Guten Tag! Wie sieht das aus, ich hab am 13.12.03 meinen Führerschein gemacht, aber bin erst im Februar 18 geworden, wann ist die Probezeit erloschen????? am 13.12.05 oder erst im Februar?
Thema
Re: Probezeit
Autor
Julia18
schrieb am Mittwoch, 1. Februar 2006
Text
ähm....aber eigentlich kannst du doch deine prüfung noch gar nicht im dezember gemacht haben, wenn du erst im februar geburtstag hast,oder? das geht doch eigentlich erst einen monat vor dem 18.geburtstag.
naja, jedenfalls zu deiner frage... die probezeit beginnt an dem tag, an dem dir dein fs ausgehändigt wurde. also im februar und endet demnach dann auch. aber das datum steht doch auf deinem fs auch drauf, oder?
>>>Guten Tag! >>Darf ich ne Probefahrt während meiner Probezeit machen ? >> >> >>MFG > >Was meinst du mit Probefahrt? Wenn du die Testfahrt bei einem Autohaus meinst, das darfst du, da du im Besitz einer gueltigen Fahrerlaubnis bist.
rechtlich gesehen darf er es, nur wollen die autohäuser meistens nich, dass fahranfänger probefahrten machen.
>rechtlich gesehen darf er es, nur wollen die autohäuser meistens nich, dass fahranfänger probefahrten machen. ------------------------------------------ Wobei das wahrscheinlich auch daran liegt, dass wohl kein 18jähriger (der ohne Eltern kommt) wirkliches Kaufinteresse hat, sondern wohl eher eine Gratistour machen möchte!
Die Probezeit gilt 2 Jahre ab Ausstellungsdatum (auf der Rückseite der Karte links oben). Beispiel: Aushändigung des Führerscheines am 15.02.03, bedeutet Ende der Probezeit wenn alles normal läuft am 16.02.05. Der 15.02.05 zählt noch zur Probezeit!
>Die Probezeit gilt 2 Jahre ab Ausstellungsdatum (auf der Rückseite der Karte links oben). >Beispiel: Aushändigung des Führerscheines am 15.02.03, bedeutet Ende der Probezeit wenn alles normal läuft am 16.02.05. Der 15.02.05 zählt noch zur Probezeit!
Mittlerweile ist es so wenn man mit 17 den Führerschein gemacht hat wird die 2 Jährige Probezeit erst ab 18 Jahre gezählt. Also wenn man mit 17 sein Führerschein hat endet die Probezeit erst mit 20 Jahren.
>Mittlerweile ist es so wenn man mit 17 den Führerschein gemacht hat wird die 2 Jährige Probezeit erst ab 18 Jahre gezählt. >Also wenn man mit 17 sein Führerschein hat endet die Probezeit erst mit 20 Jahren.
Sehr interessant. Wo hast du die Info denn her? (weil die ist schlichtweg falsch :)
Quelle: StVG § 2a Fahrerlaubnis auf Probe
(1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.
>Hi > >>Mittlerweile ist es so wenn man mit 17 den Führerschein gemacht hat wird die 2 Jährige Probezeit erst ab 18 Jahre gezählt. >>Also wenn man mit 17 sein Führerschein hat endet die Probezeit erst mit 20 Jahren. > >Sehr interessant. >Wo hast du die Info denn her? >(weil die ist schlichtweg falsch :) > >Quelle: >StVG >§ 2a Fahrerlaubnis auf Probe > > (1) Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an.
Hmm, meine Fahrlehrer meinen auch, das die Probezeit bis 20 geht, sollte man mit 17 den Führerschein erworben haben.
>Hmm, meine Fahrlehrer meinen auch, das die Probezeit bis 20 geht, sollte man mit 17 den >Führerschein erworben haben. >
Wie schon oben gesagt ist das blanker Unsinn.
Es gilt §2a StVG in Verbindung mit §32 FeV. Die Probezeit beginnt, sobald eine Fahrerlaubnis der Klasse A1, A oder B erteilt wurde, egal ob begleitet oder nicht. Und wer mit 16 Klasse A1 erwirbt, kann somit schon mit 18 aus der Probezeit raus sein.
>>Hmm, meine Fahrlehrer meinen auch, das die Probezeit bis 20 geht, sollte man mit 17 den >Führerschein erworben haben. >> > >Wie schon oben gesagt ist das blanker Unsinn.
Ein Glück dass ich echt nicht zu jedem Fahrlehrer Kollege sagen muss :)