Promille des Beifahrers

  • Promille des Beifahrers
     kirschklecks
      schrieb am Freitag, 27. Juni 2008
    Hey,
    also es is ja so:
    Nach der Probezeit darf man einen bestimmten, niederigen Promillewert haben und fahren, allerdings zahlt dann die Versicherung nicht mehr bzw. es ist auch mit rechtlichen Strafen zu rechnen, wenn man "angetrunken" einen Unfall baut. Wenn alles gut geht ist es ja dann legal.
    Der Beifahrer bei B17 darf laut Führerschein bis ausschließlich 0,25mg/l in der Atemluft bzw. 0,5 Promille im Blut Begleitperson sein.
    Wenn ich da als Fahrerin dann einen Unfall baue und meine Begleitperson etwas Alkohol getrunken hat (soviel, dass es noch legal ist), muss ich bzw. muss meine Begleitperson mit den gleichen Konsequenzen rechnen wie oben gesagt? Wer trägt dann die Verantwortung? Was für Folgen hat das dann?
    Vielen Dank für Antworten, ich hab lange gesucht aber zu dem Thema nichts gefunden.
    LG
  • Thema
    Re: Promille des Beifahrers
    Autor
      tobi*
      schrieb am Freitag, 27. Juni 2008
    Text
    >Wenn ich da als Fahrerin dann einen Unfall baue
    >und meine Begleitperson etwas Alkohol getrunken hat
    >(soviel, dass es noch legal ist), muss ich bzw. muss meine Begleitperson
    >mit den gleichen Konsequenzen rechnen wie oben gesagt?
    >Wer trägt dann die Verantwortung? Was für Folgen hat das dann?

    Hallo????
    Die Verantwortung für einen von Dir verschuldeten Unfall trägst selbstverständlich in egal welchem Fall Du selbst!

    Der Begleiter begleitet Dich lediglich beim Fahren, die Verantwortung für Dein Handeln musst Du schon selbst übernehmen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Promille des Beifahrers
    Autor
      stuttgart-peter
      schrieb am Freitag, 27. Juni 2008
    Text
    >Hey,
    >also es is ja so:
    >Nach der Probezeit darf man einen bestimmten, niederigen Promillewert haben und fahren.

    Falsch... du darfst bis 21 nur mit 0,0 Promille fahren, egal ob deine Probezeit vorbei ist, oder nicht.

    Mfg. Peter

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Promille des Beifahrers
    Autor
      kirschklecks
      schrieb am Samstag, 28. Juni 2008
    Text
    Ok ok, hab schon verstanden ._.
    Aber meine wichtigste Frage ist immer noch nicht geklärt, ob ich denn dann mit rechtlichen und versicherungstechnischen Konsequenzen rechnen muss, wenn ich zwar nüchtern war aber mein Begleiter nicht...

    @stuttgart-peter: Ok da hatte ich wirklich falsche Informationen, aber danke!

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