Prüfbescheinigung

  • Prüfbescheinigung
     Barin
      schrieb am Samstag, 28. November 2009
    Hallo Leuete
    ich hab da mal eine frage.also ich hab bf17 und muss beim autofahren eine brille tragen , aber was passiert wenn ich mal meine brille vergesse und dann erwischt werde?womit muss ich rechnen?
    steht das überhaupt auf der bescheinigung das man beim autofahren eine braucht, wenn es der fall sein sollte?
    hoffe ihr könnt mir helfen.


    lg barin
  • Thema
    Re: Prüfbescheinigung
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 28. November 2009
    Text
    aber was passiert wenn ich mal meine brille vergesse und dann erwischt werde?
    ----------------------------------------------------------------
    Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    Du darfst nur Fahren mit Brille, wie ich auch.
    Dafür gibt es eine Codeziffer 01.
    Sieht jeder Polizist.
    Ich habe im Auto immer noch eine Reservebrille dabei.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Prüfbescheinigung
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Samstag, 28. November 2009
    Text
    >Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis.


    Ist es nicht, er besitzt ja eine Fahrerlaubnis!

    http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_44.php

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Prüfbescheinigung
    Autor
      kk145
      schrieb am Samstag, 28. November 2009
    Text
    >>Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    >
    >
    >Ist es nicht, er besitzt ja eine Fahrerlaubnis!
    >
    >http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_44.php

    Richtig. Allerdings gilt das nur für fahrlässige Begehung und ansonsten folgenlose Fahrten. Wenn z.B. Vorsatz dazukommt ("Ich hab mir gedacht, für die paar Meter brauche ich keine Brille.") ist es schon ein B-Verstoß. Wenn ein Unfall passiert kann das auch schnell eine Straftat werden.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Prüfbescheinigung
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 29. November 2009
    Text
    Hi Manni,

    >Das ist Fahren ohne Fahrerlaubnis.

    Unfug im Quadrat, Herr Oberlehrer.
    Entschuldige wenn ich dich korrigiere, aber das ist lediglich der Verstoß gegen eine Auflage, ne OWI, und nix FoF.

    Trotzdem reatsam, nen Ersatz dabeizuhenen (in der Schweiz zB vorgeschrieben)

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Prüfbescheinigung
    Autor
      Barin
      schrieb am Sonntag, 29. November 2009
    Text
    ok gut dann kann ich mir ja eine ersatzbrille rein legen.

    danke für eure hilfe

    lg barin....=)

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