort wo Recht-vor-Links gilt, immer 30 fahren. Ausnahme: Es gibt auch in 50er Zonen Rechts-vor-Links.
    >
    >Schön, dass du dir selbst widersprichst - dann müssen es nicht immer andere tun.

    Du solltest Dir mal einen Duden anschaffen oder nochmal das ABC ueben. Anscheinend kennst Du den Begriff "Ausnahme" nicht, wie ich es oben erwaehnt habe...


    >>Hier heisst es aber, Vorsicht Straße und Autos von rechts. Da musst du Vorfahrt gewaehren. Da gibt es aber nur die eine Strasse rechts. Links ist keine Strasse.
    >
    >Wieder Unsinn. RvL ist die grundsätzliche Vorfahrtregelung und bedarf keiner Beschilderung. Kommt eine "überraschende" RvL-Kreuzung, kann das natürlich durch ein Schild angekündigt sein - muss es aber nicht.
    >


    Das einzige was Unsinn ist, ist Dein verzweifelzer Versuch, Wissen rueberzubringen. Ich habe mit keiner Silbe erwaehnt, dass eine Rechts-vor-Links Kreuzung durch Schilder angekeudigt werden muss. Sondern es gibt eine Kreuzung mit Beschilderung, die besagt, dass ich als Geradeausfahrer den Verkehr von Rechts passieren lassen MUSS. Diese spezielle Krezung befindet sich immer im 50er Bereich! Nur weil ich sie "Rechts-vor-Links Kreuzung genannt habe, ist es nicht falsch. Sie ist im eigentlichen Sinne keine, aber vom Prinzip her identisch

    Hier: Extra fuer FL mit einem IQ eines Wackeldackels:

    http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/Verkehrszeichen/Gefahrenzeichen/slide_0102.asp?ComponentID=74815&SourcePageID=0



    >>In der naehe von Kindergaerten und Schulen ist auch immer 30er Zone
    >
    >Zweimal nein. Erstes nein: Es gibt reichlich Kindergärten und Schulen, an denen man mit 50 vorbeifahren darf. Zweites nein: Ist dir der Unterschied zwischen einer Zonen- und einer Streckenbeschilderung bekannt?


    Deine Theorie ist falsch mein Lieber: In der Regel steht an Strassen mit Kindergaerten und Schulen folgendes Gefahrenzeichen:

    http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/Verkehrszeichen/Gefahrenzeichen/slide_0136.asp?ComponentID=74869&SourcePageID=0


    Du solltest Dir mal die Faustformel anschauen. Wenn Du mit 50 Stundenkilometer an eine Rechts-vor-Links Kreuzung ankommst, ohne das o.g. Schild vorher zusehen, wird es sehr knapp werden rechtzeitig zu bremsen. Mit 30 km/h ist das schon wesentlich ungefaehrlicher....

