Praktisches Prüfung

  • Praktisches Prüfung
     Kadir Yeni
      schrieb am Mittwoch, 3. November 2021
    Hallo zusammen
    Meine Frau ist vor kurzem das zweite mal durch Gefallen
    Pünktlich war sie am tüv und wartet als der Prüfer Kamm verlangte er nach denen Unterlagen die der Fahrlehrer vergessen hatte nach langem hin und her machte der Prüfer eine Ausnahme
    Da ihre Fahrschule nicht weit entfernt ist führten die zur Fahrschule um die Dokumente zu holenden und dann zu Beginn
    Auf dem Weg zur Fahrschule ein Doppelter Ampel mein Frau ordnete sich auf die Linke Seite und als sie los fuhr wollte Sie natürlich Rechts wechseln weil sie ja immer Rechts fahren soll mit Schulter Blick und gutem Beobachtung wechselt sie Rechts
    Keiner hat im Auto geredet oder was gesagt genau nach 9 Minuten wahren sie an der Fahrschule der Fahrlehrer bitte mein frau mit rein zu kommen und ging mit ihr an die Tafel und zeichnet er ihr ihren Fehler und zwar als sie los fuhr an der Ampel sollte sie 150meter gerade aus fahren und dann rechts einordnen das währe der Grund und der Prüfer Saß im Auto
    So Punkt 1. das ist doch die Aufgabe vom Prüfer und nicht vom Lehrer
    Punkt 2 . Beginnen sollten die doch nach denen Dokumenten geholt hatten
    Punkt 3 er hätte sie weiter fahren lassen müssen nun am Treff Punkt (tüv) hätte der Prüfer nicht der Lehrer ihr Schilder müssen was sie falsch gemacht hat und nicht bestanden hat
    Ich war leider geschäftlich unterwegs bin erst nach einer Woche gekommen zum Glück sage ich nur
    Bi. Echt sehr sauer auf den Prüfer und auf den Fahrlehrer richtig sauer
    Weil das kann es nicht sein beim vollem Respekt
  • Thema
    Re: Praktisches Prüfung
    Autor
      Dean
      schrieb am Donnerstag, 4. November 2021
    Text
    >Hallo zusammen
    >Meine Frau ist vor kurzem das zweite mal durch Gefallen
    >Pünktlich war sie am tüv und wartet als der Prüfer Kamm verlangte er nach denen Unterlagen die der Fahrlehrer vergessen hatte nach langem hin und her machte der Prüfer eine Ausnahme
    >Da ihre Fahrschule nicht weit entfernt ist führten die zur Fahrschule um die Dokumente zu holenden und dann zu Beginn
    >Auf dem Weg zur Fahrschule ein Doppelter Ampel mein Frau ordnete sich auf die Linke Seite und als sie los fuhr wollte Sie natürlich Rechts wechseln weil sie ja immer Rechts fahren soll mit Schulter Blick und gutem Beobachtung wechselt sie Rechts
    >Keiner hat im Auto geredet oder was gesagt genau nach 9 Minuten wahren sie an der Fahrschule der Fahrlehrer bitte mein frau mit rein zu kommen und ging mit ihr an die Tafel und zeichnet er ihr ihren Fehler und zwar als sie los fuhr an der Ampel sollte sie 150meter gerade aus fahren und dann rechts einordnen das währe der Grund und der Prüfer Saß im Auto
    >So Punkt 1. das ist doch die Aufgabe vom Prüfer und nicht vom Lehrer
    >Punkt 2 . Beginnen sollten die doch nach denen Dokumenten geholt hatten
    >Punkt 3 er hätte sie weiter fahren lassen müssen nun am Treff Punkt (tüv) hätte der Prüfer nicht der Lehrer ihr Schilder müssen was sie falsch gemacht hat und nicht bestanden hat
    >Ich war leider geschäftlich unterwegs bin erst nach einer Woche gekommen zum Glück sage ich nur
    >Bi. Echt sehr sauer auf den Prüfer und auf den Fahrlehrer richtig sauer
    >Weil das kann es nicht sein beim vollem Respekt

    --------------------------------------------------------------------------------------------------------

    So, das war dann mal die Version deiner Frau.... nach einer Woche
    und du kennst die Regel die bei einer Prüfung gelten, ganz genau....( Punkt 3 er hätte sie weiter fahren lassen MÜSSEN nun am Treff Punkt (tüv) ..)

    Den Fehler bekommt ihr sogar schriftlich.
    Und was soll das " zum Glück sage ich nur " ? Wolltest du gewalttätig werden ? Musst du mal versuchen....

