Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.

  • Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
     Martin Bruhns
      schrieb am Donnerstag, 17. Oktober 2019
    Hallo Fahrschule.de Community.

    Ich bin heute bei der Praxisprüfung leider durchgefallen. Für mich jetzt nicht unbedingt ein Weltuntergang, jeoch ist einiges an Verwirrung aufgekommen. Mein Fahrlehrer meinte nach der Prüfung, dass ich nun mindestens 3 weitere Fahrstunden nehmen *muss*, da es der Gesetzgeber vorgibt. Direkt habe ich Ihn gefragt, wo ich das nachschlagen kann, nicht weil ich Ihm partu nicht vertraue, sondern einfach aus kuriosität. Nach meiner Frage ist er komplett ausgeflippt und schrie mir ins Gesicht: \"Was glaubst du wer du bist mir irgendetwas zu unterstellen\". Jedoch habe ich lediglich gefragt wo ich dieses \"Gesetz\" nachschlagen kann.

    Ist euch sowas bekannt und muss ich wirklich diese Fahrstunden nehmen? Die Ausbildungsbescheinigung habe ich ja bereits auf der steht ja drauf, dass ich alle Pflicht- und Sonderstunden bereits erledigt habe.
  • Thema
    Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Donnerstag, 17. Oktober 2019
    Text
    >Hallo Fahrschule.de Community.

    Hi Martin,

    >Ich bin heute bei der Praxisprüfung leider durchgefallen. Für mich jetzt nicht unbedingt ein Weltuntergang,

    Sowas passiert immer wieder mal ;)

    > Jedoch habe ich lediglich gefragt wo ich dieses \"Gesetz\" nachschlagen kann.

    Steht in keinem GEsetz.
    Aber im Regelfall bekommen die FAhrschulinhaber von den lokalen Erlaubnisbehörden eine Auflage bei nicht bestandenen Prüfungen

    Und wenn er sich da nicht daran hält, kann er Ärger bekommen.

    >Ist euch sowas bekannt und muss ich wirklich diese Fahrstunden nehmen? Die Ausbildungsbescheinigung habe ich ja bereits auf der steht ja drauf, dass ich alle Pflicht- und Sonderstunden bereits erledigt habe.

    Es gibt aber auch eine Nachschulungsauflage.
    Es hat ja nen Grund für das nB.
    Und diese Defizite solen damit nachgeschult werden.

    Ich schau bei meinem Leuten immer, warum durchgefallen.
    Wenns mehrere Sachen sind, die auf dem Protokoll stehen, dann ja.

    Oft ist es aber eine einzige Dussligkeit (das beliebte nicht stehenbleiben am STOP-Schild).
    Da liegt es nicht am Wissen...

    Und ich bestrafe meine LEute dann nicht mit zig Stunden danach.

    Die meisten kommen aber und wollen ein oder zweimal vor der nächsten Prüfung dann fahren

    Grüssle
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Martin Bruhns
      schrieb am Donnerstag, 17. Oktober 2019
    Text
    Hallo Wolfe,

    erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Bei mir war es in den letzten 10 Minuten der Prüfung, welche ich bis dahin mit lediglich 3 Schönheitsfehlern gefahren bin.
    Der durchfallfehler fand bei mir auf der Autobahn statt und zwar, weil der Schulterblick mit dem Lenken zusammen passierte, ich bin mir über diesen Fehler bewusst und würde ja selber sehr gerne noch einmal fahren.
    Aber 3 mal finde ich wirklich zu viel.

    Außerdem bin ich jetzt bei 3257€ insgesamt. Und das kommt mir auch schon etwas Spanisch vor.
    Er drohte mir auch, dass wenn ich mit ihm über diese Fahrstunden diskutiere, mich rausschmeißen würde.

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  • Thema
    Re: Re: Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Dean
      schrieb am Freitag, 18. Oktober 2019
    Text

    >Aber 3 mal finde ich wirklich zu viel.
    >
    >Außerdem bin ich jetzt bei 3257€ insgesamt. Und das kommt mir auch schon etwas Spanisch vor.
    >Er drohte mir auch, dass wenn ich mit ihm über diese Fahrstunden diskutiere, mich rausschmeißen würde.
    >

    3257€ sind ein ganzer Haufen Fahrstunden. Waren anscheinend noch nicht genug sonst hättest du ja bestanden.
    Bevor ich mir wegen dir Ärger mit der Überwachung einhandel, fahre ich lieber die 3 Stunden (die bei uns auch so vorgesehen sind). Fällst du nämlich wieder durch und hast nur eine Stunde "Nachschulung" gehabt, kommen die auf den Gedanken das ich dich "Abzocken" wollte......

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  • Thema
    Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 18. Oktober 2019
    Text
    >Hallo Wolfe,

    Hi,

    >erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Wenn ich online bin, gerne

    >Der durchfallfehler fand bei mir auf der Autobahn statt und zwar, weil der Schulterblick mit dem Lenken zusammen passierte, ich bin mir über diesen Fehler bewusst und würde ja selber sehr gerne noch einmal fahren.
    >Aber 3 mal finde ich wirklich zu viel.

    Wie Dean schon schreibt: recht hohe Summe für ne B-Ausbildung.
    Zwingen kann dich dein FL nicht.
    Aber er kann dich auch auf die lange BAnk schieben mit Prüfung.

    Und wie Dean schon schreibt:
    bevor ich als Fahrschulinhaber Ärger bekomm.....

    Und, wie du schon selber schreibst, waren vorher auch schon "Schönheitsfehler" drin.

    Sprich in Ruhe nochmals mit deinem FL

    >
    >Außerdem bin ich jetzt bei 3257€ insgesamt. Und das kommt mir auch schon etwas Spanisch vor.

    Das hängt von der Anzahl deiner Stunden, deinem GEschick, und den lokalen Preisen ab.

    >Er drohte mir auch, dass wenn ich mit ihm über diese Fahrstunden diskutiere, mich rausschmeißen würde.

    So einfach geht das von seiner Seite aus auch wieder nicht.
    Dafür muss er einen triftigen Grund vorweisen können.