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Pr�fungsabsage Verunsicherung
    Autor
      Aero145
      schrieb am Freitag, 19. März 2010
    Text
    >
    >>
    >>>Dort wo Recht-vor-Links gilt, immer 30 fahren. Ausnahme: Es gibt auch in 50er Zonen Rechts-vor-Links.
    >>
    >>Sch�n, dass du dir selbst widersprichst - dann m�ssen es nicht immer andere tun.
    >
    >Du solltest Dir mal einen Duden anschaffen oder nochmal das ABC ueben. Anscheinend kennst Du den Begriff "Ausnahme" nicht, wie ich es oben erwaehnt habe...
    >
    >
    >>>Hier heisst es aber, Vorsicht Stra�e und Autos von rechts. Da musst du Vorfahrt gewaehren. Da gibt es aber nur die eine Strasse rechts. Links ist keine Strasse.
    >>
    >>Wieder Unsinn. RvL ist die grunds�tzliche Vorfahrtregelung und bedarf keiner Beschilderung. Kommt eine "�berraschende" RvL-Kreuzung, kann das nat�rlich durch ein Schild angek�ndigt sein - muss es aber nicht.
    >>
    >
    >
    >Das einzige was Unsinn ist, ist Dein verzweifelzer Versuch, Wissen rueberzubringen. Ich habe mit keiner Silbe erwaehnt, dass eine Rechts-vor-Links Kreuzung durch Schilder angekeudigt werden muss. Sondern es gibt eine Kreuzung mit Beschilderung, die besagt, dass ich als Geradeausfahrer den Verkehr von Rechts passieren lassen MUSS. Diese spezielle Krezung befindet sich immer im 50er Bereich! Nur weil ich sie "Rechts-vor-Links Kreuzung genannt habe, ist es nicht falsch. Sie ist im eigentlichen Sinne keine, aber vom Prinzip her identisch
    >
    >Hier: Extra fuer FL mit einem IQ eines Wackeldackels:
    >
    >http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/Verkehrszeichen/Gefahrenzeichen/slide_0102.asp?ComponentID=74815&SourcePageID=0
    >
    >
    >
    >>>In der naehe von Kindergaerten und Schulen ist auch immer 30er Zone
    >>
    >>Zweimal nein. Erstes nein: Es gibt reichlich Kinderg�rten und Schulen, an denen man mit 50 vorbeifahren darf. Zweites nein: Ist dir der Unterschied zwischen einer Zonen- und einer Streckenbeschilderung bekannt?
    >
    >
    >Deine Theorie ist falsch mein Lieber: In der Regel steht an Strassen mit Kindergaerten und Schulen folgendes Gefahrenzeichen:
    >
    >http://www1.adac.de/Recht_und_Rat/verkehrsrecht/Verkehrszeichen/Gefahrenzeichen/slide_0136.asp?ComponentID=74869&SourcePageID=0
    >
    >
    >Du solltest Dir mal die Faustformel anschauen. Wenn Du mit 50 Stundenkilometer an eine Rechts-vor-Links Kreuzung ankommst, ohne das o.g. Schild vorher zusehen, wird es sehr knapp werden rechtzeitig zu bremsen. Mit 30 km/h ist das schon wesentlich ungefaehrlicher....
    >
    >

    Tut mir leid, Gleichgesinnter, aber Du hast nicht recht (mit kleinem „r“). „Der Kreuz“ steht auch oft in 30-Zonen und es gibt Schulen und Kindergärten, bei denen das „Vorsicht Kinder“ schilder nicht steht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Prüfungsabsage Verunsicherung
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 20. März 2010
    Text
    >>>Dort wo Recht-vor-Links gilt, immer 30 fahren. Ausnahme: Es gibt auch in 50er Zonen Rechts-vor-Links.
    >>
    >>Schön, dass du dir selbst widersprichst - dann müssen es nicht immer andere tun.
    >
    >Du solltest Dir mal einen Duden anschaffen oder nochmal das ABC ueben. Anscheinend kennst Du den Begriff "Ausnahme" nicht, wie ich es oben erwaehnt habe...

    Ich hab gerade extra nachgesehen - und hatte recht: "Immer" passt tatsächlich nicht mit "Ausnahme" zusammen.

    Lies dir doch deine Aussage mal selbst durch: Da fragt jemand, ob es eine Möglichkeit gibt, eine Tempo-30-Zone zu erkennen, wenn man die Schilder nicht gesehen hat. Und was schreibst du? "Wenn RvL ist, ist immer Tempo 30 - außer manchmal."

    >Sondern es gibt eine Kreuzung mit Beschilderung, die besagt, dass ich als Geradeausfahrer den Verkehr von Rechts passieren lassen MUSS.

    Falls du meinst, dass dieses Schild (VZ 102) die Vorfahrt für den Verkehr von rechts anordnet, liegst du falsch. Das Schild weist lediglich auf eine Vorfahrtssituation hin, die auch ohne das Schild bestehen würde.

    Deiene Behauptung von oben, dass solche Kreuzungen nur 3 Arme hätten, ist übrigens auch falsch.

    >Diese spezielle Krezung befindet sich immer im 50er Bereich!

