Probezeit dauer bei BF17 und A

  • Probezeit dauer bei BF17 und A
     speedy999
      schrieb am Freitag, 6. Juli 2012
    Hallo,
    Ich mache dieses Jahr den BF17 und nächstes Jahr dann den A beschränkt.
    Wie lange dauert dann meine Probezeit insgesamt?
    Bei BF17 bis 19. Aber gilt das für A auch?

    Viele GRüße
  • Thema
    Re: Probezeit dauer bei BF17 und A
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Freitag, 6. Juli 2012
    Text
    >Hallo,
    >Ich mache dieses Jahr den BF17 und nächstes Jahr dann den A beschränkt.
    >Wie lange dauert dann meine Probezeit insgesamt?
    >Bei BF17 bis 19. Aber gilt das für A auch?

    Nächstes Jahr (ab 19.01.) gibt es neu keinen A beschränkt mehr, sondern nur noch A2. D.h. nach zwei Jahren Besitz von A2 muss man wieder eine praktische Prüfung bestehen, wenn man Klasse A (unbeschränkt) haben will.

    Die Probezeit gilt einheitlich für alle Klassen und beginnt in dem Fall mit der Erteilung von BF17 und dauert von dem Datum an 2 Jahre + 1 Tag (wenn nichts probezeitrelevantes passiert).

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