Probezeit 0,5 Promille

  • Probezeit 0,5 Promille
     rzdah
      schrieb am Montag, 31. März 2008
    Hallo,

    es geht um folgendes:

    Am 13.09.2007 habe ich, 19 Jahre alt, meinen Führerschein bestanden. Am 03.10.2007 habe ich etwas Alkohol getrunken, das erste und letzte mal wenn ich Auto gefahren bin, und kam auch prompt in eine Polizeikontrolle und musste natürlich auch "blasen". Heraus kam ein Wert von 0,4 Promille, ich musste mein Auto abstellen und mit auf die Wache, dort zwei mal in ein größeres Gerät pusten, dabei kam ein Wert von 0,5 Promille heraus.

    Ca. 1 Monat später bekam ich einen Bußgeldbescheid den ich bezahlt habe, bei "Punkten" stand "-", also nichts.

    Nun habe ich am vor drei Tagen, am 27.03.2008 folgenden Brief vom hiesigen Landratsamt bekommen:

    "Fahrerlaubnis auf Probe hier: Anhörung vor Erlass einer Anordnung zur Teilnahme an einem besonderen (fettgeschrieben) Aufbauseminar (ASF)

    Sehr geehrter Herr xxx,

    Sie sind Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B. Sie haben innerhalb Ihrer Probezeit Verkehrszuwiderhandlungen begangen, die in Abschnitt A bzw. B der Anlage zu § 34 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) genannt sind. Diese Ziwiderhandlungen, z.T. unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel begangen, haben zu foldenden Eintragungen im Verkehrszentralregister geführt:

    03.10.2007; Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten. (Verstoß nach Abschnitt A)

    Aufgrund dieser Tatsache ist das Landratsamt Tuttlingen als zuständige Fahrerlaubnisbehörde gem. § 2a Abs.2 S.1 Nr.1 Straßenverkehrsgsetz (StVG) gezwungen, die Teilnahme an einem besonderem Aufbauseminar anzuordnen.

    Bevor eine entsprechende Anordnung ergeht, erhalten Sie hiermit Gelegenheit sich innerhalv von zwei Wochen zu der beabsichtigten Anordnung zu äußern.

    Nach Ablauf dieser Frist wird Ihnen die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar zugestellt.

    Mit freundlichen Grüßen"

    Was bedeutet dies nun genau für mich?

    Als ich diese dumme Tat begangen habe informierte ich mich am nächsten Tag auf diversen anderen Seiten und Foren, dort sagte man mir das mein Führerschein wohl 1-3 Monate weg ist und ich zusätzlich an einem Aufbauseminar teilnehmen müsse - allerdings NUR exakt 4 Monate nach der Tat, also bis zum 03.02.2008. Ich machte mir damals keine allzu großen Hoffnungen und rechnete bald mit Post, jedoch kam nie etwas, bis eben vor drei Tagen.

    Bin ich nun verpflichtet an diesem Seminar teilzunehmen? Kann mir mein Führerschein noch entzogen werden? Was soll ich auf das Schreiben antworten?

    Vielen Dank schon mal im voraus!

    Mit freundlichen Grüßen,
    rzdah
  • Thema
    Re: Probezeit 0,5 Promille
    Autor
      kaydee
      schrieb am Montag, 31. März 2008
    Text

    >
    >Ca. 1 Monat später bekam ich einen Bußgeldbescheid den ich bezahlt habe, bei "Punkten" stand "-", also nichts.
    ++++
    Die Bußgeldstelle ist nicht verpflichtet, zu dem Bußgeld auch die Höhe der daraus resultierenden Punkte bekannt zu geben....

    ............

    >Was bedeutet dies nun genau für mich?
    >++++
    Bedeutet, das die Behörde dir gelegenheit gibt, dich zu äussern. eventuell hast du ja argumente vorzubringen, die gegen ein besonderes Aufbauseminar sprechen....
    Allerdings wirst Du da kaum was finden, da du diese tat ja auch begangen hast... das hast du schon durch zahlung des bußgeldes zugegeben.