    Und durch die Ausbildungsbescheinigung hat er ja mit erklärt, dass du Prüfungsreife hast.

    Viel Erfolg bei der nächsten
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Dean
      schrieb am Samstag, 19. Oktober 2019
    Text

    >So einfach geht das von seiner Seite aus auch wieder nicht.
    >Dafür muss er einen triftigen Grund vorweisen können.

    Geht fix. Dauert keine 5 Minuten.

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  • Thema
    Re: Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Martin Bruhns
      schrieb am Samstag, 19. Oktober 2019
    Text

    >Geht fix. Dauert keine 5 Minuten.

    Mhhh. Klingt so als würde man sich in den "5 Minuten" irgendeinen Grund aus den Fingern ziehen. Also wenn man ein seriöser Fahrlehrer ist, dann dauert das sicher keine 5 Minuten sondern braucht einen wirklich triftigen Grund.
    Naja hat halt anscheinend doch jeder bisschen Dreck am stecken. :)

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  • Thema
    Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Samstag, 19. Oktober 2019
    Text
    Hi,

    >Mhhh. Klingt so als würde man sich in den "5 Minuten" irgendeinen Grund aus den Fingern ziehen. Also wenn man ein seriöser Fahrlehrer ist, dann dauert das sicher keine 5 Minuten sondern braucht einen wirklich triftigen Grund.

    Dean kommt dann mit der BEgründung:
    mehrfach grob gegen die Anweisungen des FLs verstossen.

    Ob dies dann immer seriös ist und gute werbung?
    Und wenn mal nen Schüler hast, der sich dagegen wehrt, kanns auch mal dumm für die Fahrschule ausgehen.

    Aber da haben er und ich wohl ein wenig andere Ansichten und Einstellungen
    Weiter viel Erfolg
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Martin Bruhns
      schrieb am Sonntag, 20. Oktober 2019
    Text
    Bin da völlig deiner Meinung und auf deiner Seite Wolfe.

    Schönen Tag noch.

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  • Thema
    Re: Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Dean
      schrieb am Sonntag, 20. Oktober 2019
    Text
    Auch @Wolfe wird noch zu der Einsicht kommen das man sich von Fahrschülern nicht alles gefallen lassen muss. Nach ca 80 Fahrstunden hat man von einem Fahrschüler, der dann auch noch rum mosert, einfach die Schnauze voll. Dieses Recht nimmst sich jede Prostituierte heraus, wenn @Wolfe das anders sieht, ist es seine Ansicht....

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  • Thema
    Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Sonntag, 20. Oktober 2019
    Text
    Hi Dean,

    >Auch @Wolfe wird noch zu der Einsicht kommen das man sich von Fahrschülern nicht alles gefallen lassen muss.

    Keine Sorge, auch ich mach den Job schon ne Weile wie du weisst.

    Je mehr du schreibst, desto gefrusteter kommst du mir in dem Job vor.

    Was ist an der Frage eines Schülers, warum er diese Stunden nachschulen soll bzw deren gesetzlicher Grundlage schlimmes dran?

    Er bekommts normal erklärt.
    Dazu muss ich doch nicht ausrasten und ihn anschreien und mit rauswurf drohen.

    >Nach ca 80 Fahrstunden hat man von einem Fahrschüler, der dann auch noch rum mosert, einfach die Schnauze voll.

    Nochmals: was ist an dieser Frage gemosert?
    Wenn du zB beim Zahnarzt bist, der dir nen KV über mehrere tausend Euro vorlegt, fragst du doch auch nach, oops, warum wieso.
    Warum darf dies ein Fahrschüler nicht?

    Wenn er dann auf die Antwort sagt, er will das nicht, dann mach ich nen Vermerk in seine Akte (immerhin hab ich vorher bescheinigt, dass er ausgebildet ist), lass ihn dies notfalls gegenzeichnen und Ende.

    >Dieses Recht nimmst sich jede Prostituierte heraus, wenn @Wolfe das anders sieht, ist es seine Ansicht....

    Wenn du dich auf die Stufe einer solchen herabstufen willst, dein Problem.

    Ich hab da ne andere Einstellung zu meinem Beruf.
    Meine Fahrschüler (auch Problemfälle) sind nicht meine Feinde, die mich schikanieren wollen.

    Aber jeder ist bekanntlich seines Glückes eigener Schmid.

    Grüssle
    Wolfe

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  • Thema
    Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Dean
      schrieb am Montag, 21. Oktober 2019
    Text
    Lieber Wolfe, ich bin nicht gefrustet. Höchstens über dein permantentes in Schutz nehmen der FS und jeden FL aus "Schwarzes Schaf" unterschwellig zu bezeichnen ohne die Vorgeschichte zu kennen.

    Bei deinen Postings vergißt du immer, daß du nur die Sicht des FS kennst. Wenn dann ein Kollege jemanden mit "rauswerfen" droht, wird er schon seinen Grund dafür haben den dir der FS bestimmt nicht erzählen will und wird.
    Lies die Texte der FS doch einfach genauer.
    " lediglich 3 Schönheitsfehlern" d.h. die der FS selber bemerkt hat, von denen, die er NICHT bemerkt hat, weiß er gar nichts (und stehen häufig auch nicht im Prüfprotokoll.)
    "bin ich jetzt bei 3257€ insgesamt. Und das kommt mir auch schon etwas Spanisch vor."
    Wie nennst du das den ? Da ist doch schon der erste Zweifel an Kompetenz und Ehrlichkeit des FL beschrieben.
    Bei so einer extrem hohen Rechnung sind schon Fragen nach Eignung/Charakter und Fähigkeiten des FS berechtigt.