    Dann zu deinen Punkten:

    - Bei einer 2. Prüfung sind gar keine Unterlagen von der Fahrschule erforderlich (die erforderliche Unterlagen sind bei der 1.Prüfung schon elektronisch/schriftlich ubermittelt worden), es ging also gar nicht um Unterlagen deiner Frau
    - In 40 Jahen als FL hab ich nicht einmal erlebt das ein Prüfling, egal ob Bestanden oder nicht, sagen konnte wie lange er gefahren ist ( 9 Minuten)...
    - "mit Schulter Blick und gutem Beobachtung wechselt sie Rechts " hast du also persönich gesehen. Reife Leistung wo du doch geschäftlich unterwegs warst...
    aber das war auch nicht der Grund für das n.b. sondern die durchzogene Linie o.ä. "sollte sie 150meter gerade aus fahren und dann rechts einordnen " die sie nicht beachtet hat.
    - "Keiner hat im Auto geredet oder was gesagt " Der aap hat also die Fahrstrecke per Gedankenübertragung deiner Frau mitgeteilt... Da müssen sich die Beiden sehr gut kennen sag ich nur....
    aap und Fl "unterhalten" sich, wenn sie sich kennen, auch durch Blickkontaht im Spiegel. Besonders wenn es sich um Fehler des Prüflings handelt. Unterhaltung während der Fahrt sind wegen Corona nicht erwünscht.

    1) ist nicht die Aufgabe des aaP deiner Frau die/den Fehler zu erklären (der aaP hat nur festzustellen). Kann er machen, muss er aber nicht, besonders wenn der Prüfling der deutschen Sprache nicht so richtig mächtig ist (sonst wäre eine Skizze auf der Tafel nicht erforderlich).

    2) Nöö, die Prüfung fängt an wenn der aaP einsteigt. Da es nicht um Unterlagen deiner Frau ging (oder hatte sie ihren Ausweis in der Fahrschule liegen gelassen ? Dann war es eine große Gnade des aaP das die Prüfung trotzdem stattfand) gab es keinen Grund die Prüfung erst dort zu beginnen. Aber auch das wäre kein Grund gewesen da durch die Fahrt zur Fahrschule (9 Minuten) der Zeitansatz für die Prüfung nicht mehr gepasst hätte. Ausserdem, wären die Unterlagen nicht i

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Praktisches Prüfung
    Autor
      jjjjjjjjj
      schrieb am Donnerstag, 4. November 2021
    Text
    >Sollte trotzdem ein nicht ganz korrektes Verhalten des aaP vorliegen, ist das ein formaler Fehler der keinerlei Einfluss auf das n.b. hat.

    Doch. Das Bestehen oder nicht Bestehen ist nichts Anderes als ein Verwaltungsakt. Gegen Verwaltungsakte gibt es das Rechtsmittel des Widerspruchs mit einer Frist bis zu einem Monat (ein Jahr bei nichterfolgter Belehrung, die natürlich bei so etwas nicht erfolgt, da das eh kaum jemand weiß). Liegt wirklich ein Fehlverhalten vor, kannst du den Widerspruch bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde einreichen und du könntest erreichen, dass die Prüfung wiederholt werden kann und somit nichts kostet, da die alte Prüfung ungültig ist. Bei Formfehlern ist ein Verwaltungsakt nichtig.

    https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__44.html

    Jedoch wird das schwer beweisbar sein. Wenn der Fahrlehrer nicht mitspielt, also als Zeuge auftritt, kann man da wenig machen. Eine Beschwerde beim TÜV wäre taktisch unklug, da sie da ja nochmal hin muss.

    Zu raten ist deiner Frau, dass sie auf jeden Fall den Prüfer bei der nächsten Prüfung ablehnt. Das darf sie.

    https://www.focus.de/politik/deutschland/durchgefallen-fuehrerschein_id_1844769.html

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Praktisches Prüfung
    Autor
      Dean
      schrieb am Donnerstag, 4. November 2021
    Text
    >>Sollte trotzdem ein nicht ganz korrektes Verhalten des aaP vorliegen, ist das ein formaler Fehler der keinerlei Einfluss auf das n.b. hat.
    >
    >Doch. Das Bestehen oder nicht Bestehen ist nichts Anderes als ein Verwaltungsakt. Gegen Verwaltungsakte gibt es das Rechtsmittel des Widerspruchs mit einer Frist bis zu einem Monat (ein Jahr bei nichterfolgter Belehrung, die natürlich bei so etwas nicht erfolgt, da das eh kaum jemand weiß). Liegt wirklich ein Fehlverhalten vor, kannst du den Widerspruch bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde einreichen und du könntest erreichen, dass die Prüfung wiederholt werden kann und somit nichts kostet, da die alte Prüfung ungültig ist. Bei Formfehlern ist ein Verwaltungsakt nichtig.
    >
    >
    >
    >Zu raten ist deiner Frau, dass sie auf jeden Fall den Prüfer bei der nächsten Prüfung ablehnt. Das darf sie.
    >
    >https://www.focus.de/politik/deutschland/durchgefallen-fuehrerschein_id_1844769.html

