Probezeit

  • Probezeit
     Ritschratsch
      schrieb am Mittwoch, 1. Februar 2006
    Guten Tag!
    Wie sieht das aus, ich hab am 13.12.03 meinen Führerschein gemacht, aber bin erst im Februar 18 geworden, wann ist die Probezeit erloschen????? am 13.12.05 oder erst im Februar?
  • Thema
    Re: Probezeit
    Autor
      Julia18
      schrieb am Mittwoch, 1. Februar 2006
    Text
    ähm....aber eigentlich kannst du doch deine prüfung noch gar nicht im dezember gemacht haben, wenn du erst im februar geburtstag hast,oder? das geht doch eigentlich erst einen monat vor dem 18.geburtstag.

    naja, jedenfalls zu deiner frage... die probezeit beginnt an dem tag, an dem dir dein fs ausgehändigt wurde. also im februar und endet demnach dann auch. aber das datum steht doch auf deinem fs auch drauf, oder?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Probezeit
    Autor
      The_great_Mish
      schrieb am Donnerstag, 2. Februar 2006
    Text
    >Guten Tag!
    Darf ich ne Probefahrt während meiner Probezeit machen ?


    MFG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Probezeit
    Autor
      F77
      schrieb am Donnerstag, 2. Februar 2006
    Text
    >>Guten Tag!
    >Darf ich ne Probefahrt während meiner Probezeit machen ?
    >
    >
    >MFG

    Was meinst du mit Probefahrt? Wenn du die Testfahrt bei einem Autohaus meinst, das darfst du, da du im Besitz einer gueltigen Fahrerlaubnis bist.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Probezeit
    Autor
      Floh w
      schrieb am Donnerstag, 2. Februar 2006
    Text
    >>>Guten Tag!
    >>Darf ich ne Probefahrt während meiner Probezeit machen ?
    >>
    >>
    >>MFG
    >
    >Was meinst du mit Probefahrt? Wenn du die Testfahrt bei einem Autohaus meinst, das darfst du, da du im Besitz einer gueltigen Fahrerlaubnis bist.

    rechtlich gesehen darf er es, nur wollen die autohäuser meistens nich, dass fahranfänger probefahrten machen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Probezeit
    Autor
      ABC
      schrieb am Donnerstag, 2. Februar 2006
    Text
    >rechtlich gesehen darf er es, nur wollen die autohäuser meistens nich, dass fahranfänger probefahrten machen.
    ------------------------------------------
    Wobei das wahrscheinlich auch daran liegt, dass wohl kein 18jähriger (der ohne Eltern kommt) wirkliches Kaufinteresse hat, sondern wohl eher eine Gratistour machen möchte!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Probezeit
    Autor
      markusac
      schrieb am Freitag, 3. Februar 2006
    Text
    Die Probezeit gilt 2 Jahre ab Ausstellungsdatum (auf der Rückseite der Karte links oben).
    Beispiel: Aushändigung des Führerscheines am 15.02.03, bedeutet Ende der Probezeit wenn alles normal läuft am 16.02.05. Der 15.02.05 zählt noch zur Probezeit!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Probezeit
    Autor
      DjNemas
      schrieb am Montag, 9. Juli 2012
    Text
    >Die Probezeit gilt 2 Jahre ab Ausstellungsdatum (auf der Rückseite der Karte links oben).
    >Beispiel: Aushändigung des Führerscheines am 15.02.03, bedeutet Ende der Probezeit wenn alles normal läuft am 16.02.05. Der 15.02.05 zählt noch zur Probezeit!

    Mittlerweile ist es so wenn man mit 17 den Führerschein gemacht hat wird die 2 Jährige Probezeit erst ab 18 Jahre gezählt.
    Also wenn man mit 17 sein Führerschein hat endet die Probezeit erst mit 20 Jahren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Probezeit
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 9. Juli 2012
    Text
    Hi

    >Mittlerweile ist es so wenn man mit 17 den Führerschein gemacht hat wird die 2 Jährige Probezeit erst ab 18 Jahre gezählt.
    >Also wenn man mit 17 sein Führerschein hat endet die Probezeit erst mit 20 Jahren.

    Sehr interessant.
    Wo hast du die Info denn her?
    (weil die ist schlichtweg falsch :)

    Quelle:
    StVG
    § 2a Fahrerlaubnis auf Probe

    (1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Probezeit
    Autor
      FrediAnn
      schrieb am Montag, 9. Juli 2012
    Text
    >Hi
    >
    >>Mittlerweile ist es so wenn man mit 17 den Führerschein gemacht hat wird die 2 Jährige Probezeit erst ab 18 Jahre gezählt.
    >>Also wenn man mit 17 sein Führerschein hat endet die Probezeit erst mit 20 Jahren.
    >
    >Sehr interessant.
    >Wo hast du die Info denn her?
    >(weil die ist schlichtweg falsch :)
    >
    >Quelle:
    >StVG
    >§ 2a Fahrerlaubnis auf Probe
    >
    > (1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.

    Hmm, meine Fahrlehrer meinen auch, das die Probezeit bis 20 geht, sollte man mit 17 den Führerschein erworben haben.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Probezeit
    Autor
      Kritiker
      schrieb am Montag, 9. Juli 2012
    Text

    >Hmm, meine Fahrlehrer meinen auch, das die Probezeit bis 20 geht, sollte man mit 17 den >Führerschein erworben haben.
    >

    Wie schon oben gesagt ist das blanker Unsinn.

    Es gilt §2a StVG in Verbindung mit §32 FeV.
    Die Probezeit beginnt, sobald eine Fahrerlaubnis der Klasse A1, A oder B erteilt wurde, egal ob begleitet oder nicht.
    Und wer mit 16 Klasse A1 erwirbt, kann somit schon mit 18 aus der Probezeit raus sein.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Probezeit
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 9. Juli 2012
    Text
    Hi

    >>Hmm, meine Fahrlehrer meinen auch, das die Probezeit bis 20 geht, sollte man mit 17 den >Führerschein erworben haben.
    >>
    >
    >Wie schon oben gesagt ist das blanker Unsinn.

    Ein Glück dass ich echt nicht zu jedem Fahrlehrer Kollege sagen muss :)

    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo