Problem mit Antrag Erteilung auf Fahrerlaubnis ...

  • Problem mit Antrag Erteilung auf Fahrerlaubnis (Folgeantrag)
     chaosX13
      schrieb am Donnerstag, 26. Januar 2012
    Hallo, ich versuche mich kurz zu fassen, dass Problem ist leider etwas kompliziert. Es geht um das Stellen eines Antrages auf Erteilung einer Fahrerlaubnis. Sinnloser Behördenkram natürlich, aber irgendwie notwendig (aus welchen Gründen auch immer). Ich sitze nun leider schon fast ( ! ) 2 Jahre am Führerschein, daher ist der Frust auch etwas hoch, obwohl ich selbst schuld war, weil ich alles so sehr schleifen gelassen habe.
    Im Sommer letzten Jahres das erste Jahr ab in dem ich den Atrag zur Erteilung der Fahrerlaubnis gestellt hatte und ich musste einen Folgeantrag stellen. In diesen Antrag schrieb ich, dass ich zu Fahrschule A gehen will. Allerdings bin ich dort nicht hingegangen. Daraufhin bekam ich ein Schreiben von der zuständigen Frau vom Amt, dass sie bei Fahrschule A angerufen haben und ich dort nicht angemeldet sei, ich solle doch bitte bis zum xx.xx.xxxx mitteilen, bei welcher Fahrschule ich mich nun anmelden werde. (Frage: wozu muss ich das überhaupt? Reicht es nicht einfach den Antrag zu stellen, muss man gleich eine Fahrschule mit angeben ?).
    Ich schrieb zurück, ich werde noch zu Fahrschule A gehen und die Sache war (scheinbar) erledigt. Leider bin ich dort bis heute nie hingegangen.
    Ich hatte sehr sehr viel zu tun und zu dem Zeitpunkt eher keine Lust mehr, sofort weiterzumachen weil meine Erste Fahrschule ziemlich schlecht war und meine letzter Fahrlehrer ziemlich unfreundlich und ich (bereits über 20) es aus dem realen Leben nicht gewohnt bin, wie ein 15jähriger oder wie jemand, der total bescheuert ist behandelt zu werden- ich habe mich dort also nie angemeldet. Dann habe ich gemerkt, dass Fahrschule A ziemlich weit weg ist und dort war auch nie jemand erreichbar. Also habe ich mich im Januar bei einer anderen Fahrschule (Fahrschule B) angemeldet. Dort habe ich dann gesagt, dass ich einen Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis schon gestellt habe.
    Allerdings wollten sie dort einen Nachweis darüber. Ich rief beim Amt an, sie sagten, sie stellen keinen Nachweis aus, man sagte mir aber, sie werden bei Fahrschule B anrufen und alles sei in Ordnung. Leider ist bis heute nichts in Ordnung. Aber jetzt habe ich bei Fahrschule B die auch alles andere als behilflich war angerufen und sie meinten, die erste Fahrschule müsse ihnen die Papiere schicken und das hätten sie noch nicht. Was natürlich nicht passieren wird, da ich mich bei Fahrschule A ja nie wirklich angemeldet habe.
    Ich wollte eigentlich anfang des Jahres schnell vorankommen, aber jetzt ist fast ein Monat rum und ich habe 0 erreicht in sachen Führerschein.
    Meine Frage: Ist mein Antrag von letztem Jahr ungültig, weil ich mich nicht bei der ersten Fahrschule angemeldet habe? Beim Amt denken sie wohl, ich hätte mich bei der ersten fahrschule angemeldet, der Tüv hat mich in auch schon um Geld angeschrieben für die praktische Prüfung.Wenn er gültig sein sollte, wo bekomme ich einen Nachweis her, dass ich den Antrag gestellt habe ?
    Oder soll ich einen neuen Antrag stellen, dann müsste ich wieder 4-6 Wochen warten. Ich glaube ich gehe denen schon auf die Nerven mit meinem rumtelefonieren aber ich hänge irgendwie total in der Luft. Es wäre nett, wenn mir jemand sagen könnte, was ich vielleicht tun kann, um die Sache zu klären, damit ich endlich weitermachen kann.
  • Thema
    Re: Problem mit Antrag Erteilung auf Fahrerlaubnis (Folgeantrag)
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 26. Januar 2012
    Text
    So, mal schauen:

    >Ich sitze nun leider schon fast ( ! ) 2 Jahre am Führerschein, daher ist der Frust auch etwas hoch, obwohl ich selbst schuld war, weil ich alles so sehr schleifen gelassen habe.

    Dafür können alle anderen erstmal ja nix, dies musst du dir selber auf die Fahnen schreiben.

    >(Frage: wozu muss ich das überhaupt? Reicht es nicht einfach den Antrag zu stellen, muss man gleich eine Fahrschule mit angeben ?).

    a) damit nachvollziehbar ist, an wen eine Information rausgeht, wenn deine Papiere bearbeitet sind
    b) damit bei einer turnusgemäßen Fahrschulüberwachung geprüft werden kann, ob deine Unterlagen in der entsprechenden Fahrschule im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang auch vorliegen.