    Mal wieder ziemlicher Blödsinn.
    Die Prüfung selber ist kein Verwaltungsakt, daher ist auch kein Widerspruch möglich. Ein Verwaltungsakt würde erst mit Aushändigung des Führerschein erfolgen. Einzig eine Beschwerde bei der PrüfOrg wär möglich. Wenn die PrügOrg der stattgibt (was aber nur bei einem eklatanten Fehlverhalten/falschen Beurteilung einer Situation durch den aaP passiert) berechnet die PrüfOrg die erneute Prüfungsfahrt nicht, die Fahrschule aber schon. Im vorlloegenden Fall ist kein eklatanter Formfehler zu erkennen ( deine Einschätzung liegt wohl daran das du die Vorschriften aus den entsprechenden Gesetzen und den AGB (Leitlinien genannt), nicht kennst) Ein aaP kann auch schon bei der ersten Prüfung abgelehnt werden, es muss aber immer "Befangenheit des aaP" nachgewiesen werden. Aus 40 Jahren Erfahrung kann ich sagen das es sogar von Vorteil ist wenn man 2x den gleiche aaP hat (obwohl es nicht so sein sollte)
    Der verlinkte Artikel strotzt von Fehlern. V.Bressendorf ist und war nie "Chef aller Fahrlehrer"; mit 2 Fragen falsch in der Theo. Prüfung fällt man nur durch wenn die mit 5 Punkten bewertet werden, ansonsten sind 10 Punkte erlaubt.....

    Einen 26 Jahre alten Artikle zu zitieren ist immer sehr hilfreich...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Praktisches Prüfung
    Autor
      Kadir Yeni
      schrieb am Donnerstag, 4. November 2021
    Text
    >>Sollte trotzdem ein nicht ganz korrektes Verhalten des aaP vorliegen, ist das ein formaler Fehler der keinerlei Einfluss auf das n.b. hat.
    >
    >Doch. Das Bestehen oder nicht Bestehen ist nichts Anderes als ein Verwaltungsakt. Gegen Verwaltungsakte gibt es das Rechtsmittel des Widerspruchs mit einer Frist bis zu einem Monat (ein Jahr bei nichterfolgter Belehrung, die natürlich bei so etwas nicht erfolgt, da das eh kaum jemand weiß). Liegt wirklich ein Fehlverhalten vor, kannst du den Widerspruch bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde einreichen und du könntest erreichen, dass die Prüfung wiederholt werden kann und somit nichts kostet, da die alte Prüfung ungültig ist. Bei Formfehlern ist ein Verwaltungsakt nichtig.
    >
    >https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__44.html
    >
    >Jedoch wird das schwer beweisbar sein. Wenn der Fahrlehrer nicht mitspielt, also als Zeuge auftritt, kann man da wenig machen. Eine Beschwerde beim TÜV wäre taktisch unklug, da sie da ja nochmal hin muss.
    >
    >Zu raten ist deiner Frau, dass sie auf jeden Fall den Prüfer bei der nächsten Prüfung ablehnt. Das darf sie.
    >
    >https://www.focus.de/politik/deutschland/durchgefallen-fuehrerschein_id_1844769.html

