Prüfung

  • Prüfung
     Chevi
      schrieb am Donnerstag, 27. Januar 2011
    Guten Morgen zusammen,

    ich habe mal eine Frage. Ich habe 2008 meine theoretische Prüfung bestanden, bin damals aber zweimal durch die praktische Prüfung gefallen.

    Danach musste ich beruflich in ein anderes Bundesland ziehen und der Führerschein wurde nicht weiter in Angriff genommen, da viel Stress und wenig Zeit (abends noch an der FH ein Studium absolviert).

    Ich würde das Thema Führerschein gerne wieder angehen. Nun zu meinen Fragen:

    1. Muss ich die theoretische Prüfung noch einmal machen?
    2. Wenn ja, muss ich auch noch einmal die theoretischen Stunden wiederholen?
    3. Muss ich noch einmal einen Sehtest und einen Erste-Hilfe Kurs belegen?
    4. Sind die zwei Fehlversuche verjährt oder müsste ich damit rechnen, bei Nichtbestehen der nächsten Prüfung gesperrt zu werden?
    5. Wie lange würde eine solche Sperre dauern?

    Ich weiß... sind viele Fragen auf einmal, aber vielleicht könnt Ihr mir gemeinsam auf ein paar Fragen eine Antwort geben ;-)

    Vielen Dank dafür,

    Chevi

    P.S. Wie erkenne ich eine gute Fahrschule? In meiner ersten habe ich insgesamt (mit mir) sieben Fahrschüler bei der Prüfung erlebt und keiner hat seinen Führerschein erhalten. Auch mein zweiter Fehlversuch hatte einen üblen Beigeschmack. Es kann doch nicht sein, dass so viele Menschen bei der Prüfung durchfallen. In gesprächen mit Geschäftspartnern aus dem Ausland, konnte man auch erfahren, dass es in vielen Ländern sehr einfach ist den FS zu erwerben (USA, Kanada, Niederlande, Tschechien, Luxemburg etc.). Es erweckt den Eindruck, als wenn man hier unbedingt viel Geld an den Fahrschülern verdienen möchte.
  • Thema
    Re: Prüfung
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Donnerstag, 27. Januar 2011
    Text
    1. Ja
    2. Ja
    3. Sehtest Ja, LSM Nein, wenn du die Bestätigung noch hast (könntest du dir aber dort wo du den Kurs gemacht hast nochmal ausstellen lassen, ggf. gegen eine Gebühr)
    4. Die 2 Fehlversuche interessiert keinen mehr, du startest praktisch neu mit der Ausbildung
    5. Zwischen jeder nichtbestandenen Prüfung, egal ob Theorie oder Praxis, müssen mindestens 2 Wochen liegen. Die 3-monatige Sperre nach dem zweiten Nichtbestehen gibt es nicht mehr

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Prüfung
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 27. Januar 2011
    Text
    >Die 3-monatige Sperre nach dem zweiten Nichtbestehen gibt es nicht mehr

    Sie war auch nicht nach dem zweiten, sondern nach dem dritten Nichtbestehen.


    >P.S. Wie erkenne ich eine gute Fahrschule?

    Hauptsächlich an zufriedenen Kunden, also frag im privaten und beruflichen Umfeld, wer eine Fahrschule empfehlen kann. Dabei - und natürlich bei einem persönlichen Besuch - solltest du mindestens die folgenden Punkte überprüfen:

    - Sind die FL kompetent? Findet ein guter Theorieunterricht statt oder sitzen alle nur herum und warten bis es vorbei ist? Können die FL Fragen beantworten? Findet die Ausbildung erkennbar(!) systematisch statt oder wird "einfach so" gefahren?

    - Wie ist die Stimmung in der Fahrschule? Nette Atmosphäre, guter Umgangston?

    - Ist die Fahrschule zuverlässig und gut organisiert? Werden Vereinbarungen (insbesondere Termine) eingehalten?

    - Passen die Termine für die Theorie (Anzahl und Wochentage) zu deinen persönlichen Vorstellungen und anderen Verpflichtungen?