    >Ich hatte sehr sehr viel zu tun und zu dem Zeitpunkt eher keine Lust mehr, sofort weiterzumachen weil meine Erste Fahrschule ziemlich schlecht war und meine letzter Fahrlehrer ziemlich unfreundlich und ich (bereits über 20) es aus dem realen Leben nicht gewohnt bin, wie ein 15jähriger oder wie jemand, der total bescheuert ist behandelt zu werden- ich habe mich dort also nie angemeldet. Dann habe ich gemerkt, dass Fahrschule A ziemlich weit weg ist und dort war auch nie jemand erreichbar. Also habe ich mich im Januar bei einer anderen Fahrschule (Fahrschule B) angemeldet. Dort habe ich dann gesagt, dass ich einen Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis schon gestellt habe.

    Warum suchst du dir nicht vorher ne Fahrschule aus bei der du dich wohlfühlst und gut aufgehoben bist.
    Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber dein letzter Satz oben:
    du möchtest nicht wie Klein-Doofie behalndelt werden, handelst aber auch nicht gerade wie ein junger Erwachsener.


    >Was natürlich nicht passieren wird, da ich mich bei Fahrschule A ja nie wirklich angemeldet habe.

    Hast du dies deiner neuen FS auch gesagt, dass du dich na nie wirklich angemeldet hattest?
    Als neue Fahrschule interessiert mich generell die alte Fahrschule nämlich nicht.
    Das einzige, was ich brauchen würde wäre eine Bescheinigung über absolvierte Theorieunterrichte (die du ja scheinbar nie besucht hast wenn ich das bis jetzt richtig verstanden habe) bzw über absolvierte besondere Ausbildungsfahrten (die ja aber auch nicht sein können).
    Dann brauche ich als neue Fahrschule nix von der alten!
    (Außer als Kollege evtl die Info, ob noch offene Zahlungen ausstehen, damit ein wenig Nomadentum einiger Fahrschüler unterbunden wird, was ich dir aber nicht unterstelle)

    >Meine Frage: Ist mein Antrag von letztem Jahr ungültig, weil ich mich nicht bei der ersten Fahrschule angemeldet habe? Beim Amt denken sie wohl, ich hätte mich bei der ersten fahrschule angemeldet, der Tüv hat mich in auch schon um Geld angeschrieben für die praktische Prüfung.Wenn er gültig sein sollte, wo bekomme ich einen Nachweis her, dass ich den Antrag gestellt habe ?

    So, wenn der TÜV dich schon angeschrieben hat, dann ist dein Antrag fertig bearbeitet, liegt also ein Prüfauftrag beim TÜV vor.

    Dann musst du mit deiner neuen Fahrschule beim Tüv einen Wechsel deiner Fahrschule anzeigen, damit die die Prüfakte von der einen in die andere Fahrschule intern verschieben. Dies kostet mittlerweile beim TÜV im Regelfall 15€ (zumindest hier).

    Sobald dies erledigt ist, kannst du bei deiner neuen FS loslegen.


    >Oder soll ich einen neuen Antrag stellen, dann müsste ich wieder 4-6 Wochen warten.

    Einen neuen Antrag kannst Du nicht stellen, weil ja von dir bereits einer vorliegt!

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Problem mit Antrag Erteilung auf Fahrerlaubnis (Folgeantrag)
    Autor
      kk145
      schrieb am Donnerstag, 26. Januar 2012
    Text
    Dem Beitrag von Wolfe ist nicht viel hinzuzufügen, daher mache ich es kurz:

    >>(Frage: wozu muss ich das überhaupt? Reicht es nicht einfach den Antrag zu stellen, muss man gleich eine Fahrschule mit angeben ?).
    >
    >a) damit nachvollziehbar ist, an wen eine Information rausgeht, wenn deine Papiere bearbeitet sind
    >b) damit bei einer turnusgemäßen Fahrschulüberwachung geprüft werden kann, ob deine Unterlagen in der entsprechenden Fahrschule im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang auch vorliegen.

    Da fehlt noch der einfachste Grund: Es ist so in der Fahrerlaubnisverordnung vorgeschrieben.


    Was ich - ähnlich wie Wolfe - nicht so recht verstanden habe, ist die Sache mit der Theorie. Das ging in der langen Schilderung, was du alles NICHT gemacht hast, etwas unter. Also: Hast du schon Unterricht besucht? Wenn ja, wieviele Stunden in welcher Fahrschule? Hast du schon eine Prüfung abgelegt/versucht? Wenn ja, wann?

    Von diesen Fragen hängt ab, welche Unterlagen die neue Fahrschule braucht. Von der Prüfung hängt außerdem ab, wie lange dein aktueller Antrag noch gültig ist.


    >>Meine Frage: Ist mein Antrag von letztem Jahr ungültig, weil ich mich nicht bei der ersten Fahrschule angemeldet habe?