    Ich danke ihnen sehr danke

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Praktisches Prüfung
    Autor
      Kadir Yeni
      schrieb am Donnerstag, 4. November 2021
    Text
    >>Hallo zusammen
    >>Meine Frau ist vor kurzem das zweite mal durch Gefallen
    >>Pünktlich war sie am tüv und wartet als der Prüfer Kamm verlangte er nach denen Unterlagen die der Fahrlehrer vergessen hatte nach langem hin und her machte der Prüfer eine Ausnahme
    >>Da ihre Fahrschule nicht weit entfernt ist führten die zur Fahrschule um die Dokumente zu holenden und dann zu Beginn
    >>Auf dem Weg zur Fahrschule ein Doppelter Ampel mein Frau ordnete sich auf die Linke Seite und als sie los fuhr wollte Sie natürlich Rechts wechseln weil sie ja immer Rechts fahren soll mit Schulter Blick und gutem Beobachtung wechselt sie Rechts
    >>Keiner hat im Auto geredet oder was gesagt genau nach 9 Minuten wahren sie an der Fahrschule der Fahrlehrer bitte mein frau mit rein zu kommen und ging mit ihr an die Tafel und zeichnet er ihr ihren Fehler und zwar als sie los fuhr an der Ampel sollte sie 150meter gerade aus fahren und dann rechts einordnen das währe der Grund und der Prüfer Saß im Auto
    >>So Punkt 1. das ist doch die Aufgabe vom Prüfer und nicht vom Lehrer
    >>Punkt 2 . Beginnen sollten die doch nach denen Dokumenten geholt hatten
    >>Punkt 3 er hätte sie weiter fahren lassen müssen nun am Treff Punkt (tüv) hätte der Prüfer nicht der Lehrer ihr Schilder müssen was sie falsch gemacht hat und nicht bestanden hat
    >>Ich war leider geschäftlich unterwegs bin erst nach einer Woche gekommen zum Glück sage ich nur
    >>Bi. Echt sehr sauer auf den Prüfer und auf den Fahrlehrer richtig sauer
    >>Weil das kann es nicht sein beim vollem Respekt
    >
    >--------------------------------------------------------------------------------------------------------
    >
    >So, das war dann mal die Version deiner Frau.... nach einer Woche
    >und du kennst die Regel die bei einer Prüfung gelten, ganz genau....( Punkt 3 er hätte sie weiter fahren lassen MÜSSEN nun am Treff Punkt (tüv) ..)
    >
    >Den Fehler bekommt ihr sogar schriftlich.
    >Und was soll das " zum Glück sage ich nur " ? Wolltest du gewalttätig werden ? Musst du mal versuchen....
    >
    >Dann zu deinen Punkten:
    >
    >- Bei einer 2. Prüfung sind gar keine Unterlagen von der Fahrschule erforderlich (die erforderliche Unterlagen sind bei der 1.Prüfung schon elektronisch/schriftlich ubermittelt worden), es ging also gar nicht um Unterlagen deiner Frau
    >- In 40 Jahen als FL hab ich nicht einmal erlebt das ein Prüfling, egal ob Bestanden oder nicht, sagen konnte wie lange er gefahren ist ( 9 Minuten)...
    >- "mit Schulter Blick und gutem Beobachtung wechselt sie Rechts " hast du also persönich gesehen. Reife Leistung wo du doch geschäftlich unterwegs warst...
    >aber das war auch nicht der Grund für das n.b. sondern die durchzogene Linie o.ä. "sollte sie 150meter gerade aus fahren und dann rechts einordnen " die sie nicht beachtet hat.
    >- "Keiner hat im Auto geredet oder was gesagt " Der aap hat also die Fahrstrecke per Gedankenübertragung deiner Frau mitgeteilt... Da müssen sich die Beiden sehr gut kennen sag ich nur....
    >aap und Fl "unterhalten" sich, wenn sie sich kennen, auch durch Blickkontaht im Spiegel. Besonders wenn es sich um Fehler des Prüflings handelt. Unterhaltung während der Fahrt sind wegen Corona nicht erwünscht.
    >
    >1) ist nicht die Aufgabe des aaP deiner Frau die/den Fehler zu erklären (der aaP hat nur festzustellen). Kann er machen, muss er aber nicht, besonders wenn der Prüfling der deutschen Sprache nicht so richtig mächtig ist (sonst wäre eine Skizze auf der Tafel nicht erforderlich).
    >
    >2) Nöö, die Prüfung fängt an wenn der aaP einsteigt. Da es nicht um Unterlagen deiner Frau ging (oder hatte sie ihren Ausweis in der Fahrschule liegen gelassen ? Dann war es eine große Gnade des aaP das die Prüfung trotzdem stattfand) gab es keinen Grund die Prüfung erst dort zu beginnen. Aber auch das wäre kein Grund gewesen da durch die Fahrt zur Fahrschule (9 Minuten) der Zeitansatz für die Prüfung nicht mehr gepasst hätte. Ausser

