Probezeitverlängerung / ASF wenn Verstoß nach der ...

  • Probezeitverlängerung / ASF wenn Verstoß nach der Probezeit geahndet wird
     mylin
      schrieb am Dienstag, 6. April 2010
    Hallo zusammen,

    letzen Monat ging endlich meine Probezeit zuende ohne ein Bußgeld bekommen zu haben *freu*. Aber wann kann ich mir wirklich sicher sein, dass nichts mehr nachkommt?
    Bis ein Bescheid verschickt wird, können ja mehrere Monate vergehen. Zählt dann das Datum des Verstoßes oder das Datum der rechtskräfigkeit?

    Wenn man die Überlegung weiterstrickt kanne s ja sein, dass wenn ich mir jetzt zum Beispiel, mit Absicht will ich jetzt nicht sagen, und unterlasst bitte auch diverse Belehrungen, Punkte einhandele, und dann anschließend noch ein Bescheid über ein entsprechendes Vergehen IN der Probezeit eingeht, ich dann direkt zum ...entest geschickt werden kann ohne von irgendwas gewusst zu haben?

    Ich werde jetzt bestimmt nicht anfangen zu rasen und beim fahren zu saufen, nur weil ich aus der Probezeit raus bin. Aber gewisse Dinge können einfach jedem passieren, und die Folgen in der Probezeit sind dann z.T. schon übermäßig hart, wie ich finde. Man hätte diese auf die wirklichen "Problemzonen" junger Fahrer anpassen können...

    Es ist dann einfach beruhigend zu wissen, dass nicht so viel passieren kann, aber woher soll man es nach der Probezeit wissen, ob nicht 6 oder 12 Monate nachträglich noch eine böse Überraschung ins Haus flattert?

    LG
  • Thema
    Re: Probezeitverlängerung / ASF wenn Verstoß nach der Probezeit geahndet wird
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 6. April 2010
    Text
    Für Verstöße ist der Tattag entscheidend. Liegt der Tattag in der Probezeit, gibt es Probezeitfolgen - sonst nicht.

    Wann kann man sicher sein, dass nichts mehr kommt? Schwierig ...

    Wenn die Behörde nichts unternimmt, verjähren normale Verkehrsordnungwidrigkeiten nach 3 Monaten. Wenn die Behörde in dieser Zeit gegen den Fahrer eine Anhörung anordnet (die Anordnung genügt - Versand, Zustellung, Empfang sind zunächst egal), laufen diese 3 Monate von vorne. In diesen Fristen muss dann ein Bußgeldbescheid erlassen werden. Der muss dir innerhalb von 2 Wochen zugestellt werden.

    Halbwegs sicher kann man also sein, wenn nach 3 Monaten + Postlaufzeit noch kein Anhörungsbogen bzw. nach 6 Monaten + Postlaufzeit kein Bußgeldbescheid bei dir angekommen ist. Auch dann gibt es aber noch einige exotische Umstände, unter denen noch etwas kommen könnte.

    Merke: Anständig fahren, dann muss man sich darüber auch keine Gedanken machen.

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