Prüfung bestanden aber keinen Führerschein bekommen

  • Prüfung bestanden aber keinen Führerschein bekommen
     Lucypkn
      schrieb am Donnerstag, 21. Januar 2021
    Ich habe gestern, am 20.01.2021 meine praktische Prüfung für den Führerschein der Klasse B bestanden. Dort habe ich leider nicht direkt meinen Führerschein ausgehändigt bekommen. Allerdings weiß ich nicht wieso. Mein Erstwohnsitz befindet sich in einem anderen Bundesland als mein Zweitwohnsitz. Ich habe bei meinem Zweitwohnsitz den Führerschein gemacht.
    Ich habe von dem Prüfer eine Prüfbescheinigung bekommen, die ich ihnen mitgeschickt habe. Auf dieser Prüfbescheinigung steht, dass die Aushändigung des Führerscheins bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt erfolgt. Mit diesem Führerschein darf ich allerdings nicht fahren. Ich habe bei dem Straßenverkehrsamt bei meinem Zweitwohnsitz angerufen. Die haben allerdings zu mir gesagt, dass sie nicht für mich zuständig sind. Demzufolge nach müsste also das Straßenverkehrsamt meines Erstwohnsitzes dafür zuständig sein.
    Der gesamte Führerscheinantrag lief über das Straßenverkehrsamt meines Erstwohnsitzes.
    Ich werde in 14 Tagen 18 und habe Antrag auf das begleitete Fahren ab 17 gestellt.
    Ich habe nun mit der Frau vom Straßenverkehrsamt meines Erstwohnsitzes geredet. Sie meinte zu mir, dass ich ihr die Prüfbescheinigung per Post zuschicken soll und sie mir dann einen vorläufigen Führerschein zuschickt, der aber erst einen Tag nach meinem 18. Geburtstag gültig ist.
    Ich würde aber gerne schon jetzt fahren, da ich ja meinen Führerschein bestanden habe.
    Könnt ihr mir helfen?
  • Thema
    Re: Prüfung bestanden aber keinen Führerschein bekommen
    Autor
      Dean
      schrieb am Donnerstag, 21. Januar 2021
    Text

    >Ich würde aber gerne schon jetzt fahren, da ich ja meinen Führerschein bestanden habe.
    >Könnt ihr mir helfen?

    Nein, hier darf keiner einen vorläufigen Führerschein ausstellen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Prüfung bestanden aber keinen Führerschein bekommen
    Autor
      Marc-Alexander
      schrieb am Donnerstag, 21. Januar 2021
    Text
    Wenn du das begleitete Fahren mit 17 beantragt hast, kann dir das Amt die BF17-Bescheinigung sofort ausstellen und mit der darfst du auch noch bis 3 Monate nach deinem 18. Geburtstag fahren. Bis zu deinem Geburtstag sollte der Kartenführerschein sowieso fertig sein, da brauchst du keinen vorläufigen Führerschein

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Prüfung bestanden aber keinen Führerschein bekommen
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 21. Januar 2021
    Text
    Hi

    >Ich habe gestern, am 20.01.2021 meine praktische Prüfung für den Führerschein der Klasse B bestanden. Dort habe ich leider nicht direkt meinen Führerschein ausgehändigt bekommen. Allerdings weiß ich nicht wieso. Mein Erstwohnsitz befindet sich in einem anderen Bundesland als mein Zweitwohnsitz. Ich habe bei meinem Zweitwohnsitz den Führerschein gemacht.

    Deine zuständige Behörde liegt am Erstwohnsitz.
    Wenn die die Karte nicht an die Zweitwohnsitzbehörde rausgeben, ist dies halt der Weg

    >Ich habe von dem Prüfer eine Prüfbescheinigung bekommen, die ich ihnen mitgeschickt habe. Auf dieser Prüfbescheinigung steht, dass die Aushändigung des Führerscheins bei dem zuständigen Straßenverkehrsamt erfolgt. Mit diesem Führerschein darf ich allerdings nicht fahren. Ich habe bei dem Straßenverkehrsamt bei meinem Zweitwohnsitz angerufen. Die haben allerdings zu mir gesagt, dass sie nicht für mich zuständig sind. Demzufolge nach müsste also das Straßenverkehrsamt meines Erstwohnsitzes dafür zuständig sein.

    Genau so läuft es dann ab.

    >Der gesamte Führerscheinantrag lief über das Straßenverkehrsamt meines Erstwohnsitzes.
    >Ich werde in 14 Tagen 18 und habe Antrag auf das begleitete Fahren ab 17 gestellt.
    >Ich habe nun mit der Frau vom Straßenverkehrsamt meines Erstwohnsitzes geredet. Sie meinte zu mir, dass ich ihr die Prüfbescheinigung per Post zuschicken soll und sie mir dann einen vorläufigen Führerschein zuschickt, der aber erst einen Tag nach meinem 18. Geburtstag gültig ist.
    >Ich würde aber gerne schon jetzt fahren, da ich ja meinen Führerschein bestanden habe.
    >Könnt ihr mir helfen?

    Du kannst zur Behörde deines Erstwohnsitzes hinfahren, und dort vor Ort eine bekommen.
    Ansonst musst du Geduld haben, bis du den Schein bekommen hast.

    Solltest du vorher fahren -> Fahren ohne Fahrerlaubnis mit allen Konsequenzen
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten


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