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Praktisches Prüfung
    Autor
      Kadir Yeni
      schrieb am Donnerstag, 4. November 2021
    Text
    >>Hallo zusammen
    >>Meine Frau ist vor kurzem das zweite mal durch Gefallen
    >>Pünktlich war sie am tüv und wartet als der Prüfer Kamm verlangte er nach denen Unterlagen die der Fahrlehrer vergessen hatte nach langem hin und her machte der Prüfer eine Ausnahme
    >>Da ihre Fahrschule nicht weit entfernt ist führten die zur Fahrschule um die Dokumente zu holenden und dann zu Beginn
    >>Auf dem Weg zur Fahrschule ein Doppelter Ampel mein Frau ordnete sich auf die Linke Seite und als sie los fuhr wollte Sie natürlich Rechts wechseln weil sie ja immer Rechts fahren soll mit Schulter Blick und gutem Beobachtung wechselt sie Rechts
    >>Keiner hat im Auto geredet oder was gesagt genau nach 9 Minuten wahren sie an der Fahrschule der Fahrlehrer bitte mein frau mit rein zu kommen und ging mit ihr an die Tafel und zeichnet er ihr ihren Fehler und zwar als sie los fuhr an der Ampel sollte sie 150meter gerade aus fahren und dann rechts einordnen das währe der Grund und der Prüfer Saß im Auto
    >>So Punkt 1. das ist doch die Aufgabe vom Prüfer und nicht vom Lehrer
    >>Punkt 2 . Beginnen sollten die doch nach denen Dokumenten geholt hatten
    >>Punkt 3 er hätte sie weiter fahren lassen müssen nun am Treff Punkt (tüv) hätte der Prüfer nicht der Lehrer ihr Schilder müssen was sie falsch gemacht hat und nicht bestanden hat
    >>Ich war leider geschäftlich unterwegs bin erst nach einer Woche gekommen zum Glück sage ich nur
    >>Bi. Echt sehr sauer auf den Prüfer und auf den Fahrlehrer richtig sauer
    >>Weil das kann es nicht sein beim vollem Respekt
    >
    >--------------------------------------------------------------------------------------------------------
    >
    >So, das war dann mal die Version deiner Frau.... nach einer Woche
    >und du kennst die Regel die bei einer Prüfung gelten, ganz genau....( Punkt 3 er hätte sie weiter fahren lassen MÜSSEN nun am Treff Punkt (tüv) ..)
    >
    >Den Fehler bekommt ihr sogar schriftlich.
    >Und was soll das " zum Glück sage ich nur " ? Wolltest du gewalttätig werden ? Musst du mal versuchen....
    >
    >Dann zu deinen Punkten:
    >
    >- Bei einer 2. Prüfung sind gar keine Unterlagen von der Fahrschule erforderlich (die erforderliche Unterlagen sind bei der 1.Prüfung schon elektronisch/schriftlich ubermittelt worden), es ging also gar nicht um Unterlagen deiner Frau
    >- In 40 Jahen als FL hab ich nicht einmal erlebt das ein Prüfling, egal ob Bestanden oder nicht, sagen konnte wie lange er gefahren ist ( 9 Minuten)...
    >- "mit Schulter Blick und gutem Beobachtung wechselt sie Rechts " hast du also persönich gesehen. Reife Leistung wo du doch geschäftlich unterwegs warst...
    >aber das war auch nicht der Grund für das n.b. sondern die durchzogene Linie o.ä. "sollte sie 150meter gerade aus fahren und dann rechts einordnen " die sie nicht beachtet hat.
    >- "Keiner hat im Auto geredet oder was gesagt " Der aap hat also die Fahrstrecke per Gedankenübertragung deiner Frau mitgeteilt... Da müssen sich die Beiden sehr gut kennen sag ich nur....
    >aap und Fl "unterhalten" sich, wenn sie sich kennen, auch durch Blickkontaht im Spiegel. Besonders wenn es sich um Fehler des Prüflings handelt. Unterhaltung während der Fahrt sind wegen Corona nicht erwünscht.
    >
    >1) ist nicht die Aufgabe des aaP deiner Frau die/den Fehler zu erklären (der aaP hat nur festzustellen). Kann er machen, muss er aber nicht, besonders wenn der Prüfling der deutschen Sprache nicht so richtig mächtig ist (sonst wäre eine Skizze auf der Tafel nicht erforderlich).
    >
    >2) Nöö, die Prüfung fängt an wenn der aaP einsteigt. Da es nicht um Unterlagen deiner Frau ging (oder hatte sie ihren Ausweis in der Fahrschule liegen gelassen ? Dann war es eine große Gnade des aaP das die Prüfung trotzdem stattfand) gab es keinen Grund die Prüfung erst dort zu beginnen. Aber auch das wäre kein Grund gewesen da durch die Fahrt zur Fahrschule (9 Minuten) der Zeitansatz für die Prüfung nicht mehr gepasst hätte. Ausser

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Praktisches Prüfung
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Donnerstag, 4. November 2021
    Text
    >Hallo zusammen
    >Meine Frau ist vor kurzem das zweite mal durch Gefallen
    >Pünktlich war sie am tüv und wartet als der Prüfer Kamm verlangte er nach denen Unterlagen die der Fahrlehrer vergessen hatte nach langem hin und her machte der Prüfer eine Ausnahme
    >Da ihre Fahrschule nicht weit entfernt ist führten die zur Fahrschule um die Dokumente zu holenden und dann zu Beginn
    >Auf dem Weg zur Fahrschule ein Doppelter Ampel mein Frau ordnete sich auf die Linke Seite und als sie los fuhr wollte Sie natürlich Rechts wechseln weil sie ja immer Rechts fahren soll mit Schulter Blick und gutem Beobachtung wechselt sie Rechts
    >Keiner hat im Auto geredet oder was gesagt genau nach 9 Minuten wahren sie an der Fahrschule der Fahrlehrer bitte mein frau mit rein zu kommen und ging mit ihr an die Tafel und zeichnet er ihr ihren Fehler und zwar als sie los fuhr an der Ampel sollte sie 150meter gerade aus fahren und dann rechts einordnen das währe der Grund und der Prüfer Saß im Auto
    >So Punkt 1. das ist doch die Aufgabe vom Prüfer und nicht vom Lehrer
    >Punkt 2 . Beginnen sollten die doch nach denen Dokumenten geholt hatten
    >Punkt 3 er hätte sie weiter fahren lassen müssen nun am Treff Punkt (tüv) hätte der Prüfer nicht der Lehrer ihr Schilder müssen was sie falsch gemacht hat und nicht bestanden hat
    >Ich war leider geschäftlich unterwegs bin erst nach einer Woche gekommen zum Glück sage ich nur
    >Bi. Echt sehr sauer auf den Prüfer und auf den Fahrlehrer richtig sauer
    >Weil das kann es nicht sein beim vollem Respekt

    Keine Frage: Der Prüfer hätte das Ergebnis mitteilen, und auch den Fehler erläutern müssen. Deshalb ist das Ergebnis aber nicht falsch und von daher nicht anzuzweifeln.
    Dass, wie von jjj... behauptet, eine nicht bestandene Praxisprüfung einen Verwaltungsakt darstellt, ist schlichtweg Blödsinn. Ein Verwaltungsakt wäre in diesem Fall die Erteilung oder die Versagung der Fahrerlaubnis. Das Durchfallen ist aber keinesfalls gleichzusetzen mit der Versagung der Fahrerlaubnis.
    Dass man einen Prüfer einfach so mir nichts, dir nichts ablehnen kann, gehört ebenfalls ins Reich der Märchen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Praktisches Prüfung
    Autor
      jjjjjjjjj
      schrieb am Sonntag, 7. November 2021
    Text
    >Keine Frage: Der Prüfer hätte das Ergebnis mitteilen, und auch den Fehler erläutern müssen. Deshalb ist das Ergebnis aber nicht falsch und von daher nicht anzuzweifeln.
    >Dass, wie von jjj... behauptet, eine nicht bestandene Praxisprüfung einen Verwaltungsakt darstellt, ist schlichtweg Blödsinn. Ein Verwaltungsakt wäre in diesem Fall die Erteilung oder die Versagung der Fahrerlaubnis. Das Durchfallen ist aber keinesfalls gleichzusetzen mit der Versagung der Fahrerlaubnis.
    >Dass man einen Prüfer einfach so mir nichts, dir nichts ablehnen kann, gehört ebenfalls ins Reich der Märchen.

    Soso, man kann also keinen Widerspruch einlegen gegen eine nicht bestandene Prüfung und ist dem Prüfer schutzlos ausgeliefert. Fragen wir doch einen Anwalt:

    https://www.frag-einen-anwalt.de/Beschwerde-TUeV-Pruefer-,pr-Pruefung--f148907.html

    Was das Ablehnen eines Prüfers angeht: ein Fahrlehrer hat mir mal in einem Gespräch gesagt, dass dies sehr wohl möglich ist und er es auch schon zwei Mal selbst durchgezogen hat.

    Im Allgemeinen: Ich verstehe hier diese Contrahaltung gegen Fahrschüler nicht. Immer werden hier die Fehler beim Fahrschüler gesucht. Prüfer und Lehrer sind natürlich nie Schuld (schweben auf einer anderen Wolke). Wahrscheinlich kommt wieder gegen mich das Motorradargument, um meine Beiträge generell zu entwerten (Delegitimationstaktik oder auch "Brunnenvergiftung" in der Rhetorik genannt).

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Praktisches Prüfung
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Montag, 8. November 2021
    Text

    >Soso, man kann also keinen Widerspruch einlegen gegen eine nicht bestandene Prüfung und ist dem Prüfer schutzlos ausgeliefert. Fragen wir doch einen Anwalt:
    >
    >https://www.frag-einen-anwalt.de/Beschwerde-TUeV-Pruefer-,pr-Pruefung--f148907.html
    >

    Warum enthältst Du uns dann vor,, was der Anwalt da sagt?

    - "...muss er innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Fahrerlaubnisbehörde einlegen." Also nicht beim TÜV oder Prüfer, sondern bei der Fahrerlaubnisbehörde, da die Prüfung für sich eben kein Verwaltungsakt ist: mein Reden!

    - "... dass ein bestimmter Verwaltungsakt erlassen wird." Aha, von der Fahrerlaubnisbehörde: mein Reden!

    - "... Nach einer Ablehnung, die man hier wahrscheinlich erwarten müsste,..." Also Versagen der Fahrerlaubnis: mein Reden!

    - "...besteht keine Möglichkeit darauf zu bestehen, dass dieser Prüfer keine Fahrprüfung mehr bei Ihrer Fahrschule abnimmt." "... keine Möglichkeit ..." : mein Reden!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Praktisches Prüfung
    Autor
      jjjjjjjjj
      schrieb am Freitag, 12. November 2021
    Text
    >
    >>Soso, man kann also keinen Widerspruch einlegen gegen eine nicht bestandene Prüfung und ist dem Prüfer schutzlos ausgeliefert. Fragen wir doch einen Anwalt:
    >>
    >>https://www.frag-einen-anwalt.de/Beschwerde-TUeV-Pruefer-,pr-Pruefung--f148907.html
    >>
    >
    >Warum enthältst Du uns dann vor,, was der Anwalt da sagt?
    >
    >- "...muss er innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Fahrerlaubnisbehörde einlegen." Also nicht beim TÜV oder Prüfer, sondern bei der Fahrerlaubnisbehörde, da die Prüfung für sich eben kein Verwaltungsakt ist: mein Reden!
    >
    >- "... dass ein bestimmter Verwaltungsakt erlassen wird." Aha, von der Fahrerlaubnisbehörde: mein Reden!
    >
    >- "... Nach einer Ablehnung, die man hier wahrscheinlich erwarten müsste,..." Also Versagen der Fahrerlaubnis: mein Reden!
    >
    >- "...besteht keine Möglichkeit darauf zu bestehen, dass dieser Prüfer keine Fahrprüfung mehr bei Ihrer Fahrschule abnimmt." "... keine Möglichkeit ..." : mein Reden!
    >

    Der Anwalt selbst redet von "Widerspruch einlegen". Ein Widerspruch ist PER DEFINITION das Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Praktisches Prüfung
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Freitag, 12. November 2021
    Text

    >Der Anwalt selbst redet von "Widerspruch einlegen". Ein Widerspruch ist PER DEFINITION das Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt.

    Super! Guter Anfang!
    Das bringt uns aber nur weiter, wenn wir wissen, wer überhaupt einen Verwaltungsakt erlassen kann. Denn ohne Verwaltungsakt kein Widerspruch.
    Also jetzt bitte googeln: "Wer erlässt Verwaltungsakt?"

    Und als nächstes erkundigst Du Dich dann bitte, ob es sich bei den TÜV bzw. DEKRA überhaupt um Einrichtungen handelt, die Verwaltungsakte erlassen können.

    Das Ergebnis bitte hier posten, dann diskutieren wir weiter.


    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Praktisches Prüfung
    Autor
      jjjjjjjjj
      schrieb am Freitag, 19. November 2021
    Text
    >
    >>Der Anwalt selbst redet von "Widerspruch einlegen". Ein Widerspruch ist PER DEFINITION das Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt.
    >
    >Super! Guter Anfang!
    >Das bringt uns aber nur weiter, wenn wir wissen, wer überhaupt einen Verwaltungsakt erlassen kann. Denn ohne Verwaltungsakt kein Widerspruch.
    >Also jetzt bitte googeln: "Wer erlässt Verwaltungsakt?"
    >
    >Und als nächstes erkundigst Du Dich dann bitte, ob es sich bei den TÜV bzw. DEKRA überhaupt um Einrichtungen handelt, die Verwaltungsakte erlassen können.
    >
    >Das Ergebnis bitte hier posten, dann diskutieren wir weiter.
    >
    >
    >

    So nicht! Ich weiß, was ein Verwaltungsakt ist. Auf eine Aufforderung von wegen "mach deine Hausaufgaben, dann reden wir weiter" gehe ich nicht ein. Ich bin kein Schuljunge, sondern ein erwachsener Ingenieur. Damit stufst du mich nicht als gleichwertigen Diskussionspartner ein.

    Vielleicht weißt du einfach selber nicht, was ein Verwaltungsakt ist und willst deshalb, dass ich es hier schreibe?

    Wenn du ein Gegenargument hast, dann poste es. Aber nicht hier solche bescheuerten Aufforderungen von wegen "Lesen bildet". Dein Name ist wohl Programm.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Praktisches Prüfung
    Autor
      Lesen bildet
      schrieb am Samstag, 20. November 2021
    Text
    >>
    >>>Der Anwalt selbst redet von "Widerspruch einlegen". Ein Widerspruch ist PER DEFINITION das Rechtsmittel gegen einen Verwaltungsakt.
    >>
    >>Super! Guter Anfang!
    >>Das bringt uns aber nur weiter, wenn wir wissen, wer überhaupt einen Verwaltungsakt erlassen kann. Denn ohne Verwaltungsakt kein Widerspruch.
    >>Also jetzt bitte googeln: "Wer erlässt Verwaltungsakt?"
    >>
    >>Und als nächstes erkundigst Du Dich dann bitte, ob es sich bei den TÜV bzw. DEKRA überhaupt um Einrichtungen handelt, die Verwaltungsakte erlassen können.
    >>
    >>Das Ergebnis bitte hier posten, dann diskutieren wir weiter.
    >>
    >>
    >>
    >
    >So nicht! Ich weiß, was ein Verwaltungsakt ist. Auf eine Aufforderung von wegen "mach deine Hausaufgaben, dann reden wir weiter" gehe ich nicht ein. Ich bin kein Schuljunge, sondern ein erwachsener Ingenieur. Damit stufst du mich nicht als gleichwertigen Diskussionspartner ein.
    >
    >Vielleicht weißt du einfach selber nicht, was ein Verwaltungsakt ist und willst deshalb, dass ich es hier schreibe?
    >
    >Wenn du ein Gegenargument hast, dann poste es. Aber nicht hier solche bescheuerten Aufforderungen von wegen "Lesen bildet". Dein Name ist wohl Programm.


