Probezeit

  • Probezeit
     prötter
      schrieb am Dienstag, 13. April 2010
    Hallo,
    folgendes Problem, bin in der probezeit zu früh von einer roten ampel losgefahren, musste ein aufbausiminar machen wusste aber nicht wie viel punkte mich das kostet. nach gut 1 1/2 jahren ohne straftat bin ich letztens in der 70iger zone 102 Km/h gefahren sprich 32 zuviel. meine frage ist was kommt jez auf mich zu =?

    Mfg prötter
  • Thema
    Re: Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 13. April 2010
    Text
    Kopiert von fahrtipps.de -nach Eingabe einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 32 km/h (außerhalb geschl. Ortschaft), nach erfolgtem Aufbauseminar:

    Bußgeld: 120 €
    Punkte in Flensburg: 3 Punkte
    Fahrverbot: Nein, diese Zuwiderhandlung allein hat kein Fahrverbot zur Folge.

    Aber: Wer innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht, muss mit einem Monat Fahrverbot rechnen.
    Rechtsgrundlage: Bußgeldkatalog, siehe Tatbestand Nr. 11.3.6
    Verwaltungsgebühr: 20,00 € (für das Ausstellen des Bußgeldbescheids)
    Verwaltungsauslagen: 3,50 € (für die Zusendung des Bußgeldbescheids)
    Rechtsgrundlage Gebühren: § 107 Abs. 1, 3 Nr. 2 OWiG
    Folgen für die Probezeit: Sie müssen mit weiteren Konsequenzen aufgrund der Probezeit rechnen, da dieser Verstoß im Verkehrszentralregister eingetragen wird:

    Die Behörde wird Sie schriftlich verwarnen und Ihnen empfehlen, innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, da Sie nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit einen weiteren Verstoß begangen haben.
    § 2a Abs. 2 Nr. 2 StVG

    Bei fristgerechter Teilnahme an dieser Beratung werden zwei Punkte im Verkehrszentralregister gelöscht (»Punkterabatt«).
    § 45 FeV i.V.m. § 4 Abs. 4 StVG

    Wenn der Verstoß zwar innerhalb der Probezeit, aber noch vor Beendigung des angeordneten Aufbauseminars begangen wurde, ergeben sich daraus keine Konsequenzen im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe.

    ..........................

    Sollte es sich bei den 32 km/h zuviel um den abgelesenen Tachowert handeln, müsstest du die Geschwindigkeit evtl. noch um den Tachovorlauf und die abzuziehende Toleranz reduzieren.
    Nachrechnen kannst du dann noch einmal hier:
    http://www.fahrtipps.de/bussgeldrechner/index.php

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  • Thema
    Re: Re: Probezeit
    Autor
      kk145
      schrieb am Dienstag, 13. April 2010
    Text
    Wichtig: Das gilt nur wenn das ASF damals fristgercht absolviert wurde und die FE folglich nicht entzogen wurde. Andernfalls droht jetzt eine MPU.

    Du solltest es spätestens ab jetzt deutlich ruhiger angehen lassen, insbesondere bis zum Ende deiner Probezeit. Beim nächsten A- bzw. übernächsten B-Verstoß wird die FE entzogen. Das gilt nicht nur im Auto, sondern auch bei bestimmten Verstößen auf dem Fahrrad und sogar zu Fuß.

    Vielleicht möchtest du deine Probezeit ja mit einem FSF um ein Jahr verkürzen? Geht (wahrscheinlich) nur noch dieses Jahr und nicht in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

    Auch nach Ende der Probezeit kommst du aber mit dieser Häufigkeit und Punktebewertung mittelfristig in Schwierigkeiten.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Probezeit
    Autor
      Peg
      schrieb am Dienstag, 13. April 2010
    Text
    bin in der probezeit zu früh von einer roten ampel losgefahren, musste ein aufbausiminar machen wusste aber nicht wie viel punkte mich das kostet.
    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

    Kommt drauf an, was dir an Rotlichtverstoß vorgeworfen wurde:

    Während ein sog. „einfacher Rotlichtverstoß“ ein Bußgeld von 90,- EUR und 3 Punkte in Flensburg zur Folge haben kann,
    wird ein „qualifizierter Rotlichtverstoß" bei Rotlicht länger als 1 Sekunde mit einem Bußgeld von 200,- EUR, vier Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot belegt.

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