Probezeit

  • Probezeit
     ich_ich_ich
      schrieb am Mittwoch, 9. Juni 2010
    hy,

    hab gedacht, ich schreib meinen Gedankengang den ich gerade habe einfach mal hier ins Forum rein, vllt. bekomm ich ja paar Antworten drauf:

    Folgendes:

    Normal ist doch, dass wenn man in der Probezeit z.B. über rote Ampeln fährt, dass man dann an so einem Asp oder Asf-Seminar (weiß nicht mehr genau wie des heißt) teilnehmen muss.

    Ist es denn auch so, wenn man mit nem Roller unterwegs ist?

    Kann es dann auch sein, dass wenn man mit dem Roller was "angestellt" hat, dass man dann auch nicht mehr mit dem Auto weiter fahren darf? oder wird das getrennt voneinander geregelt?

    Thx schonmal für Antworten

    gruß
  • Thema
    Re: Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 9. Juni 2010
    Text
    >Normal ist doch, dass wenn man in der Probezeit z.B. über rote Ampeln fährt, dass man dann an so einem Asp oder Asf-Seminar (weiß nicht mehr genau wie des heißt) teilnehmen muss.
    >
    >Ist es denn auch so, wenn man mit nem Roller unterwegs ist?

    Ja natürlich. Das macht gar keinen Unterschied. Sogar als Radfahrer (und in einigen Fällen auch als Fußgänger) kann man sich eine Verlängerung der Probezeit einfangen.

    Etwas anders sieht es aus, wenn man nur Klasse M hat und nicht z.B. M als Einschluss von B. Damit hat man nämlich keine Probezeit (die beginnt erst mit Erteilung von A1, A oder B).

    >Kann es dann auch sein, dass wenn man mit dem Roller was "angestellt" hat, dass man dann auch nicht mehr mit dem Auto weiter fahren darf? oder wird das getrennt voneinander geregelt?

    Fahren darfst du auch nach einem probezeitrelevanten Verstoß noch, falls der Verstoß kein Fahrverbot nach sich zieht. Du musst nur das angeordnete ASF fristgerecht absolvieren.

    Einige Verstöße im "technischen" Bereich sind nur B-Verstöße, d.h. zum ASF kommt es erst beim zweiten Verstoß.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Probezeit
    Autor
      ich_ich_ich
      schrieb am Mittwoch, 9. Juni 2010
    Text
    ahh, ok.
    danke für die Antwort.
    jetzt wird mir auch einiges klarer...

    mal ne andere Frage, weiß nicht, ob du/ihr sie auch beantworten könnt.

    Wenn ich jetzt neu den A-schein mache,
    beginnt dann die Probezeit von neu?
    Also wieder ganze 2 Jahre oder muss ich nur noch warten, bis ich keine Probezeit mehr habe, wenn ich bereits den B-schein habe?

    LG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Probezeit
    Autor
      Manne
      schrieb am Mittwoch, 9. Juni 2010
    Text
    Probezeit gibt es nur einmal wenn man das erste mal Klasse A oder Klasse B erteilt bekommt.
    LG Manne

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Probezeit
    Autor
      ich_ich_ich
      schrieb am Mittwoch, 9. Juni 2010
    Text
    find ich auch gut so, thx :)

    Auf den Beitrag antworten


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