Probezeit 0,5 Promille
rzdah
schrieb am Montag, 31. März 2008
Hallo,
es geht um folgendes:
Am 13.09.2007 habe ich, 19 Jahre alt, meinen Führerschein bestanden. Am 03.10.2007 habe ich etwas Alkohol getrunken, das erste und letzte mal wenn ich Auto gefahren bin, und kam auch prompt in eine Polizeikontrolle und musste natürlich auch "blasen". Heraus kam ein Wert von 0,4 Promille, ich musste mein Auto abstellen und mit auf die Wache, dort zwei mal in ein größeres Gerät pusten, dabei kam ein Wert von 0,5 Promille heraus.
Ca. 1 Monat später bekam ich einen Bußgeldbescheid den ich bezahlt habe, bei "Punkten" stand "-", also nichts.
Nun habe ich am vor drei Tagen, am 27.03.2008 folgenden Brief vom hiesigen Landratsamt bekommen:
"Fahrerlaubnis auf Probe hier: Anhörung vor Erlass einer Anordnung zur Teilnahme an einem besonderen (fettgeschrieben) Aufbauseminar (ASF)
Sehr geehrter Herr xxx,
Sie sind Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B. Sie haben innerhalb Ihrer Probezeit Verkehrszuwiderhandlungen begangen, die in Abschnitt A bzw. B der Anlage zu § 34 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) genannt sind. Diese Ziwiderhandlungen, z.T. unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel begangen, haben zu foldenden Eintragungen im Verkehrszentralregister geführt:
03.10.2007; Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten. (Verstoß nach Abschnitt A)
Aufgrund dieser Tatsache ist das Landratsamt Tuttlingen als zuständige Fahrerlaubnisbehörde gem. § 2a Abs.2 S.1 Nr.1 Straßenverkehrsgsetz (StVG) gezwungen, die Teilnahme an einem besonderem Aufbauseminar anzuordnen.
Bevor eine entsprechende Anordnung ergeht, erhalten Sie hiermit Gelegenheit sich innerhalv von zwei Wochen zu der beabsichtigten Anordnung zu äußern.
Nach Ablauf dieser Frist wird Ihnen die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar zugestellt.
Mit freundlichen Grüßen"
Was bedeutet dies nun genau für mich?
Als ich diese dumme Tat begangen habe informierte ich mich am nächsten Tag auf diversen anderen Seiten und Foren, dort sagte man mir das mein Führerschein wohl 1-3 Monate weg ist und ich zusätzlich an einem Aufbauseminar teilnehmen müsse - allerdings NUR exakt 4 Monate nach der Tat, also bis zum 03.02.2008. Ich machte mir damals keine allzu großen Hoffnungen und rechnete bald mit Post, jedoch kam nie etwas, bis eben vor drei Tagen.
Bin ich nun verpflichtet an diesem Seminar teilzunehmen? Kann mir mein Führerschein noch entzogen werden? Was soll ich auf das Schreiben antworten?
Vielen Dank schon mal im voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
rzdah
es geht um folgendes:
Am 13.09.2007 habe ich, 19 Jahre alt, meinen Führerschein bestanden. Am 03.10.2007 habe ich etwas Alkohol getrunken, das erste und letzte mal wenn ich Auto gefahren bin, und kam auch prompt in eine Polizeikontrolle und musste natürlich auch "blasen". Heraus kam ein Wert von 0,4 Promille, ich musste mein Auto abstellen und mit auf die Wache, dort zwei mal in ein größeres Gerät pusten, dabei kam ein Wert von 0,5 Promille heraus.
Ca. 1 Monat später bekam ich einen Bußgeldbescheid den ich bezahlt habe, bei "Punkten" stand "-", also nichts.
Nun habe ich am vor drei Tagen, am 27.03.2008 folgenden Brief vom hiesigen Landratsamt bekommen:
"Fahrerlaubnis auf Probe hier: Anhörung vor Erlass einer Anordnung zur Teilnahme an einem besonderen (fettgeschrieben) Aufbauseminar (ASF)
Sehr geehrter Herr xxx,
Sie sind Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B. Sie haben innerhalb Ihrer Probezeit Verkehrszuwiderhandlungen begangen, die in Abschnitt A bzw. B der Anlage zu § 34 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) genannt sind. Diese Ziwiderhandlungen, z.T. unter Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel begangen, haben zu foldenden Eintragungen im Verkehrszentralregister geführt:
03.10.2007; Sie haben vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges die Fahrt unter Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten. (Verstoß nach Abschnitt A)
Aufgrund dieser Tatsache ist das Landratsamt Tuttlingen als zuständige Fahrerlaubnisbehörde gem. § 2a Abs.2 S.1 Nr.1 Straßenverkehrsgsetz (StVG) gezwungen, die Teilnahme an einem besonderem Aufbauseminar anzuordnen.
Bevor eine entsprechende Anordnung ergeht, erhalten Sie hiermit Gelegenheit sich innerhalv von zwei Wochen zu der beabsichtigten Anordnung zu äußern.
Nach Ablauf dieser Frist wird Ihnen die Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar zugestellt.
Mit freundlichen Grüßen"
Was bedeutet dies nun genau für mich?
Als ich diese dumme Tat begangen habe informierte ich mich am nächsten Tag auf diversen anderen Seiten und Foren, dort sagte man mir das mein Führerschein wohl 1-3 Monate weg ist und ich zusätzlich an einem Aufbauseminar teilnehmen müsse - allerdings NUR exakt 4 Monate nach der Tat, also bis zum 03.02.2008. Ich machte mir damals keine allzu großen Hoffnungen und rechnete bald mit Post, jedoch kam nie etwas, bis eben vor drei Tagen.
Bin ich nun verpflichtet an diesem Seminar teilzunehmen? Kann mir mein Führerschein noch entzogen werden? Was soll ich auf das Schreiben antworten?
Vielen Dank schon mal im voraus!
Mit freundlichen Grüßen,
rzdah