Probezeit - B Verstöße

  • Probezeit - B Verstöße
     Flo E.
      schrieb am Sonntag, 22. März 2009
    Hallo zusammen,

    ich bin vor ein paar Tagen das zweite Mal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen worden.

    Die Messung erfolgte per Laser (69 statt 50).

    Nun würde ich ja theoretisch, da es mein 2ter B Verstoß ist, eine Probezeitverlängerung bekommen.

    Allerdings lief das bei mir so ab: Ich bin gemessen worden und musste sofort zahlen. Da ich aber leider kein Bargeld dabei hatte, hat mir der Polizist erlaubt zur nächsten Bank zu fahren und das Geld zu holen. Nachdem ich bezahlt hatte (25€) meinte er, dass die Angelegenheit damit erledigt sei. Ich sagte zu ihm, dass ich noch in der Probezeit bin und dies mein 2ter B-Verstoß ist und ich somit mit einer Probezeitverlängerung rechnen müsse. Er meinte aber, dass das nicht der Fall sei, da ich nicht registriert wurde und das ganze auch nicht gespeichert und auch nicht nach Flensburg, oder wo auch immer, hin vermittelt wird. (Er gab mir lediglich einen rosa Zettel als Zahlungsbestätigung, jedoch ohne Kennzeichen, o.ä.) Somit hätte ich mir keine Sorgen wegen einer Verlängerung zu machen, sagte er mir.

    Hat er damit Recht und muss ich mir wirklich keine Sorgen machen ?

    Danke für eure Antworten.

    Flo

    PS: wär echt blöd, weil ich grade mitten dabei bin die Probezeitverkürzung auf ein Jahr zu machen (und ich, wobald ich die habe, aus der Probezeit raus bin)
  • Thema
    Re: Probezeit - B Verstöße
    Autor
      Werner Cleres
      schrieb am Sonntag, 22. März 2009
    Text
    >Hallo zusammen,
    >
    >ich bin vor ein paar Tagen das zweite Mal bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung gemessen worden.
    >
    >Die Messung erfolgte per Laser (69 statt 50).
    >
    >Nun würde ich ja theoretisch, da es mein 2ter B Verstoß ist, eine Probezeitverlängerung bekommen.
    >
    >Allerdings lief das bei mir so ab: Ich bin gemessen worden und musste sofort zahlen. Da ich aber leider kein Bargeld dabei hatte, hat mir der Polizist erlaubt zur nächsten Bank zu fahren und das Geld zu holen. Nachdem ich bezahlt hatte (25€) meinte er, dass die Angelegenheit damit erledigt sei. Ich sagte zu ihm, dass ich noch in der Probezeit bin und dies mein 2ter B-Verstoß ist und ich somit mit einer Probezeitverlängerung rechnen müsse. Er meinte aber, dass das nicht der Fall sei, da ich nicht registriert wurde und das ganze auch nicht gespeichert und auch nicht nach Flensburg, oder wo auch immer, hin vermittelt wird. (Er gab mir lediglich einen rosa Zettel als Zahlungsbestätigung, jedoch ohne Kennzeichen, o.ä.) Somit hätte ich mir keine Sorgen wegen einer Verlängerung zu machen, sagte er mir.
    >
    >Hat er damit Recht und muss ich mir wirklich keine Sorgen machen ?
    >
    >Danke für eure Antworten.
    >
    >Flo
    >
    >PS: wär echt blöd, weil ich grade mitten dabei bin die Probezeitverkürzung auf ein Jahr zu machen (und ich, wobald ich die habe, aus der Probezeit raus bin)

    Hallo Flo,
    deine "Strafe" war eine Gebührenpflichtige Verwarnung welche nicht weitergemeldet wird.
    Alles was über 40,-Euro kostet ( Bußgeld) und mit Punkten belegt wird zählt als A- bzw.B,- Verstoß.
    Der Polizist hat dir also eine richtige Auskunft gegeben.
    Pass trotzdem auf.
    Weiterhin gute fahrt
    Werner Cleres

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Probezeit - B Verstöße
    Autor
      flotte_biene
      schrieb am Montag, 23. März 2009
    Text
    Ich dachte, die Polizisten dürfen nur EC-Karten akzeptieren und keine Barzahlung akzeptieren dürfen. Fällt mir so grad ein, habe mal einen Bericht darüber gesehen.

    69 statt 50 macht 19kmh.Was ist dann mit 21kmh Toleranz?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Probezeit - B Verstöße
    Autor
      Flo E.
      schrieb am Montag, 23. März 2009
    Text
    >Ich dachte, die Polizisten dürfen nur EC-Karten akzeptieren und keine Barzahlung akzeptieren dürfen. Fällt mir so grad ein, habe mal einen Bericht darüber gesehen.
    >
    >69 statt 50 macht 19kmh.Was ist dann mit 21kmh Toleranz?

    1. Danke für die Antworten !

    2. Hmmm, die Polizisten hatten kein EC-Karten Lesegerät

    3. k.A. was mit der Toleranz ist, aber das wäre ja in dem Fall auch egal - 69 oder 66, ist beides das selbe Vergehen (von der Höhe der Ahndung)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Probezeit - B Verstöße
    Autor
      Danny001
      schrieb am Montag, 23. März 2009
    Text
    >deine "Strafe" war eine Gebührenpflichtige Verwarnung welche nicht weitergemeldet wird.
    >Alles was über 40,-Euro kostet ( Bußgeld) und mit Punkten belegt wird zählt als A- bzw.B,- Verstoß.
    >Der Polizist hat dir also eine richtige Auskunft gegeben.
    >Pass trotzdem auf.
    >Weiterhin gute fahrt
    >Werner Cleres

    Das ist nicht ganz richtig. Es handelte sich nur um eine Verwarnung ohne Gebühren oder Auslagen. Eine Verwarnung kann bis zu einer Höhe von 35,- Euro ausgesrpcohen. Alles was über 35,- Euro geht, ist ein Bußgeld mit Gebühren und Auslagen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Probezeit - B Verstöße
    Autor
      Lukas92
      schrieb am Montag, 23. März 2009
    Text
    >>deine "Strafe" war eine Gebührenpflichtige Verwarnung welche nicht weitergemeldet wird.
    >>Alles was über 40,-Euro kostet ( Bußgeld) und mit Punkten belegt wird zählt als A- bzw.B,- Verstoß.
    >>Der Polizist hat dir also eine richtige Auskunft gegeben.
    >>Pass trotzdem auf.
    >>Weiterhin gute fahrt
    >>Werner Cleres
    >
    >Das ist nicht ganz richtig. Es handelte sich nur um eine Verwarnung ohne Gebühren oder Auslagen. Eine Verwarnung kann bis zu einer Höhe von 35,- Euro ausgesrpcohen. Alles was über 35,- Euro geht, ist ein Bußgeld mit Gebühren und Auslagen.


    Bußgelder fangen aber erst ab 40 € an.
    dazwischen gibbet halt nix

    Auf den Beitrag antworten


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