Re: Re: Preiserhöhung rechtmäßig?

  • Re: Re: Preiserhöhung rechtmäßig?
     michael13
      schrieb am Dienstag, 29. Januar 2008
    >es ist zwar nicht schön, dass dich dein Fahrlehrer nicht über die Preiserhöhung informiert hat, aber sie ist absolut rechtmäßig.

    Das wurde wohl von einigen Gerichten nicht so gesehen, wie z.B. unter http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2004-Texte/fpx-04-02-AGB.htm nachzulesen ist.

    Hier der relevante Textauszug:

    Die bisherige Regelung in Ziffer 2 der AGB, wonach Preiserhöhungen auch auf bestehende Verträge angewandt werden durften, sofern seit Vertragsabschluss mindestens vier Monate vergangen waren, musste gestrichen werden. Die Gerichte sahen in diesem Passus eine unzulässige Benachteiligung des Verbrauchers. Nach Ziffer 1 der AGB endet der Vertrag mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall aber nach einem Jahr seit Vertragsschluss. Die Gerichte erwarten von einem Unternehmer, dass er bei der Kalkulation seiner Preise die im Laufe eines Jahres zu erwartenden Kostensteigerungen berücksichtigt. Es dürfen also immer nur die im Vertrag vereinbarten Preise berechnet werden, selbst wenn sich die Ausbildung bis zu einem Jahr hinzieht.
  • Thema
    Re: Re: Re: Preiserhöhung rechtmäßig?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 30. Januar 2008
    Text

    Schön, Michael. Aber du widersprichst dir selbst.
    Denn nach dem Passus:

    >Die Gerichte erwarten von einem Unternehmer, dass er bei der Kalkulation seiner Preise die im Laufe eines Jahres zu erwartenden Kostensteigerungen berücksichtigt. Es dürfen also immer nur die im Vertrag vereinbarten Preise berechnet werden, selbst wenn sich die Ausbildung bis zu einem Jahr hinzieht.

    hätte die Preiserhöhung nicht stattfinden dürfen, da sie -bei richtiger Kalkulation des FL- nicht notwendig gewesen wäre.

    Ob im Falle unserer Fragestellerin was gemacht werden kann, wage ich zu bezweifeln. Schließlich hat sie einen Vertrag unterschrieben, der eine Erhöhung zulässt.
    Ich würde (bei bestehender Rechtsschutzversicherung) überlegen mal einen Anwalt zu Klärung aufzusuchen.
    Doch stellt sich die Frage, ob sich der Aufwand lohnt.
    Schließlich geht es hier nicht um den Gesamtbetrag des Führerscheines, sondern nur um eine Differenz zum Preis von vor der Erhöhung.

    Hängen denn aktuelle Preistafeln in der Fahrschule aus? Wurden sie rechtzeitig ausgetauscht?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Preiserhöhung rechtmäßig?
    Autor
      Peg
      schrieb am Mittwoch, 30. Januar 2008
    Text
    >
    >Schön, Michael. Aber du widersprichst dir selbst.
    ...........
    Tschuldigung, Michael.
    Habe diese eine Zeile deines Beitrages
    **Das wurde wohl von einigen Gerichten nicht so gesehen, wie z.B. unter**
    überlesen.

    Natürlich stimme ich dir bei (zumal ich selbst den LINK hier reingesetzt habe ;o)).
    Doch meine Zweifel -ob da ohne Rechtsstreit was zu machen ist- bleiben ;o((

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Preiserhöhung rechtmäßig?
    Autor
      kaydee
      schrieb am Mittwoch, 30. Januar 2008
    Text

    >Natürlich stimme ich dir bei (zumal ich selbst den LINK hier reingesetzt habe ;o)).
    >Doch meine Zweifel -ob da ohne Rechtsstreit was zu machen ist- bleiben ;o((
    +++

    Ich würde vielleicht erstmal mit dem Chef reden, bevor ich mich um einen Anwalt bemühe... Er ist definitiv für die Dauer des gültigen Vertrages an die Preise aus diesem Vertrag gebunden... eventuell ist diese "Änderung" bloss an ihm vorbei gegangen. Sollte die Preisanpasung nach vier Monaten noch in seinen AGBs stehen, nutz er veraltete Verträge, die so keine Rechtsgültigkeit haben....

    greetz

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Preiserhöhung rechtmäßig?
    Autor
      Kaja
      schrieb am Mittwoch, 30. Januar 2008
    Text
    Hallo,

    danke schonmal für die Antworten!

