Preiserhöhung rechtmäßig?

  • Preiserhöhung rechtmäßig?
     Kaja
      schrieb am Dienstag, 29. Januar 2008
    Hallo,

    ich habe ein Problem und zwar bin ich seit Mai 2007 dabei, den Führerschein zu machen und habe vor ca. einer Woche (kurz vor meiner praktischen Prüfung) die Rechnung erhalten. Der Gesamtbetrag wurde aber mit komplett anderen, viel teureren Preisen gerechnet, als im Ausbildungvertrag vereinbart. Als ich meinen Fahrlehrer darauf ansprach, erklärte er mir, dass er die Preise erhöht habe und bezog sich auf folgenden Passus im Ausbildungsvertrag:

    Preisänderung/Preisstetigkeit:
    Werden diese geändert, so bleibt eine entsprechende Anpassung der nach diesem Vertrag vereinbarten Entgelte vorbehalten, soweit diese erst nach Ablauf von mehr als 4 Monaten seit Vertragsabschluß fällig werden.

    Er hat mich während meiner Ausbildung nie über diese Preiserhöhung informiert; ich weiß bis heute nicht genau, wann, wie oft und um wie viel er seine Preise erhöht hat.

    Jetzt frage ich mich: ist so ein Verhalten rechtmäßig?
    Müssen neue Preise nicht in einem neuen Vertrag geregelt werden? Der Fahrschüler muss doch die Chance haben, auf mögliche Preiserhöhunen zu reagieren.
    Und sind die AGB überhaupt rechtsgültig?

    Ich habe mich auf jeden Fall ziemlich hintergangen gefühlt, hauptsächlich, weil ich von diesen Preiserhöhungen nichts wusste.
    Jetzt suche ich Argumente für meine Ansicht der Dinge.

    Ich bin sehr dankbar für Hilfe!
    Kaja
  • Thema
    Re: Preiserhöhung rechtmäßig?
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 29. Januar 2008
    Text
    Hallo Kaja,

    es ist zwar nicht schön, dass dich dein Fahrlehrer nicht über die Preiserhöhung informiert hat, aber sie ist absolut rechtmäßig. Den entsprechenden Abschnitt aus den Geschäftsbedingungen hast du ja auch zitiert. Man geht davon aus, dass die Führerscheinausbildung im Normalfall innerhalb von 4 Monaten abgeschlossen ist. Die Preisliste muss übrigens in der Fahrschule aushängen.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Preiserhöhung rechtmäßig?
    Autor
      Kaja
      schrieb am Mittwoch, 30. Januar 2008
    Text
    Danke für die schnelle Antwort,

    ich hatte nie die Möglichkeit, mich über eventuelle Preiserhöhungen zu informieren, in der Fahrschule haben bis jetzt nie Preislisten ausgehangen.
    Der Fahrschüler muss doch die Möglichkeit bekommen, auf eventuelle Preiserhöhungen reagieren zu können. Doch wie soll das gehen, wenn man nirgendwo darüber informiert wird?
    Ich kann doch nicht vorsorglich jede Fahrstunde nachfrage: Haben Sie zufälligerweise irgendwann mal die Preise erhöht?

    Liebe Grüße,
    Kaja

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Preiserhöhung rechtmäßig?
    Autor
      carhol
      schrieb am Mittwoch, 30. Januar 2008
    Text
    hast du während deiner fs zeit eine längere pause eingelegt?

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Preiserh�hung rechtm��ig?
    Autor
      Kaja
      schrieb am Mittwoch, 30. Januar 2008
    Text
    >hast du w�hrend deiner fs zeit eine l�ngere pause eingelegt?
    >
    >holger

    Hallo,
    danke für die schnelle Antwort!

    Nein, ich habe nach Anordnung meines Fahrlehrers zuerst die Theorieausbildung gemacht und habe nach der bestandenen Theorie-Prüfung angefangen zu fahren und habe danach auch kontinuierlich (ca. 2-3 Mal pro Woche) Fahrstunden bekommen. Habe also nie eine längere Pause eingelegt.

