Promille des Beifahrers
Hey,
also es is ja so:
Nach der Probezeit darf man einen bestimmten, niederigen Promillewert haben und fahren, allerdings zahlt dann die Versicherung nicht mehr bzw. es ist auch mit rechtlichen Strafen zu rechnen, wenn man "angetrunken" einen Unfall baut. Wenn alles gut geht ist es ja dann legal.
Der Beifahrer bei B17 darf laut Führerschein bis ausschließlich 0,25mg/l in der Atemluft bzw. 0,5 Promille im Blut Begleitperson sein.
Wenn ich da als Fahrerin dann einen Unfall baue und meine Begleitperson etwas Alkohol getrunken hat (soviel, dass es noch legal ist), muss ich bzw. muss meine Begleitperson mit den gleichen Konsequenzen rechnen wie oben gesagt? Wer trägt dann die Verantwortung? Was für Folgen hat das dann?
Vielen Dank für Antworten, ich hab lange gesucht aber zu dem Thema nichts gefunden.
LG