Problem mit Antrag Erteilung auf Fahrerlaubnis (Folgeantrag)
chaosX13
schrieb am Donnerstag, 26. Januar 2012
Hallo, ich versuche mich kurz zu fassen, dass Problem ist leider etwas kompliziert. Es geht um das Stellen eines Antrages auf Erteilung einer Fahrerlaubnis. Sinnloser Behördenkram natürlich, aber irgendwie notwendig (aus welchen Gründen auch immer). Ich sitze nun leider schon fast ( ! ) 2 Jahre am Führerschein, daher ist der Frust auch etwas hoch, obwohl ich selbst schuld war, weil ich alles so sehr schleifen gelassen habe.
Im Sommer letzten Jahres das erste Jahr ab in dem ich den Atrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt hatte und ich musste einen Folgeantrag stellen. In diesen Antrag schrieb ich, dass ich zu Fahrschule A gehen will. Allerdings bin ich dort nicht hingegangen. Daraufhin bekam ich ein Schreiben von der zuständigen Frau vom Amt, dass sie bei Fahrschule A angerufen haben und ich dort nicht angemeldet sei, ich solle doch bitte bis zum xx.xx.xxxx mitteilen, bei welcher Fahrschule ich mich nun anmelden werde. (Frage: wozu muss ich das überhaupt? Reicht es nicht einfach den Antrag zu stellen, muss man gleich eine Fahrschule mit angeben ?).
Ich schrieb zurück, ich werde noch zu Fahrschule A gehen und die Sache war (scheinbar) erledigt. Leider bin ich dort bis heute nie hingegangen.
Ich hatte sehr sehr viel zu tun und zu dem Zeitpunkt eher keine Lust mehr, sofort weiterzumachen weil meine Erste Fahrschule ziemlich schlecht war und meine letzter Fahrlehrer ziemlich unfreundlich und ich (bereits über 20) es aus dem realen Leben nicht gewohnt bin, wie ein 15jähriger oder wie jemand, der total bescheuert ist behandelt zu werden- ich habe mich dort also nie angemeldet. Dann habe ich gemerkt, dass Fahrschule A ziemlich weit weg ist und dort war auch nie jemand erreichbar. Also habe ich mich im Januar bei einer anderen Fahrschule (Fahrschule B) angemeldet. Dort habe ich dann gesagt, dass ich einen Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis schon gestellt habe.
Allerdings wollten sie dort einen Nachweis darüber. Ich rief beim Amt an, sie sagten, sie stellen keinen Nachweis aus, man sagte mir aber, sie werden bei Fahrschule B anrufen und alles sei in Ordnung. Leider ist bis heute nichts in Ordnung. Aber jetzt habe ich bei Fahrschule B die auch alles andere als behilflich war angerufen und sie meinten, die erste Fahrschule müsse ihnen die Papiere schicken und das hätten sie noch nicht. Was natürlich nicht passieren wird, da ich mich bei Fahrschule A ja nie wirklich angemeldet habe.
Ich wollte eigentlich anfang des Jahres schnell vorankommen, aber jetzt ist fast ein Monat rum und ich habe 0 erreicht in sachen Führerschein.
Meine Frage: Ist mein Antrag von letztem Jahr ungültig, weil ich mich nicht bei der ersten Fahrschule angemeldet habe? Beim Amt denken sie wohl, ich hätte mich bei der ersten fahrschule angemeldet, der Tüv hat mich in auch schon um Geld angeschrieben für die praktische Prüfung.Wenn er gültig sein sollte, wo bekomme ich einen Nachweis her, dass ich den Antrag gestellt habe ?
Oder soll ich einen neuen Antrag stellen, dann müsste ich wieder 4-6 Wochen warten. Ich glaube ich gehe denen schon auf die Nerven mit meinem rumtelefonieren aber ich hänge irgendwie total in der Luft. Es wäre nett, wenn mir jemand sagen könnte, was ich vielleicht tun kann, um die Sache zu klären, damit ich endlich weitermachen kann.
Im Sommer letzten Jahres das erste Jahr ab in dem ich den Atrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt hatte und ich musste einen Folgeantrag stellen. In diesen Antrag schrieb ich, dass ich zu Fahrschule A gehen will. Allerdings bin ich dort nicht hingegangen. Daraufhin bekam ich ein Schreiben von der zuständigen Frau vom Amt, dass sie bei Fahrschule A angerufen haben und ich dort nicht angemeldet sei, ich solle doch bitte bis zum xx.xx.xxxx mitteilen, bei welcher Fahrschule ich mich nun anmelden werde. (Frage: wozu muss ich das überhaupt? Reicht es nicht einfach den Antrag zu stellen, muss man gleich eine Fahrschule mit angeben ?).
Ich schrieb zurück, ich werde noch zu Fahrschule A gehen und die Sache war (scheinbar) erledigt. Leider bin ich dort bis heute nie hingegangen.
Ich hatte sehr sehr viel zu tun und zu dem Zeitpunkt eher keine Lust mehr, sofort weiterzumachen weil meine Erste Fahrschule ziemlich schlecht war und meine letzter Fahrlehrer ziemlich unfreundlich und ich (bereits über 20) es aus dem realen Leben nicht gewohnt bin, wie ein 15jähriger oder wie jemand, der total bescheuert ist behandelt zu werden- ich habe mich dort also nie angemeldet. Dann habe ich gemerkt, dass Fahrschule A ziemlich weit weg ist und dort war auch nie jemand erreichbar. Also habe ich mich im Januar bei einer anderen Fahrschule (Fahrschule B) angemeldet. Dort habe ich dann gesagt, dass ich einen Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis schon gestellt habe.
Allerdings wollten sie dort einen Nachweis darüber. Ich rief beim Amt an, sie sagten, sie stellen keinen Nachweis aus, man sagte mir aber, sie werden bei Fahrschule B anrufen und alles sei in Ordnung. Leider ist bis heute nichts in Ordnung. Aber jetzt habe ich bei Fahrschule B die auch alles andere als behilflich war angerufen und sie meinten, die erste Fahrschule müsse ihnen die Papiere schicken und das hätten sie noch nicht. Was natürlich nicht passieren wird, da ich mich bei Fahrschule A ja nie wirklich angemeldet habe.
Ich wollte eigentlich anfang des Jahres schnell vorankommen, aber jetzt ist fast ein Monat rum und ich habe 0 erreicht in sachen Führerschein.
Meine Frage: Ist mein Antrag von letztem Jahr ungültig, weil ich mich nicht bei der ersten Fahrschule angemeldet habe? Beim Amt denken sie wohl, ich hätte mich bei der ersten fahrschule angemeldet, der Tüv hat mich in auch schon um Geld angeschrieben für die praktische Prüfung.Wenn er gültig sein sollte, wo bekomme ich einen Nachweis her, dass ich den Antrag gestellt habe ?
Oder soll ich einen neuen Antrag stellen, dann müsste ich wieder 4-6 Wochen warten. Ich glaube ich gehe denen schon auf die Nerven mit meinem rumtelefonieren aber ich hänge irgendwie total in der Luft. Es wäre nett, wenn mir jemand sagen könnte, was ich vielleicht tun kann, um die Sache zu klären, damit ich endlich weitermachen kann.