    - Hat die Fahrschule ausreichend Kapazitäten um dich im gewünschten Tempo auszubilden?


    Nach Preisen oder durchschnittlichen Stundenzahlen solltest du dich erst erkundigen, wenn du mehrere Schulen findest, die nach o.g. Kriterien gleich gut sind - was nicht passieren wird. Eine schlechte Ausbildung kommt auf lange Sicht immer teuer, daher geht nicht nur in der Fahrschule Qualität ganz klar vor dem Preis.


    >In meiner ersten habe ich insgesamt (mit mir) sieben Fahrschüler bei der Prüfung erlebt und keiner hat seinen Führerschein erhalten. Auch mein zweiter Fehlversuch hatte einen üblen Beigeschmack.

    Das ist schon eine auffällige Häufung. Interessanter wäre natürlich die Erfolgsquote der Fahrschule insgesamt, aber da kommt man kaum dran, wenn die Fahrschule diese Information nicht freiwillig veröffentlicht.


    >Es kann doch nicht sein, dass so viele Menschen bei der Prüfung durchfallen. In gesprächen mit Geschäftspartnern aus dem Ausland, konnte man auch erfahren, dass es in vielen Ländern sehr einfach ist den FS zu erwerben (USA, Kanada, Niederlande, Tschechien, Luxemburg etc.). Es erweckt den Eindruck, als wenn man hier unbedingt viel Geld an den Fahrschülern verdienen möchte.

    Die USA haben rund doppelt so viele Verkehrstote relativ zur Einwohnerzahl wie Deutschland. Da junge Fahrer und Fahranfänger nach wie vor die hauptsächliche Risikogruppe sind, spricht das doch nicht gerade für die Ausbildung dort. Für Kanada gilt das so ähnlich, auch wenn es dort nicht ganz so schlimm ist.

    Ich kenne die genauen Gegebenheiten in den übrigen Ländern nicht, aber: In der EU gibt es Mindeststandards bzgl. Ausbildung und Prüfung - natürlich gibt es trotzdem erhebliche Unterschiede. "Geschenkt" bekommt man also nichts. Übrigens zeigt auch hier die Statistik der Verkehrstoten (Deutschland liegt ca. 30 % unter dem EU-Durchschnitt), dass wir hier doch irgendetwas richtig machen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Prüfung
    Autor
      eatapples
      schrieb am Freitag, 28. Januar 2011
    Text
    Soviel ich weiß, DARF eine Fahrschule ihre Quote zumindest nicht zu Werbezwecken benutzen.
    Und eine schlechte Quote werden sie dann erst recht nicht preis geben.
    Ich denke, es ist tatsächlich nicht leicht eine gute Fahrschule zu finden. Besonders nicht, wenn man evtl. erst seit kurzem in einer neuen Stadt wohnt und nicht mehr unbedingt Leute im "Führerscheinalter" zu seinem Bekanntenkreis zählt.

    Ich würde in die Läden hereingehen und mir in einem Gespräch ein Bild von der Schule machen. Besonders wichtig wären mir wie schon gesagt die Strukturen, d.h. wie die Stunden angelegt sind (Doppelstunden?, Sonderfahrten, gibt es einen Plan nach den verschiedenen Stufen) und wie die Fahrlehrer organisiert sind, d.h. wie schnell bekommst du die erste praktische Stunde, wie sind dann die Termine gelegt, werden Samstags Termine für Berufstätige angeboten etc.
    Evtl. stellt sich noch die Frage, wie lange gibt es die Fahrschule schon, ist es ein Familienbetrieb, eine Kette, ein Mann Unternehmen. Könnte wichtig werden um zu wissen, ob man den Fahrlehrer auch wechseln kann.

    Dann würde ich auch direkt nach einer Probestunde fragen, wo du bei einem anderen Schüler mitfahren kannst.

    Viel Erfolg :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Prüfung
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 28. Januar 2011
    Text
    >Soviel ich weiß, DARF eine Fahrschule ihre Quote zumindest nicht zu Werbezwecken benutzen.

