Praktische Fahrprüfung 80 statt 60 für 50m. Prüfungs ...

  • Praktische Fahrprüfung 80 statt 60 für 50m. Prüfungs Ende?
     maxi20
      schrieb am Montag, 9. Mai 2011
    Hallo,

    ich hab in der Fahrprüfung genau einen Fehler gemacht. Bin 80 auf der Autobahn gefahren. Als vier Schilder(Abstand von ca. 50m) mit der Geschwindigkeitseinschränkung 60 folgen, reagierte ich erst auf das zweite. Es entstand keine Gefährdung des Verkehres, weil alle bis ca. dem 3-4 Schild 80 gefahren sind. Ich bin die vollen 45min gefahren. Der Prüfer sagte ich habe nur diesen Fehler gemacht und deshalb bin ich durchgefallen. Ist dies gerechtfertigt wegen einen Fehler?

    Danke für die Antworten
  • Thema
    Re: Praktische Fahrprüfung 80 statt 60 für 50m. Prüfungs Ende?
    Autor
      Peterchen44
      schrieb am Montag, 9. Mai 2011
    Text
    >Ich bin die vollen 45min gefahren.

    Diese hast du ja auch bezahlt. Somit konntest du wenigstens noch etwas Fahrpraxis sammeln.



    >Es entstand keine Gefährdung des Verkehres, weil alle bis ca. dem 3-4 Schild 80 gefahren sind.

    Wenn alle gegen einen Baum fahren, machst du das auch?



    >Ist dies gerechtfertigt wegen einen Fehler?

    Natürlich ist das Nichtbestehen gerechtfertigt, die 60 km/h gelten ab dem ersten Schild. Nicht erst ab dem zweiten oder wenn die Vordermänner herunterbremsen.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Praktische Fahrprüfung 80 statt 60 für 50m. Prüfungs Ende?
    Autor
      kk145
      schrieb am Montag, 9. Mai 2011
    Text
    >Ist dies gerechtfertigt wegen einen Fehler?

    In der Regel ist es das. Grundsätzlich werden für die Bewertung der Prüfung zwei Arten von Fehlern unterschieden: Weniger schwerwiegende Fehler, die erst bei Wiederholung oder Häufung zum Nichtbestehen führen, und schwerwiegende Fehler, die die Prüfung direkt beenden. Du kannst dir die Aufzählung selbst ansehen: Prüfungsrichtlinie Nr. 5.17.2.

    Im unteren Teil (weniger schwerwiegende Fehler) findest du vielleicht "Nichtangepasste Geschwindigkeit", was ja in deinem Fall zumindest zutrifft. Im oberen Teil (schwerwiegende Fehler) findest du aber "Nichtbeachten anderer Vorschriftzeichen mit der Folge einer möglichen Gefährdung" und das dürfte bei dir auch zutreffen. Wichtig ist dabei:

    >Es entstand keine Gefährdung des Verkehres, weil alle bis ca. dem 3-4 Schild 80 gefahren sind.

    Eine tatsächliche Gefährdung ist nicht notwendig. Eine abstrakte Gefährdung ("Es hätte etwas passieren können") reicht völlig aus. Und da auf der AUtobahn nicht zum Spass 60 km/h angeordnet werden, wird sich diese abstrakte Gefährdungslage immer finden lassen.


    Bei deinem Fehler handelt es sich - auch wenn das vielleicht nur wenige Fahrer einsehen - nicht um eine Kleinigkeit. Dein Anhalteweg verlängert sich von 60 auf 80 km/h um 50 % und außerdem bist du schon fast im Punktebereich. Da kann der Prüfer doch nicht einfach zusehen, oder?

    Übrigens hätte die Prüfung nach dem Fehler sofort (also bei nächster Gelegenheit) beendet werden sollen. Dass du bis zum Schluss fahren durftest, war ein Entgegenkommen des Prüfers. Da du sonst gut gefahren bist, sollte die Wiederholungsprüfung aber gut zu schaffen sein.

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