Prüfung bestanden aber keinen Führerschein bekommen
Lucypkn
schrieb am Donnerstag, 21. Januar 2021
Ich habe gestern, am 20.01.2021 meine praktische Prüfung für den Führerschein der Klasse B bestanden. Dort habe ich leider nicht direkt meinen Führerschein ausgehändigt bekommen. Allerdings weiß ich nicht wieso. Mein Erstwohnsitz befindet sich in einem anderen Bundesland als mein Zweitwohnsitz. Ich habe bei meinem Zweitwohnsitz den Führerschein gemacht.
Ich habe von dem Prüfer eine Prüfbescheinigung bekommen, die ich ihnen mitgeschickt habe. Auf dieser Prüfbescheinigung steht, dass die Aushändigung des Führerscheins bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt erfolgt. Mit diesem Führerschein darf ich allerdings nicht fahren. Ich habe bei dem Straßenverkehrsamt bei meinem Zweitwohnsitz angerufen. Die haben allerdings zu mir gesagt, dass sie nicht für mich zuständig sind. Demzufolge nach müsste also das Straßenverkehrsamt meines Erstwohnsitzes dafür zuständig sein.
Der gesamte Führerscheinantrag lief über das Straßenverkehrsamt meines Erstwohnsitzes.
Ich werde in 14 Tagen 18 und habe Antrag auf das begleitete Fahren ab 17 gestellt.
Ich habe nun mit der Frau vom Straßenverkehrsamt meines Erstwohnsitzes geredet. Sie meinte zu mir, dass ich ihr die Prüfbescheinigung per Post zuschicken soll und sie mir dann einen vorläufigen Führerschein zuschickt, der aber erst einen Tag nach meinem 18. Geburtstag gültig ist.
Ich würde aber gerne schon jetzt fahren, da ich ja meinen Führerschein bestanden habe.
Könnt ihr mir helfen?
Ich habe von dem Prüfer eine Prüfbescheinigung bekommen, die ich ihnen mitgeschickt habe. Auf dieser Prüfbescheinigung steht, dass die Aushändigung des Führerscheins bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt erfolgt. Mit diesem Führerschein darf ich allerdings nicht fahren. Ich habe bei dem Straßenverkehrsamt bei meinem Zweitwohnsitz angerufen. Die haben allerdings zu mir gesagt, dass sie nicht für mich zuständig sind. Demzufolge nach müsste also das Straßenverkehrsamt meines Erstwohnsitzes dafür zuständig sein.
Der gesamte Führerscheinantrag lief über das Straßenverkehrsamt meines Erstwohnsitzes.
Ich werde in 14 Tagen 18 und habe Antrag auf das begleitete Fahren ab 17 gestellt.
Ich habe nun mit der Frau vom Straßenverkehrsamt meines Erstwohnsitzes geredet. Sie meinte zu mir, dass ich ihr die Prüfbescheinigung per Post zuschicken soll und sie mir dann einen vorläufigen Führerschein zuschickt, der aber erst einen Tag nach meinem 18. Geburtstag gültig ist.
Ich würde aber gerne schon jetzt fahren, da ich ja meinen Führerschein bestanden habe.
Könnt ihr mir helfen?