    Mit Wettbewerbsrecht kenne ich mich nicht gut aus, aber hier geht es ja auch nicht um Werbung.

    Jede Fahrschule bekommt jährlich eine Übersicht über durchgeführte, bestandene und nicht bestandene Prüfungen. Ich weiß von Fahrschulen, die das veröffentlichen - ob das zulässig ist, ist damit noch nicht gesagt. Andernfalls kann man ja nachfragen, ob man darauf mal einen Blick werfen darf. Die Zahlen muss man aber unbedingt in Relation zu den Durchschnittswerten des Bundeslandes setzen:

    http://www.kba.de/cln_015/nn_125354/DE/Statistik/Kraftfahrer/Fahrerlaubnisse/Fahrerlaubnispruefungen/2009__fe__p__dusl__art.html

    (Zahlen für 2010 kommen erfahrungsgemäß Ende Februar bis Anfang März)

    Beispiel: Eine Fahrschule, die 70 % im ersten Anlauf durchbringt, ist in Baden-Württemberg ziemlich schlecht aber in Hamburg schon ganz gut. Also realistische Erwartungen mitbringen!


    >Und eine schlechte Quote werden sie dann erst recht nicht preis geben.

    Müssen sie auch nicht. Aber der Kunde muss sich auch nicht mit einer fadenscheinigen Begründung zufrieden geben und kann zur Konkurrenz gehen.


    >Ich denke, es ist tatsächlich nicht leicht eine gute Fahrschule zu finden. Besonders nicht, wenn man evtl. erst seit kurzem in einer neuen Stadt wohnt und nicht mehr unbedingt Leute im "Führerscheinalter" zu seinem Bekanntenkreis zählt.

    Naja, bei einer Investition ab 2000 € aufwärts kann man sich ja schon etwas Mühe geben? Wenn man selbst niemand kennt, muss man eben jemand kennen, der jemand kennt, ...

    Auch ohne Erfahrungen von anderen, kann man sich ein Urteil bilden. Wie du richtig sagst: In die Läden gehen, die Abläufe anschauen, Fragen stellen.

    Das Problem ist weniger, dass man keine Chance hätte, die Fahrschule gut beurteilen zu können. Problematisch sind viel eher die Leute, die in die Fahrschulwahl soviel Zeit investieren, wie in den Kauf einer Packung Kaugummi und sich am Ende wundern, dass man unter einer schlechten Fahrschule finanziell und persönlich mehr leidet, als unter einem schlechten Kaugummi.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Prüfung
    Autor
      Klaus FL
      schrieb am Freitag, 4. Februar 2011
    Text
    Hollo, schau dir mal die Seite

    http://www.fahrlehrer-klaus.de/Fahrschulsuche.html

    an.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Prüfung
    Autor
      Andy Weber
      schrieb am Samstag, 5. Februar 2011
    Text
    >Hollo, schau dir mal die Seite
    >
    >http://www.fahrlehrer-klaus.de/Fahrschulsuche.html
    >
    >an.

    Wenn Fahrlehrer Klaus für fahrlehrer-klaus.de wirbt ,ist immer Vorsicht geboten. Er hält 1,50 bis 2,00 Euro für sog. Vortests für angemessen, also für das simple Ausfüllen von Fragebögen. Das ist schlichtweg illegal, denn das Fahrlehrergesetz nennt ALLE Preise, die eine Fahrschule verlangen darf. Sog. Vortests gehören nicht dazu.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Prüfung
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 5. Februar 2011
    Text
    >Er hält 1,50 bis 2,00 Euro für sog. Vortests für angemessen, also für das simple Ausfüllen von Fragebögen.

    Über die Frage, ob das angemessen ist, kann man sich sicher streiten. Ich finde es auch an der Obergrenze - aber wenn die Bögen kostenlos ausgegeben und korrigiert werden, muss das eben in die sonstigen Preise einkalkuliert werden. So oder so: Der Schüler zahlt.