    >Als ich diese dumme Tat begangen habe informierte ich mich am nächsten Tag auf diversen anderen Seiten und Foren, dort sagte man mir das mein Führerschein wohl 1-3 Monate weg ist und ich zusätzlich an einem Aufbauseminar teilnehmen müsse - allerdings NUR exakt 4 Monate nach der Tat, also bis zum 03.02.2008.
    ++++
    tja, da haben dich alle anderen foren und seiten mit falschen infos ins leben entlassen. die anordnung kommt, sobald die frist für die anhörung rum ist, wie das amt dir schon geschrieben hat. das seminar kann auch nicht verjähren!
    Hast Du dein Fahrverbot schon abgeleistet???


    >
    >Bin ich nun verpflichtet an diesem Seminar teilzunehmen?
    ++++
    Ja, bist du!

    Kann mir mein Führerschein noch entzogen werden?
    +++
    Ja, wenn Du das seminar nach der anordnung nicht in der angegebenen frist ableistest.

    Was soll ich auf das Schreiben antworten?
    +++
    Du musst nicht drauf antworten, da es wohl keine argumente gegen das seminar bei dir gibt.

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Probezeit 0,5 Promille
    Autor
      rzdah
      schrieb am Dienstag, 1. April 2008
    Text
    Hallo,

    nein, ich habe noch gar nichts wegen einem Fahrverbot bekommen, wie gesagt, ich habe bisher nur das Bußgeld gezahlt und eben besagten Brief bekommen, sonst nichts. Kann da noch was kommen? Und wieviel kostet so ein Kurs?

    Danke schonmal für deine ausführliche Antwort. :)

    Liebe Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Probezeit 0,5 Promille
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 1. April 2008
    Text
    Kann da noch was kommen?
    ++++
    Da kommt mit sicherheit noch was, wenn der wert wirklich 0,5 promille oder höher war. darunter musst du kein fahrverbot fürchten...

    Und wieviel kostet so ein Kurs?
    ++++
    Die kosten dürften so bei ca.300 Euro liegen...


    greetz

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Probezeit 0,5 Promille
    Autor
      Vanillivi
      schrieb am Dienstag, 1. April 2008
    Text
    Selbst schuld!!!
    Wenn ma was getrunken hat fährt man einfach net!!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Probezeit 0,5 Promille
    Autor
      Typhoon
      schrieb am Dienstag, 1. April 2008
    Text
    naja du hast es auch nicht anders verdient. wie schon gesagt, selbst schuld!... jeder der nen lappen hat sollte wissen das man nicht mit alkohol fährt!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Probezeit 0,5 Promille
    Autor
      christin e
      schrieb am Dienstag, 1. April 2008
    Text
    An deiner Stelle würde ich nich lange noch rumrätseln, was nun alles auf dich zukommt usw, sondern würd mich mal langsam bei der Fahrschule für ein Seminar anmelden... da kannst du nicht einfach so hingehen. Fahrschulen machen das erst ab einer gewissen Teilnehmeranzahl und ich weiß ja nich, wie groß deine Stadt ist.
    Und beim nächsten Mal die Finger vom Steuer lassen, wenn du getrunken hast (kann doch nicht so schwer sein).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Probezeit 0,5 Promille
    Autor
      kaydee
      schrieb am Dienstag, 1. April 2008
    Text
    >An deiner Stelle würde ich nich lange noch rumrätseln, was nun alles auf dich zukommt usw, sondern würd mich mal langsam bei der Fahrschule für ein Seminar anmelden...
    +++
    Das kann er aber erst, wenn er eine anordnung zu so einem seminar bekommen hat.

    Zudem wird er ein BESONDERES Aufbauseminar machen müssen. das wird im normalfall garnicht in fahrschulen durchgeführt, sondern von verkehrspsychologen.....

    greetz

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