Probezeit (2 Jahre)

  • Probezeit (2 Jahre)
     *crazydriver*
      schrieb am Montag, 7. Juli 2008
    Hallo zusammen! ;)

    Habe mal eine, eigentlich recht simple, Frage an Euch (einfach mal interessehalber) => Also die Probezeit beträgt für jeden "Führerscheinneuling" doch 2 Jahre (vorausgesetzt man lässt sich während dieser Zeit nichts zu schulden kommen, was zur Nachschulungn geführt hat bzw. im Normalfall Punkte gegeben hätte).
    Wann enden denn nun diese 2 Jahre Probezeit?
    Beispiel: Jemand bekommt z.B. am 15.07.2007 pünktlich zum 18. seine Fahrerlaubnis ausgestellt, ist er/sie dann genau am 15.07.2009 von der Probezeit befreit? Oder erst am 16.07. und könnte am Geburtstag selbst noch etwas "fabrizieren", was zur Nachschulung (bei entsprechenden Vergehen) führt?

    Also wie ist das nun? Würde mich mal interessieren.

    Danke und Grüße :)
  • Thema
    Re: Probezeit (2 Jahre)
    Autor
      meX5
      schrieb am Montag, 7. Juli 2008
    Text
    Ich bilde mir gerade ein, letztens erst irgendwo gelesen zu haben, dass du dir erst am nächsten Tag etwas leisten darfst, dass dann nicht zu Probezeitmaßnahmen führen würde. Bin mir aber nicht ganz sicher.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Probezeit (2 Jahre)
    Autor
      Diabola
      schrieb am Montag, 7. Juli 2008
    Text
    Moin

    Probezeit endet nicht genau mit dem Ablauf der 2 Jahre, sondern 2 Jahre und ein Tag. Wäre in dem Beispiel dann am 16. dann zu Ende. Das weis ich 100% von der Fahrschule (kam während der Theorie )

    Gruß, Diabola

    Auf den Beitrag antworten


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