Probezeit - parkendes Auto anfahren - Führerschein weg?

  • Probezeit - parkendes Auto anfahren - Führerschein weg?
     Sarah S.
      schrieb am Samstag, 22. März 2008
    Also folgendes. Eine Freundin von mir, noch in der Probezeit, hat beim Wenden ein parkendes Auto angefahren. Sie wollte zu mir zu Besuch.
    Nun ja, sie ist dann erst mal zu mir weil sie sich nicht sicher war was sie machen sollte.
    Ich meinte dann, weggehen wäre auf keinen Fall die richtige Lösung und käme einer Fahrerflucht gleich. Auf jeden Fall Zettel hinterlegen, wenn nicht sogar Polizei rufen. Also sind wir erst mal wieder raus auf die Straße. Das Auto hatte kein Kennzeichen dran und wir haben uns dann doch dazu entschlossen die Polizei zu rufen.
    1. Frage: Muss man das, oder reicht es rechtlich, einen Zettel zu hinterlassen?
    2. Mit welchen Konsequenzen muss man in so einem Fall rechnen wenn man noch in der Probezeit ist?
    Die Polizei meinte, sie müsse ihr eig. den Führerschein wegnehmen, da sie noch in der Probezeit sei, 60 Euro zahlen und es gäb halt nen Punkt.. Er hat angebl. ein Auge zugedrückt und so musste sie am Ende nur 200 Euro an den Besitzer des Wagens zahlen..
    Haben die Beamten da nun wirklich ein Auge zugedrückt oder unsveräppelt? Ich hör das in diesem Städtchen öfter das sie gerne die Leute mit solchen Aussagen "ärgern".

  • Thema
    Re: Probezeit - parkendes Auto anfahren - Führerschein weg?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Samstag, 22. März 2008
    Text

    >Ich meinte dann, weggehen wäre auf keinen Fall die richtige Lösung und käme einer Fahrerflucht gleich.
    ++++
    Das käme dem nicht gleich, das wäre dann fahrerflucht! also eine straftat...

    Auf jeden Fall Zettel hinterlegen, wenn nicht sogar Polizei rufen. Also sind wir erst mal wieder raus auf die Straße. Das Auto hatte kein Kennzeichen dran und wir haben uns dann doch dazu entschlossen die Polizei zu rufen.
    ++++
    Das war gut, nen zettel allein, reicht nämlich nicht. der könnte ja wegfliegen, von anderen gemopst werden, nass werden, was auch immer... ihr habt also das richtige gemacht.

    >1. Frage: Muss man das, oder reicht es rechtlich, einen Zettel zu hinterlassen?
    +++
    siehe antwort eben. alternativ kann man auch direkt selbst zur nächsten wache fahren. nicht immer hat die polizei zeit, wegen einem kleinen rempler selbst vorbei zu kommen.


    >2. Mit welchen Konsequenzen muss man in so einem Fall rechnen wenn man noch in der Probezeit ist?
    +++++
    Durch Außer-Acht-Lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
    einen anderen geschädigt, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist = 35 €

    >Die Polizei meinte, sie müsse ihr eig. den Führerschein wegnehmen, da sie noch in der Probezeit sei, 60 Euro zahlen und es gäb halt nen Punkt.. Er hat angebl. ein Auge zugedrückt
    +++
    der führerschein kann nur bei dem verdacht auf eine straftat von der polizei beschlagnahmt werden. das ist hier nicht der fall. und nen auge zudrücken dürfte er dann nicht, ausser er legt keinen wert drauf, weiter als politist zu arbeiten..
    woher der polizist die 60 Euro her hat, keine ahnung...und nen punkt gibt es auch nicht.

    und so musste sie am Ende nur 200 Euro an den Besitzer des Wagens zahlen..
    +++
    hauptsache, das ist alles belegbar und er kommt nicht noch später auf die idee seinen schaden der versicherung zu melden.

    >Haben die Beamten da nun wirklich ein Auge zugedrückt oder unsveräppelt? Ich hör das in diesem Städtchen öfter das sie gerne die Leute mit solchen Aussagen "ärgern".
    +++
    ja, haben sie! :) :) :)
    nen schlechtes gewissen macht einen ja vielleicht beim nächsten mal vorsichtiger...


    greetz

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  • Thema
    Re: Re: Probezeit - parkendes Auto anfahren - Führerschein weg?
    Autor
      Muffy
      schrieb am Samstag, 22. März 2008
    Text
    Die Beamten haben Euch niicht veräppelt. Die 60 Euro ergeben sich hieraus:

    Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 50 €
    2 Pkt. A

    Da eine Schädigung hinzu kam, wird in diesem Fall der Regelsatz erhöht auf 60 Euro.
    Der Polizist irrte nur in einem Punkt: Statt 1 sind es 2Punkte.

