Probezeit 3x negativ aufgefallen.
GoTo
schrieb am Freitag, 25. Juli 2008
Guten Tag,
ich hätte da mal paar Frage zu einem Verwarnungsbrief, den mein Bruder heute morgens gekriegt hat. Und zwar ist er in seiner Probezeit vor ca. nem halben Jahr mit einem zuschnellen Roller erwischt worden + geblitzt worden mitm Auto 20km/h zuschnell und musste einen Aufbauseminar absolvieren und hat dann auch die 6 Punkte in Flensburg gekriegt und eine Verlängerung der Probezeit. Vor 2 Monaten wurde er wieder mit seinem Auto geblitzt und musste 78€ Strafe zahlen und hat noch einen Punkt gekriegt somit hat er jetzt schon 7 Punkte. Das ist vor 2 Monaten passiert und heute hat er halt diesen Brief bekommen, wobei die Überschrift Verwarnung ist.
Da steht drin, dass ihm nach paragraph...die Fahrerlaubnis entzogen werden muss, wenn er in o.g. eine Zuwiderhandlung begehen zu haben. Irgendwie so ähnlich hat er es mir am Telefon vorgelesen und dann steht am Ende dass der Schreiber ihm eine Teilnahme an der Verkehrspsychologischen Beratung nahe legen möchte.
Was soll dieser Brief heißen ? Wird ihm jetzt der Führerschein entnommen oder ist es die letzte Verwarnung und wenn er dann nochmal auffällt wird ihm der Führerschein weggenommen?
Und muss er an der verkehrpsychologischen Beratung teilnehmen oder empfehlen die ihm das nur ?
MfG GoTo
ich hätte da mal paar Frage zu einem Verwarnungsbrief, den mein Bruder heute morgens gekriegt hat. Und zwar ist er in seiner Probezeit vor ca. nem halben Jahr mit einem zuschnellen Roller erwischt worden + geblitzt worden mitm Auto 20km/h zuschnell und musste einen Aufbauseminar absolvieren und hat dann auch die 6 Punkte in Flensburg gekriegt und eine Verlängerung der Probezeit. Vor 2 Monaten wurde er wieder mit seinem Auto geblitzt und musste 78€ Strafe zahlen und hat noch einen Punkt gekriegt somit hat er jetzt schon 7 Punkte. Das ist vor 2 Monaten passiert und heute hat er halt diesen Brief bekommen, wobei die Überschrift Verwarnung ist.
Da steht drin, dass ihm nach paragraph...die Fahrerlaubnis entzogen werden muss, wenn er in o.g. eine Zuwiderhandlung begehen zu haben. Irgendwie so ähnlich hat er es mir am Telefon vorgelesen und dann steht am Ende dass der Schreiber ihm eine Teilnahme an der Verkehrspsychologischen Beratung nahe legen möchte.
Was soll dieser Brief heißen ? Wird ihm jetzt der Führerschein entnommen oder ist es die letzte Verwarnung und wenn er dann nochmal auffällt wird ihm der Führerschein weggenommen?
Und muss er an der verkehrpsychologischen Beratung teilnehmen oder empfehlen die ihm das nur ?
MfG GoTo