    Du fragst was an der Frage "Wo steht das..." gemosert ist ?
    Der Fs hat nicht nach den Kosten gefragt (was sogar normal wäre), Mit der Frage stellt der FS die Kompetenz, Ehrlichkeit und Autorität des FL in Frage (siehe oben). Auch wenn er es in seinem Posting als "sondern einfach aus kuriosität" beschreibt. (etwas, was merkwürdig ist, vom Üblichen, Normalen abweicht). Da ist der nächste Zweifel an Ehrlichkeit und Kompetenz des FL
    Oder beantwortest du alle Fragen deiner Fs mit dem entsprechenden §§ aus dem Wust von Gesetzen, §§, Vorschriften und Kommentaren denen wir unterliegen ?
    Ich denke Nein, wenn der Fs aber danach fragt zeigt das schon, daß er dir nicht vertraut.
    Oder fragst du deinen Arzt auf welcher gesetzlichen Grundlage er diese Behandlung durchführt? Oder zweifelst du seine Kompetenz an?
    Dann schickt er dich auch zu einem Kollegen (und ist froh darüber).

    Wenn du dir unterschreiben lässt "Macht auf eigenen Wunsch...." weißt du ganz genau, daß das ein Verstoß gegen die FahrschAusbO (bzw. die Kommentare **ausreichende Nachschulung**) ist und dich im Ernstfall nicht entlastet.

    Es gibt im Leben drei Bereiche wo extrem viel gelogen/verschwiegen wird.
    In der Ehe,
    beim Finanzamt
    und bei der Führerscheinausbildung/Prüfung.

    Das solltest du im Hinterkopf behalten.

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  • Thema
    Re: Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      RG
      schrieb am Montag, 21. Oktober 2019
    Text
    Hallo, Kollege (?) Dean,
    was soll den dieser Quatsch, hier in der öffentlichen Community.
    Mit etwas Intelligenz findest Du hier, bei Fahrschule.de auch eine E-mail-Adresse, wo Du Wolfe direkt erreichst. (ist mir doch auch gelungen..)
    Mein Arzt behandelt mich nach medizinischen Grundlagen, nur die Rechnung erfolgt nach gesetzlichen....
    ... und dass, je nach Verlag und Auflage der FahrschAusbO die Kommentare, auch über (**ausreichende Nachschulung**) recht unterschiedlich ausfallen...

    Mit kollegialem Gruß
    dnalor FL i. R.

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  • Thema
    Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Montag, 21. Oktober 2019
    Text
    >Lieber Wolfe,

    Hi Dean,

    >ich bin nicht gefrustet. Höchstens über dein permantentes in Schutz nehmen der FS und jeden FL aus "Schwarzes Schaf" unterschwellig zu bezeichnen ohne die Vorgeschichte zu kennen.

    Siehste, du machst es umgekehrt ja nicht anders.
    Du unterstellst jedem Fragenden hier gleich, dass er alles andere unterschlägt und es sich nur schönredet.

    Die Wahrheit liegt wie immer wohl dazwischen.

    Nur:
    wenn du mal über längere ZEit hier bist, wird dir auffallen, dass eben nur Fahrschüler mit Problemen hier auftauchen.
    Die "positiven" Fälle, die zufrieden mit ihren Ausbildern sind, suchen selten ein solches Forum auf.

    Und wenn die hier sind, suchen sie ersmal Hilfe.

    >Bei deinen Postings vergißt du immer, daß du nur die Sicht des FS kennst. Wenn dann ein Kollege jemanden mit "rauswerfen" droht, wird er schon seinen Grund dafür haben den dir der FS bestimmt nicht erzählen will und wird.

    Ich bin auch lange genug als Fahrlehrer aktiv um meine eigenen Erfahrungen zu haben.
    Und es sind komischerweise immer wieder die selber Fahrschulen, die unangenehm auffallen.

    Wir haben hier zig Wechsel, die von anderen Schulen mit vielen Problemen hier ankommen.
    Komischerweise haben wir aber selber sehr sehr selten LEute, die von uns weg wollen.

    >Bei so einer extrem hohen Rechnung sind schon Fragen nach Eignung/Charakter und Fähigkeiten des FS berechtigt.

    Habe ich nie was anderes behauptet.
    Aber so lange der Wille da ist, es lernen zu wollen ....

    Soll ich dich zB mal an nen Server setzen, dir "mal kurz" erklären, was da alles zu tun ist, und danach dich darauf loslassen?
    Ich grinse jetzt schon sehr breit.

    JA, es ist nicht jeder zum Autofahren geboren.
    Und trotzdem hat er nen Anspruch darauf, anständig behandelt zu werden, oder nicht?

    >Du fragst was an der Frage "Wo steht das..." gemosert ist ?

    JA, das frage ich.

    >Der Fs hat nicht nach den Kosten gefragt (was sogar normal wäre), Mit der Frage stellt der FS die Kompetenz, Ehrlichkeit und Autorität des FL in Frage (siehe oben).

    Wenn du mit einer solchen Frage deine Autorität untergraben siehst, tust du mir extrem leid.


    >Oder beantwortest du alle Fragen deiner Fs mit dem entsprechenden §§ aus dem Wust von Gesetzen, §§, Vorschriften und Kommentaren denen wir unterliegen ?

    Wenn ein Schüler dies wissen will: ganz einfaches JA
    Und warum? Weil ich es a) weiss wo es steht und b) weil er nen Anspruch auf eine fundierte Antwort hat.

    >Ich denke Nein, wenn der Fs aber danach fragt zeigt das schon, daß er dir nicht vertraut.

    Ne, er will evtl nur wissen, warum was wie wo gemacht wird oder vorgeschrieben ist.

    >Oder fragst du deinen Arzt auf welcher gesetzlichen Grundlage er diese Behandlung durchführt? Oder zweifelst du seine Kompetenz an?

    Sehr oft ja (eigene Erfahrung)
    Wie oft hörst du vom Doc den lieben Spruch: da, nehme sie das Medikament mal und wenns in 4 Wochen nicht besser ist, kommen sie bitte nochmals.

    Ich bin nebenbei noch ausgebildeter Rettungssaniäter.
    Und wenn ich dann sehr oft mitbekomme:
    5 Ärzte und damit 7 Diagnosen .....

    >Dann schickt er dich auch zu einem Kollegen (und ist froh darüber).

    Ne, da geh ich freiwillig.
    Ich könnte dir hier Geschichten erzählen, dass du vom ärztlichen Glauben abfällst.

    >Wenn du dir unterschreiben lässt "Macht auf eigenen Wunsch...." weißt du ganz genau, daß das ein Verstoß gegen die FahrschAusbO (bzw. die Kommentare **ausreichende Nachschulung**) ist und dich im Ernstfall nicht entlastet.

    Da ich letztes Jahr ne Durchfallquote über alle Klassen von 6-7% hatte, habe ich genau kein Problem, hier vor unserer Überwachungsbehörde anzutanzen und mich gegen diesen Vorwurf zu wehren.

    Und, ich lasse dies ja nicht vor einer ersten Praktischen unterschreiben.
    Hier bestimme ausschlieslich ich als FL, wanns dahin geht.
    Wen

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  • Thema
    Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Martin Bruhns
      schrieb am Montag, 21. Oktober 2019
    Text
    Uff, also ich bin wirklich froh, dass ich diesen Thread hier eröffnet habe, da zum Vorschein kommt was es eben für Menschen im Fahrschulwesen gibt.

    Dean, in aller erster Linie seid ihr Dienstleister. Nicht mehr und nicht weniger. Das heißt nicht dass euer Beruf nichts wert ist o.Ä, ganz im Gegenteil ich persönlich schätze und respektiere Fahrlehrer sehr, da Sie mit Abstand eine der wichtigsten Aufgaben haben, gerade wenn es um Sicherheit geht. Jedoch... sollte ein KUNDE eine Frage haben und du hast nichts zu verbergen, dann solltest du eigentlich jede Frage beantworten können und auch wollen (privates natürlich ausgeschlossen).
    Denn hätte ich ihn mit einer Frage (wie du sagst die Glaubwürdigkeit oder was du da auch für Stuss gelabert hast) untergraben und ihn desrespektiert, hättest du als Fahrlehrer der genau weiß von was er redet mir einfach den Mittelfinger (symbolisch) mit einem §§§ zeigen können.

    Ich finde es fast schon anwiedernd wie du hier redest und mit was für einer Kindergarten-Haltung hier argumentierst. Und natürlich gibt es Leute die brauchen einfach länger und mehr stunden. Jedoch war ich keiner dieser Schüler. Ich habe auf meinen eigenen Wunsch hinaus etwas mehr Fahrstunden (ca. 10) gewollt. Aber da komme ich trotzdem nicht auf diese Summe. Wenn du auf einmal eine Zahnersatz-Rechnung bekommst (z.B weil ein Fahrschüler der nicht mag einfach mal bei 120 die Bremse tritt (dauert ja keine 5 min.)), und der Zahnartzt mit einer 5 stelligen Summe ankommt dann wirst du sicherlich auch erstmal Hinterfragen wie das zustande kam. Vorallem wenn du weißt dass ein Kollege dem das selbe passiert ist nur 1000 zahlen musste.

    Wenn du mutig bist, verlinkst du mal deine Fahrschule Dean. :)

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  • Thema
    Re: Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      RG
      schrieb am Dienstag, 22. Oktober 2019
    Text
    Sehr geehrte Kollegen Dean und Wolfe,

    setzt doch Euren, meiner Meinung nach sehr merkwürdigen Streit, bitte woanders fort. Oder müsst
    Ihr den interessanten Thread von Martin "zerschreiben"...
    Er hatte doch nur eine Frage gestellt.
    Wenn Ihr Euch bei:

    https://www.fahrlehrerforum.de/

    trefft, nehme ich vielleicht an Eurer Diskussion teil...

    Hallo Martin,

    ich war Fahrlehrer, seit fünf Jahren im Ruhestand und verfolge Deinen Thread von Anfang an mit Interesse, wollte mich aber in den merkwürdigen Streit meiner Kollegen nicht einmischen.
    ( Mein Wissen ist leider schon etwas eingestaubt, es gab in den letzten Jahren auch einige Neuerungen)

    Dein Fahrlehrer musste so reagieren, wie sollte er Dir sonst erklären, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt,
    drei Fahrstunden vor der zweiten Prüfung machen zu müssen... Koll. Dean beruft sich auf einen Kommentar zur
    FahrschAusbO. Du solltest dazu wissen, dass die FahrschAusbO von verschiedenen Verlagen herausgegeben wird, auch mit verschiedenen Kommentatoren ( meist erfahrene Staatssekretäre oder
    Verkehrsrichter und so unterschiedlich sind auch die Kommentare)
    Der Kommentar, dass dem FS ca. drei Fahrstunden, vor der II. Prüfung, ermöglicht werden sollten, ist nicht gesetzlich bindend und wird, meines Wissen nach, nicht
    gesondert Überprüft. Weder von der Prüforganisation noch von der Verkehrsbehörde...
    Etwas anders wird es, wenn der FS sich beschwert (Verkehrsbehörde). oder gar Klagt...
    z.B. Der FL hat mir keine Möglichkeit gegeben, mich durch Fahrstunden auf die II. Prüfung vorzubereiten...
    Vielleicht wollte Dein Fahrlehrer, auch nur einer Klage vorbeugen...???
    Ich habe mich z.B. nach einer nicht bestandenen Prüfung,
    mit dem FS, das weitere Vorgehen besprochen, in Vorbereitung auf die II. ( selten auch III.) Prüfung...
    Manchmal, aber immer auf Wunsch des FS, kamen auch
    mehr als drei Stunden zusammen....
    Gesetzlich vorgeschrieben ist auch die Kündigung eines
    Ausbildungsvertrages. Der FL oder die Fahrschule muss
    eine Kündigung begründen, ein FS braucht dies nicht...
    Und lieber Martin,
    ja, ich habe jeden Ausbildungsvertrag auch als Dienstleistungsvertrag gesehen.... Da gehen die Meinungen vieler Kollegen aber auch weit aus einander..
    Ich musste mir oft den Satz anhören " ... ich bin doch nicht bei wünsch Dir was..."
    Zur mir kamen und kommen noch heute, ehemalige FS
    mit Fragen, weil sie wissen, dass sie eine vernünftige
    Antworten bekommen....
    War auch eine sehr gute Werbung für mich...
    Und ich verstehe Deine Abneigung, wegen der Kindergarten-Diskussion hier ...

    Ich meine, Dean hat keinen Mut. Was denkst Du ?

    Mit freundlichen Grüßen und viel Erfolg bei Deiner Prüfung
    dnalor FL. i. R.

    Ps.: Wenn wir uns mal auf der Straße treffen, ich bin der
    graue Alte, mit Hut....

    :-)

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  • Thema
    Re: Re: Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Dean
      schrieb am Dienstag, 22. Oktober 2019
    Text
    >( Mein Wissen ist leider schon etwas eingestaubt, es gab in den letzten Jahren auch einige Neuerungen)
    >
    Das hat mit Neuerungen nichts zu tun RG (muss ein Nickname sein, genauso wie WOLFE). Es gibt verschiedene Kommentare aber nur eine FahrSAusbO. Jedes SVA favorisiert ihren eigenen Kommentar. Nach diesem finden die regelmäßigen Überprüfungen der Fahrschulen statt. Das war auch vor 20 Jahren schon so.
    Zum Thema "Dienstleister" ,was der Verband so gerne propagiert. Nein, eine Fahrschule ist kein Dienstleister in dem Sinne wie es landläufig verstanden wird.
    Wir handeln, mehr oder weniger, in hoheitlichem (Ausbildungs)Auftrag für eine staatliche Prüfung (die der Staat an TÜV/DEKRA delegiert hat) und haben einen besonderen Auftrag (ist eher mit einem Schornsteinfeger zu vergleichen). Darum auch die FL Prüfungen vor Behördenvertretern, Richtern etc und die Anerkennung durch eine Behörde. Ein "normaler" Dienstleister hat das nicht und meldet sein Gewerbe einfach beim Ordnungsamt an, seine Prüfungen -wenn überhaupt- finden vor der IHK oder der HK statt.
    Beispiel: Ein Dienstleister "Fliesenleger" bekommt den Auftrag 30 cm Fliesen an einer Wand im Badezimmer zu verlegen, der Rest der Wand bleibt "unbefliest" . Ist natürlich total blödsinnig. Er sagt das dem Kunden auch, der besteht aber darauf. Also fliest der Fliesenleger nur die 30 cm. Legal und entspricht dem Kundenwunsch = guter Fliesenleger
    Jetzt der FL. Der Kunde sagt ihm er will nur 5 Fahrstunden machen, der FL sagt das es blödsinnig ist weil der Kunde damit das Prüfungsziel nicht erreicht. = böser FL weil er den Kundenwunsch nicht erfüllt.
    Wenn der FL jetzt darauf eingeht hat er einen eindeutigen Verstoß gegen die FahrS AusbO begangen, dort heißt es im §6 ".... Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen.."
    Für den Fliesenleger würde es bedeuten er muß das ganze Badezimmer machen um ein Durchfeuchten der Wände zu vermeiden, braucht er als "nur" Dienstleiter aber nicht.
    Der FL ist aber daran gebunden. Darum ist er kein Dienstleister in dem landläufigen Sinn. Selbst der ... Verband spricht immer von der "besonderen Verantwortung des FL" gegenüber seinem Kunden... auch in bezug auf Kosten
    Jetzt nehmen wir den Fall der FL geht auf den Kundenwunsch ein. Die zweite, dritte oder vierte Prüfung wird versemmelt weil nicht ausreichend nachgeschult wurde (ein FL lernt seine Leute 3x kennen, bei der Anmeldung-bei der Ausbildung-bei der Prüfung). Seine Durchfallquote steigt und die aufsichtsführende Behörde steht im (ohne das eine Überprüfung der Fahrschule erfolgen musste, der TÜV schickt jährlich die Ergebnisse an die SVA) auf den Füssen und will die Gründe wissen... Jetzt sagt der FL "Kundenwunsch". TRARA... Verstoß gegen bestehende Vorschriften und Strafe im dreistelligen Bereich (mindestens). Im Extremfall wird der Laden dicht gemacht. Ist einem Kollegen passiert der etwas anderes unter "Verzahnter Ausbildung" verstand als sein zuständiges SVA..... Auch zu dem Thema gibt es verschieden Kommentare...
    Alles Hintergrundwissen was ein FS nicht hat, nicht haben braucht. Aber der Martin kann das ruhig lesen damit er mal sieht das es doch nicht alles so einfach ist wie er es sich ausdenkt.

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  • Thema
    Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Dienstag, 22. Oktober 2019
    Text
    Hi Dean,

    > Das hat mit Neuerungen nichts zu tun RG (muss ein Nickname sein, genauso wie WOLFE).

    Steht einfach für Wolfgang :)
    Sollte aber nicht soooooooooooooo schwer sein.

    > Zum Thema "Dienstleister" ,was der Verband so gerne propagiert. Nein, eine Fahrschule ist kein Dienstleister in dem Sinne wie es landläufig verstanden wird.

    Doch, Herr Kollege, wir sind ein privatwirtschaftliches Dienstleistungsunternehmen, welches den hoheitlichen Auftrag hat, unsere Kunden (also den Fahrschüler), zu einem umsichtigen und wenns geht, guten Kratfahrzeugführer auszubilden.

    Anderweitig hätten wir eine staatlich geregelte Preisliste (eben wie Anwälte, Schornsteinfeger uä).

    >Ein "normaler" Dienstleister hat das nicht und meldet sein Gewerbe einfach beim Ordnungsamt an, seine Prüfungen -wenn überhaupt- finden vor der IHK oder der HK statt.

    Hat damit nix zu tun mit unserer Funktion als Dienstleistungsunternehmen.

    >Jetzt der FL. Der Kunde sagt ihm er will nur 5 Fahrstunden machen, der FL sagt das es blödsinnig ist weil der Kunde damit das Prüfungsziel nicht erreicht. = böser FL weil er den Kundenwunsch nicht erfüllt.

