Probezeit für Auslandführerscheininhaberin

  • Probezeit für Auslandführerscheininhaberin
     Inay
      schrieb am Samstag, 7. Februar 2009
    Hallo,

    Ich besitze meinen Heimatfuehrerschein seit 5 Jahre. Da ich schon mehr als 2 Jahre in Deutschland wohne, muss ich dann die Fuehrerscheinausbildung hier(in Deutschland) von Anfang machen. Nächste Woche habe ich die Praxisprüfung. Meine frage lautet, bekomme ich trotzdem 2 Jahre Probezeit obwohl ich eigentlich schon 5 Jahre Auslandsführerschein habe?

    Vielen Dank voraus.
  • Thema
    Re: Probezeit für Auslandführerscheininhaberin
    Autor
      Mursik
      schrieb am Samstag, 7. Februar 2009
    Text
    Hallo!

    Nein, du bekommst keine Probezeit mehr. Die 5 Jahre deines Führerscheins werden anerkannt.
    Mittlerweile muß man auch nicht mehr die komplette Ausbildung machen, wenn man länger als 2 Jahre in Deutschland ist, sondern kann unbegrenzt die Umschreibung beantragen. Aber das kommt für dich ja nun nicht mehr in Frage.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Probezeit für Auslandführerscheininhaberin
    Autor
      Inay
      schrieb am Samstag, 7. Februar 2009
    Text

    Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Btw, soll ich erst meinen Heimatführerschein übersetzen lassen (es ist leider nicht in Englisch) und muss ich erst am Tag der PP mitbringen? Wie wird eigentlich mit Anerkennungprozess gelaufen?

    Und noch zusätzliche Frage, meine Freundin hat auch ihre Heimatführerschein bereit mehr als 3,5 Jahre und die ist momentan in Führerscheinausbildung. Kann ihre Führerschein auch anerkannt werden?

    Dankeschon bevor :).


    >Nein, du bekommst keine Probezeit mehr. Die 5 Jahre deines Führerscheins werden anerkannt.
    >Mittlerweile muß man auch nicht mehr die komplette Ausbildung machen, wenn man länger als 2 Jahre in Deutschland ist, sondern kann unbegrenzt die Umschreibung beantragen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Probezeit für Auslandführerscheininhaberin
    Autor
      Mursik
      schrieb am Samstag, 7. Februar 2009
    Text
    Ich weiß nicht, wie das bei euch gehandhabt wird. Das ist je nach Behörde unterschiedlich. Frag am Besten bei dem für dich zuständigen Amt nach, wie das bei euch abläuft.
    Für deine Freundin gilt das Gleiche, es sei denn, sie hat den Antrag noch nicht gestellt. Dann kann sie ganz normal die Umschreibung beantragen und der ausländische Führerschein wird automatisch anerkannt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Probezeit für Auslandführerscheininhaberin
    Autor
      Inay
      schrieb am Sonntag, 8. Februar 2009
    Text
    dear Mursik,

    herzlichen Dank für die Antworten.

    >Ich weiß nicht, wie das bei euch gehandhabt wird. Das ist je nach Behörde unterschiedlich. Frag am Besten bei dem für dich zuständigen Amt nach, wie das bei euch abläuft.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Probezeit für Auslandführerscheininhaberin
    Autor
      Inay
      schrieb am Montag, 9. Februar 2009
    Text
    Liebe alle,

    heute hab' ich mit meinem FL über diese Themen diskutiert. Seiner Meinung nach, dass ich --trotz ich meine 5 Jahre Heimatführerschein habe-- die 2 Jahreprobezeit in Deutschland noch gilt. Das heisst, als ich den deutsche Führerschein bekomme, dann habe ich noch weitere 2 Jahre Probezeit. Ist das richtig?

    Vielen Dank bevor.

    >Für deine Freundin gilt das Gleiche, es sei denn, sie hat den Antrag noch nicht gestellt. Dann kann sie ganz normal die Umschreibung beantragen und der ausländische Führerschein wird automatisch anerkannt.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo