Hey, ich hab da mal ne Frage. Ich habe am 11.09.2007 meinen A1 Führerschein bestanden und letztes jahr am 25.06.2009 meinen B Führerschein. Habe ich jetz noch Probezeit und wenn ja wie lange???
Thema
Re: Probezeit
Autor
BettyLike
schrieb am Dienstag, 19. Januar 2010
Text
>Hey, >ich hab da mal ne Frage. Ich habe am 11.09.2007 meinen A1 Führerschein bestanden und letztes jahr am 25.06.2009 meinen B Führerschein. Habe ich jetz noch Probezeit und wenn ja wie lange???
also wenn du am 25.06.2009 dein B schein gemacht hast, sind es in der regel 2 jahre probezeit. aber ich hab keine ahnung ob dein A1 schein mit eingerechnet wird xD
Also ich weiß das ich ein jahr probezeit nur noch habe führ denn B Führerschein. Aber ein Freund meinte, durch denn A1 Führerschein habe ich garkeine Probezeit mehr.
>Also ich weiß das ich ein jahr probezeit nur noch habe führ denn B Führerschein. Aber ein Freund meinte, durch denn A1 Führerschein habe ich garkeine Probezeit mehr.
Die Probezeit fängt mit bestandener A1-Prüfung an zu laufen. Also bist du schon durch.
>Die Probezeit fängt mit bestandener A1-Prüfung an zu laufen.
Nicht unbedingt. Die Probezeit läuft ab Erteilung der FE, also erst wenn der FS ausgehändigt wird. Das wird interessant, wenn man am Tag der Prüfung noch nicht 16 ist.
Am Ergebnis dürfte das hier natürlich wenig ändern - die Probezeit ist um.
Moin alle habe mal eine Frage. Hab am 22.12.2009 Klasse B bestanden. Hab jetzt Freitag am 22.01.2010 BE Prüfung, wie siecht es aus mit der Probezeit..beginnt sie bei Klasse B oder nach Bestandener BE Prüfung..komme damit immer ins schleudern..
>>Probezeit läuft ab 22.12.2009 --------------------------------------------------------- ...wenn Du am 22.12.09 den Führerschein Klasse B ausgehändigt bekommen hast. Falls Du aber gleich BE beantragt hast und den Führerschein erst nach bestandener BE-Prüfung bekommen hast, gilt dieses Datum als Beginn der Probezeit. Sieh einfach nach auf der Rückseite Deines Führerscheines links oben. Gruß Manfred
>>>Probezeit läuft ab 22.12.2009 >--------------------------------------------------------- >...wenn Du am 22.12.09 den Führerschein Klasse B ausgehändigt bekommen hast. Falls Du aber gleich BE beantragt hast und den Führerschein erst nach bestandener BE-Prüfung bekommen hast, gilt dieses Datum als Beginn der Probezeit. Sieh einfach nach auf der Rückseite Deines Führerscheines links oben. >Gruß Manfred
>>Habe B/BE zusammen beantragt. Steht 22.12.2009. > >Wo steht das? 4a (vorne), 10 oder 14 (beides hinten)? Entscheidend ist das Erteilungsdatum (10), falls dort ein "*)" steht gilt der Eintrag bei 14. > >So wie du es schilderst ist dir Klasse B nicht am 22.12.2009 erteilt worden.
Doch Doch Prüfung für Klasse B habe ich am 22.12.2009 Bestanden. Und morgen am 22.01.2010 habe Ich BE Prüfung...bei mir steht 14.(10.) 22.12.2009.