Prüfung vor dem 01.01.2001

  • Prüfung vor dem 01.01.2001
     Lars Schulz
      schrieb am Mittwoch, 2. Juni 2010
    Hi Leute,

    ich habe vor dem 01.01.2001 meine Prüfung absolviert. Nach altem Recht durfte ich 7,5t fahren. Da ich aber erst nach dem 01.01.2001 meine Volljährigkeit erreicht habe darf ich das laut meiner Führerscheinstelle nicht mehr. Ist das rechtens? Ist nicht immer der Tag der Prüfung ausschlaggebend?

    Vielen dank für die Hilfe.

    Gruß
  • Thema
    Re: Prüfung vor dem 01.01.2001
    Autor
      kampino
      schrieb am Mittwoch, 2. Juni 2010
    Text
    Hallo !

    Es ist immer der Tag der Erteilung ausschlaggebend. Erteilt wird die Fahrerlaubnis dadurch, dass der Prüfer Dir den Führerschein in die Hand drückt.
    Wenn jetzt aber, wie in Deinem Fall, eine der Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis (Mindestalter) nicht gegeben ist, dann erteilt nicht der Fahrprüfer die Fahrerlaubnis sondern die Verwaltungsbehörde. Also gilt in Deinem Fall der Tag, an dem Du den Schein bei der Führerscheinstelle abgeholt hast als Erteilungsdatum. Der lag wohl offensichtlich nach dem Stichtag, somit neues Recht. Dumm gelaufen, ist aber leider so.

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  • Thema
    Re: Re: Prüfung vor dem 01.01.2001
    Autor
      Muffy
      schrieb am Mittwoch, 2. Juni 2010
    Text
    Hallo,

    Der Stichtag war meines Wissens sowieso schon der 31.12.1998. Bis zu diesem Tag wurde die Klasse 3 bis 7,5 t erteilt.
    Ab dem 01.01.1999 gab es nur noch die Klasse B bis 3,5 t.

    Gruß Muffy

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  • Thema
    Re: Prüfung vor dem 01.01.2001
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 2. Juni 2010
    Text
    Hi,

    die Umstellung des alten 3ers auf die EU-Klasse B erfolgte am 1.1.1999

    Wie kommst du auf die Idee dass du 7,5t-er fahren durftest?

    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Prüfung vor dem 01.01.2001
    Autor
      Manne
      schrieb am Donnerstag, 3. Juni 2010
    Text
    Das mit den 7,5 t hast du glatt mit 2 Jahren verpasst.
    Dazu mal eine Story aus meiner Fahrschule:
    Ich hatte zwei Russen in der Fahrschule, die gemeinsam angefangen haben und Theorieunterricht gemeinsam besucht haben. Der eine wurde noch im Dezember 98 fertig und der andere hat etwas langsamer gemacht (trotz drängeln meinerseits) und hat seine prakt. Prüfung erst im Januar bestanden.
    Dann haben beide gemeinsam Autos auf einem Anhänger nach Russland "exportiert". Der eine durfte, der andere nicht. Er hat die Welt nicht mehr verstanden. Er wurde natürlich erwischt. Und bevor der gesamte Schreibkram mit Bußgeld und Punkten bei ihm ankam, wurde er bereits das zweite mal erwischt. Jetzt Straftat mit allen Konsequenzen. Ich habe ihn seither nie wieder gesehen.
    LG Manne

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