    >Das ist schlichtweg illegal, denn das Fahrlehrergesetz nennt ALLE Preise, die eine Fahrschule verlangen darf. Sog. Vortests gehören nicht dazu.

    Nach dieser Argumentation dürfte die Fahrschule auch kein Lehrmaterial verkaufen, keine Sehtests, LSM- oder EH-Kurse oder Sicherheitstrainings durchführen und noch nicht einmal die Gebühren für TÜV/DEKRA durchreichen. Ganz so einfach ist es also nicht.

    § 19 FahrlG ist mit "Unterrichtsentgelte" überschrieben. Daher regelt dieser § auch nur Entgelte für den auf dem FahrlG basierenden Unterricht. Weitergehende Leistungen darf die Fahrschule natürlich trotzdem anbieten und auch berechnen.

    Sollte der "Vortest" also von der Fahrschule vor der Vorstellung zur TP verlangt werden, darf er nichts kosten - dieser Aufwand ist mit dem Vorstellungsentgelt bzw. dem Grundbetrag abgegolten. Gibt die Fahrschule dagegen auf freiwilliger Basis Bögen aus, darf sie dafür etwas verlangen. Ob das taktisch klug ist, muss die Fahrschule selbst wissen ...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Prüfung
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Sonntag, 6. Februar 2011
    Text
    >>Hollo, schau dir mal die Seite
    >>
    >>http://www.fahrlehrer-klaus.de/Fahrschulsuche.html
    >>
    >>an.
    >
    >Wenn Fahrlehrer Klaus für fahrlehrer-klaus.de wirbt ,ist immer Vorsicht geboten. Er hält 1,50 bis 2,00 Euro für sog. Vortests für angemessen, also für das simple Ausfüllen von Fragebögen. Das ist schlichtweg illegal, denn das Fahrlehrergesetz nennt ALLE Preise, die eine Fahrschule verlangen darf. Sog. Vortests gehören nicht dazu.

    Hallo, sag doch mal warum beim Lesen der Homepage www.Fahrlehrer-klaus Vorsicht geboten ist. Du musst nur richtig lesen und nichts hineininterpretieren. Vortest als Maßnahme zur Lernunterstützung (nicht an stelle von Theorieunterricht) und als Weg wie sich der Fahrlehrer überzeugen kann, daß die Ausbildungsziele nach § 1 FahrschAusbO erreicht sind, sind doch nicht illegal.
    Die Fahrschule die sich so um ihre Schüler kümmert, ist eine empfehlenswerte Fahrschule. Hat sie nun auch noch eine geringe Grundgebühr so glaube ich, kann man ihr nachsehen, wenn sie bei solch guter Betreuung noch einen, im Vergleich zum Gesamtpreis kleinen Obolus berechnet. Fahrschulen die Grundpreise von 400-500 € verlangen, sollten dies aber nicht tun.

    Klaus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Prüfung
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 6. Februar 2011
    Text
    >Vortest als Maßnahme zur Lernunterstützung (nicht an stelle von Theorieunterricht) und als Weg wie sich der Fahrlehrer überzeugen kann, daß die Ausbildungsziele nach § 1 FahrschAusbO erreicht sind, sind doch nicht illegal.

    Darum geht es nicht, sondern um die Preise.


    >Hat sie nun auch noch eine geringe Grundgebühr so glaube ich, kann man ihr nachsehen, wenn sie bei solch guter Betreuung noch einen, im Vergleich zum Gesamtpreis kleinen Obolus berechnet.

    Als "Lernunterstützung" ja, denn das ist keine Pflichtaufgabe der Fahrschule. "Die Ausbildung setzt das selbstständige Lernen durch die Fahrschüler voraus." (§ 4 Abs 1. FahrschAusbO) - wenn die Fahrschule dabei hilft, darf sie sich das auch bezahlen lassen.

    Lernkontrollen muss der FL aber durchführen und daher muss das in der vorgeschriebenen Entgeltstruktur enthalten sein.

