Probezeit - nun doch A , B Verstöße bei unter 40 €?
Ich bin da im Netz auf einen Beitrag gestoßen, nachdem eine Menge Verstöße gegen das "richtige" Befahren von Fahrbahnen zwar mit einem geringeren Bußgeld als 40 € geahndet werden, aber trotzdem (entgegen der langläufigen Meinung) A, oder B-Verstöße mit sich führen.
Schaut selbst:
http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=0&categoryorder=Created&ID=6904&referrer=646
So, wie ich es lese, kann ich mir also ein Aufbauseminar "einfangen", ohne Punkte zu bekommen?
Oder wie seht ihr das?
Warum sollten sonst A- und B-Verstöße neben den Tatbestandsnummern gelistet sein?
Verwirrte Grüße
von Peg