    Da ist Deine Freundin mehr als mit einem blauen Auge davongekommen.
    Da es ein A-Verstoss war, käme ein ASF-Seminar und die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre hinzu.

    Gruß Muffy

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Probezeit - parkendes Auto anfahren - Führerschein weg?
    Autor
      Gustav
      schrieb am Samstag, 22. März 2008
    Text
    >Die Beamten haben Euch niicht veräppelt. Die 60 Euro ergeben sich hieraus:
    >
    >Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 50 €
    >2 Pkt. A


    >
    >Da eine Schädigung hinzu kam, wird in diesem Fall der Regelsatz erhöht auf 60 Euro.
    >Der Polizist irrte nur in einem Punkt: Statt 1 sind es 2Punkte.
    >
    >Da ist Deine Freundin mehr als mit einem blauen Auge davongekommen.
    >Da es ein A-Verstoss war, käme ein ASF-Seminar und die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre hinzu.
    >
    >Gruß Muffy




    IMHO haben euch die Polizisten veräppelt. Der Verstoß ist zu finden im Bußgeldkatalog unter 1.4. und schlägt mit 35 € zu Buche, nachdem der Tatbestand einer Gefährdung hier nicht erfüllt ist.

    Haben die Polizisten denn die Personalien der Fahrerin aufgenommen, oder musste deine Freundin ein Verwarnungsgels sofort bezahlen?
    Wer hat die 200 € festgelegt?
    Wurde eine Quittung ausgestellt?

    Gruß
    Gustav



    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Probezeit - parkendes Auto anfahren - Führerschein weg?
    Autor
      Muffy
      schrieb am Samstag, 22. März 2008
    Text
    >>Die Beamten haben Euch niicht veräppelt. Die 60 Euro ergeben sich hieraus:
    >>
    >>Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 50 €
    >>2 Pkt. A
    >
    >
    >>
    >>Da eine Schädigung hinzu kam, wird in diesem Fall der Regelsatz erhöht auf 60 Euro.
    >>Der Polizist irrte nur in einem Punkt: Statt 1 sind es 2Punkte.
    >>
    >>Da ist Deine Freundin mehr als mit einem blauen Auge davongekommen.
    >>Da es ein A-Verstoss war, käme ein ASF-Seminar und die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre hinzu.
    >>
    >>Gruß Muffy
    >
    >
    >
    >
    >IMHO haben euch die Polizisten veräppelt. Der Verstoß ist zu finden im Bußgeldkatalog unter 1.4. und schlägt mit 35 € zu Buche, nachdem der Tatbestand einer Gefährdung hier nicht erfüllt ist.
    >
    >Haben die Polizisten denn die Personalien der Fahrerin aufgenommen, oder musste deine Freundin ein Verwarnungsgels sofort bezahlen?
    >Wer hat die 200 € festgelegt?
    >Wurde eine Quittung ausgestellt?
    >
    >Gruß
    >Gustav
    >
    >
    >
    >
    Eine Schädigung wird aber höher bestraft als eine Gefährdung.
    Somit wie schon oben geschrieben TBNR: 44 in Verbindung mit Tabelle 4 im Bußgeldkatalog

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Probezeit - parkendes Auto anfahren - Führerschein weg?
    Autor
      Gustav
      schrieb am Samstag, 22. März 2008
    Text
    >>>Die Beamten haben Euch niicht veräppelt. Die 60 Euro ergeben sich hieraus:
    >>>
    >>>Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 50 €
    >>>2 Pkt. A
    >>
    >>
    >>>
    >>>Da eine Schädigung hinzu kam, wird in diesem Fall der Regelsatz erhöht auf 60 Euro.
    >>>Der Polizist irrte nur in einem Punkt: Statt 1 sind es 2Punkte.
    >>>
    >>>Da ist Deine Freundin mehr als mit einem blauen Auge davongekommen.
    >>>Da es ein A-Verstoss war, käme ein ASF-Seminar und die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre hinzu.
    >>>
    >>>Gruß Muffy
    >>
    >>
    >>
    >>
    >>IMHO haben euch die Polizisten veräppelt. Der Verstoß ist zu finden im Bußgeldkatalog unter 1.4. und schlägt mit 35 € zu Buche, nachdem der Tatbestand einer Gefährdung hier nicht erfüllt ist.
    >>
    >>Haben die Polizisten denn die Personalien der Fahrerin aufgenommen, oder musste deine Freundin ein Verwarnungsgels sofort bezahlen?
    >>Wer hat die 200 € festgelegt?
    >>Wurde eine Quittung ausgestellt?
    >>
    >>Gruß
    >>Gustav
    >>
    >>
    >>
    >>
    >Eine Schädigung wird aber höher bestraft als eine Gefährdung.
    >Somit wie schon oben geschrieben TBNR: 44 in Verbindung mit Tabelle 4 im Bußgeldkatalog


