Hallo, Ich mache dieses Jahr den BF17 und nächstes Jahr dann den A beschränkt. Wie lange dauert dann meine Probezeit insgesamt? Bei BF17 bis 19. Aber gilt das für A auch?
Viele GRüße
Thema
Re: Probezeit dauer bei BF17 und A
Autor
Kritiker
schrieb am Freitag, 6. Juli 2012
Text
>Hallo, >Ich mache dieses Jahr den BF17 und nächstes Jahr dann den A beschränkt. >Wie lange dauert dann meine Probezeit insgesamt? >Bei BF17 bis 19. Aber gilt das für A auch?
Nächstes Jahr (ab 19.01.) gibt es neu keinen A beschränkt mehr, sondern nur noch A2. D.h. nach zwei Jahren Besitz von A2 muss man wieder eine praktische Prüfung bestehen, wenn man Klasse A (unbeschränkt) haben will.
Die Probezeit gilt einheitlich für alle Klassen und beginnt in dem Fall mit der Erteilung von BF17 und dauert von dem Datum an 2 Jahre + 1 Tag (wenn nichts probezeitrelevantes passiert).