Probezeit

  • Probezeit
     Schlappen
      schrieb am Mittwoch, 26. Mai 2010
    Wer zur Hölle kann mir denn jetzt verdammt nochmal eine Auskunft geben, ob ich noch in der Probezeit bin und wenn ja wie lange noch ??????? Ich hab keine Ahnung wann ich meinen Führerschein gemacht habe ich musste ihn einmla abgeben wegen Trunkenheit während der Probezeit hab ihn nach einem Jahr wieder bekommen jetzt wieder zwei Jahre seit dem um. So wer kann mir jetzt helfen ????? Ich habe absolut keine Daten !
  • Thema
    Re: Probezeit
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Mittwoch, 26. Mai 2010
    Text
    musst du noch bis samstag warten, da kommt meine glaskugel von der reparatur zurück.
    dann kann ich dir auch deine daten sagen.
    alternativ beim sva anfragen.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Probezeit
    Autor
      tobi*
      schrieb am Mittwoch, 26. Mai 2010
    Text
    >Ich hab keine Ahnung wann ich meinen Führerschein gemacht habe
    >ich musste ihn einmla abgeben wegen Trunkenheit während der Probezeit
    >hab ihn nach einem Jahr wieder bekommen jetzt wieder zwei Jahre seit dem um.
    >Ich habe absolut keine Daten !

    Womit bewiesen wäre: Alkohol macht Birne hohl...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Mittwoch, 26. Mai 2010
    Text
    >Womit bewiesen wäre: Alkohol macht Birne hohl...

    ... Birne hohl - mehr Platz für ...


    Ok, zurück zum Thema:

    >>Ich habe absolut keine Daten !

    Das musst du ändern, wenn du eine Antwort haben willst. Einige Daten bekommst du durch eine Selbstauskunft aus dem VZR (www.kba.de, Link rechts oben unter dem Marienkäfer, das Formular muss per Post ans KBA geschickt werden, Dauert ca. 10 Tage), den Rest kann dir deine FEB (meist Führerscheinstelle am Landratsamt) sagen.

    Du brauchst:
    - Datum der Ersterteilung (von der FEB)
    - Datum des Entzugs (aus dem VZR)
    - Datum der Neuerteilung (von der FEB)

    Insgesamt hast du 4 Jahre Probezeit. Die Dauer des Entzugs (nicht der Sperrfrist!) wird dabei abgezogen.

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