    Mit der Höhe des Grundbetrags zu argumentieren, unterläuft das Prinzip von Preiswahrheit und Preisklarheit. Die Fahrschule darf eben keine zusätzlichen Gebühren erfinden, um ihren zu niedrig kalkulierten Grundbetrag zu maskieren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Prüfung
    Autor
      Fahrlehrer Klaus
      schrieb am Montag, 7. Februar 2011
    Text
    Ging es eigentlich um Preise, nein darum ging es nicht.
    Die hier plötzlich geführte Preisdiskussion geht einfach am Problem vorbei.

    Es geht darum, wie find ich eine gute Fahrschule.

    Diese find ich eben nicht nach der Höhe der Preise. Diese erkenne ich daran, wie hilft sie mir schnell und tiefgründig das Wissen und Können, die Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erlangen, die ich für die spätere Prüfung brauche. Und das erfahre ich meist bei meinen Freunden. Wenn dann noch der Preis stimmt, hat man schon fast gewonnen.

    Ist man von einer Fahrschule überzeugt, ist sie gut und auch preiswert, sollte man sie wählen.

    Die Gesetze und Verordnungen legen das "Wie" fest und das wird in der Homepage in keiner Weise in Fragegestellt.

    Es wird nichts anderes gesagt, bezogen auf die Suche nach einer guten Fahrschule als u.a.
    Eine Fahrschule sollte allerdings die Theorieausbildung erst dann abschließen, wenn sie sich davon überzeugt hat, dass der Schüler gut auf die Prüfung vorbereitet ist. Dies kann sie sehr gut, wenn der Prüfling vor Erhalt der Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule, einen Testfragebogen in der Fahrschule ausfüllt.
    Das gehört zur guten Betreuung dazu.
    Und wie verhält es sich mit den Kosten für solche Vortests: Ist der Grundbetrag der Fahrschule gering, (unter 50 €) sind die Kosten für den Fragebogen (ca. 1,50 bis 2,-€) in Ordnung. Mehr sollte aber nicht anfallen.

    Es geht als nicht um Preise, sondern um Kosten für den Papierfragebogen. Bringt der Schüler den von zuhause mit oder macht er den Test auf den Rechner, dann gilt der letzte Satz, es dürfen keine Kosten anfallen.

    Klaus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Prüfung
    Autor
      Andy Weber
      schrieb am Montag, 7. Februar 2011
    Text
    Die Kosten für den Vortest sind einfach nicht zulässig. Das FahrlG zählt in § 19 alle Preisbestandteile auf, die die Fahrschule für die Ausbildung und die Prüfungen verlangen darf.

    Daher hinkt auch der weiter oben angestellte Vergleich mit den Kosten für den Sehtest, dem 1.-Hilfe-Kurs oder den TÜV-Gebühren. Die werden nämlich nicht von der Fahrschule erhoben.

    Der Vortest scheint auch nicht eine zusätzliches, freiwilliges Angebot zu sein. Auf der Homepage steht: "Eine Fahrschule sollte allerdings die Theorieausbildung erst dann abschließen, wenn sie sich davon überzeugt hat, dass der Schüler gut auf die Prüfung vorbereitet ist. Dies kann sie sehr gut, wenn der Prüfling vor Erhalt der Ausbildungsbescheinigung der Fahrschule, einen Testfragebogen in der Fahrschule ausfüllt."

    Und direkt danach werden die Kosten dafür genannt, nämlich 1,50 bis 2 Euro. Dass das in Ordnung sein, nur weil die Grundgebühr niedrig ist, halte ich für Unsinn. Gerade solche versteckten Kosten sollen nämlich durch die Grundsätze von Preisklarheit und Preiswahrheit verhindert werden. Die Grundgebühr ist nach § 19 FahrlG nicht nur für den Theorieunterricht da, sondern auch für "allgemeine Aufwendungen" des Fahrschulbetriebs. Auch auf den Preisaushängen, deren Ausgestaltung amtlich vorgeschrieben ist, findet sich keine Spalte für solche Vortests. Es ist schlicht und ergreifend unzulässig.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo