Preiserhöhung rechtmäßig?
Kaja
schrieb am Dienstag, 29. Januar 2008
Hallo,
ich habe ein Problem und zwar bin ich seit Mai 2007 dabei, den Führerschein zu machen und habe vor ca. einer Woche (kurz vor meiner praktischen Prüfung) die Rechnung erhalten. Der Gesamtbetrag wurde aber mit komplett anderen, viel teureren Preisen gerechnet, als im Ausbildungvertrag vereinbart. Als ich meinen Fahrlehrer darauf ansprach, erklärte er mir, dass er die Preise erhöht habe und bezog sich auf folgenden Passus im Ausbildungsvertrag:
Preisänderung/Preisstetigkeit:
Werden diese geändert, so bleibt eine entsprechende Anpassung der nach diesem Vertrag vereinbarten Entgelte vorbehalten, soweit diese erst nach Ablauf von mehr als 4 Monaten seit Vertragsabschluß fällig werden.
Er hat mich während meiner Ausbildung nie über diese Preiserhöhung informiert; ich weiß bis heute nicht genau, wann, wie oft und um wie viel er seine Preise erhöht hat.
Jetzt frage ich mich: ist so ein Verhalten rechtmäßig?
Müssen neue Preise nicht in einem neuen Vertrag geregelt werden? Der Fahrschüler muss doch die Chance haben, auf mögliche Preiserhöhunen zu reagieren.
Und sind die AGB überhaupt rechtsgültig?
Ich habe mich auf jeden Fall ziemlich hintergangen gefühlt, hauptsächlich, weil ich von diesen Preiserhöhungen nichts wusste.
Jetzt suche ich Argumente für meine Ansicht der Dinge.
Ich bin sehr dankbar für Hilfe!
Kaja
ich habe ein Problem und zwar bin ich seit Mai 2007 dabei, den Führerschein zu machen und habe vor ca. einer Woche (kurz vor meiner praktischen Prüfung) die Rechnung erhalten. Der Gesamtbetrag wurde aber mit komplett anderen, viel teureren Preisen gerechnet, als im Ausbildungvertrag vereinbart. Als ich meinen Fahrlehrer darauf ansprach, erklärte er mir, dass er die Preise erhöht habe und bezog sich auf folgenden Passus im Ausbildungsvertrag:
Preisänderung/Preisstetigkeit:
Werden diese geändert, so bleibt eine entsprechende Anpassung der nach diesem Vertrag vereinbarten Entgelte vorbehalten, soweit diese erst nach Ablauf von mehr als 4 Monaten seit Vertragsabschluß fällig werden.
Er hat mich während meiner Ausbildung nie über diese Preiserhöhung informiert; ich weiß bis heute nicht genau, wann, wie oft und um wie viel er seine Preise erhöht hat.
Jetzt frage ich mich: ist so ein Verhalten rechtmäßig?
Müssen neue Preise nicht in einem neuen Vertrag geregelt werden? Der Fahrschüler muss doch die Chance haben, auf mögliche Preiserhöhunen zu reagieren.
Und sind die AGB überhaupt rechtsgültig?
Ich habe mich auf jeden Fall ziemlich hintergangen gefühlt, hauptsächlich, weil ich von diesen Preiserhöhungen nichts wusste.
Jetzt suche ich Argumente für meine Ansicht der Dinge.
Ich bin sehr dankbar für Hilfe!
Kaja