Probezeit geplitzt

  • Probezeit geplitzt
     juler123
      schrieb am Montag, 30. November 2009
    Hallo,

    ich wurde heute morgen geplitzt innerorts (50) und hab so was zwischen 60-65 km/h drauf gehabt ich wollte wissen ob ich außer 35€ sonst noch was zu befürchten hab oder ob auch mein Vater als sagen kann das er gefahren ist? Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen. Würd mich freuen über hilfreiche antworten

    danke schon mal im vorraus
  • Thema
    Re: Probezeit geplitzt
    Autor
      Schizo
      schrieb am Montag, 30. November 2009
    Text
    Wenn du Glück hast bist mit Abzug der Toleranz mit 10km/h oder weniger geblitzt worden und dann kostet das nur 15€, wenn nicht, kostet es 35€ und mehr nicht. Also keine Punkte, Probezeitmaßnahmen, etc.
    Die kriegst du bei überhöhten Geschwindigkeiten erst ab 21 km/h zu viel.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Probezeit geplitzt
    Autor
      Christian D.
      schrieb am Montag, 30. November 2009
    Text
    >Hallo,
    >
    >ich wurde heute morgen geplitzt innerorts (50) und hab so was zwischen 60-65 km/h drauf gehabt ich wollte wissen ob ich außer 35€ sonst noch was zu befürchten hab oder ob auch mein Vater als sagen kann das er gefahren ist? Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen. Würd mich freuen über hilfreiche antworten
    >
    >danke schon mal im vorraus

    Die Idee mit dem Vater wird wohl nicht hinhauen, da dein Papa wohl um einiges älter als du aussieht. Da bleibt nur eines... zur Tat stehen und die Strafe akzeptieren oder nicht plitzen lassen ;-)

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  • Thema
    Re: Re: Probezeit geplitzt
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 30. November 2009
    Text
    >Die Idee mit dem Vater wird wohl nicht hinhauen, da dein Papa wohl um einiges älter als du aussieht.

    Bei einem Bußgeld ab 40 € wäre das tatsächlich ein Problem. Im Verwarngeldbereich wird aber oft gar nicht näher ermittelt, solange das Verwarngeldangebot fristgerecht akzeptiert wird.

    Selbst wenn gegen den tatsächlichen Fahrer ermittelt wird, gibt es aber keinen Grund den Verstoß auf den Vater abzuwälzen: Geschwindigkeitsüberschreitungen haben erst ab 21 km/h Folgen für die Probezeit.

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