    Liebe Grüße,
    Kaja

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Preiserh�hung rechtm��ig?
    Autor
      Kaja
      schrieb am Donnerstag, 21. Februar 2008
    Text
    Hallo, wollte mal hören ob es nochwas neues gibt?
    LG Kaja

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Preiserh�hung rechtm��ig?
    Autor
      crash 2
      schrieb am Donnerstag, 21. Februar 2008
    Text
    Hallo Katja, stell Dir mal vor, eine Fahrschule könnte nach Vertragsabschluß die Preise nicht mehr erhöhen, dann würden sich doch alle Leute schon mit 14 anmelden, weil es da ja billiger ist, als in 3 - 4 Jahren. Selbst wenn Du Dir ein Auto bestellst, sind diese Preise nicht unbegrenzt gültig, wenn die Lieferung nach einer Preiserhöhung stattfindet, dann mußt Du immer in den sauren Apfel beißen. Fahrschulen geben da eine Preisgarantie von ca. 4 Monaten. Du wirst es jetzt, da wo Du allein fahren darfst an den Benzinpreisen sehen, wie die Bert - und Talfahrten durchführen. Und das Täglich. Kein Fahrlehrer kann wissen, wie die Kraftstoffpreise in 6 Monaten sind. Darauf muß er natürlich reagieren können.
    Sanfte Grüße

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Preiserh�hung rechtm��ig?
    Autor
      carhol
      schrieb am Donnerstag, 21. Februar 2008
    Text
    @crash 2

    dann lies mal den link.
    http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-01-FPX/2004-Texte/fpx-04-02-AGB.htm

    holger

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Preiserhöhung rechtmäßig?
    Autor
      Ursel
      schrieb am Freitag, 22. Februar 2008
    Text
    >Hallo,
    >
    >ich habe ein Problem und zwar bin ich seit Mai 2007 dabei, den Führerschein zu machen und habe vor ca. einer Woche (kurz vor meiner praktischen Prüfung) die Rechnung erhalten. Der Gesamtbetrag wurde aber mit komplett anderen, viel teureren Preisen gerechnet, als im Ausbildungvertrag vereinbart. Als ich meinen Fahrlehrer darauf ansprach, erklärte er mir, dass er die Preise erhöht habe und bezog sich auf folgenden Passus im Ausbildungsvertrag:
    >
    >Preisänderung/Preisstetigkeit:
    >Werden diese geändert, so bleibt eine entsprechende Anpassung der nach diesem Vertrag vereinbarten Entgelte vorbehalten, soweit diese erst nach Ablauf von mehr als 4 Monaten seit Vertragsabschluß fällig werden.
    >
    >Er hat mich während meiner Ausbildung nie über diese Preiserhöhung informiert; ich weiß bis heute nicht genau, wann, wie oft und um wie viel er seine Preise erhöht hat.
    >
    >Jetzt frage ich mich: ist so ein Verhalten rechtmäßig?
    >Müssen neue Preise nicht in einem neuen Vertrag geregelt werden? Der Fahrschüler muss doch die Chance haben, auf mögliche Preiserhöhunen zu reagieren.
    >Und sind die AGB überhaupt rechtsgültig?
    >
    >Ich habe mich auf jeden Fall ziemlich hintergangen gefühlt, hauptsächlich, weil ich von diesen Preiserhöhungen nichts wusste.
    >Jetzt suche ich Argumente für meine Ansicht der Dinge.
    >
    >Ich bin sehr dankbar für Hilfe!
    >Kaja


    Hallo Katja,

    dieser Passus in den AGB ist rechtlich nicht haltbar und deshalb bereits seit 2004 geändert.
    Ausbildungsverträge und die darin vereinbarten Preise sind bis zu einem Jahr gültig.

    Viele Grüße
    Ursel

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