Prüfbescheinigung fahren ohne Führerschein
Entscheidend ist demnach, ob die Fahrerlaubnis bereits ERTEILT wurde. Im Regelfall wird die Fahrerlaubnis durch Aushändigung des Führerscheins erteilt. Wenn der Führerschein dem Prüfer bei der Abnahme der Prüfung nicht vorliegt, stellt er dem Prüfling eine sog. befristete Prüfbescheinigung aus. Die Aushändigung einer solchen Prüfbescheinigung gilt ebenfalls als Erteilung der Fahrerlaubnis. Eine Straftat gem. § 21 StVG scheidet damit aus.
Außerdem dient diese Bescheinigung im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung (§ 22 Abs. 4 Satz 7 FeV). Damit scheidet auch eine Ordnungswidrigkeit aus.
Der Prüfling begeht also weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit, wenn er mit einer solchen befristeten Prüfbescheinigung ein Fahrzeug führt.
Er sollte sich jedoch sicherheitshalber von der Ferienfahrschule bestätigen lassen, dass es sich um eine solche befristete Prüfbescheinigung i.S.d. § 22 Abs. 4 S. 7 FeV handelt.