    Nein, dieses Schild darf an jeder RvL-Kreuzung stehen. Auch in Tempo-30-Zonen findet man es gelegentlich, eben immer dann, wenn die Vorfahrtslage nicht offensichtlich ist.

    >Nur weil ich sie "Rechts-vor-Links Kreuzung genannt habe, ist es nicht falsch. Sie ist im eigentlichen Sinne keine, aber vom Prinzip her identisch

    Doch, es ist eine. Das hat nur mit dem Schild nichts zu tun.

    >>>In der naehe von Kindergaerten und Schulen ist auch immer 30er Zone

    >Deine Theorie ist falsch mein Lieber: In der Regel steht an Strassen mit Kindergaerten und Schulen folgendes Gefahrenzeichen:

    Toll, zwei verschiedene Aussagen, beide falsch. Dass du mit der zweiten Aussage versuchst, die erste zu rechtfertigen ist ... interessant. Sie haben ja kaum etwas miteinander zu tun!

    Nochmal: Vor Kindergärten oder Schulen bzw. den Verkehrssituationen in ihrem Umfeld kann mit diversen Verkehrszeichen gewarnt werden. Es ist auch möglich, dass verkehrsberuhigende Maßnahmen wie Tempolimits oder verkehrsberuhigte Bereiche angeordnet werden. Das ist aber nicht "immer" und noch nicht einmal "in der Regel" so. Du wirst deine Augen also schon selbst offen halten müssen.


    >Du solltest Dir mal die Faustformel anschauen. Wenn Du mit 50 Stundenkilometer an eine Rechts-vor-Links Kreuzung ankommst, ohne das o.g. Schild vorher zusehen, wird es sehr knapp werden rechtzeitig zu bremsen. Mit 30 km/h ist das schon wesentlich ungefaehrlicher....

    Da du mit den bisherigen Themen offensichtlich noch nicht ausgelastet bist, fängst du ein neues an - also gut: Du redest schon wieder Blech. In Deutschland gilt das Sichtfahrgebot. Wenn ich also 50 km/h fahre und demzufolge nach Fausformel einen Anhalteweg von 40 m habe, muss ich sicherstellen können, dass ich nicht nur diese Strecke vollständig überblicken kann, sondern auch, dass ich alle von außerhalb in diese Strecke eintretenden Hindernisse (z.B. Gegen- oder Querverkehr) im Blick habe und auf sie reagieren kann. Wenn ich das nicht kann, bin ich zu schnell.

    Wenn du also eine RvL-Kreuzung (auch ohne Schild) auf 40 m nicht erkennen kannst, darfst du nicht 50 km/h fahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Prüfungsabsage Verunsicherung
    Autor
      Gleichgesinnter
      schrieb am Samstag, 20. März 2010
    Text
    >
    >Lies dir doch deine Aussage mal selbst durch: Da fragt jemand, ob es eine Möglichkeit gibt, eine Tempo-30-Zone zu erkennen, wenn man die Schilder nicht gesehen hat. Und was schreibst du? "Wenn RvL ist, ist immer Tempo 30 - außer manchmal."
    >


    Du liegst im Unrecht. Schilder, die man uebersehen hat und man sich gerade fragt, was hier fuer eine Hoechstgeschwindigkeit
    vorgeschrieben ist, erkennt man gut am Strassenverlauf. In Wohngebieten ist ebenfalls nur 30 Km/h erlaubt und das nicht ohne Grund! Jetzt fragst du dich sicher, wie man Wohngebiete erkennt: Da sind Fenster dran sowie Tueren angebracht und auch ein Dach. Da klettert der Weihnachtsmann immer hoch...
    >

    >Falls du meinst, dass dieses Schild (VZ 102) die Vorfahrt für den Verkehr von rechts anordnet, liegst du falsch. Das Schild weist lediglich auf eine Vorfahrtssituation hin, die auch ohne das Schild bestehen würde.

    Wie geschrieben. An Strassen mit 50 km/h steht dieses Schild, wenn Vorfahrt von Rechts kommt

    >
    >Deiene Behauptung von oben, dass solche Kreuzungen nur 3 Arme hätten, ist übrigens auch falsch.