    Ne, guter FL, weil er auf Grund vorgegebener Gesetze aufzeigen kann, welche Ausbildungsziele zu durchlaufen sind und dies 99% aller Kunden auch erläutern kann.

    >Wenn der FL jetzt darauf eingeht hat er einen eindeutigen Verstoß gegen die FahrS AusbO begangen, dort heißt es im §6 ".... Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen.."

    s.o.

    >Für den Fliesenleger würde es bedeuten er muß das ganze Badezimmer machen um ein Durchfeuchten der Wände zu vermeiden, braucht er als "nur" Dienstleiter aber nicht.

    Tja, mein Bad ist zB NICHT durchgehen gefliest.
    Wurde da jetzt geschlampt?

    >Alles Hintergrundwissen was ein FS nicht hat, nicht haben braucht. Aber der Martin kann das ruhig lesen damit er mal sieht das es doch nicht alles so einfach ist wie er es sich ausdenkt.

    Man kann es ihm aber erklären, wenn er dies möchte.
    Dein "guter" Handwerker erklärt mir nämlich auf Wunsch auch, warum er was und wie macht.
    Zumindest "meine" HAndwerker machen das, weil gelernte Kräfte.

    Und wenn ich damit keine Geheimnisse verrate, warum soll ich dann keine Erklärungen abgeben.

    Da ich aber dein Weltbild nicht weiter ankratzen möchte ....

    Gute ZEiten
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Dean
      schrieb am Mittwoch, 23. Oktober 2019
    Text
    >Hi Wolfe,
    >
    >> Das hat mit Neuerungen nichts zu tun RG (muss ein Nickname sein, genauso wie WOLFE).
    >
    >Steht einfach für Wolfgang :)
    >Sollte aber nicht soooooooooooooo schwer sein.
    >
    Es gab in D-Land mal einen Herren der hat sich auch gerne als Wolf(e) anreden lassen. Der hat aber 1945 suizid begangen.

    >> Zum Thema "Dienstleister" ,was der Verband so gerne propagiert. Nein, eine Fahrschule ist kein Dienstleister in dem Sinne wie es landläufig verstanden wird.
    >
    >Doch, Herr Kollege, wir sind ein privatwirtschaftliches Dienstleistungsunternehmen, welches den hoheitlichen Auftrag hat, unsere Kunden (also den Fahrschüler), zu einem umsichtigen und wenns geht, guten Kratfahrzeugführer auszubilden.

    Wir sind privatwirtschaftlich, das ist richtig. Aber wir handeln in "höherem" Auftrag. Daher kein Dienstleister im herkömmlichen Sinn.Genausowenig wie ein Schullehrer, nur das wir unsere Preise selber festsetzen können. Oder meinst du das eine Prvatschule (die bis zum Abi führen kann) ein ganz gewöhnlicher Dienstleister ist? Die haben auch keine Gebührenordnung, handeln aber auch im "höheren" Auftrag.
    Warum wollen sich FL immer kleiner machen als sie sind? Wir sind die einzigen die Menschen OHNE Führerschein fahren lassen dürfen. Darf auch kein anderer "landläufiger Dienstleister"...während jeder Fliesenleger auch Schreinerarbeiten verrichten darf
    >
    >Anderweitig hätten wir eine staatlich geregelte Preisliste (eben wie Anwälte, Schornsteinfeger uä).

    Freie Schornsteinfeger haben keine staatlich geregelte Preisliste, genauso wie die Privatschulen keine haben.

    Das hat nur was mit der Privatwirtschaftlichkeit zu tun, nicht mit dem Auftrag

    >
    >>Ein "normaler" Dienstleister hat das nicht und meldet sein Gewerbe einfach beim Ordnungsamt an, seine Prüfungen -wenn überhaupt- finden vor der IHK oder der HK statt.
    >
    >Hat damit nix zu tun mit unserer Funktion als Dienstleistungsunternehmen.

    Eben doch. Weil wir in "höhrem " Auftrag arbeiten und an die bestehenden Vorschriften gebunden sind und uns eine staatliche Behörde prüft. Genauso wie den Privatschullehrer und Schornsteinfeger
    >
    >>Jetzt der FL. Der Kunde sagt ihm er will nur 5 Fahrstunden machen, der FL sagt das es blödsinnig ist weil der Kunde damit das Prüfungsziel nicht erreicht. = böser FL weil er den Kundenwunsch nicht erfüllt.
    >
    >Ne, guter FL, weil er auf Grund vorgegebener Gesetze aufzeigen kann, welche Ausbildungsziele zu durchlaufen sind und dies 99% aller Kunden auch erläutern kann.

    Nee, er hat sie nicht zu durchlaufen sondern zu können, ein gewaltiger Unterschied. Und nur 99% kann er erklären? Ein wirklich guter FL kann 100% erklären. Ich bin gespannt auf deine Erklärung warum ein FS "Parklücke" können muss....
    >
    >>Wenn der FL jetzt darauf eingeht hat er einen eindeutigen Verstoß gegen die FahrS AusbO begangen, dort heißt es im §6 ".... Für die Durchführung der hierfür notwendigen Übungsstunden hat der Fahrlehrer Sorge zu tragen.."
    >
    >s.o.
    Genau . Siehe oben, also doch kein "nur Dienstleister"
    >
    >>Für den Fliesenleger würde es bedeuten er muß das ganze Badezimmer machen um ein Durchfeuchten der Wände zu vermeiden, braucht er als "nur" Dienstleiter aber nicht.
    >
    >Tja, mein Bad ist zB NICHT durchgehen gefliest.
    >Wurde da jetzt geschlampt?

    Aus Sicht eines Fachmannes ja. Da es aber nicht gefordert ist ....konnte der "Nur Dienstleister" es so machen. Was meinst du warum bei einem Neubau eine Bauabnahme durch das Bauamt erfolgt? Genau, damit so ein Fusch nicht an wichtigen Gebäudeteilen durchgeht.
    >
    >>Alles Hintergrundwissen was ein FS nicht hat, nicht haben braucht. Aber der Martin kann das ruhig lesen damit er mal sieht das es doch nicht alles so einfach ist wie er es sich ausdenkt.
    >
    >Man kann es ihm aber erklären, wenn er dies möchte.

