Praxisunterricht vor Theorieprüfung

  • Praxisunterricht vor Theorieprüfung
     sert
      schrieb am Montag, 15. Februar 2010
    Hallo
    Kann ich den Praktischen unterricht schon anfangen bevor ich die theorieprüfung gemacht habe? an den 14 pflicht- theoriestunden habe ich teilgenommen nur habe ich den fahrerlaubnissantrag noch nicht gekriegt. das soll noch 10 wochen dauern.
  • Thema
    Re: Praxisunterricht vor Theoriepr�fung
    Autor
      Aero145
      schrieb am Montag, 15. Februar 2010
    Text
    >Hallo
    >Kann ich den Praktischen unterricht schon anfangen bevor ich die theoriepr�fung gemacht habe? an den 14 pflicht- theoriestunden habe ich teilgenommen nur habe ich den fahrerlaubnissantrag noch nicht gekriegt. das soll noch 10 wochen dauern.

    Zwei Buchstaben: J a

    Ich zumindest. Habe zwar die Theorieprüfung vor der 6. Sonderfahrt gemacht, aber fing mit den Fahrten als ich meine 6. Theoriestunde gemacht hatte.

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  • Thema
    Re: Re: Praxisunterricht vor Theoriepr�fung
    Autor
      michi21192
      schrieb am Montag, 15. Februar 2010
    Text
    du kannst mit den übungsfahrten bzw. mit den fahrten schon vor der ablegung der theorieprüfung ablegen, is kein problem

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  • Thema
    Re: Re: Re: Praxisunterricht vor Theoriepr�fung
    Autor
      heike74
      schrieb am Dienstag, 16. Februar 2010
    Text
    >du kannst mit den übungsfahrten bzw. mit den fahrten schon vor der ablegung der theorieprüfung ablegen, is kein problem

    Ich denke das ist von Fahrschule zu Fahrschule verschieden und sollte nicht veralgemeinert werden! Bei meiner war es so das höchstens zwei Doppelstunden vor der Theorieprüfung gemacht werden mit der Begründung das der FL sich sicher sein solte das der FS wenigstens die rechts vor links Regeln etc. beherscht!Fand das auch o.k. so!
    Allerdings dauerte es hier nur 3 Wochen bis der Antrag durch war!
    Lg heike

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  • Thema
    Re: Praxisunterricht vor Theorieprüfung
    Autor
      Kirsten
      schrieb am Dienstag, 16. Februar 2010
    Text
    Hallo,

    dass du Fahrstunden nehmen darfst, wurde schon geschrieben. Da dein Antrag allerdings noch so lange dauert (warum eigentlich?) musst du mit deinem Fahrlehrer besprechen, ob Fahrstunden schon sinnvoll sind. Es kostet nämlich unnötig Geld, wenn du mit der Ausbildung eigentlich fertig bist, aber noch keine Prüfung machen darfst und deswegen noch weitere Fahrstunden nehmen musst, um nichts zu verlernen. Deshalb fangen manche Fahrlehrer mit der Praxis erst an, wenn die Theorieprüfung kurz bevorsteht oder sogar schon bestanden wurde.

    Viele Grüße
    Kirsten

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Praxisunterricht vor Theorieprüfung
    Autor
      naschkatze06
      schrieb am Dienstag, 16. Februar 2010
    Text
    Bei mir müssten es 2 Fahrstunden vor der theo. Prüfung gewesen sein :)
    Meinem Fl ist das als lieber, wenn man die Gelegenheit dazu hat, erst die ganzen Theoriestunden + tP und danach erst die Praxis zu absolvieren!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Praxisunterricht vor Theorieprüfung
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Dienstag, 16. Februar 2010
    Text
    Es gibt ein Fahrlehrergesetz. In diesem enthalten ist die
    Fahrschüler-Ausbildungsordnung. § 2 Umfang der Ausbildung:
    Die Ausbildung umfaßt einen theoretischen und einen praktischen Teil. Beide Teile sind ausbildungsgerecht miteinander zu verbinden.
    -------------------------------------------------------------------
    Wenn jetzt, bei diesem Wetter, ein Motorradfahrschüler beginnt, kann ich mit ihm noch nicht Motorradfahren. Er wird also erst die Theorie machen und wenn die Sonne wieder höher steht, die Praxis.
    Bei einem Autofahrschüler beginne ich sofort neben der Theorie auch mit der Praxis. Am Anfang konzentriert sich der FS nur auf die Bedienung des Autos. Vorfahrt und alle anderen Regeln, dafür bin ich zuständig. Erst wenn in der Theorie Vorfahrt dran war muß der FS am nächsten Fahrtermin die Vorfahrtsregeln anwenden. Erst wenn wir in der Theorie die Verkehrszeichen besprochen haben, schaut der Fahrschüler nach Vorfahrt und Verkehrszeichen usw. usw. So kann der FS die Regeln aus der Theorie sofort in der Praxis anwenden und ich kann in der Theorie noch einmal auf Dinge zu sprechen kommen, die der FS in der Praxis erlebt und gesehen hat. So kann man Theorie und Praxis gut miteinander verbinden wie es auch in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung festgeschrieben ist.
    Gruß Manfred

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