    Hallo Muffy,
    du liegst schief. Es liegt keine Gefährdung vor. Wen soll sie den gefährden, wenn niemand da ist? Also kann Tabelle 4 nicht angewendet werden. Es ist eindeutig TBNR. 1.4. Das bedeutet 35 € Verwarnungsgeld, keine Punkte, keine Nachschulung.

    Gruß
    Gustav

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Probezeit - parkendes Auto anfahren - Führerschein weg?
    Autor
      Muffy
      schrieb am Samstag, 22. März 2008
    Text


    >
    >
    >Hallo Muffy,
    >du liegst schief. Es liegt keine Gefährdung vor. Wen soll sie den gefährden, wenn niemand da ist? Also kann Tabelle 4 nicht angewendet werden. Es ist eindeutig TBNR. 1.4. Das bedeutet 35 € Verwarnungsgeld, keine Punkte, keine Nachschulung.
    >
    >Gruß
    >Gustav

    Das sehe ich anders, da eine Schädigung über die Gefährdung hinausgeht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Probezeit - parkendes Auto anfahren - Führerschein weg?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Sonntag, 23. März 2008
    Text


    >Das sehe ich anders, da eine Schädigung über die Gefährdung hinausgeht.

    +++
    Klar geht eine Schädigung über eine Gefährdung hinaus, ABER wo siehst Du in dem ganzen Spiel den anderen Verkehrsteilnehmer? Sie hat nur ne Sache angefahren, keinen Verkehrsteilnehmer.....

    Wenn dem so gewesen wäre, käme fahrlässige Körperverletzung ins Spiel und der Polizist hätte kaum eine Wahl.
    Da wäre nix mit Auge zudrücken. Hat er aber gemacht, also wären im Ernstfall 35,- Euro bei rausgekommen....

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Probezeit - parkendes Auto anfahren - Führerschein weg?
    Autor
      Sarah S.
      schrieb am Samstag, 22. März 2008
    Text
    Ja was denn nun? ;)
    Wenn man es nicht weiß, klingt beides plausibel. Wo kann man das nachlesen?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Probezeit - parkendes Auto anfahren - Führerschein weg?
    Autor
      Sarah S.
      schrieb am Sonntag, 23. März 2008
    Text
    Die 200 Euro hat die Polizei festgelegt, verwarnungsgeld gabs keines.
    Der Fahrer wurde ausfindig gemacht, kam persönlich bei ihr vorbei und hat das Geld kassiert. War glaube ich eine Schätzung der Polizei auf die Höhe des Schadens.. der Fahrer hat sie sich gerne abgeholt obwohl er das Ding denk ich mal nicht mehr fährt und ihn das Verschrotten zu teuer gekommen wäre, ich glaube er sagte was von wegen 50 Euro sei der noch wert... der war innen auch total verschimmelt, am Kofferraum kein Schloss, konnte man so öffnen etc, total verwahrlost..
    Was mit einer Quittung ist weiß ich nicht. Also muss man sich in so einem Fall immerhin keine Sorgen um seinen Führerschein machen, wenn man noch in der Probezeit ist..

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Probezeit - parkendes Auto anfahren - Führerschein weg?
    Autor
      Gustav
      schrieb am Sonntag, 23. März 2008
    Text
    "Also muss man sich in so einem Fall immerhin keine Sorgen um seinen Führerschein machen, wenn man noch in der Probezeit ist"



    Genau! Du kannst die Sache als erledigt betrachten. Selbst wenn die Polizei tätig geworden wäre, hätte es ein Verwarnungsgeld von 35 € gekostet.

    Weiterhin "GUTE FAHRT" wünscht dir
    Gustav

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