    Aha. Na dann erklär ihm mal warum ein FL besoffen ausbilden und in der Fahrstunde am Handy

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Mittwoch, 23. Oktober 2019
    Text
    Hi Dean,

    >Es gab in D-Land mal einen Herren der hat sich auch gerne als Wolf(e) anreden lassen. Der hat aber 1945 suizid begangen.

    Viel tiefer geht dein Niveau jetzt echt nimmer.

    >>Tja, mein Bad ist zB NICHT durchgehen gefliest.
    >>Wurde da jetzt geschlampt?
    >
    >Aus Sicht eines Fachmannes ja. Da es aber nicht gefordert ist ....konnte der "Nur Dienstleister" es so machen. Was meinst du warum bei einem Neubau eine Bauabnahme durch das Bauamt erfolgt? Genau, damit so ein Fusch nicht an wichtigen Gebäudeteilen durchgeht.

    Vom Bauen hast du also auch keine Ahnung! :)

    >Nee Wolfe. Wir sollen den Leuten das Fahren beibringen, nicht WO sie Vorschriften, die sie nicht wissen müssen, finden können.

    Habe nie was anderes gesagt, dass das ausbilden unsere Hauptaufgabe ist.

    Ansonsten endet aber meine Diskussion aus erstem Grund oben mit dir.

    Machs gut
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Dean
      schrieb am Freitag, 25. Oktober 2019
    Text
    >
    >>>Tja, mein Bad ist zB NICHT durchgehen gefliest.
    >>>Wurde da jetzt geschlampt?
    >>
    >>Aus Sicht eines Fachmannes ja. Da es aber nicht gefordert ist ....konnte der \"Nur Dienstleister\" es so machen. Was meinst du warum bei einem Neubau eine Bauabnahme durch das Bauamt erfolgt? Genau, damit so ein Fusch nicht an wichtigen Gebäudeteilen durchgeht.
    >
    >Vom Bauen hast du also auch keine Ahnung! :)

    Nach drei von mir \"gebauten\" Häusern denke ich schon...
    https://de.wikipedia.org/wiki/Bauabnahme
    >

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 25. Oktober 2019
    Text
    Hi,

    >>>Aus Sicht eines Fachmannes ja.

    Danke :)
    Damit zeigst du mir echt, dass du weniger als gar keine Ahnung hast.

    Ich hab zB nen Holzboden und zT Korkboden im Bad.
    Genauso an der Wand ein Mix aus Holz, Putz und Stein.

    Aber hauptsache mal gross den Schnabel aufgerissen.

    >Was meinst du warum bei einem Neubau eine Bauabnahme durch das Bauamt erfolgt? Genau, damit so ein Fusch nicht an wichtigen Gebäudeteilen durchgeht.

    Du sorgt immer mehr für Gelächter.
    2 Freund vom FAch hier lachen sich grad dezent nen Ast ab.

    >Nach drei von mir \"gebauten\" Häusern denke ich schon...

    Ah ja.
    Sowas qualifiziert also.

    Warum bilden wir dann Fahrschüler aus?
    Ich fahr seit 3 JAhren nebendran mit, ich kann das doch.

    Gell

    Träum einfach weiter
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Martin Bruhns
      schrieb am Dienstag, 22. Oktober 2019
    Text
    Vielen Dank für deine nette Antwort, Sie hat mir wirklich weitergeholfen.

    Ich habe mal etwas in meinem Vertrag gelesen und auch FahrschAusbO.
    Heute werde ich in den Öffnungszeiten mal bei meiner FS vorbeistöbern und den Dialog suchen um dann endlich meinen 2. Prüfungstermin im besten Fall mit nur einer Fahrstunde.

    Ich finde auch die anderen Punkte die du aufgebracht hast sehr gut und einleuchtend.
    Vielen Dank und ich werde jetzt auf Hüte achten. :)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Dean
      schrieb am Dienstag, 22. Oktober 2019
    Text
    Den §§ den du suchst, wirst du nirgends finden weil es ihn nicht gibt., Das ganze steht in den Kommentaren zur FahrSAusbO nach denen die Fahrschulen überprüft werden. Ein für dich total unwichtiger Bereich. Ein § ist relativ unwichtig, es kommt auf die Auslegung (die durch Gerichte, in diesem Fall durch das SVA) erfolgt. Warum ein SVA grundsätzlich auf 3 Stunden besteht beruht auf einem uralt Urteil eines Gerichtes welches in die Kommentare eingeflossen ist. In der ursprünglichen Version hieß es sogar das der aaP diese Auflage zu erteilen hat und auch heute noch darf. Die aaP haben das still und leise an die FL delegiert und ihnen damit den "Schwarzen Peter" zugeschoben.Also müsste man in den Kommentaren zum Sachverständigengesetz blättern....da wirst du dann lesen das es im Ermessen des aaP liegt..
    Das mit dem Dienstleister solltest du nochmal überdenken. Ist der Handwerksmeister der einen Lehrling ausbildet ein "Dienstleister"? Ein Lehrer der Schüler (nach dder Schulpflicht) ausbildet ein Dienstleister? Auf jeden Fall nicht in dem Sinne wie ein Fliesenleger. Einen Fs der meinte er wäre mein Chef (weil ich ja nur Dienstleister bin) hab ich ganz schnell vor die Tür gesetzt. Alles hat seine Grwenzen. Du hast anscheinend die Grenzen deines FL überschritten........

