Prüfung durfte nicht angetreten werden, trotzdem Gebühr ...

  • Prüfung durfte nicht angetreten werden, trotzdem Gebühr für Fahrleherer zaheln?
     quanba
      schrieb am Mittwoch, 31. Mai 2017
    Hallo,

    folgende Situation: Meine Fahrprüfung wurde angemeldet und ich bin auch zur Fahrprüfung erschienen, dann durfte ich jedoch die Fahrprüfung nicht machen, weil es Unstimmigkeiten in meinen Unterlagen gab für die ich jedoch nichts konnte, also kein Selbstverschulden.
    Problem: Ich verstehe, dass ich die Tüv Gebühr (92€) für die Prüfung erneut zahlen muss, jedoch verstehe ich nicht, warum ich auch die volle Gebühr von 160€ für den Fahrlehrer zahlen muss, zumal mein Termin nicht eindeutig feststand (Der Fahrlehrer meinte ich würde zur Prüfung nur dann antreten wenn ich gut fahre in den letzten Fahrstunden). Die Prüfung wurde ja nicht angetreten, das war jedoch nicht meine Schuld, außerdem hat der Fahrlehrer ja nichts gemacht, wofür er Geld erhalten sollte. Ich hatte noch kurz vor der Prüfung eine letzte Fahrstunde, deswegen sind wir kurz vor Ende direkt zur Prüfung gefahren.
    Meine Frage: Darf der Fahlehrer überhaupt die Kosten erheben, obwohl er eigentlich gar keinen Grund dazu hat? Wie gesagt war es kein "spezieller Termin nur für mich", sondern ein "freier", also kann er ja nicht wirklich Kosten für die Anmeldung erheben...

    Vielen Dank im Voraus
  • Thema
    Re: Prüfung durfte nicht angetreten werden, trotzdem Gebühr für Fahrleherer zaheln?
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 3. Juni 2017
    Text
    >folgende Situation: Meine Fahrprüfung wurde angemeldet und ich bin auch zur Fahrprüfung erschienen, dann durfte ich jedoch die Fahrprüfung nicht machen, weil es Unstimmigkeiten in meinen Unterlagen gab für die ich jedoch nichts konnte, also kein Selbstverschulden.

    Welche Unstimmigkeiten?


    >Problem: Ich verstehe, dass ich die Tüv Gebühr (92€) für die Prüfung erneut zahlen muss, jedoch verstehe ich nicht, warum ich auch die volle Gebühr von 160€ für den Fahrlehrer zahlen muss,

    Wie jetzt; Du verstehst, warum der Prüfer für die Zeit, die er gerne genutzt hätte, um deine Prüfung abzunehmen, bezahlt werden muss, aber beim Fahrlehrer ist das nicht zu verstehen?


    >außerdem hat der Fahrlehrer ja nichts gemacht, wofür er Geld erhalten sollte.

    Womit sich die Frage aufdrängt: Was hat der Fahrlehrer denn gemacht, insbesondere zu der Zeit, zu der die Prüfung eigentlich stattfinden sollte? Wann war klar, dass die Prüfung nicht durchgeführt wird?


    >Meine Frage: Darf der Fahlehrer überhaupt die Kosten erheben, obwohl er eigentlich gar keinen Grund dazu hat? Wie gesagt war es kein "spezieller Termin nur für mich", sondern ein "freier", also kann er ja nicht wirklich Kosten für die Anmeldung erheben...

    Bitte mal lieber die Situation nachvollziehbar schildern statt die eigene Frage beantworten.

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