    Ich habe vergebens versucht mit meinem Fahrlehrer darüber zu reden, doch er ist nicht auf mein Problem eingegangen und konnte im Gespräch nicht sachlich bleiben, er wurde richtig unhöflich und fing an, meinen Vater und mich fast schon zu beleidigen.

    In der Fahrschule hingen nie Preise aus, natürlich könnte mein Fahrlehrer nach dem Streit schnell welche hingehangen haben.
    Ich war längere Zeit nicht mehr in der Fahrschule, da ich meine Theorie-Ausbildung schon seit November abgeschlossen haben. Davor hingen auf jeden Fall nie Preise aus, das können mehrere Leute bestätigen, die mit mir die Theorieausbildung gemacht haben.

    Sind die "alten" AGB der Fahrschule also nicht gültig, weil sie schon vorher aktualisiert wurden?
    Weiterhin steht die Frage: Ist das Verhalten meines Fahrlehrer rechtens?

    Vielen Dank schonmal!
    Kaja

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Preiserhöhung rechtmäßig?
    Autor
      michael13
      schrieb am Mittwoch, 30. Januar 2008
    Text
    > Sind die "alten" AGB der Fahrschule also nicht
    > gültig, weil sie schon vorher aktualisiert
    > wurden?

    Leider nein. Dein Fahrlehrer hat für deine AGB wohl die Vorlage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände verwendet. Aus dieser Vorlage wurde die Preisstetigkeits-Klausel inzwischen entfernt. Das hat aber keine Auswirkung auf die AGB der Fahrschule.

    Allerdings scheinen bereits Urteile zu existieren, welche die betreffende Klausel für ungültig erklären. Das erhöht die Chance, dass auch Ihr in einem Prozess Recht bekommen würdet. Sicher ist das aber nicht. ("Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand." ;-)

    > Weiterhin steht die Frage: Ist das Verhalten
    > meines Fahrlehrer rechtens?

    Wie gesagt, das kann letztendlich nur ein Gericht entscheiden.

    Den unstrittigen Teil der Rechnung habt ihr aber hoffentlich bezahlt, oder?

    Ich würde zunächst bei der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände in München nach den genauen Gründen für die Entfernung der Klausel nachfragen. Ein Beratungsgespräch bei der örtlichen Verbraucherzentrale kann vielleicht auch erhellend sein (kostet afaik auch nur 10 Euro).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Preiserh�hung rechtm��ig?
    Autor
      Kaja
      schrieb am Mittwoch, 30. Januar 2008
    Text
    >> Sind die "alten" AGB der Fahrschule also nicht
    >> g�ltig, weil sie schon vorher aktualisiert
    >> wurden?
    >
    >Leider nein. Dein Fahrlehrer hat f�r deine AGB wohl die Vorlage der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverb�nde verwendet. Aus dieser Vorlage wurde die Preisstetigkeits-Klausel inzwischen entfernt. Das hat aber keine Auswirkung auf die AGB der Fahrschule.
    >
    >Allerdings scheinen bereits Urteile zu existieren, welche die betreffende Klausel f�r ung�ltig erkl�ren. Das erh�ht die Chance, dass auch Ihr in einem Prozess Recht bekommen w�rdet. Sicher ist das aber nicht. ("Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand." ;-)
    >
    >> Weiterhin steht die Frage: Ist das Verhalten
    >> meines Fahrlehrer rechtens?
    >
    >Wie gesagt, das kann letztendlich nur ein Gericht entscheiden.
    >
    >Den unstrittigen Teil der Rechnung habt ihr aber hoffentlich bezahlt, oder?
    >
    >Ich w�rde zun�chst bei der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverb�nde in M�nchen nach den genauen Gr�nden f�r die Entfernung der Klausel nachfragen. Ein Beratungsgespr�ch bei der �rtlichen Verbraucherzentrale kann vielleicht auch erhellend sein (kostet afaik auch nur 10 Euro).
    >


    Danke für die schnelle Antwort,

    natürlich haben wir für alle Leistungen bezahlt, allerdings zu den Preisen, die im Ausbildungsvertrag abgemacht waren.

    Heute waren wir beim Anwalt, mal schauen wie sich die Sache weinterentwickelt.

    Bin weiterhin offen für Hilfe!
    Kaja

    Auf den Beitrag antworten


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