    Das Gegenargument hast Du doch selbst bereits geliefert, es hakt aber offensichtlich an Deinem Leseverständnis.
    Einfach nochmal Deinen eigenen (!) Link https://www.frag-einen-anwalt.de/Beschwerde-TUeV-Pruefer-,pr-Pruefung--f148907.html aufmerksam lesen und feststellen, wogegen man wo Widerspruch eingelegt kann:

    "Sofern der Fahrschüler das Nichtbestehen der Prüfung so nicht akzeptieren will, muss er innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Fahrerlaubnisbehörde einlegen.
    Je nach Region heißt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Landratsamt, Kreisverwaltung oder Stadt, aufzusuchen wäre hier die entsprechende Unterabteilung, die "Führerscheinstelle.
    Der Fahrschüler müsste in diesem Widerspruch dann fordern, dass ein bestimmter Verwaltungsakt erlassen wird. In diesem Fall wäre dies die Erteilung der Fahrerlaubnis. Nach einer Ablehnung, die man hier wahrscheinlich erwarten müsste, wäre der nächste Schritt die Verpflichtungsklage am Verwaltungsgericht."

    Was ist jetzt daran so schwer zu verstehen? Da steht weder etwas vom Prüfer, noch vom TÜV, sondern von einem Widerspruch bei der Fahrerlaubnisbehörde und einem ablehnenden Bescheid, der von eben dieser Fahrerlaubnisbehörde erlassen wird.

    Nochmal zum Mitschreiben: Der TÜV mit seinen Prüfern ist keine Behörde. Ergo kann er auch keinen Verwaltungsakt erlassen. Ergo kann man beim TÜV bzw. Prüfer auch keinen Widerspruch einlegen. Deshalb schreibt der Anwalt auch im weiteren Verlauf:

    "Sie selbst als Fahrlehrer können sich beim TÜV "beschweren", ich gehe davon aus, dass der Prüfer ein TÜV-Sachverständiger war. Hier gibt es sicher auch einen Vorgesetzten. Es würde sich hierbei aber nicht um eine formal-juristische Beschwerde handeln. Sie können aber durchaus dort vorsprechen und Ihre Sicht der Dinge darlegen und erklären, wie Ihrer Meinung nach die Prüfung abgelaufen ist. Damit werden Sie zwar nicht zwingend etwas erreichen - es wäre aber möglich, dass dieser Prüfer vielleicht auch schon anderen Fahrlehrern negativ aufgefallen ist. Vielleicht würde der Vorgesetzte dann das Gespräch mit dem Prüfer suchen. Mehr können Sie als Fahrlehrer hier nicht tun."

    Und das gilt nicht nur für den Fahrlehrer, der ja in diesem Fall die Frage gestellt hatte, sondern 1:1 genau so auch für den Prüfling.

    Steht also alles in Deinem eigenen Link! Deshalb bleibe ich dabei: Lesen bildet!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Praktisches Prüfung
    Autor
      Dean
      schrieb am Dienstag, 9. November 2021
    Text

    >
    >Soso, man kann also keinen Widerspruch einlegen gegen eine nicht bestandene Prüfung und ist dem Prüfer schutzlos ausgeliefert. Fragen wir doch einen Anwalt:

    ** Man kann gegen alles und jedes Beschwerde/Widerspruch einlegen**
    >
    >https://www.frag-einen-anwalt.de/Beschwerde-TUeV-Pruefer-,pr-Pruefung--f148907.html

    ** Der Verwaltungsakt "Erteilung einer Fahrerlaubnis" ist grundsätzlich vom bestehen einer Prüfung abhängig......im günstigsten Fall für de FS wird die Prüfung von der PrfOrg, nicht der Fahrschule, kostenfrei wiederholt. Eine Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungsweg nach einer Beschwerde wegen einer versemmelten Prüfung gibt es nicht.
    >
    >Was das Ablehnen eines Prüfers angeht: ein Fahrlehrer hat mir mal in einem Gespräch gesagt, dass dies sehr wohl möglich ist und er es auch schon zwei Mal selbst durchgezogen hat.

    ** Es hat schon eine andere Qualtität wenn ein FL einen Prüfer ablehnt als wenn es ein FS macht. Einem FL stehen da ganz andere Möglichkeiten zur Verfügung ***
    >
    >Im Allgemeinen: Ich verstehe hier diese Contrahaltung gegen Fahrschüler nicht. Immer werden hier die Fehler beim Fahrschüler gesucht.

    ** Kennen die FS den Fahraufgabenkatalog, die Bewertungskriterien,die Leitlinien der PrüfOrg? Nein, im Auto gibt es nur 2 die das alles kennen, der FL und der aaP. Wenn ein aaP das alles buchstabengetreu einhalten würde, bekam keiner einen Führerschein......und den Fehler hat immer noch eindeutig der FS gemacht. Sollte der FL einen Ausbildungsfehler gemacht haben, landet der umgehend bei seiner zuständigen Aufsichtsbehörde....was dann mit einem Entzug der Fahrlehrerlaubnis enden kann.

    Die Ausreden eines FS nach einer versemmelten Prüfung sind so zahlreich wie es Sterne am Himmel gibt.

    Auf den Beitrag antworten


Lernen Sie mit dem Online-Lernsystem ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de Führerschein 2024 Logo

Fahrschule.de 2024

Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo
Fahrschule.de Führerschein Lite Logo

Fahrschule.de Lite

Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024

Laden im Apple App Store Logo
Jetzt bei Google Play laden Logo