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Martin Bruhns
      schrieb am Dienstag, 22. Oktober 2019
    Text
    Ich habe meine Aussage "Fahrlehrer sind in erster Linie Dienstleister" überdacht und auch mit den von dir genannten Berufen verglichen.
    Und ich bleibe dabei. Eine Führerscheinausbildung zu machen ist etwas total anderes als eine Lehre. Und wenn ich einen Fliesenleger zu mir bestelle, dann ist auch dieser ein Dienstleister. Was denn sonst? Wenn man eine Fahrschule eröffnet ist man ein Dienstleistungsunternehmen.
    Sollte ich eine Ausbildung bei einem Dienstleistungsunternehmen mache, sind diese für mich natürlich keine Dienstleister in diesem Sinne, sondern in aller erster Linie deine Ausbilder.
    Ich mache zwar eine Führerscheinausbilding, jedoch ist dies nicht so verbindlich wie eine Ausbildung eines Berufes.

    Solltest du dich mit meiner Aussage angegriffen fühlen, tut es mir dennoch leid. Den Beruf der Fahrlehrer wollte ich keines Falls diskreditieren.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Dean
      schrieb am Dienstag, 22. Oktober 2019
    Text

    >Wenn du mutig bist, verlinkst du mal deine Fahrschule Dean. :)

    Wenn man keine HP hat kann man sie auch nicht verlinken. Aber muss man auch nicht. Man kann Rentner sein, aaP (mit FL-Schein), Angestellter in einer Fahrschule, einer Fahrlehrerausbildungsstätte, Mitarbeiter beim SVA, Rechtsanwalt,.... such dir was aus

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Gardiner
      schrieb am Donnerstag, 24. Oktober 2019
    Text
    @DEAN
    Ich weiß nicht, ob Du irgendwo unter gestörter Wahrnehmung leidest: Fahrschulausbildung als hoheitliche Tätigkeit! Habe selten so gelacht. Ich bin mir sehr sicher, dass die Einordnung dieser eindeutig privatrechtlichen Tätigkeit während der Fahrlehrerausbildung eindeutig kommuniziert wurde, wenn man denn aufgepasst hätte.
    Du bist als Fahrlehrer weder beliehene Person, betraute Person oder Verwaltungshelfer, sondern schlicht privatwirtschaftlicher Dienstleister. Du erläßt vor, während und nach der Prüfung keinerlei Verwaltungsakte, und ein mit Dir vertraglich verbundener Fahrschüler kann auch nicht vor dem Verwaltungsgericht gegen Dich klagen. Nachlesen kannst Du die Geschichte unter §1 (4) ff. Verwaltungsverfahrensgesetz. Und ja, im Gegensatz zu Dir bin ich als aaS beliehene Person und erlasse Verwaltungsakte, gegen die der Betroffene auch verwaltungsrechtlich vorgehen kann.

    Hast Du vielleicht Deinen Beruf verfehlt und wärest gerne Personenprüfer bei TÜV/ DEKRA geworden? Dann nur zu, wie suchen dringend Leute!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      RG
      schrieb am Donnerstag, 24. Oktober 2019
    Text
    Sehr geehrte(r) Gardiner,

    vielen Dank, endlich mal Klartext, was soll der Martin von uns denken.
    Aber der, der sich hier Dean nennt, als Prüfer ?? Ich würde noch nachträglich mein Gewerbe aufkündigen... Lach....!!

    Ich habe in vierzig Jahren als Fahrlehrer/Berufskraftfahrer mehr als 50 a.a. Prüfer, in vier Bundesländer, kennen gelernt. Alle mit sehr hohem
    Ingenieurswissen, nicht nur im Bereich Kfz-Technik, Pädagogik, Verwaltungs-u. Verkehrsrecht und auch mit viel Verständnis für FL und FS...
    Da hätte doch der, der sich hier Dean nennt, überhaupt keine Chance, eine Eignungsprüfung zu bestehen...

    Aber vielen Dank, für Ihren klärenden Betrag.

    Mit freundlichen Grüßen

    dnalor FL i. R.

    Ps .: Vielleicht kann der Webmaster, mal
    prüfen ob \"unserer Dean\" hier, der gleiche ist, wie der im Fahrlehrerforum, mit dem threat
    \" Dean schrieb am Mittwoch, 17. Juli 2019 \"

    MfG

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Verrückte Spinnerin
      schrieb am Freitag, 25. Oktober 2019
    Text
    >Ps .: Vielleicht kann der Webmaster, mal
    >prüfen ob \\\"unserer Dean\\\" hier, der gleiche ist, wie der im Fahrlehrerforum, mit dem threat
    >\\\" Dean schrieb am Mittwoch, 17. Juli 2019 \\\" "seit 2 Wochen den Führerschein" (oder so ähnlich)

    Das wäre interessant. ??
    Hatte auch mal aus Neugier ins FL forum geschaut und war völlig irritiert. ??
    Und nein ich bin kein Fahrlehrer. (wie die meisten hier wissen) muss aber teilweise hier im forum aufpassen, dass ich nich für einen gehalten werde.
    Gruß
    Rebecca

    Wenn dean hier noch weitere solche Kommentare schreibt wie weiter oben, würde ich ihm dringend raten mal einen Psychologen aufzusuchen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Dean
      schrieb am Freitag, 25. Oktober 2019
    Text

    >
    >Ps .: Vielleicht kann der Webmaster, mal
    >prüfen ob \"unserer Dean\" hier, der gleiche ist, wie der im Fahrlehrerforum, mit dem threat
    >\" Dean schrieb am Mittwoch, 17. Juli 2019 \"
    >
    >MfG

    Nööö, ist er nicht

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Praxisprüfung nicht bestanden. Pflichtstunden.
    Autor
      Wolfe(FL)
      schrieb am Freitag, 25. Oktober 2019
    Text
    Hi Gardiner,

    >Ich weiß nicht, ob Du irgendwo unter gestörter Wahrnehmung leidest:

    Da musste ich grad gaaaaaanz breit grinzen.

    Aber schön, dich mal wieder zu lesen.
    und danke für die aufklärenden Worte :)

    >Hast Du vielleicht Deinen Beruf verfehlt und wärest gerne Personenprüfer bei TÜV/ DEKRA geworden? Dann nur zu, wie suchen dringend Leute!!

    Dazu sage ich jetzt besser nix

    Grüssle
    Wolfe

    Auf den Beitrag antworten


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