    Was meinst du genau?

    >
    >
    >Nein, dieses Schild darf an jeder RvL-Kreuzung stehen. Auch in Tempo-30-Zonen findet man es gelegentlich, eben immer dann, wenn die Vorfahrtslage nicht offensichtlich ist.

    Darf ja, gibt es aber nicht. Du schreibst man findet es gelegentlich? Wo? In der DDR?

    >

    >Nochmal: Vor Kindergärten oder Schulen bzw. den Verkehrssituationen in ihrem Umfeld kann mit diversen Verkehrszeichen gewarnt werden.

    Warum wiederholst Du meine Aussage?

    >

    >Da du mit den bisherigen Themen offensichtlich noch nicht ausgelastet bist, fängst du ein neues an - also gut: Du redest schon wieder Blech. In Deutschland gilt das Sichtfahrgebot. Wenn ich also 50 km/h fahre und demzufolge nach Fausformel einen Anhalteweg von 40 m habe, muss ich sicherstellen können, dass ich nicht nur diese Strecke vollständig überblicken kann, sondern auch, dass ich alle von außerhalb in diese Strecke eintretenden Hindernisse (z.B. Gegen- oder Querverkehr) im Blick habe und auf sie reagieren kann. Wenn ich das nicht kann, bin ich zu schnell.

    Nein, dass ist kein neues Thema. Ich habe den Begriff Faustformel erwaehnt, weil das ja unmittelbar mit der Geschwingkeit zu tun hat, ueber die wir gerade diskutierten. Oh Wunder!

    >
    >Wenn du also eine RvL-Kreuzung (auch ohne Schild) auf 40 m nicht erkennen kannst, darfst du nicht 50 km/h fahren.

    Und wieder: Auf Strassen mit Rechts-vor-Links gibt es kein Limit von 50 Km/h. 30 km/h muss gefahren werden. Ausnahme, wie in meinem letzten Beitrag erwaehnt: Gefahrenzeichen 102. Diese kann bei Strassen mit 50 km/h aufgestellt sein und kann rechtzeitig gesehen werden, um abzubremsen. Denn 50 km/h abzubremsen dauert länger als bei 30 km/h. Das duerfte sogar dir zu verstehen geben...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Pr�fungsabsage Verunsicherung
    Autor
      Aero145
      schrieb am Samstag, 20. März 2010
    Text
    >Du liegst im Unrecht. Schilder, die man uebersehen hat und man sich gerade fragt, was hier fuer eine Hoechstgeschwindigkeit
    >vorgeschrieben ist, erkennt man gut am Strassenverlauf. In Wohngebieten ist ebenfalls nur 30 Km/h erlaubt und das nicht ohne Grund! Jetzt fragst du dich sicher, wie man Wohngebiete erkennt: Da sind Fenster dran sowie Tueren angebracht und auch ein Dach. Da klettert der Weihnachtsmann immer hoch...

    DU liegst im Unrecht.

    >Wie geschrieben. An Strassen mit 50 km/h steht dieses Schild, wenn Vorfahrt von Rechts kommt.

    Nicht immer. Ich weiß nur von einer 50-Kreuzung mit RvL und die hat dieses Schild nicht.


    >>Nein, dieses Schild darf an jeder RvL-Kreuzung stehen. Auch in Tempo-30-Zonen findet man es gelegentlich, eben immer dann, wenn die Vorfahrtslage nicht offensichtlich ist.
    >
    >Darf ja, gibt es aber nicht. Du schreibst man findet es gelegentlich? Wo? In der DDR?

    Meßdorf in Bonn in Nordrhein-Westfalen in der Bundesrepublik Deutschland


    >Auf Strassen mit Rechts-vor-Links gibt es kein Limit von 50 Km/h. 30 km/h muss gefahren werden. Ausnahme, wie in meinem letzten Beitrag erwaehnt: Gefahrenzeichen 102.

    Doch gibt es, und diese Ausnahme steht nicht unbedingt mit N°102.

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