    Das ist für einen Juristen vielleicht eine interessante theoretische Frage, in der Praxis ist die Sache damit erledigt, dass du bzw. die neue Fahrschule mitteilt, wo die Ausbildung fortgesetzt wird. Für die alte Fahrschule wird sich die Behörde dann nicht mehr interessieren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Problem mit Antrag Erteilung auf Fahrerlaubnis (Folgeantrag)
    Autor
      chaosX13
      schrieb am Samstag, 28. Januar 2012
    Text
    >Warum suchst du dir nicht vorher ne Fahrschule aus bei der du dich wohlfühlst und gut aufgehoben bist.
    >

    Ich habe bisher nur die Person bei der Anmeldung gesprochen, die aber auch offenbar nicht viel Ahnung hat. Möchte einen Sehtest von mir und wusste auch nciht, dass die Theoriestunden 2 Jahre gültig sind. Einen Beleg soll ich ihr bringen-dabei ist sie keine Fahrlehrerin. Sie hat irgendwas geredet von, dass die alte Fahrschule die Papiere zuschicken müsste. Darum habe ich gesagt, dass ich dort nicht war.
    Tatsächlich habe ich den Fahrlehrer noch nie gesprochen bis jetzt. Was ich auch ungewöhnlich finde, da war selbst die letzte Fahrschule noch besser. Ich kenne keine Fahrschule, die irgendwie gut wäre.

    >So, wenn der TÜV dich schon angeschrieben hat, dann ist dein Antrag fertig bearbeitet, liegt also ein Prüfauftrag beim TÜV vor.

    Dann musst du mit deiner neuen Fahrschule beim Tüv einen Wechsel deiner Fahrschule anzeigen, damit die die Prüfakte von der einen in die andere Fahrschule intern verschieben. Dies kostet mittlerweile beim TÜV im Regelfall 15€ (zumindest hier).
    Sobald dies erledigt ist, kannst du bei deiner neuen FS loslegen.>

    Also muss ich beim Tüv anrufen ? Ich war beim Amt für sicherheit ordnung und Verkehr, die haben das aber rein telefonisch gemacht (hat man mir so gesagt). Gut dann werde ich da mal schauen und hoffe, dass es was bringt.

    >Was ich - ähnlich wie Wolfe - nicht so recht verstanden habe, ist die Sache mit der Theorie. Das ging in der langen Schilderung, was du alles NICHT gemacht hast, etwas unter. Also: Hast du schon Unterricht besucht? Wenn ja, wieviele Stunden in welcher Fahrschule? Hast du schon eine Prüfung abgelegt/versucht? Wenn ja, wann?>

    Ja, ich hatte vor knapp 18 Monaten die Theoriestunden danach die theoretische bestanden Prüfung. Und dann in der praktischen durchgefallen.
    Das ist aber auch etwas mehr als 1 Jehr her. Das war im Dezember.

    Und danke für die Antworten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Problem mit Antrag Erteilung auf Fahrerlaubnis (Folgeantrag)
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 28. Januar 2012
    Text
    Morgens,

    >Ich habe bisher nur die Person bei der Anmeldung gesprochen, die aber auch offenbar nicht viel Ahnung hat.

    Suchst du deine Handytarife auch so aus?

    Die Fahrschule wird dir nicht in den Schoß fallen, da muss man sich schon ein wenig bemühen wenn man was möchte.

    >Tatsächlich habe ich den Fahrlehrer noch nie gesprochen bis jetzt. Was ich auch ungewöhnlich finde, da war selbst die letzte Fahrschule noch besser. Ich kenne keine Fahrschule, die irgendwie gut wäre.

    Darf ich da mal vorsichtig mit dem Kopf schütteln?
    Soll der FL bei dir vorbeikommen oder was erwartest du?
    Zumindest zu den Unterrichtszeiten ist der da, wie wäre es mal, wenn du da vorbeigehst?

    >Also muss ich beim Tüv anrufen ?

    Nein, du musst MIT deinem neuen FL da mal vorbei, das macht man am einfachsten während einer Fahrstunde mal kurz.

    Du m usst dort einen Wechsel anzeigen und im Regelfall eine formlose Info unterschreiben.


    >Ja, ich hatte vor knapp 18 Monaten die Theoriestunden danach die theoretische bestanden Prüfung. Und dann in der praktischen durchgefallen.
    >Das ist aber auch etwas mehr als 1 Jehr her. Das war im Dezember.

    Also hast du schon ne komplette Ausbildung gehabt?
    Dann versteh ich dich ehrlich gesagt noch weniger.
    Grad mit deinem Vorwissen solltest du wissen, wie wichtig das Verhältnis zwischen Schüler und Lehrer ist.

    Was erwartest du denn von deiner neuen Fahrschule?
    Ein wenig mehr Eigeninitiative hilft dir hier mega weiter.

    So, da du schonmal ne Theo hattest UND ne praktische Prüfung:

    deine neue Fahrschule braucht, da die alten Unterlagen bereits vernichtet wurden

    - eine theoretische Ausbildungsbescheinigung
    - eine praktische Ausbildungsbescheinigung

    Beides bekommst du von deiner alten Fahrschule.
    Entweder dort vorbeigehen und die anfordern oder denen einen Brief schreiben mit der Bitte, diese dir zu schicken!

    Von alleine machen die das nicht!


    >Und danke für die Antworten.

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten


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